
Also:
Der Zoll befreit nicht wie dei Polizei vom Wehrdienst, da er im Krisenfall nicht zur Landesverteidigung herangezogen werden kann und im großen und ganzen eine Verwaltungsbehörde ist!


Die Ausbildung beim Zoll, sprich die Schule usw., werdet ihr dann am 1.8. des Jahres beginnen an dem euer Wehrdienst /Zivi endet. Quasi mit dem neuen Jahrgang.
Vorteil ggü den Kollegen mit denen man dann die Ausbildung weitermacht ist, dass das Dienstalter höher ist, was sich bei evtl Einstufungen bei der Besoldung besser macht. Auch bei Beförderungen und Bewerbungen auf Dienstposten ist man mit einem höheren Dienstalter, vor den Kollegen mit einem niedrigeren.

(Beispiel: Einberufung zum 1.7. Einstellungstermin Zoll 1.8.)
Da verhält es sich genaus wie oben. Für den Tag der Vereidigung beim Zoll werdet ihr vom Bund beurlaubt und reist kurz beim Zoll an. dann gehts zurück zum Wehrdienst/ Zivi. Wenn ihr den beendet habt macht ihr solange ein Praktikum auf einem Zollamt bis der neue Jahrgang eingestellt wird und mit dem fangt ihr eure eigentliche Ausbildung an.
Weiß das alles aus Erfahrung, bei mir wars genauso.
Gruß Zoelli