Wehrdienst/Zivildienst und Zoll

Informationen zur Einstellung und Ausbildung des Zolls

Moderator: Team Zoll

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zoellner
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Wehrdienst/Zivildienst und Zoll

Beitragvon zoellner » Di 5. Apr 2005, 20:02

:arrow: Auf mehere Anfragen hin, werde ich das Thema Wehrdienst und Einstellungszusage Zoll mal näher erklären:

Also:
Der Zoll befreit nicht wie dei Polizei vom Wehrdienst, da er im Krisenfall nicht zur Landesverteidigung herangezogen werden kann und im großen und ganzen eine Verwaltungsbehörde ist!

:arrow: Wer nun aber eine Einstellungszusage hat und seine Einberufung zum Bund/Zivi auch schon bzw. in kürze erwartet hat folgende Möglichkeiten:
:arrow: Wer nach dem Einstellungstermin beim Zoll am 1.8. zum Bund muss, z.B. am 1.10. der wird vom Zoll am 1.8. eingestellt und macht bis zum 1.10 ein Praktikum auf einem Zollamt. Dann wird man für die Dauer des Wehrdienstes/Zivildienstes ohne Bezüge vom Zoll beurlaubt und leistet seinen Dienst. Nach ende des Dienste (9 Monate) ist der "Urlaub" beendet und man ist wieder Zollbeamter. Die Zeit beim Bund/Zivi wird als Dienstzeit angerechenet. Das heißt später auf dem Papier seid ihr, seit dem 1.8. beim Zoll gewesen ohne Pause, was sich später auf euer Dienstalter und Besoldungstufen auswirkt.
Die Ausbildung beim Zoll, sprich die Schule usw., werdet ihr dann am 1.8. des Jahres beginnen an dem euer Wehrdienst /Zivi endet. Quasi mit dem neuen Jahrgang.
Vorteil ggü den Kollegen mit denen man dann die Ausbildung weitermacht ist, dass das Dienstalter höher ist, was sich bei evtl Einstufungen bei der Besoldung besser macht. Auch bei Beförderungen und Bewerbungen auf Dienstposten ist man mit einem höheren Dienstalter, vor den Kollegen mit einem niedrigeren.

:arrow: Für diejenigen die Ihren Dienst schon angetreten haben und dann eingestellt werden sollen,
(Beispiel: Einberufung zum 1.7. Einstellungstermin Zoll 1.8.)
Da verhält es sich genaus wie oben. Für den Tag der Vereidigung beim Zoll werdet ihr vom Bund beurlaubt und reist kurz beim Zoll an. dann gehts zurück zum Wehrdienst/ Zivi. Wenn ihr den beendet habt macht ihr solange ein Praktikum auf einem Zollamt bis der neue Jahrgang eingestellt wird und mit dem fangt ihr eure eigentliche Ausbildung an.

Weiß das alles aus Erfahrung, bei mir wars genauso.

Gruß Zoelli

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Beitragvon PsyKo » Di 12. Apr 2005, 14:42

dann muss i ja mal schnell meinem Kreiswehrersatzamt bescheid geben, dass i ne Ausbildung hab.
Wenn man das noch vor der Einberufung angibt wird der Wehrdienst bis nach der Ausbildung nach hinten verlegt oder?

greetz psy
Höhen und Tiefen im Leben, Bassschläge im Herzen, und Feuer unter den Füßen.
~Hardcore\Hardstyle rulez~

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Beitragvon zoellner » Fr 15. Apr 2005, 21:43

richtig.

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Beitragvon toldpoliti » Mo 9. Mai 2005, 14:54

hey zoellner,

weisst du wie das beim Ersatzdienst ist?? Bin im Katastrophendienst verpflichtet, kann das aber während der Ausbildung nicht weitermachen, stehe ja während der Dienstabende und im Kat-Fall nicht zur Verfügung. Muss ich meinen Ersatzdienst dann nach der Ausbildung von vorne anfangen, oder wie läuft das??

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Beitragvon Anonym » Di 31. Mai 2005, 22:17

Das mit der Probezeit ist nicht ganz richtig. Zwar wird die "z.A.-Zeit" entsprechend gekürzt, d.h. man wird angestellt und bekommt `ne Planstelle (zB. A9g/A11). Die Probezeit als solche läuft jedoch regulär weiter bis die 2,5 Jahre (g.D.) rum sind. Klingt komisch, ist aber so!

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Beitragvon zoellner » Fr 3. Jun 2005, 19:44

Was anderes hab ich auch nicht behauptet. Auch wenns vielleicht nicht so rüber kam.

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Beitragvon amitiger24 » Di 7. Jun 2005, 22:18

bezüglich Katastrophenschutz als Ersatzdienst und seine Ableistung während der Ausbildung: (Anfrage von toldpoliti)

Genau wie z.B. ein "normaler" Angehöriger einer freiwilligen Feuerwehr kannst Du Dich für die Zeit der auswärtigen Lehrgänge bzw. Studien vom Dienst beurlauben lassen. Das muß wohl, wie es hieß, auch nicht "nachgedient" werden.
Info stammt von einem Kollegen, der bei der Frw. Feuerwehr ist. In der Regel gut informiert aber ohne Gewähr für Richtigkeit bzw. Vollständigkeit.
Manchmal sollte man lieber schweigen und sich dem Verdacht der Inkompetenz aussetzen, als durch Reden diesen Verdacht zu erhärten...

(Norddt. Finanzsenator, 2008)

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Beitragvon Bundesfinanzpolizist » Mo 10. Jul 2006, 18:49

Tag auch...

Falls ihr da noch Probleme, Fragen etc habt...Ich denke ich kann da auch recht gut weiterhelfen..

Ich war bis vor kurzem noch Einplaner Grundwehrdienst im Kreiswehrersatzamt..Habe somit genau diese Geschichten geregelt...Alles was damit zu tun hat, wie es rechtlich aussieht, wer wo hingeschickt wird, wann, wie lange, ob überhaupt, welche Tätigkeit bzw welche Voraussetzungen...Könnt gern immer per PN oder hier probieren..

Liebe Grüße,

BuFiPo :ja:

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Beitragvon otzelot07 » Mo 9. Okt 2006, 17:58

Hi,

ich habe mal eine Frage zum Thema Wehrdienst???

Wenn man vor der Ausbildung beim ZOLL gemustert wurde, wie sieht das dann aus nach der Ausbildung mit Bundeswehr???
Normalerweise sollte man sich ja dann beim zuständigen Kreiswehrersatzamt melden und sagen, dass man mit der Ausbildung fertig ist und so zu sagen eingezogen werden kann.
Passiert etwas wenn man vergisst sich beim Kreiswehrersatzamt zu melden???
Die andere Seite ist, wie könnte man eine Einberufung verhindern???
Evtl. schreiben vom Vorsteher das man unabkömmlich ist oder ähnliches???
Ich glaube wenn man den Einberufungsbescheid im Briefkasten hat, kann
man nicht mehr viel machen!

wäre nett wenn mir jemand nen Ratschlag geben könnte, Danke :) :) :)

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Beitragvon zoellner » Di 10. Okt 2006, 09:56

Vergessen sich zu melden ist nicht so ratsam. irgendwann werden die wich weider mnelden und wenn du dann fahlässig was vergessen hast wirds teuer. Abgesehen davon , kannst du dich für die Ausbildung zurückstellen lassen un ddann deinen Hauptzollamtsvorsteher fragen pob er dich unabkömmlich schreibt. Soweit ich weiß, hat das aber nur eine aufschiebende Wirkung, d.H. irgendwann werden sie wieder fragen. Mein Tipp: Wenn du bereits deine Einstellungszusage vom Zoll hast und dein Einberufungsbescheid kommt, dann lass dich vom Zoll ohne bezüge für die Wehrdienstzeit beurlauben. Du beginnst dann deine Ausbildung erst nachdem du mit dem Bund fertig bist, aber die Wehrdeinstzeit wird dir auf die Dienstzeit beim bund angerechnet, dass heißt deine z.A.-Zeit wird um die Wehrdienstzeit verkürzt und du kannst gleich nach Ende der Zollausbildung mit dem richtigen Zöllnerleben anfangen. Alternativ kannst du natürlich auch nach der Ausbildung zum Bund gehen, aber as heißt, das du ein Jahr lang aus dem Zolleben raus bist und das gleich nach der Ausbildung. Persönlich findde ich das nciht gut, weil man nach der Ausbildung kaum ein verwertbares Wissen hat und das Schulwissen noch frisch ist und man dieses gleich anwenden lernt. Wenn du aber ein Jahr raus bist, dann fängst du quasi wieder bei null an, weil dein Schulwissen verflogen ist und Praxiswissen sich noch nicht angesammelt hat.

Gruß Zoelli

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Beitragvon otzelot07 » Di 10. Okt 2006, 19:56

Hi,
vielen Dank schon mal für die Info.
Noch mals ne Frage:
Wie kann man am besten das Problem lösen, wenn man nach der Ausbildung beim Zoll eigentlich zum Bund müsste???
Ist es Sinnvoll dort anzurufen und gleich zu sagen, dass man jetzt fertig ist und gleichzeitig ein unabkömmlich schreiben des Vorstehers dem zuständigen Sachbearbeiter zu kommen lässt, damit der gleich Bescheid weis. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten NICHT den Wehrdienst ab zu leisten???

Grüßle :wink:

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Beitragvon Moehni » Fr 6. Apr 2007, 16:22

hallo, ich würd mal gerne wissen, ob jemand von euch vll weiß, wie sich das zivildienstamt verhalten würde, wenn man schon eine ausbildung abgeschlosssen hat und zurückgestellt wurde. Also ich wurde t1 gemustert, hab verweigert und bin in eine lehre gegangen. wurde also bis zum 25. lebenjahr zurückgestellt. nächstes jahr werde ich 23. und schließe die lehre ab. ist es wahrscheinlich dass die mich ähnlich wie beim bund dann noch "einziehen" oder ist aufgrund eines evtl. starken geburtenjahrgangs damit zu rechnen, dass ich nicht mehr leisten muss? würd mich halt gern beim zoll bewerben, weiss aber halt nicht ob ich noch zivi machen muss...
Gruß Möhni

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Beitragvon Bundesfinanzpolizist » Mo 23. Apr 2007, 16:28

@ otzelot

Du wirst nich sofort den Einberufungsbescheid erhalten (dürfen). Wenn deine letzte ärztliche Untersuchung nämlich länger als 2 Jahre her ist, musst du zuvor angehört werden. (Kein VA)
Dann kannst immernoch gucken..würd erstmal Füße flach halten. Gibt immer einige Sachen die man machen kann wenn mans unbedingt drauf anlegen will...Da gehts aber viel um Fristen etc..kann man nich pauschal sagen..Musst dir so vorstellen, dass es einen riesiegen Pool mit Verfügbaren gibt. Wenn du dich meldest tauchst erstmal auf. Wenn nicht, bist einer von vielen.. Also schön flach halten den Ball...
Als Einplaner bekommt man alle paar Wochen aktuelle "Listen der Verfügbaren Wehrpflichtigen". Das sind mehrere tausend pro Kreiswehrersatzamt. Dann wird nach bestimmten Reihenfolgen und Kriterien gefiltert wer dran ist.... Aber das wäre nun zuviel des guten...Entweder hast pech, oder Glück^^ Bisschen wie Lotto ob du gezogen wirst. Grundsätzlich heißt es aber...Die Besten werden einberufen, und von den Besten die jüngsten zu erst. So war die letzte, mir bekannte Weisungslage.

@Moehni
Grundsätzlich ist bei der Bw zuletzt die Weisungslage so gewesen, dass man erst die jüngeren Leute einberufen soll....dannach erst die alten. (war früher anders rum)
Ob es beim BAZ(Bundesamt für den Zivildienst) auch so ist kann´ich nicht sagen.. Ist auch nix worauf man sich berufen kann. Ist nur ne Dienstanweisung.
Aber auch bei dir heißt es "Du musst erst angehört werden".
Einberufung wäre theoretisch möglich. Ob es passiert ist abhängig vom Sachbearbeiter.
Musst dir das so vorstellen. Du hast mehrere tauschen (theoretisch) verfügbaren Personen. Dennoch ist es immer so, dass du als Einplaner zum Einberufungstermin das Problem hast, dass du die Stellen nicht voll besetzt bekommst. Wenn du also in einer Gegend wohnst, wo die Stellen immer recht gut besetzt werden können, hast du glück gehabt.... Wenn nicht, und die Einplaner um jede Person und Stelle kämpfen müssen, dann hast pech ;-) Ist Quote..wie so oft im Leben. Die erfüllen auch nur Ihren Job..

Lieben Gruß,

BuFiPo
PS: Lese hier selten, wenn Infos gewünscht, lieber per PN, da bekomme ich automatische Info....

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Beitragvon H-P-N » Mo 7. Mai 2007, 18:05

Warum lese ich hier immer öfter (sinngemäß)--> Wie kann ich mich am besten vor dem Dienst beim Bund oder als Zivildienstleistender drücken ?

Aber gleichzeitig wollt Ihr Beamter sein/ oder werden ? Naja, wahrscheinlich kein Bock für wenig Kohle dienen/arbeiten zu müssen.
So wie viele, viele andere vor euch auch für wenig Geld Dienst geleistet haben.

Verträgt sich meines erachtens nicht miteinander. Denkt mal drüber nach!

cu

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Beitragvon amitiger24 » Mo 7. Mai 2007, 18:23

"immer öfter" möchte ich mal für diesen Teil des Forums bestreiten, denn dieser thread zB ist aus dem Jahre 2005, hat seitdem incl. meines heutigen Eintrages 14 Beiträge, die sich nun wirklich nicht alle mit der "Dienstvermeidung" befassen.

Legitim ist es sicherlich, zu prüfen, wie man Wehr- oder sonstige Dienstleistung am besten mit der übrigen Lebensplanung in Einklang bringen kann. Wobei ich selbst gleich als abschreckendes Beispiel auftreten kann. Damals...
war ich mehrfach wegen eines Nierenproblems zurückgestellt worden. Dies hatte sich zwar irgendwann gegeben, aber "der Bund" hüllte sich in Schweigen. Ich also auch...
Bis dann irgendwann doch wieder dringend Leute gesucht wurden. Vom Hausarzt "beraten" klagte ich über Rückenprobleme. Ergebnis:
Ich war zwar tauglich, allerdings nicht als Kraftfahrer. Ich wurde gezogen, aber erst etwa 4 Jahre später als meine Lehrgangskollegen.
Ich hätte von meiner Verwendung her alle Führerscheine Rad/Kette bekommen können, von der (angeblichen) Tauglichkeit her nicht. Und während meiner Wehrdienstbedingten Abwesenheit marschierten viele Kollegen Beförderungsmäßig an mir vorbei, das spüre ich noch heute.
Also: Kein Lappen auf Staatskosten, weniger Kohle zu einem späteren )und ungünstigeren) Zeitpunkt, Rückstand in der Beförderung.
Nebenbei, ich habe dann 2 Jahre gemacht, anstelle der damals nötigen 15 Monate, und ich bereue es nicht!

Wobei ich allerdings H-P-N Recht geben muß ist folgendes:
Sich vor dem Dienst an der Allgemeinheit drücken, passt wirklich nicht zu unserem Berufsbild!
Wer also, ohne Rücksicht auf den Nebemann, sich nur abseilen will, den werde ich nicht unterstützen. Dennoch, und auch da spreche ich aus leidvoller Erfahrung: Von dieser Sorte gibt es viele. Zu viele, wenn ich ehrlich bin!
Manchmal sollte man lieber schweigen und sich dem Verdacht der Inkompetenz aussetzen, als durch Reden diesen Verdacht zu erhärten...

(Norddt. Finanzsenator, 2008)


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