Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
Moderator: Team Zoll
Re: Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
Jan, stimmt es würde ein längeres "Praktikum" geben
Erfahrungsgemäß müssen die bereits eingezogenen Jahrgänge die Dienstzeit ableisten, die zum Zeitpunkt des Einrückens gesetzlich festgelegt war. Sprich wer schon dabei ist muss seine 9 Monate ableisten, wer dann neu dazu kommt müsste nur 6 Monate ableisten
Aber noch ist ja garnichts entschieden und umgesetzt. Also abwarten.
Erfahrungsgemäß müssen die bereits eingezogenen Jahrgänge die Dienstzeit ableisten, die zum Zeitpunkt des Einrückens gesetzlich festgelegt war. Sprich wer schon dabei ist muss seine 9 Monate ableisten, wer dann neu dazu kommt müsste nur 6 Monate ableisten
Aber noch ist ja garnichts entschieden und umgesetzt. Also abwarten.
Re: Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
hallo erstmal,
hätte eine kurze Frage und zwar ich werde ab dem 31.12.09 ( 9Monate lang) mein Zivildienst leisten, der nächste Einstellungstermin ist ja am 1. August 2010. Könnte ich mich trotzdem beim Zoll bewerben bzw. ausbilden lassen?
EDIT:
Soweit ich es nun verstanden habe, werde ich dann zurückgestellt bzw. kann erst nächstes Jahr (2011) anfangen, obwohl es sich nur um 1 Monat zeitlich schneidet?
Vielen Dank im vorraus!
hätte eine kurze Frage und zwar ich werde ab dem 31.12.09 ( 9Monate lang) mein Zivildienst leisten, der nächste Einstellungstermin ist ja am 1. August 2010. Könnte ich mich trotzdem beim Zoll bewerben bzw. ausbilden lassen?
EDIT:
Soweit ich es nun verstanden habe, werde ich dann zurückgestellt bzw. kann erst nächstes Jahr (2011) anfangen, obwohl es sich nur um 1 Monat zeitlich schneidet?
Vielen Dank im vorraus!
Re: Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
Hallo,
kann mir jemand Auskunft geben, wie es sich mit einer Freistellung oder Urlaub für das Vorstellungsgespräch während der Grundausbildung bei der Bundeswehr verhält.
kann mir jemand Auskunft geben, wie es sich mit einer Freistellung oder Urlaub für das Vorstellungsgespräch während der Grundausbildung bei der Bundeswehr verhält.
Re: Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
In dem Fall würdest du ein Jahr später beim Zoll anfangen. Näheres klärst aber am Besten mit der BFD.xSeasonsx hat geschrieben:hallo erstmal,
hätte eine kurze Frage und zwar ich werde ab dem 31.12.09 ( 9Monate lang) mein Zivildienst leisten, der nächste Einstellungstermin ist ja am 1. August 2010. Könnte ich mich trotzdem beim Zoll bewerben bzw. ausbilden lassen?
EDIT:
Soweit ich es nun verstanden habe, werde ich dann zurückgestellt bzw. kann erst nächstes Jahr (2011) anfangen, obwohl es sich nur um 1 Monat zeitlich schneidet?
Vielen Dank im vorraus!
@Speedy Für sowas gibt es in der Regel Urlaub vom Bund. Auch in der Grundausbildung. Einfach mit dem Spieß reden.
Re: Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
Moin Moin,
ich hätt da auch mal eine Frage zu diesem Thema, die für mich sehr interressant wäre da ich es anstrebe mich für den gehobenen Dienst beim Zoll zu bewerben.
Folgendes; Ich bin vollblut THWler und derzeit verpflichtet (noch bis Oktober 2013), wie sieht das aus wenn ich jetzt mal angenommen durch das Auswahlverfahren komme und die Möglichkeit erhalte die Ausbildung zu beginnen, (ist dies überhaupt aufgrund meiner verpflichtung möglich?) besteht für mich dann noch eine Chance auf THW-Lehrgänge zu fahren?
Diese Lehrgänge dauern meistens eine Woche (Bundesschule in Hoya oder Neuhausen) wobei die Lohnfortzahlung für den Arbeitsausfall vom Bund übernommen wird. (privater Arbeitgeber)
Lieben Gruß
Rouven
ich hätt da auch mal eine Frage zu diesem Thema, die für mich sehr interressant wäre da ich es anstrebe mich für den gehobenen Dienst beim Zoll zu bewerben.
Folgendes; Ich bin vollblut THWler und derzeit verpflichtet (noch bis Oktober 2013), wie sieht das aus wenn ich jetzt mal angenommen durch das Auswahlverfahren komme und die Möglichkeit erhalte die Ausbildung zu beginnen, (ist dies überhaupt aufgrund meiner verpflichtung möglich?) besteht für mich dann noch eine Chance auf THW-Lehrgänge zu fahren?
Diese Lehrgänge dauern meistens eine Woche (Bundesschule in Hoya oder Neuhausen) wobei die Lohnfortzahlung für den Arbeitsausfall vom Bund übernommen wird. (privater Arbeitgeber)
Lieben Gruß
Rouven
Re: Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
THW ist durchaus möglich. Es ist ja nicht anders wie Freiwillige Feuerwehr, wo man sich als KatS-Ersatzdienst verpflichtet hat. Logischerweise wirst du während der Theoriephasen in Münster (gD) oder Plessow und Sigmaringen (mD) auf keine Lehrgänge gehen können und auch keine Einsätze fahren, in den Praxisphasen dahingehend kann das schon möglich sein. Das sind aber speziellen Fragen die du dann mit deinem Ausbildungsleiter klären musst. auf der anderen Seite, musst du das auch alles mit dem THW klären, und ggf Zusatzdienste an den Wochenenden oder deinem Urlaub leisten, damit du auf deine Pflichtstunden kommst.
Ein Hindernis für eine Einstellung ist es auf jeden Fall nicht.
Ein Hindernis für eine Einstellung ist es auf jeden Fall nicht.
Re: Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
Stimmt es eigentlich, dass THW oder freiwillige Feuerwehr vom Wehrdienst befreit? Und ist es auch möglich dies sozusagen anstatt des Wehrdienstes zu machen, also dass man wenn man eingezogen werden soll einfach zu THW oder Feuerwehr geht?
- Kaeptn_Chaos
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- Beiträge: 27018
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
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Re: Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
Das klingt ja super.
Mit den Stunden werde ich wohl soweit keine Probleme bekommen, da ich Leiter der Grundausbildung bin und die Dienste somit dann aufs Wochenende legen würde.
Zum Thema Ersatzdienst:
Es ist so, dass man sich beim THW ersatzweise zur Bundeswehr verpflichten lassen kann. Die Dauer der Verpflichtung beläuft sich derzeit auf 6 Jahre, wobei in einem Jahr eine Dienststundenzahl von 120 nachgewiesen werden muss. (normale Dienste und Lehrgänge)
Danke für die schnelle antwort
Mit den Stunden werde ich wohl soweit keine Probleme bekommen, da ich Leiter der Grundausbildung bin und die Dienste somit dann aufs Wochenende legen würde.
Zum Thema Ersatzdienst:
Es ist so, dass man sich beim THW ersatzweise zur Bundeswehr verpflichten lassen kann. Die Dauer der Verpflichtung beläuft sich derzeit auf 6 Jahre, wobei in einem Jahr eine Dienststundenzahl von 120 nachgewiesen werden muss. (normale Dienste und Lehrgänge)
Danke für die schnelle antwort
Re: Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
Das ist so nicht richtig... ist wird laufen, wie bei allen Verkürzungen zuvor.Jan-NRW hat geschrieben: Vom BAZ gibt es derzeit aber auch keine definitive Aussage, wie es sich mit den Zivildienstleistenden verhält, die sich zum Zeitpunkt der Verkürzung im Dienst befinden. Es wäre ja sinnig wenn diese dann noch ihre neun Monate machen, von daher wird wohl der Jahrgang 2010 der letzte Jahrgang sein, welcher noch 9 Monate machen kann/darf/muss.
Die Dienstzeit wird für alle, die am 1.1.2011 im Dienst sind, sich automatisch auf 6 Monate ändern.
Es obliegt dann den Dienstleistenden, ob sie sich damit einverstanden geben oder widersprechen.
Im Falle des Widerspruches leisten sie ihren ursprünglichen Dienst von 9 Monate ab.
Das BAZ plant ab 1.1.2011 einen 6 monatigen Zivildienst + einer freiwilligen Verlängerung von 1 bis 6 Monaten.
Gruß does, der Sachbearbeiter einer Zivildienstgruppe ist.
Re: Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
Hallo,
ich habe die Info von jemandem der jetzt für 2010 eine Zusage zum 01.08 für den geh. Dienst hat. Er ist jetzt seit dem 01.01.10 im Grundwehrdienst und müsste folglich bis zum 30.09.2010 den Wehrdienst ableisten. Es gibt aber die Möglichkeit einen Antrag auf vorzeitige Entlassung aus dem Grundwehrdienst wegen Ausbildung beim zuständigen Kompaniechef zu stellen. Einfach formlosen Antrag mit der Begründung stellen und das Schreiben der Zusage von der BFD in Kopie beifügen. (lt. BFD sollte dieses Schreiben mit der vorläufigen Einstellungszusage ausreichen) Muss dann dort genehmigt werden und geht dann weiter zum zuständigen Kreiswehrersatzamt das dann noch eine Stellungnahme dazu abgibt.
Sucht mal im Internet nach Paragraphen und Infos, einfach Suchfunktion "Antrag auf vorzeitige Entlassung aus dem Grundwehrdienst eingeben" dann kommen einige Informationen. Es gibt da die Möglichkeit aus Gründen der besonderen Härte (Nachteil gegenüber anderen Bewerbern weil ein ganzes Jahr für eine Ausbildung verloren geht, usw) diesen Antrag zu stellen.
Das gleiche gilt auch für den Zivildienst.
Auf Nachfrage beim Kreiswehrersatzamt wurde dies bestätigt, aber eventuell muss die restliche Grundwehrdienstzeit nach der Ausbildung noch abgeleistet werden. (Sollte man dann noch jünger als 24 Jahre sein) Das liegt dann aber im Ermessen des Kreiswehrersatzamtes.
Viele Grüsse
ich habe die Info von jemandem der jetzt für 2010 eine Zusage zum 01.08 für den geh. Dienst hat. Er ist jetzt seit dem 01.01.10 im Grundwehrdienst und müsste folglich bis zum 30.09.2010 den Wehrdienst ableisten. Es gibt aber die Möglichkeit einen Antrag auf vorzeitige Entlassung aus dem Grundwehrdienst wegen Ausbildung beim zuständigen Kompaniechef zu stellen. Einfach formlosen Antrag mit der Begründung stellen und das Schreiben der Zusage von der BFD in Kopie beifügen. (lt. BFD sollte dieses Schreiben mit der vorläufigen Einstellungszusage ausreichen) Muss dann dort genehmigt werden und geht dann weiter zum zuständigen Kreiswehrersatzamt das dann noch eine Stellungnahme dazu abgibt.
Sucht mal im Internet nach Paragraphen und Infos, einfach Suchfunktion "Antrag auf vorzeitige Entlassung aus dem Grundwehrdienst eingeben" dann kommen einige Informationen. Es gibt da die Möglichkeit aus Gründen der besonderen Härte (Nachteil gegenüber anderen Bewerbern weil ein ganzes Jahr für eine Ausbildung verloren geht, usw) diesen Antrag zu stellen.
Das gleiche gilt auch für den Zivildienst.
Auf Nachfrage beim Kreiswehrersatzamt wurde dies bestätigt, aber eventuell muss die restliche Grundwehrdienstzeit nach der Ausbildung noch abgeleistet werden. (Sollte man dann noch jünger als 24 Jahre sein) Das liegt dann aber im Ermessen des Kreiswehrersatzamtes.
Viele Grüsse
Re: Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
Hier interessante Links zum Thema
http://www.dbwv.de/dbwv/interd.nsf/4333 ... enDocument
http://www.ekkw.de/kdv_zdl/Infomappe/pr ... wegfall.cf
http://www.dbwv.de/dbwv/interd.nsf/4333 ... enDocument
http://www.ekkw.de/kdv_zdl/Infomappe/pr ... wegfall.cf
Re: Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
Hallo zusammen,
ich habe eine Zusage für den gehobenen Dienst zum 1.08 bekommen.
Leider muss ich aber auch zum 1.08. meinen 6 Monatigen Zivildienst absolvieren. Bei der Bundesfinanzdirektion hat man mir gesagt, dass dies kein Problem sei, ich würde das halbe Jahr den Zivildienst leisten und dann 6 Monate ein Praktikum beim Zoll machen, so dass ich dann am 1.08.2011 mit der Ausbildung beginnen würde.
Jetzt habe ich allerdings noch ein paar Fragen, vielleicht können die "alten Hasen" mir sie ja beantworten.
1. Ist dieses 6 Monatige Praktikum den Praktika während der Ausbildung gleichzusetzen, bzw. wo wird man eingesetzt?
2.Mache ich das Praktikum bei meinem späteren Ausbildungs HZA?
3. Ist das Praktikum unentgeltlich?
Vielen Dank im voraus!
ich habe eine Zusage für den gehobenen Dienst zum 1.08 bekommen.
Leider muss ich aber auch zum 1.08. meinen 6 Monatigen Zivildienst absolvieren. Bei der Bundesfinanzdirektion hat man mir gesagt, dass dies kein Problem sei, ich würde das halbe Jahr den Zivildienst leisten und dann 6 Monate ein Praktikum beim Zoll machen, so dass ich dann am 1.08.2011 mit der Ausbildung beginnen würde.
Jetzt habe ich allerdings noch ein paar Fragen, vielleicht können die "alten Hasen" mir sie ja beantworten.
1. Ist dieses 6 Monatige Praktikum den Praktika während der Ausbildung gleichzusetzen, bzw. wo wird man eingesetzt?
2.Mache ich das Praktikum bei meinem späteren Ausbildungs HZA?
3. Ist das Praktikum unentgeltlich?
Vielen Dank im voraus!
Re: Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
Hallo SlimJim90.
vielleicht kannst du dich ja auch vom Zivildienst zurückstellen lassen aus Gründen der besonderen Härte gegenüber anderen Bewerbern. Ich denke du hast dich beim Zoll schon beworben bevor du Nachricht bekamst zur Einberufung oder Antritt Zivildienst.
Schau mal bei meinem anderen Post (vor deinem Post) beim zweiten Link, da gehts zwar um vorzeitige Beurlaubung/vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst wegen Ausbildung, aber ist bestimmt auch anzuwenden, wenn man den Dienst noch gar nicht angetreten hat. Du wärst ja um ein ganzes Jahr benachteiligt gegenüber anderen Bewerbern, bzw. Leuten die ausgemustert wurden.
Ich würde an deiner Stelle schnellstmöglich einen Antrag stellen und zusammen mit deiner Zusage (Kopie) an die entsprechende Stelle schicken. (Oder vorab beim zuständigen Bundesamt anrufen)
Ein guter Bekannter hat den Antrag bei der Bundeswehr gestellt auch mit der Begründung, dass der Zoll nur einmal im Jahr zum 01.08 einstellt und dass er dadurch ein ganzes Jahr gegenüber anderen benachteiligt wäre.
Eventuell musst du dann den Dienst nach der Ausbildung ableisten.
Ich würds jedenfalls versuchen.
Gruß speedy6
vielleicht kannst du dich ja auch vom Zivildienst zurückstellen lassen aus Gründen der besonderen Härte gegenüber anderen Bewerbern. Ich denke du hast dich beim Zoll schon beworben bevor du Nachricht bekamst zur Einberufung oder Antritt Zivildienst.
Schau mal bei meinem anderen Post (vor deinem Post) beim zweiten Link, da gehts zwar um vorzeitige Beurlaubung/vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst wegen Ausbildung, aber ist bestimmt auch anzuwenden, wenn man den Dienst noch gar nicht angetreten hat. Du wärst ja um ein ganzes Jahr benachteiligt gegenüber anderen Bewerbern, bzw. Leuten die ausgemustert wurden.
Ich würde an deiner Stelle schnellstmöglich einen Antrag stellen und zusammen mit deiner Zusage (Kopie) an die entsprechende Stelle schicken. (Oder vorab beim zuständigen Bundesamt anrufen)
Ein guter Bekannter hat den Antrag bei der Bundeswehr gestellt auch mit der Begründung, dass der Zoll nur einmal im Jahr zum 01.08 einstellt und dass er dadurch ein ganzes Jahr gegenüber anderen benachteiligt wäre.
Eventuell musst du dann den Dienst nach der Ausbildung ableisten.
Ich würds jedenfalls versuchen.
Gruß speedy6
Re: Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
Hallo speedy6,speedy6 hat geschrieben:Hallo SlimJim90.
vielleicht kannst du dich ja auch vom Zivildienst zurückstellen lassen aus Gründen der besonderen Härte gegenüber anderen Bewerbern. Ich denke du hast dich beim Zoll schon beworben bevor du Nachricht bekamst zur Einberufung oder Antritt Zivildienst.
Schau mal bei meinem anderen Post (vor deinem Post) beim zweiten Link, da gehts zwar um vorzeitige Beurlaubung/vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst wegen Ausbildung, aber ist bestimmt auch anzuwenden, wenn man den Dienst noch gar nicht angetreten hat. Du wärst ja um ein ganzes Jahr benachteiligt gegenüber anderen Bewerbern, bzw. Leuten die ausgemustert wurden.
Ich würde an deiner Stelle schnellstmöglich einen Antrag stellen und zusammen mit deiner Zusage (Kopie) an die entsprechende Stelle schicken. (Oder vorab beim zuständigen Bundesamt anrufen)
Ein guter Bekannter hat den Antrag bei der Bundeswehr gestellt auch mit der Begründung, dass der Zoll nur einmal im Jahr zum 01.08 einstellt und dass er dadurch ein ganzes Jahr gegenüber anderen benachteiligt wäre.
Eventuell musst du dann den Dienst nach der Ausbildung ableisten.
Ich würds jedenfalls versuchen.
Gruß speedy6
danke erstmal für die schnelle Antwort.
Zu dem Aspekt der Benachteiligung: Mir wurde versichert, dass ich mit der Ausbildung auf jeden Fall ein Jahr später, also am 01.08.2011 anfangen kann.
Ehrlich gesagt ist es mir eig. auch lieber den Zivildienst vor der Ausbildung zu absolvieren. Denn wenn man den Zivildienst nach der Ausbildung absolviert, ist man erst einmal wieder ein halbes Jahr raus aus dem Beruf und das möchte ich nicht.
Deshalb würde ich noch einmal an meine 3 Fragen in meinem vorherigen Post verweisen
Mfg
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