Ärztliche Untersuchung nach Ende der Ausbildung

Informationen zur Einstellung und Ausbildung des Zolls

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der_optimist
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Ärztliche Untersuchung nach Ende der Ausbildung

Beitragvon der_optimist » Sa 14. Jul 2018, 08:46

Hallo liebe (bald-) Kollegen!

Ich bin froh zum 01.08. in den gehobenen Dienst der Zollverwaltung einzusteigen und wurde im Rahmen der Einstellungsuntersuchung für tauglich befunden.
Mich würde nur noch brennend interessieren, ob man im geh. Dienst nach seiner 3-jährigen Ausbildung in jedem Falle nochmal zur ärztlichen Untersuchung muss, bevor man dann Beamter auf Probe wird. So wie ich es bis jetzt verstanden habe ist eine erneute Untersuchung nur dann vorgesehen, wenn man in einen waffentragenden Bereich kommt, richtig? Habe mir das FAQ durchgelesen, aber da das inzwischen auch viele Jahre alt ist, wollte ich nochmal fragen.
Bekommen diejenigen, die in einen nicht-waffentragenden Bereich kommen auch nochmal eine Untersuchung?
Ich bin zwar momentan gesund, aber wer weiß, was in 3 Jahren so passiert. Ich empfinde das als eine Art Damoklesschwert, vor allem, weil die Untersuchungen je nach Arzt sehr unterschiedlich ausfallen. Habe innerhalb meines Bewerbungsprozesses (alles geh. nichttechnischer Dienst) vom Umfang her extrem unterschiedliche Untersuchungen mitgemacht.
Hätte einfach gern die Sicherheit im Hinterkopf, nach den 3 Jahren dann auch wirklich übernommen zu werden. Kann mir da jemand aus persönlicher Erfahrung berichten?

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MICHI
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Re: Ärztliche Untersuchung nach Ende der Ausbildung

Beitragvon MICHI » Sa 14. Jul 2018, 09:03

Gruß
MICHI


Take care and have fun!

der_optimist
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Re: Ärztliche Untersuchung nach Ende der Ausbildung

Beitragvon der_optimist » Sa 14. Jul 2018, 11:38

Ja, die FAQ 2014 habe ich, wie bereits erwähnt, schon gelesen. Daher meine Frage, ob sich inzwischen etwas verändert hat und es da persönliche Erfahrungen gibt.

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Skorpion69
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Re: Ärztliche Untersuchung nach Ende der Ausbildung

Beitragvon Skorpion69 » Sa 14. Jul 2018, 17:38

Hätte sich was geändert, hätten wir auch die FAQ geändert :ja:

Die Übernahme erfolgt weiterhin unabhängig von der Vollzugsdiensttauglichkeit - schließlich haben wir auch in nicht-waffentragenden Bereichen genug Personalbedarf...

...und da die Frage (für die es keines eigenen Threads bedurft hätte) beantwortet ist, ist hier
GESCHLOSSEN!


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