Hallo zusammen,
kurz und knapp zu meiner Situation:
Ich bin 21, hab 2016 mein Abitur absolviert und habe seitdem aber lediglich ein Studium begonnen, das ich wieder abgebrochen hab weil es nicht meins war. Es war auch immer mein Traum zur Polizei zu gehen, was aber nicht ging, weil ich eine Brille trage. Ich hab mich dann nach dem Abi beim Zoll für den mD beworben, hab das mündl. Auswahlverfahren aber nicht bestanden. Dann hab ich mich letztes Jahr noch ein zweites Mal für den mD beim Zoll beworben und dann tatsächlich alles bestanden, also das schriftl. und mündl. Auswahlverfahren und müsste jetzt für die Einstellung und den Beginn dieses Jahr im August nur noch vom Arzt als tauglich erklärt werden. Dazu habe ich heute den Brief bekommen. Dass ich jetzt bei einer Behörde meiner Wahl zur Untersuchung vorstellig werden solle usw.
Genau da liegt aber der Haken und der Grund warum ich mich über diese scheinbare Erfolgsstory nicht freuen kann. Ich war nämlich aus verschiedenen Gründen, mehr auch aufgrund dem Drängen meiner Eltern, vor 1 1/2 Jahren mal für 2 Monate in einer psychiatrischen Tagesklinik, teilstationär, wo ich also nur tagsüber war und im Anschluss war ich auch noch bei einem Psychotherapeuten. Ich habe in der ganzen Zeit und auch jetzt nicht Psychopharmaka nehmen müssen und es war alles komplett auf freiwilliger Basis und, wie gesagt, mehr aufgrund meiner Eltern worauf ich jetzt aber nicht näher eingehe.
Nun war mir das schon vorher bewusst, dass das zum Problem werden könnte, wollte mir aber natürlich nicht später mal den Vorwurf machen müssen, es nicht zumindest mal probiert zu haben. Nun habe ich aber überraschend alle Tests bestanden und bin so weit gekommen und wollte jetzt mal hier fragen wie ihr meine Chancen seht und auch ganz speziell die Frage stellen ob jetzt im Zuge dieser folgenden Untersuchungen beim Arzt solche Fragen nach psychotherapeutischen Behandlungen gestellt werden und wie ich darauf antworten sollte. Soll ich es von der Fragestellung abhängig machen? Soll ich komplett ehrlich sein? Gäbe es auch die Möglichkeit es zu verschweigen oder würde es irgendwie trotzdem rauskommen und wenn ja, wie?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen und mir da einen Rat geben. Es wird wahrscheinlich auch darauf ankommen aus welchem Grund ich damals in der Tagesklinik war, aber da möchte ich jetzt, wenn es nicht zwingend notwendig ist, erst mal nicht weiter drauf eingehen.
Danke schon mal für eure Antworten!
Muss ich Psychotherapie bei Tauglichkeitsuntersuchung für den mD zwingend angeben bzw. wird danach gefragt?
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Re: Muss ich Psychotherapie bei Tauglichkeitsuntersuchung für den mD zwingend angeben bzw. wird danach gefragt?
da gibt es nur eine Antwort: immer wahrheitsgemäß antworten, ob und welche Hindernisse bestehen entscheidet der zuständige Arzt - das Verschweigen (Lügen) kann zur Entlassung aus dem Dienstverhältnis führenmfcb9631 hat geschrieben: ↑Do 3. Mai 2018, 00:05Hallo zusammen,
kurz und knapp zu meiner Situation:
Ich bin 21, hab 2016 mein Abitur absolviert und habe seitdem aber lediglich ein Studium begonnen, das ich wieder abgebrochen hab weil es nicht meins war. Es war auch immer mein Traum zur Polizei zu gehen, was aber nicht ging, weil ich eine Brille trage. Ich hab mich dann nach dem Abi beim Zoll für den mD beworben, hab das mündl. Auswahlverfahren aber nicht bestanden. Dann hab ich mich letztes Jahr noch ein zweites Mal für den mD beim Zoll beworben und dann tatsächlich alles bestanden, also das schriftl. und mündl. Auswahlverfahren und müsste jetzt für die Einstellung und den Beginn dieses Jahr im August nur noch vom Arzt als tauglich erklärt werden. Dazu habe ich heute den Brief bekommen. Dass ich jetzt bei einer Behörde meiner Wahl zur Untersuchung vorstellig werden solle usw.
Genau da liegt aber der Haken und der Grund warum ich mich über diese scheinbare Erfolgsstory nicht freuen kann. Ich war nämlich aus verschiedenen Gründen, mehr auch aufgrund dem Drängen meiner Eltern, vor 1 1/2 Jahren mal für 2 Monate in einer psychiatrischen Tagesklinik, teilstationär, wo ich also nur tagsüber war und im Anschluss war ich auch noch bei einem Psychotherapeuten. Ich habe in der ganzen Zeit und auch jetzt nicht Psychopharmaka nehmen müssen und es war alles komplett auf freiwilliger Basis und, wie gesagt, mehr aufgrund meiner Eltern worauf ich jetzt aber nicht näher eingehe.
Nun war mir das schon vorher bewusst, dass das zum Problem werden könnte, wollte mir aber natürlich nicht später mal den Vorwurf machen müssen, es nicht zumindest mal probiert zu haben. Nun habe ich aber überraschend alle Tests bestanden und bin so weit gekommen und wollte jetzt mal hier fragen wie ihr meine Chancen seht und auch ganz speziell die Frage stellen ob jetzt im Zuge dieser folgenden Untersuchungen beim Arzt solche Fragen nach psychotherapeutischen Behandlungen gestellt werden und wie ich darauf antworten sollte. Soll ich es von der Fragestellung abhängig machen? Soll ich komplett ehrlich sein? Gäbe es auch die Möglichkeit es zu verschweigen oder würde es irgendwie trotzdem rauskommen und wenn ja, wie?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen und mir da einen Rat geben. Es wird wahrscheinlich auch darauf ankommen aus welchem Grund ich damals in der Tagesklinik war, aber da möchte ich jetzt, wenn es nicht zwingend notwendig ist, erst mal nicht weiter drauf eingehen.
Danke schon mal für eure Antworten!
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Re: Muss ich Psychotherapie bei Tauglichkeitsuntersuchung für den mD zwingend angeben bzw. wird danach gefragt?
Da du eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben wirst, wäre es sehr unklug, sowas zu verschweigen.
Deine Behandlung wird in deiner Krankenakte stehen, also wird es auch rauskommen, wenn du da lügst.
Deine Behandlung wird in deiner Krankenakte stehen, also wird es auch rauskommen, wenn du da lügst.
Re: Muss ich Psychotherapie bei Tauglichkeitsuntersuchung für den mD zwingend angeben bzw. wird danach gefragt?
Ich gehe mal davon aus, das auch noch nach Jahren entlassen werden kann, wenn herauskommt, das man sich die Einstellung durch das Verschweigen bestimmter relevanter Sachverhalte praktisch erschlichen hat?frodo_beutlin hat geschrieben: ↑Do 3. Mai 2018, 06:21da gibt es nur eine Antwort: immer wahrheitsgemäß antworten, ob und welche Hindernisse bestehen entscheidet der zuständige Arzt - das Verschweigen (Lügen) kann zur Entlassung aus dem Dienstverhältnis führen
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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Re: Muss ich Psychotherapie bei Tauglichkeitsuntersuchung für den mD zwingend angeben bzw. wird danach gefragt?
Guck mal ins Internet - da findest du genügend Beiträge und auch Urteile zum Thema Verbeamtung. Kein Amtsarzt kann abschätzen, ob ein Bewerber schon nach kurzer Zeit nicht mehr dienstfähig sein wird. Nichts desto trotz werden Urteile gefällt..wie z.B.
http://www.bverwg.de/pm/2013/52
Selbst Schwerbehinderte Bewerber sind nicht von einer Einstellung ausgeschlossen - sie sind zudem besonders geschützt.
§ 128 SGB IX: Schwerbehinderte Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen, Soldaten und Soldatinnen
(1) Die besonderen Vorschriften und Grundsätze für die Besetzung der Beamtenstellen sind unbeschadet der Geltung des Teils 2 auch für schwerbehinderte Beamte und Beamtinnen so zu gestalten, dass die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert und ein angemessener Anteil schwerbehinderter Menschen unter den Beamten und Beamtinnen erreicht wird.
(3) Die Vorschriften des Absatzes 1 finden auf Richter und Richterinnen entsprechende Anwendung.
Bei der Einstellungsuntersuchung ist man noch kein Beamter - also schön die Klappe halten...
Das bedeutet, dass diverse einzelne Vorschriften des SGB IX auch auf Beamte Anwendung finden und die Dienstherren besondere Regelungen für Schwerbehinderte vorgesehen haben.
Als Beispiel ein Ausschnitt aus der hamburgischen Laufbahnverordnung:
§ 9 Abs. 5 HmbLVO
(5) Menschen mit Behinderung dürfen bei der Einstellung, Übertragung von Dienstposten, Beförderung oder Zulassung zum Aufstieg nicht benachteiligt werden. Einer für die Einstellung in einen Vorbereitungsdienst oder in das Beamtenverhältnis auf Probe vorgesehenen Höchstaltersgrenze ist bei Schwerbehinderten ein Zeitraum von fünf Jahren hinzuzurechnen. Von schwerbehinderten Menschen darf bei der Einstellung nur das Mindestmaß körperlicher Eignung für die Wahrnehmung der Laufbahnaufgaben verlangt werden. Schwerbehinderte haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. In Prüfungsverfahren sind für Schwerbehinderte die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen zu gewähren; die fachlichen Anforderungen dürfen nicht geringer bemessen werden. Bei der Gestaltung des Dienstpostens des schwerbehinderten Menschen ist der Eigenart der Behinderung Rechnung zu tragen. Bei der Beurteilung der fachlichen Leistungen von Schwerbehinderten ist eine etwaige Minderung der Arbeits- und Verwendungsfähigkeit durch ihre Behinderung zu berücksichtigen.
(http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... derung.htm)
also klappe halten.....
http://www.bverwg.de/pm/2013/52
Selbst Schwerbehinderte Bewerber sind nicht von einer Einstellung ausgeschlossen - sie sind zudem besonders geschützt.
§ 128 SGB IX: Schwerbehinderte Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen, Soldaten und Soldatinnen
(1) Die besonderen Vorschriften und Grundsätze für die Besetzung der Beamtenstellen sind unbeschadet der Geltung des Teils 2 auch für schwerbehinderte Beamte und Beamtinnen so zu gestalten, dass die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert und ein angemessener Anteil schwerbehinderter Menschen unter den Beamten und Beamtinnen erreicht wird.
(3) Die Vorschriften des Absatzes 1 finden auf Richter und Richterinnen entsprechende Anwendung.
Bei der Einstellungsuntersuchung ist man noch kein Beamter - also schön die Klappe halten...
Das bedeutet, dass diverse einzelne Vorschriften des SGB IX auch auf Beamte Anwendung finden und die Dienstherren besondere Regelungen für Schwerbehinderte vorgesehen haben.
Als Beispiel ein Ausschnitt aus der hamburgischen Laufbahnverordnung:
§ 9 Abs. 5 HmbLVO
(5) Menschen mit Behinderung dürfen bei der Einstellung, Übertragung von Dienstposten, Beförderung oder Zulassung zum Aufstieg nicht benachteiligt werden. Einer für die Einstellung in einen Vorbereitungsdienst oder in das Beamtenverhältnis auf Probe vorgesehenen Höchstaltersgrenze ist bei Schwerbehinderten ein Zeitraum von fünf Jahren hinzuzurechnen. Von schwerbehinderten Menschen darf bei der Einstellung nur das Mindestmaß körperlicher Eignung für die Wahrnehmung der Laufbahnaufgaben verlangt werden. Schwerbehinderte haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. In Prüfungsverfahren sind für Schwerbehinderte die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen zu gewähren; die fachlichen Anforderungen dürfen nicht geringer bemessen werden. Bei der Gestaltung des Dienstpostens des schwerbehinderten Menschen ist der Eigenart der Behinderung Rechnung zu tragen. Bei der Beurteilung der fachlichen Leistungen von Schwerbehinderten ist eine etwaige Minderung der Arbeits- und Verwendungsfähigkeit durch ihre Behinderung zu berücksichtigen.
(http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... derung.htm)
also klappe halten.....
Re: Muss ich Psychotherapie bei Tauglichkeitsuntersuchung für den mD zwingend angeben bzw. wird danach gefragt?
Seit wann werden schwerbehinderte Menschen und Menschen mit psychotherapeutischer Vergangenheit rechtlich gleichstellt?
Wir gehen hier von völlig verschiedenen Krankheitsbildern und entsprechenden Einschränkungen im Beruf aus.
@Topic: Es wäre gut, wenn du ein abschließendes psychologisches Gutachten hättest, womit du vorweisen kannst, dass deine Behandlung erfolgreich abgeschlossen worden ist und du Seelisch im Reinen bist. Das würde deine Chancen auf jeden Fall deutlich verbessern. Es kommt aber auch sicher auf den spezifischen Fall an - über bspw. einen Selbsttötungsversuch wird kein Arzt hinweg sehen.
Wir gehen hier von völlig verschiedenen Krankheitsbildern und entsprechenden Einschränkungen im Beruf aus.
@Topic: Es wäre gut, wenn du ein abschließendes psychologisches Gutachten hättest, womit du vorweisen kannst, dass deine Behandlung erfolgreich abgeschlossen worden ist und du Seelisch im Reinen bist. Das würde deine Chancen auf jeden Fall deutlich verbessern. Es kommt aber auch sicher auf den spezifischen Fall an - über bspw. einen Selbsttötungsversuch wird kein Arzt hinweg sehen.
NRW
Re: Muss ich Psychotherapie bei Tauglichkeitsuntersuchung für den mD zwingend angeben bzw. wird danach gefragt?
Sauerkraut hat geschrieben: ↑Do 3. Mai 2018, 13:55Guck mal ins Internet - da findest du genügend Beiträge und auch Urteile zum Thema Verbeamtung. Kein Amtsarzt kann abschätzen, ob ein Bewerber schon nach kurzer Zeit nicht mehr dienstfähig sein wird. Nichts desto trotz werden Urteile gefällt..wie z.B.
http://www.bverwg.de/pm/2013/52
Selbst Schwerbehinderte Bewerber sind nicht von einer Einstellung ausgeschlossen - sie sind zudem besonders geschützt.
[...]
also klappe halten.....
Aber diesen Fall nun mit dem einer anerkannten Behinderung zu vergleichen, hinkt doch etwas, oder nicht? Natürlich werden sogar bewusst behinderte und schwerbehinderte Menschen eingestellt. Aber das tut hier ja nichts zur Sache.
Der Amtsarzt stellt ja bei einer Einstellungsuntersuchung primär fest, ob der potentielle Anwärter auf absehbare Zeit nicht unter den Dienst beeinträchtigenden Krankheiten leiden wird. Ich weiß nun nicht, wie nun attestierte Depressionen gewertet werden, und das macht sicherlich auch jeder Arzt in seinem Ermessen etwas anders, aber verschweigen würde ich es wohl auch nicht. Wie schon erwähnt, sollte es doch im Nachhinein noch raus kommen, bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit den Job los.
Grüße
Re: Muss ich Psychotherapie bei Tauglichkeitsuntersuchung für den mD zwingend angeben bzw. wird danach gefragt?
Erst einmal vergleichst du Äpfel mit Birnen und verstehe ich deinen letzten Satz richtig, eine Aufforderung zum Verschweigen?Sauerkraut hat geschrieben:Guck mal ins Internet - da findest du genügend Beiträge und auch Urteile zum Thema Verbeamtung. Kein Amtsarzt kann abschätzen, ob ein Bewerber schon nach kurzer Zeit nicht mehr dienstfähig sein wird. Nichts desto trotz werden Urteile gefällt..wie z.B.
http://www.bverwg.de/pm/2013/52
Selbst Schwerbehinderte Bewerber sind nicht von einer Einstellung ausgeschlossen - sie sind zudem besonders geschützt.
§ 128 SGB IX: Schwerbehinderte Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen, Soldaten und Soldatinnen
(1) Die besonderen Vorschriften und Grundsätze für die Besetzung der Beamtenstellen sind unbeschadet der Geltung des Teils 2 auch für schwerbehinderte Beamte und Beamtinnen so zu gestalten, dass die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert und ein angemessener Anteil schwerbehinderter Menschen unter den Beamten und Beamtinnen erreicht wird.
(3) Die Vorschriften des Absatzes 1 finden auf Richter und Richterinnen entsprechende Anwendung.
Bei der Einstellungsuntersuchung ist man noch kein Beamter - also schön die Klappe halten...
Das bedeutet, dass diverse einzelne Vorschriften des SGB IX auch auf Beamte Anwendung finden und die Dienstherren besondere Regelungen für Schwerbehinderte vorgesehen haben.
Als Beispiel ein Ausschnitt aus der hamburgischen Laufbahnverordnung:
§ 9 Abs. 5 HmbLVO
(5) Menschen mit Behinderung dürfen bei der Einstellung, Übertragung von Dienstposten, Beförderung oder Zulassung zum Aufstieg nicht benachteiligt werden. Einer für die Einstellung in einen Vorbereitungsdienst oder in das Beamtenverhältnis auf Probe vorgesehenen Höchstaltersgrenze ist bei Schwerbehinderten ein Zeitraum von fünf Jahren hinzuzurechnen. Von schwerbehinderten Menschen darf bei der Einstellung nur das Mindestmaß körperlicher Eignung für die Wahrnehmung der Laufbahnaufgaben verlangt werden. Schwerbehinderte haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. In Prüfungsverfahren sind für Schwerbehinderte die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen zu gewähren; die fachlichen Anforderungen dürfen nicht geringer bemessen werden. Bei der Gestaltung des Dienstpostens des schwerbehinderten Menschen ist der Eigenart der Behinderung Rechnung zu tragen. Bei der Beurteilung der fachlichen Leistungen von Schwerbehinderten ist eine etwaige Minderung der Arbeits- und Verwendungsfähigkeit durch ihre Behinderung zu berücksichtigen.
(http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... derung.htm)
also klappe halten.....
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
Take care and have fun!
Re: Muss ich Psychotherapie bei Tauglichkeitsuntersuchung für den mD zwingend angeben bzw. wird danach gefragt?
Ich würde sagen es kommt darauf an, was der Arzt von dir wissen will. Ich kenne die Einstellungsuntersuchung beim Zoll nicht, aber wenn du weder schriftlich noch im Gespräch dazu aufgefordert wirst, über psychotherapeutische / psychische Behandlungen und Krankheitsbilder Auskunft zu geben, hast du ja nichts verschwiegen.
Kann mir aber nicht vorstellen, dass da nicht danach gefragt wird. Also wirst du es angeben müssen und dann wird dein Fall bewertet werden.
Kann mir aber nicht vorstellen, dass da nicht danach gefragt wird. Also wirst du es angeben müssen und dann wird dein Fall bewertet werden.
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- Police Officer
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- Registriert: Do 28. Jan 2010, 19:11
Re: Muss ich Psychotherapie bei Tauglichkeitsuntersuchung für den mD zwingend angeben bzw. wird danach gefragt?
Lange Rede kurzer Sinn: http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... lstext.htm
Amtsärztliche Untersuchung: Entbindung von der Schweigepflicht?
http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... indung.htm
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 1992CJ0404
Rücknahme der Ernennung eines Beamten auf Probe wegen arglistiger Täuschung über den Gesundheitszustand bei der Einstellungsuntersuchung
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... 53?hl=true
jetzt kommt wieder die Frage "was ist arglistige Täuschung"...
Es kommt mitunter auf den Einzelfall und den "Schwierigkeitsgrad" der psychischen Erkrankung an. Vielleicht ist manchmal auch Reden Silber und Schweigen Gold.
Amtsärztliche Untersuchung: Entbindung von der Schweigepflicht?
http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... indung.htm
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 1992CJ0404
Rücknahme der Ernennung eines Beamten auf Probe wegen arglistiger Täuschung über den Gesundheitszustand bei der Einstellungsuntersuchung
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... 53?hl=true
jetzt kommt wieder die Frage "was ist arglistige Täuschung"...
Es kommt mitunter auf den Einzelfall und den "Schwierigkeitsgrad" der psychischen Erkrankung an. Vielleicht ist manchmal auch Reden Silber und Schweigen Gold.
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