>>> Zoll-FAQ's Amtsarzt <<<

Informationen zur Einstellung und Ausbildung des Zolls

Moderator: Team Zoll

Gast

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Beitragvon Gast » Di 8. Mär 2005, 22:22

Herzlich willkommen im ZOLL - Forum !!!

Dieses Forum bietet allen Interessierten Gelegenheit sich über den Zoll zu informieren.
Fragen, wie: Was macht der Zoll ? Warum ist der Zoll nicht = Bundespolizei? Wie komme ich zum Zoll oder zum Zollkriminalamt ( ZKA ) ? Was macht die Zollfahndung oder die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ; Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) bzw. Mobilen Kontrolleinheiten ; Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG) oder (GER) ? Welche Bereiche gibt es noch beim Zoll ? Wie komme ich zu den Spezialeinheiten Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) oder Observationseinheit Zoll (OEZ) ? Gibt es eine Bundesfinanzpolizei ? Was stellt man sich unter Marktordnungsrecht vor? Wie sieht die Ausbildung (mittlerer Dienst m.D) bzw. das Studium (gehobener Dienst g.D) beim Zoll aus? Ist der Zoll ein Bürojob? Muss ich Polizeidiensttauglich sein um beim Zoll anzufangen? Hat es Sinn sich beim Zoll zu bewerben wenn Ihr Polizeidienst untauglich seid?

Fragen über Fragen. :vielposten:

Mit Hilfe dieses kleinen Berichtes wollen wir nur auf die uns immer öfter gestellten Fragen über den ärztlichen Dienst des Zolls eingehen.
Welche körperlichen Voraussetzungen muss ein Bewerber mitbringen und über welche Kleinigkeiten kann man hinwegsehen, ohne dass der Arzt Probleme macht. Für weitere Fragen gibt es noch die anderen FAQ´s Bewerbung und Ausbildung !

Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir uns die Mühe gemacht, alle Informationen zu sammeln und auszuwerten. Dabei war es uns wichtig, nur die wesentlichen Fragen / Aspekte unten aufzuführen. Sollten unten einige Dinge oder ärztliche Werte nicht aufgeführt sein, die speziell Euch betreffen, so seht bitte von weiteren Fragen ab.
Die Moderatoren sind keine Ärzte und können darauf keine Antwort geben!


Bestehen nach dem Lesen noch Unklarheiten, :telefon: bitte bei den Kollegen dem für Euch zuständigen Hauptzollamt (HZA) anrufen.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die unten aufgeführten Kriterien unverbindliche Richtwerte darstellen.

Seid Ihr schon fertig ausgebildete Polizeivollzugsbeamte oder Zollbeamte und wollt zu einer Spezialeinheit des Zolls - OEZ oder ZUZ-? Dann hilft euch die Personalabteilung des ZKA in Köln weiter.

FAQ Stand : Juli 2018


Wer führt die Untersuchung durch :?:

Die amtsärztliche Untersuchung oder die Untersuchung beim BAD findet im Vergleich zur Polizei nicht einheitlich bei einem zentralen Arzt statt. Der Zoll beauftragt das für euren Wohnort zuständige Gesundheitsamt oder die zuständige BAD-Filiale.
Der Arzt stellt dann anhand der geforderten Werte fest, ob Ihr tauglich seid oder nicht. Genau hier liegt ein Nachteil, der aber auch gleichzeitig Euer Vorteil werden kann. Leider ist es nicht so, dass die Ärzte wirklich einheitlich untersuchen, der Eine schaut etwas genauer hin und der Andere lässt Fünfe mal gerade sein.
So kann der eine Bewerber auf dem Kopf gestellt werden, während der Andere nur die Grunduntersuchung über sich ergehen lassen muss.
Dies ist aus Sicht von Bewerbern natürlich nicht ganz fair. Bei dem einen Arzt wären sie noch mit den Grenzwerten durchgekommen, aber da der Arzt die Einhaltung der Kriterien strenger hält, gelten Sie als nur bedingt tauglich oder nicht tauglich.
Dies ist aber nichts Neues oder etwas was es nur beim Zoll gibt. Bei der Polizei berichten auch Bewerber, dass sie in dem einem Land beim Arzt durchgefallen sind, während sie im anderen Land nun Streife fahren.

Die Kosten für die Einstellungsuntersuchung werden vom Zoll übernommen. Kosten für eine fachärztliche Untersuchung können ausnahmsweise und nur dann übernommen werden, wenn das HZA dieser Untersuchung zugestimmt hat. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist die Übernahme der Kosten, nach dem einfachen Gebührensatz, für den Augenarzt.

Muss ich polizeidiensttauglich sein :?:


Die Polizeidienstvorschrift (PDV) 300 gilt beim ZOLL nicht, jedoch wurden die medizinischen Kriterien bei Einstellungsuntersuchungen für die Bundesfinanzverwaltung denen der PDV 300 angeglichen !

Gibt es grundsätzliche Unterschiede, zwischen der Einstellungsuntersuchung für den m.D oder g.D :?:


Auch wenn die Waffenausbildung aus der Ausbildungsstrecke des mD ausgelagert wurde, wird dieser weiterhin von vornherein auf eine Vollzugsdiensttauglichkeit untersucht. Der gehobene Dienst wird dagegen nur auf eine allgemeine Tauglichkeit hin untersucht.


Finden beim Zoll zwei ärztliche Untersuchungen statt :?:

Kommt drauf an. Steht nach Abschluss Deiner Laufbahnprüfung fest, dass Du in einem waffentragenden Bereich eingesetzt wirst, musst Du am Ende Deiner Ausbildung / Studium und kurz vor Deiner Laufbahnprüfung (g.D immer, mD bei Bedarf) noch einmal zum Arzt. Bei diesem Arzt handelt es sich nun um einen BAD (Betriebs-Ärztlicher-Dienst) - Arzt Der Grund für die zweite Untersuchung ist, dass der gD noch nicht auf Vollzugsdiensttauglichkeit untersucht wurde, es außerdem zu große Unterschiede bei den amtsärztlichen Untersuchungen gibt und sich des Weiteren im Verlauf der Ausbildung / Studium der Gesundheitszustand eines Zollinspektoranwärters oder eines Zollsekretäranwärters verändert/ verschlechtert hat und somit die Kriterien nicht mehr erfüllt sind. Also bitte nicht zu früh freuen. Auch wenn Ihr als "tauglich" eingestuft worden seid, könnt Ihr euch erst ganz sicher sein, wenn ihr die zweite Untersuchung durch den BAD-Arzt erfolgreich bestanden habt.

Anwärter (g.D sowie m.D), die nach der Laufbahnprüfung in nicht Waffen tragenden Arbeitsbereichen eingesetzt werden, benötigen keine zweite ärztliche Untersuchung durch den BAD-Arzt.


Sind die gesundheitlichen Kriterien in jedem Bundesland gleich :?:

Im Prinzip ja. Da der Zoll eine Bundesbehörde ist, werden die Einstellungsvoraussetzungen vom Bundesministerium der Finanzen einheitlich festgelegt. Die BFD ist für eure Bewerbung, wie der zentrale Auswahldienst der Länderpolizeien, zuständig. Diese ist in Eurem Bundesland für das Auswahlverfahren zuständig und entscheidet zum Schluss darüber, ob ein Bewerber auf Grundlage der ärztlichen Feststellungen tauglich ist oder nicht.


Kann ich mich mit einer körperlichen Behinderung bewerben :?:


Ja! Voraussetzung ist der Nachweis einer bescheinigten Schwerbehinderung. Eine bestehende Behinderung führt jedoch in der Regel dazu, dass man als nicht vollzugsdiensttauglich gilt.

Grundsätzliches zum Thema Bewerbung und Beschäftigung Schwerbehinderter oder denen gleichgestellter Personen beim ZOLL finden Bewerber in diesem PDF Dokument.


Der Zoll stellt Menschen mit einer Schwerbehinderung ein! Wie kann das sein :?:


Beim Zoll fallen sehr viele Tätigkeiten an, die unter die Sparte "Bürojobs" einzuordnen sind. In Pressemitteilungen für die Bevölkerung und Videoclips für Bewerber präsentiert sich der Zoll zwar sehr gerne als "Alarm für Cobra 11-Verwaltung", jedoch sieht die Realität etwas nüchterner aus. Rund zwei Drittel der Beamten beim Zoll verbringt nicht die Zeit damit, Schmuggler und Terroristen zu jagen, sondern bekommt Rückenschmerzen hinter dem Schreibtisch. Also bitte nicht blenden :magic: lassen !!!

Wie das Wort "Bürojob"schon sagt, fallen hier Tätigkeiten an, die durchaus auch von Kollegen/innen durchgeführt werden können, die eine körperliche Behinderung mit sich bringen. Warum könnte ein Beinloser nicht genau so gut, wenn nicht besser mit dem Computer umgehen, wie ein Hochleistungssportler ?
Bei der Polizei macht es theoretisch auch keinen Sinn, waffentragende Beamte einzusetzen, die Anzeigen von Bürgern auf der Wache aufnehmen müssen. Diese Arbeit könnte auch von körperlich behinderten Kollegen erledigt werden. Die waffentragenden Beamten würden somit entlastet werden und könnten sich somit nur um die Schreibarbeiten kümmern, die während Ihres Außendienstes anfallen.

Auf der anderen Seite gibt es natürlich den Vollzugsdienst, bei dem man körperlich belastbar sein muss um die Aufgaben zu bewältigen. So heißt es aus dem offiziellen Schreiben für die untersuchenden Ärzte :

" Von den Bewerbern(Bewerberinnen) wird die uneingeschränkte Verwendungsfähigkeit erwartet, die sie zur Dienstleistung in der Grenzaufsicht, Grenzabfertigung, Zollabfertigung, Finanzkontrolle - Schwarzarbeit, Kontrolleinheiten-Verkehrswege, Steueraufsicht, Zollfahndung, Betriebsprüfung, wie auch in der allgemeinen Verwaltung befähigt. Durch Art und Umfang des Dienstes (Außendienst, Schichtdienst ) sind die Beamten (Beamtinnen) vielfach erhöhten Belastungen ausgesetzt, für die körperliche Gewandheit verlangt werden muss.
Der Dienst in diesen Bereichen stellt hohe Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit und/oder seelische Belastbarkeit. Die Beamten (Beamtinnen) werden hier wesentlich stärker als in der regulären Zollverwaltung beansprucht. "



Welche Beurteilung kann der Arzt aussprechen :?:


:arrow: - tauglich- :bindafür:

Diese Bewerber können in der allgemeinen Verwaltung und im Vollzug eingesetzt werden.

:arrow: -untauglich- :abgelehnt:
Bewerber die abgelehnt worden sind, haben keine anerkannte Schwerbehinderung oder die Behinderung ist zu groß um beim Zoll arbeiten zu können.


Wann gelte ich als tauglich :?:



Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten, da dies nur der Arzt feststellen wird. Jedoch könntet Ihr als nicht mehr tauglich gelten, wenn Ihr an folgenden Erkrankungen leidet bzw. müsst Ihr folgende Werte erreichen, damit Ihr als tauglich gilt :

:arrow: Augen / Farbensinn

Immer wieder wird in diesem Forum die Frage gestellt, ob eine Bewerbung mit diesen oder jenen Dioptrien Sinn macht. Seit 2015 gibt es bei der Einstellung keine Einschränkungen mehr bei den Sehstärken oder bei Rot-Grün-Blindheit!

!!!ABER VORSICHT!!!

Dies sind wie auf der offiziellen Seite steht die Allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen.
Wenn Ihr aber Zollvollzugsbeamter (ZVB) werden wollt, dürfen eure Augenwerte auf dem besseren Auge nicht mehr Dioptrien haben als :
-3,0 und + 2,0

Jedoch gilt hier zusätzlich :
Mit Sehhilfe wird in allen Fällen ein Sehvermögen von 100% auf dem einen und mindestens 80% auf dem anderen Auge verlangt.

Ihr könnt euch also beim Zoll also auch z.B. mit -10 Dioptrien erfolgreich bewerben. Eine Einstellung im Allgemeinen Zolldienst ist möglich, aber eine spätere Einstellung als ZVB (im waffentragenden Bereich) ist nicht möglich, wenn Ihr die dafür geforderten Werte nicht erreicht.

Und für Leute die jetzt daran denken sich die Augen zu lasern, gilt folgendes :
Nach refraktionsverbessernden Operationen (Lasern) muss ein Augenfachärztlicher Befundbericht, der die Stabilität des OP-Ergebnisses bestätigt vorgelegt werden.
(Hinweis: Alle Verfahren werden anerkannt).



Als "normal" Farbsehender gilt beim Zoll wer alle Farbtafeln (z.B nach Ishihara ) erkennen kann. HIER (LINK)könnt Ihr Euch selber testen ob Ihr eine Farbschwäche habt.
Eine Rotgrün Farbschwäche führt nicht zu einem Ausschluss, möglicherweise aber ebenfalls zu einer Einschränkung bei der späteren Verwendung im Vollzugsdienst. Wichtig ist euer Anomaliewert. Diesen bestimmt der Amtsarzt oder der BAD-Arzt mit Hilfe eines Anomaloskop. Tests die Ihr vorher bei einem, euch vertrauten Augenarzt gemacht habt, zählen nur bedingt. Der Amtsarzt oder der BAD-Arzt wird Euer Farbsehen auf jeden Fall selber noch einmal testen.


Beim Zoll gilt ihr als uneingeschränkt tauglich (ZUZ /OEZ /Wasserzoll) wenn Euer Anomalquotient zwischen 0,65 und 1,4 liegt.

Weiterhin werden Dämmerungssehen, Blendempfindlichkeit, Gesichtsfeld wie auch Motilität geprüft.


:arrow: Allergien

Laut laufender Nummer gibt es auch zum Thema Allergien Ausschlussgründe.

Chronische, entstellte, übertragbare, ekelerregende oder zu starken Rückfällen neigende Hautkrankheiten, Neigungen zu besonderer Überempfindlichkeitsreaktionen der Haut (Allergie) die laufend oder periodisch ärztlich behandelt werden. Der Bewerber gilt als ebenfalls untauglich wenn eine Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Nahrungsmitteln besteht.

Solltet ihr Asthma, Migräne oder eine Störung des Bronchialsystems haben, sind dies ebenfalls Ausschlussgründe für den Arzt.


:arrow: Blutdruck

Hypertonie systolisch über 160, diastolisch über 100 / Hypotonie systolisch unter 100 ; dauernd erhöhte Pulszahlen im Liegen, Stehen oder nach Belastung

Ob Ihr jetzt 125 Watt oder 150 Watt beim Arzt treten müsst ist unterschiedlich.


:arrow: Fettleibigkeit / Körpergröße

Diese bestimmt der Arzt anhand des Body Mass Index. Diesen rechnet er mit Hilfe der Formel ( Gewicht in kg) / ( Größe in m * Größe in m)
Das Ergebnis sollte grds. zwischen 18 und 28 bei Frauen und zwischen 18 und 30 bei Männern liegen.

Die Körpergröße ist wie die Augenwerte kein Kriterium mehr.


:arrow: Wirbelsäule

Ihr dürft keine Schädigung der Wirbelsäule mitbringen, wie etwa einen Bandscheibenvorfall oder ähnliches. Ebenfalls führen Haltungsschäden und Wirbelverkrümmungen zum Ausschlussgrund.


:arrow: Zähne

Weniger als 6 eigene Kaueinheiten (Zähne), zusätzlich gut eingegliederter Zahnersatz, nicht vollständig oder einwandfrei eingegliederte Stiftzähne oder Kronen vervollständigte Schneidezähne; starke Anfälligkeit von Karies oder vorgeschrittener Paradontose.


Weiterhin müsst Ihr eine Erklärung abgeben, wonach festgestellte Schäden am Gebiss vor der Einstellung behoben werden müssen.


:arrow: Sonstiges / Entbindung von der Schweigepflicht / Entlassung aus dem Beamtenverhältnis



Da die Liste natürlich nicht abschließend bis aufs Letzte genau vollständig sein kann, seien hier noch einige wichtige Punkte genannt, die ebenfalls zu Problemen führen können :
Sprachstörungen; Stottern; Stammeln; chronische Kehlkopfentzündungen;
Ohrenprobleme; ehemaliger Trommelfellriss; Minderung der Hörfähigkeit; Herzfehler; Schilddrüsenüber- oder Unterfunktion; Hämorrhoiden; Krampfaderbrüche; Geistig-psychiche Schäden; Alkoholismus und / oder sonstige Suchtformen; ehemalige starke Gelenkverletzungen; Tätowierungen im Gesichtsbereich oder an den Unterarmen sowie mit verfassungsfeindlichen Inhalt; nicht heilende Knochenbrüche; Erkrankung der Geschlechtsorgane; ....

Weiterhin müsst Ihr eine Erklärung abgeben, wonach erforderliche Beweismittel für eure körperliche Leistungsfähigkeit beschafft werden und die Krankenkassen und auch behandelnde Ärzte insoweit von ihrer Schweigepflicht von euch entbunden sind. Weiterhin müsst Ihr unterschreiben, dass eine bewusste Verheimlichung von überstandener und noch bestehender Krankheiten einen Entlassungsgrund darstellt.



HABT IHR JETZT NOCH FRAGEN ? DANN BENUTZT BITTE DIE SUCHFUNKTION IN DIESEM FORUM. UNZÄHLIGE IDENTISCHE FRAGEN WERDEN JEDES JAHR NEU GESTELLT. DIES IST NICHT NUR ÜBERFLÜSSIG SONDERN ZEIGT AUCH WENIG EIGENINITIATIVE !
VIELE FRAGEN SIND ENTWEDER IM ANDEREN FAQ ODER BEREITS IM FORUM BEANTWORTET WORDEN. ERST WENN IHR DA NACHGESCHAUT HABT UND WIRKLICH NICHTS GEFUNDEN HABT, FREUEN WIR UNS AUF EURE FRAGEN UND VERSUCHEN DIESE GERNE ZU BEANTWORTEN.




Wie schon eingangs erwähnt, können wir hier als Nicht-Ärzte natürlich nicht auf alle Krankheiten und Ausschlussgründe eingehen. Letztendlich hat der Arzt bzw. die Bundesfinanzdirektion (BFD) das letzte Wort und nur diese entscheidet. Insofern ist es sinnvoller, dass Ihr bei gesundheitlichen Fragen immer die für Euch zuständigen Einstellungsberater Eures HZA befragt.
Diese können viele Fragen bereits im Vorfeld klären.
Eine Übersicht eurer Ansprechpartner findet ihr hier.
Sollte es beim Zoll nicht klappen, müsst ihr nicht gleich :motz:
Der Arzt hält sich auch nur an seine Anweisungen, wenn die für uns auch manchmal :krank1: sind. Letztendlich hat der Arzt und die Kollegen der BFD nicht Euch als Mensch beurteilt. Nur Ihr selber wisst was Ihr könnt und auch schafft.

Für Eure Bewerbung wünschen wir Euch Viel GLÜCK und ERFOLG !

-Arsec -



:gut: :hallo: :lol:
Zuletzt geändert von Gast am So 4. Sep 2011, 23:28, insgesamt 7-mal geändert.

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