Muss ich Psychotherapie bei Tauglichkeitsuntersuchung für den mD zwingend angeben bzw. wird danach gefragt?

Informationen zur Einstellung und Ausbildung des Zolls

Moderator: Team Zoll

mfcb9631
Cadet
Cadet
Beiträge: 2
Registriert: Mi 2. Mai 2018, 23:29

Muss ich Psychotherapie bei Tauglichkeitsuntersuchung für den mD zwingend angeben bzw. wird danach gefragt?

Beitragvon mfcb9631 » Do 3. Mai 2018, 00:05

Hallo zusammen,

kurz und knapp zu meiner Situation:

Ich bin 21, hab 2016 mein Abitur absolviert und habe seitdem aber lediglich ein Studium begonnen, das ich wieder abgebrochen hab weil es nicht meins war. Es war auch immer mein Traum zur Polizei zu gehen, was aber nicht ging, weil ich eine Brille trage. Ich hab mich dann nach dem Abi beim Zoll für den mD beworben, hab das mündl. Auswahlverfahren aber nicht bestanden. Dann hab ich mich letztes Jahr noch ein zweites Mal für den mD beim Zoll beworben und dann tatsächlich alles bestanden, also das schriftl. und mündl. Auswahlverfahren und müsste jetzt für die Einstellung und den Beginn dieses Jahr im August nur noch vom Arzt als tauglich erklärt werden. Dazu habe ich heute den Brief bekommen. Dass ich jetzt bei einer Behörde meiner Wahl zur Untersuchung vorstellig werden solle usw.

Genau da liegt aber der Haken und der Grund warum ich mich über diese scheinbare Erfolgsstory nicht freuen kann. Ich war nämlich aus verschiedenen Gründen, mehr auch aufgrund dem Drängen meiner Eltern, vor 1 1/2 Jahren mal für 2 Monate in einer psychiatrischen Tagesklinik, teilstationär, wo ich also nur tagsüber war und im Anschluss war ich auch noch bei einem Psychotherapeuten. Ich habe in der ganzen Zeit und auch jetzt nicht Psychopharmaka nehmen müssen und es war alles komplett auf freiwilliger Basis und, wie gesagt, mehr aufgrund meiner Eltern worauf ich jetzt aber nicht näher eingehe.

Nun war mir das schon vorher bewusst, dass das zum Problem werden könnte, wollte mir aber natürlich nicht später mal den Vorwurf machen müssen, es nicht zumindest mal probiert zu haben. Nun habe ich aber überraschend alle Tests bestanden und bin so weit gekommen und wollte jetzt mal hier fragen wie ihr meine Chancen seht und auch ganz speziell die Frage stellen ob jetzt im Zuge dieser folgenden Untersuchungen beim Arzt solche Fragen nach psychotherapeutischen Behandlungen gestellt werden und wie ich darauf antworten sollte. Soll ich es von der Fragestellung abhängig machen? Soll ich komplett ehrlich sein? Gäbe es auch die Möglichkeit es zu verschweigen oder würde es irgendwie trotzdem rauskommen und wenn ja, wie?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen und mir da einen Rat geben. Es wird wahrscheinlich auch darauf ankommen aus welchem Grund ich damals in der Tagesklinik war, aber da möchte ich jetzt, wenn es nicht zwingend notwendig ist, erst mal nicht weiter drauf eingehen.

Danke schon mal für eure Antworten!

frodo_beutlin
Corporal
Corporal
Beiträge: 404
Registriert: Mo 6. Feb 2006, 00:00

Re: Muss ich Psychotherapie bei Tauglichkeitsuntersuchung für den mD zwingend angeben bzw. wird danach gefragt?

Beitragvon frodo_beutlin » Do 3. Mai 2018, 06:21

mfcb9631 hat geschrieben:
Do 3. Mai 2018, 00:05
Hallo zusammen,

kurz und knapp zu meiner Situation:

Ich bin 21, hab 2016 mein Abitur absolviert und habe seitdem aber lediglich ein Studium begonnen, das ich wieder abgebrochen hab weil es nicht meins war. Es war auch immer mein Traum zur Polizei zu gehen, was aber nicht ging, weil ich eine Brille trage. Ich hab mich dann nach dem Abi beim Zoll für den mD beworben, hab das mündl. Auswahlverfahren aber nicht bestanden. Dann hab ich mich letztes Jahr noch ein zweites Mal für den mD beim Zoll beworben und dann tatsächlich alles bestanden, also das schriftl. und mündl. Auswahlverfahren und müsste jetzt für die Einstellung und den Beginn dieses Jahr im August nur noch vom Arzt als tauglich erklärt werden. Dazu habe ich heute den Brief bekommen. Dass ich jetzt bei einer Behörde meiner Wahl zur Untersuchung vorstellig werden solle usw.

Genau da liegt aber der Haken und der Grund warum ich mich über diese scheinbare Erfolgsstory nicht freuen kann. Ich war nämlich aus verschiedenen Gründen, mehr auch aufgrund dem Drängen meiner Eltern, vor 1 1/2 Jahren mal für 2 Monate in einer psychiatrischen Tagesklinik, teilstationär, wo ich also nur tagsüber war und im Anschluss war ich auch noch bei einem Psychotherapeuten. Ich habe in der ganzen Zeit und auch jetzt nicht Psychopharmaka nehmen müssen und es war alles komplett auf freiwilliger Basis und, wie gesagt, mehr aufgrund meiner Eltern worauf ich jetzt aber nicht näher eingehe.

Nun war mir das schon vorher bewusst, dass das zum Problem werden könnte, wollte mir aber natürlich nicht später mal den Vorwurf machen müssen, es nicht zumindest mal probiert zu haben. Nun habe ich aber überraschend alle Tests bestanden und bin so weit gekommen und wollte jetzt mal hier fragen wie ihr meine Chancen seht und auch ganz speziell die Frage stellen ob jetzt im Zuge dieser folgenden Untersuchungen beim Arzt solche Fragen nach psychotherapeutischen Behandlungen gestellt werden und wie ich darauf antworten sollte. Soll ich es von der Fragestellung abhängig machen? Soll ich komplett ehrlich sein? Gäbe es auch die Möglichkeit es zu verschweigen oder würde es irgendwie trotzdem rauskommen und wenn ja, wie?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen und mir da einen Rat geben. Es wird wahrscheinlich auch darauf ankommen aus welchem Grund ich damals in der Tagesklinik war, aber da möchte ich jetzt, wenn es nicht zwingend notwendig ist, erst mal nicht weiter drauf eingehen.

Danke schon mal für eure Antworten!
da gibt es nur eine Antwort: immer wahrheitsgemäß antworten, ob und welche Hindernisse bestehen entscheidet der zuständige Arzt - das Verschweigen (Lügen) kann zur Entlassung aus dem Dienstverhältnis führen

SchoenerThunfisch
Sergeant
Sergeant
Beiträge: 644
Registriert: Sa 9. Aug 2014, 16:01
Wohnort: Berlin

Re: Muss ich Psychotherapie bei Tauglichkeitsuntersuchung für den mD zwingend angeben bzw. wird danach gefragt?

Beitragvon SchoenerThunfisch » Do 3. Mai 2018, 08:59

Da du eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben wirst, wäre es sehr unklug, sowas zu verschweigen.
Deine Behandlung wird in deiner Krankenakte stehen, also wird es auch rauskommen, wenn du da lügst.

Benutzeravatar
Old Bill
Moderator
Moderator
Beiträge: 2600
Registriert: So 27. Apr 2014, 22:27

Re: Muss ich Psychotherapie bei Tauglichkeitsuntersuchung für den mD zwingend angeben bzw. wird danach gefragt?

Beitragvon Old Bill » Do 3. Mai 2018, 09:03

frodo_beutlin hat geschrieben:
Do 3. Mai 2018, 06:21
da gibt es nur eine Antwort: immer wahrheitsgemäß antworten, ob und welche Hindernisse bestehen entscheidet der zuständige Arzt - das Verschweigen (Lügen) kann zur Entlassung aus dem Dienstverhältnis führen
Ich gehe mal davon aus, das auch noch nach Jahren entlassen werden kann, wenn herauskommt, das man sich die Einstellung durch das Verschweigen bestimmter relevanter Sachverhalte praktisch erschlichen hat?
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.

Sauerkraut
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 116
Registriert: Do 28. Jan 2010, 19:11

Re: Muss ich Psychotherapie bei Tauglichkeitsuntersuchung für den mD zwingend angeben bzw. wird danach gefragt?

Beitragvon Sauerkraut » Do 3. Mai 2018, 13:55

Guck mal ins Internet - da findest du genügend Beiträge und auch Urteile zum Thema Verbeamtung. Kein Amtsarzt kann abschätzen, ob ein Bewerber schon nach kurzer Zeit nicht mehr dienstfähig sein wird. Nichts desto trotz werden Urteile gefällt..wie z.B.

http://www.bverwg.de/pm/2013/52

Selbst Schwerbehinderte Bewerber sind nicht von einer Einstellung ausgeschlossen - sie sind zudem besonders geschützt.

§ 128 SGB IX: Schwerbehinderte Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen, Soldaten und Soldatinnen

(1) Die besonderen Vorschriften und Grundsätze für die Besetzung der Beamtenstellen sind unbeschadet der Geltung des Teils 2 auch für schwerbehinderte Beamte und Beamtinnen so zu gestalten, dass die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert und ein angemessener Anteil schwerbehinderter Menschen unter den Beamten und Beamtinnen erreicht wird.

(3) Die Vorschriften des Absatzes 1 finden auf Richter und Richterinnen entsprechende Anwendung.

Bei der Einstellungsuntersuchung ist man noch kein Beamter - also schön die Klappe halten...

Das bedeutet, dass diverse einzelne Vorschriften des SGB IX auch auf Beamte Anwendung finden und die Dienstherren besondere Regelungen für Schwerbehinderte vorgesehen haben.
Als Beispiel ein Ausschnitt aus der hamburgischen Laufbahnverordnung:
§ 9 Abs. 5 HmbLVO

(5) Menschen mit Behinderung dürfen bei der Einstellung, Übertragung von Dienstposten, Beförderung oder Zulassung zum Aufstieg nicht benachteiligt werden. Einer für die Einstellung in einen Vorbereitungsdienst oder in das Beamtenverhältnis auf Probe vorgesehenen Höchstaltersgrenze ist bei Schwerbehinderten ein Zeitraum von fünf Jahren hinzuzurechnen. Von schwerbehinderten Menschen darf bei der Einstellung nur das Mindestmaß körperlicher Eignung für die Wahrnehmung der Laufbahnaufgaben verlangt werden. Schwerbehinderte haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. In Prüfungsverfahren sind für Schwerbehinderte die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen zu gewähren; die fachlichen Anforderungen dürfen nicht geringer bemessen werden. Bei der Gestaltung des Dienstpostens des schwerbehinderten Menschen ist der Eigenart der Behinderung Rechnung zu tragen. Bei der Beurteilung der fachlichen Leistungen von Schwerbehinderten ist eine etwaige Minderung der Arbeits- und Verwendungsfähigkeit durch ihre Behinderung zu berücksichtigen.

(http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... derung.htm)

also klappe halten.....

Benutzeravatar
John_Doe
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 105
Registriert: Do 21. Sep 2017, 16:24
Wohnort: Köln

Re: Muss ich Psychotherapie bei Tauglichkeitsuntersuchung für den mD zwingend angeben bzw. wird danach gefragt?

Beitragvon John_Doe » Do 3. Mai 2018, 14:06

Seit wann werden schwerbehinderte Menschen und Menschen mit psychotherapeutischer Vergangenheit rechtlich gleichstellt? :stupid:
Wir gehen hier von völlig verschiedenen Krankheitsbildern und entsprechenden Einschränkungen im Beruf aus.

@Topic: Es wäre gut, wenn du ein abschließendes psychologisches Gutachten hättest, womit du vorweisen kannst, dass deine Behandlung erfolgreich abgeschlossen worden ist und du Seelisch im Reinen bist. Das würde deine Chancen auf jeden Fall deutlich verbessern. Es kommt aber auch sicher auf den spezifischen Fall an - über bspw. einen Selbsttötungsversuch wird kein Arzt hinweg sehen.
NRW

Beast44
Cadet
Cadet
Beiträge: 13
Registriert: Do 29. Mär 2018, 11:05

Re: Muss ich Psychotherapie bei Tauglichkeitsuntersuchung für den mD zwingend angeben bzw. wird danach gefragt?

Beitragvon Beast44 » Do 3. Mai 2018, 14:12

Sauerkraut hat geschrieben:
Do 3. Mai 2018, 13:55
Guck mal ins Internet - da findest du genügend Beiträge und auch Urteile zum Thema Verbeamtung. Kein Amtsarzt kann abschätzen, ob ein Bewerber schon nach kurzer Zeit nicht mehr dienstfähig sein wird. Nichts desto trotz werden Urteile gefällt..wie z.B.

http://www.bverwg.de/pm/2013/52

Selbst Schwerbehinderte Bewerber sind nicht von einer Einstellung ausgeschlossen - sie sind zudem besonders geschützt.
[...]
also klappe halten.....

Aber diesen Fall nun mit dem einer anerkannten Behinderung zu vergleichen, hinkt doch etwas, oder nicht? Natürlich werden sogar bewusst behinderte und schwerbehinderte Menschen eingestellt. Aber das tut hier ja nichts zur Sache.

Der Amtsarzt stellt ja bei einer Einstellungsuntersuchung primär fest, ob der potentielle Anwärter auf absehbare Zeit nicht unter den Dienst beeinträchtigenden Krankheiten leiden wird. Ich weiß nun nicht, wie nun attestierte Depressionen gewertet werden, und das macht sicherlich auch jeder Arzt in seinem Ermessen etwas anders, aber verschweigen würde ich es wohl auch nicht. Wie schon erwähnt, sollte es doch im Nachhinein noch raus kommen, bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit den Job los.

Grüße

Benutzeravatar
MICHI
Stellv. Administrator
Stellv. Administrator
Beiträge: 15871
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00

Re: Muss ich Psychotherapie bei Tauglichkeitsuntersuchung für den mD zwingend angeben bzw. wird danach gefragt?

Beitragvon MICHI » Do 3. Mai 2018, 14:15

Sauerkraut hat geschrieben:Guck mal ins Internet - da findest du genügend Beiträge und auch Urteile zum Thema Verbeamtung. Kein Amtsarzt kann abschätzen, ob ein Bewerber schon nach kurzer Zeit nicht mehr dienstfähig sein wird. Nichts desto trotz werden Urteile gefällt..wie z.B.

http://www.bverwg.de/pm/2013/52

Selbst Schwerbehinderte Bewerber sind nicht von einer Einstellung ausgeschlossen - sie sind zudem besonders geschützt.

§ 128 SGB IX: Schwerbehinderte Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen, Soldaten und Soldatinnen

(1) Die besonderen Vorschriften und Grundsätze für die Besetzung der Beamtenstellen sind unbeschadet der Geltung des Teils 2 auch für schwerbehinderte Beamte und Beamtinnen so zu gestalten, dass die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert und ein angemessener Anteil schwerbehinderter Menschen unter den Beamten und Beamtinnen erreicht wird.

(3) Die Vorschriften des Absatzes 1 finden auf Richter und Richterinnen entsprechende Anwendung.

Bei der Einstellungsuntersuchung ist man noch kein Beamter - also schön die Klappe halten...

Das bedeutet, dass diverse einzelne Vorschriften des SGB IX auch auf Beamte Anwendung finden und die Dienstherren besondere Regelungen für Schwerbehinderte vorgesehen haben.
Als Beispiel ein Ausschnitt aus der hamburgischen Laufbahnverordnung:
§ 9 Abs. 5 HmbLVO

(5) Menschen mit Behinderung dürfen bei der Einstellung, Übertragung von Dienstposten, Beförderung oder Zulassung zum Aufstieg nicht benachteiligt werden. Einer für die Einstellung in einen Vorbereitungsdienst oder in das Beamtenverhältnis auf Probe vorgesehenen Höchstaltersgrenze ist bei Schwerbehinderten ein Zeitraum von fünf Jahren hinzuzurechnen. Von schwerbehinderten Menschen darf bei der Einstellung nur das Mindestmaß körperlicher Eignung für die Wahrnehmung der Laufbahnaufgaben verlangt werden. Schwerbehinderte haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. In Prüfungsverfahren sind für Schwerbehinderte die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen zu gewähren; die fachlichen Anforderungen dürfen nicht geringer bemessen werden. Bei der Gestaltung des Dienstpostens des schwerbehinderten Menschen ist der Eigenart der Behinderung Rechnung zu tragen. Bei der Beurteilung der fachlichen Leistungen von Schwerbehinderten ist eine etwaige Minderung der Arbeits- und Verwendungsfähigkeit durch ihre Behinderung zu berücksichtigen.

(http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... derung.htm)

also klappe halten.....
Erst einmal vergleichst du Äpfel mit Birnen und verstehe ich deinen letzten Satz richtig, eine Aufforderung zum Verschweigen?
Gruß
MICHI


Take care and have fun!

Franconia

Re: Muss ich Psychotherapie bei Tauglichkeitsuntersuchung für den mD zwingend angeben bzw. wird danach gefragt?

Beitragvon Franconia » Do 3. Mai 2018, 14:22

Ich würde sagen es kommt darauf an, was der Arzt von dir wissen will. Ich kenne die Einstellungsuntersuchung beim Zoll nicht, aber wenn du weder schriftlich noch im Gespräch dazu aufgefordert wirst, über psychotherapeutische / psychische Behandlungen und Krankheitsbilder Auskunft zu geben, hast du ja nichts verschwiegen.
Kann mir aber nicht vorstellen, dass da nicht danach gefragt wird. Also wirst du es angeben müssen und dann wird dein Fall bewertet werden.

Sauerkraut
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 116
Registriert: Do 28. Jan 2010, 19:11

Re: Muss ich Psychotherapie bei Tauglichkeitsuntersuchung für den mD zwingend angeben bzw. wird danach gefragt?

Beitragvon Sauerkraut » Do 3. Mai 2018, 15:45

Lange Rede kurzer Sinn: http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... lstext.htm

Amtsärztliche Untersuchung: Entbindung von der Schweigepflicht?
http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... indung.htm

https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 1992CJ0404

Rücknahme der Ernennung eines Beamten auf Probe wegen arglistiger Täuschung über den Gesundheitszustand bei der Einstellungsuntersuchung

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... 53?hl=true

jetzt kommt wieder die Frage "was ist arglistige Täuschung"...

Es kommt mitunter auf den Einzelfall und den "Schwierigkeitsgrad" der psychischen Erkrankung an. Vielleicht ist manchmal auch Reden Silber und Schweigen Gold.


Zurück zu „Zoll - Einstellung und Ausbildung“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende