Skorpion69 hat geschrieben: ↑Mo 26. Aug 2019, 18:21Eigentlich beantwortet das Zitat aus den FAQ Amtsarzt Deine Frage voll und ganz
Aber für Dich in einfachen Worten: bei der Bewerbung und Einstellung kannst Du blind sein wie ein Maulwurf, interessiert keinen
Willst Du aber nach der Ausbildung in den waffentragenden Bereich, darfst Du auf dem besseren Auge höchstens -3,0 bzw. + 2,0 Dioptrien haben. Dabei ist es egal, wie Du vom Maulwurf zum Adler geworden bist - solange Du bei der Untersuchung gucken kannst wie ein Adler. Wenn Du also nach einer OP die obigen Werte erreichst, genügt das - egal wie vorher die Werte waren!
Danke für deine Antwort!
Mir hat das FAQ nicht genug Aufschluss darüber gegeben. Aber wenn ich das jetzt so lese, gibt es mir ja doch noch Mut es einfach zu wagen. Ich fände es nur sehr schade, wenn man später sehr gerne in den Zollvollzugsdienst möchte, aber wegen schlechten Augenwerten über die magische -5 Dioptrien liegt und deshalb vom waffentragenden Bereich ausgeschlossen wird. Das würde ich dann lieber vorher wissen, bevor ich viel Mühe und Zeit in der Ausbildung stecke und dann im Nachhinein erfahren zu dürfen, dass ich das nicht kann/darf.
Die Sorge meinerseits kommt daher, weil ich das aus einem Polizei Thread gelesen habe. Da dürfen die „vorher“ Werte nach einer Augen OP nicht bei -5 / +3 Dioptrien liegen. Deshalb dachte ich, dass es beim Zoll nicht anders sein könnte.
Aber jetzt wurde ich eines besseren belehrt!
Das passt jetzt nicht ganz zum Thema, aber:
Ein Höchstalter und eine Mindestgröße wie bei der BP/LP gibt es nicht, oder?
Auf der Zoll Karriere Seite steht übrigens auch, dass sich auch gerne Bewerber mit einer anerkannten Ausbildung bewerben können. In meinem Fall wäre es der soziale Bereich. Wird da sehr darauf geachtet, was man vorher gelernt hat oder ist es egal, welche berufliche Vergangenheit man hat?
Danke im Voraus!