Einstellungsuntersuchung für Tarifbeschäftigte im Rahmen der aktuellen externen Personalgewinnung

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Moderator: Team Zoll

Emkas

Einstellungsuntersuchung für Tarifbeschäftigte im Rahmen der aktuellen externen Personalgewinnung

Beitragvon Emkas » Do 7. Feb 2019, 12:08

Hallo,

ich gehöre zu den glücklichen Quereinsteigern, die eine Stelle in der Zollverwaltung im Rahmen der aktuellen externen Personalgewinnung erhalten haben. Es ist eine Position im mittleren Dienst (kein Waffenträger, reiner "Bürojob") als Tarifbeschäftigter (Verbeamtung ist später wohl angedacht). Nun fehlt "nur" noch die Einstellungsuntersuchung bei der BAD.

--> Gibt es Unterschiede hinsichtlich Durchführung und Anforderungskriterien zwischen der Einstellungsuntersuchung im Rahmen einer geplanten Ausbildung/ Verbeamtung auf Probe beim Zoll und dieser hier für quereinsteigende Tarifbeschäftigte im mD?? Ist man bei letzteren vielleicht etwas weniger streng bei der Beurteilung der Dienstfähigkeit??

--> In den Forum-FAQs steht beim Thema ärztliche Untersuchung folgendes:
"Weiterhin müsst Ihr eine Erklärung abgeben, wonach erforderliche Beweismittel für eure körperliche Leistungsfähigkeit beschafft werden und die Krankenkassen und auch behandelnde Ärzte insoweit von ihrer Schweigepflicht von euch entbunden sind. Weiterhin müsst Ihr unterschreiben, dass eine bewusste Verheimlichung von überstandener und noch bestehender Krankheiten einen Entlassungsgrund darstellt."
Weiß jemand, ob das genauso auch für die Einstellungsuntersuchung für die neuen Externen gilt??

Vielen Dank für eure Antworten schon mal vorab!
Grüße
Markus

frodo_beutlin
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Re: Einstellungsuntersuchung für Tarifbeschäftigte im Rahmen der aktuellen externen Personalgewinnung

Beitragvon frodo_beutlin » Fr 8. Feb 2019, 07:02

Da Du für rein für den Innendienst eingestellt wirst, wird auch die BAD Untersuchung in diese Richtung gehen, also Knochengerüst, Bildschirmtauglichkeit (Augen) etc. pp. für eine ggfls. "irgendwann" anstehende Verbeamtung (wenn überhaupt die notwendigen Voraussetzungen vorliegen) wird vermutlich ein weiterer BAD-Termin fällig ....


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