Wehrdienst/Zivildienst und Zoll

Informationen zur Einstellung und Ausbildung des Zolls

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Beitragvon zoellner » Mi 13. Feb 2008, 12:59

wenn man alles gut begründen kann, dann ist auch eine Verweigerung kein Grund vom ausschluss aus dem Vollzugsdienst. Ich kenne viele die ZivI beim Rettungsdienst gemacht haben weil sie da einfach mehr Sinn drin sahen und auch schon vorher da waren. Aber der Gewissengrund zieht nicht. Nen Kollege von mir ist Laienprediger bei einer Freikirche und hält Gottesdienste ab, dennoch ist er Waffenträger und sagt selbst, dass er nicht zögern würde die Waffe im Ernstfall zu benutzen.

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Beitragvon Freaky77 » Di 26. Feb 2008, 13:43

Wenn man keinen Wehrdienst gemacht hat, sonder Zivildienst, ist das eher schlechter oder ist das gleichgültig und wird unparteiisch behandelt?

bzw.

Hat man, wenn bei der BW war, mehr Chancen eingestellt zu werden?

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Beitragvon volvox » Di 26. Feb 2008, 14:21

Ist grundsätzlich egal --> völlig unterschiedliche Aufgaben

ABER: Wenn du den Kriegsdienst verweigert hast, weil du nicht bereit warst Dienst an der Waffe zu verrichten, musst du der Polizei erklären, warum du das auf einmal wieder willst. Ist zwar auch möglich, aber ich behaupte einfach mal es wird etwas schwieriger als Kriegsdienstverweigerer
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Beitragvon zoellner » Di 26. Feb 2008, 14:24

Man muss zumindest mit der Frage rechnen wieso man nun Waffenträger werden möchte aber sonst isses egal.

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Beitragvon Freaky77 » Di 26. Feb 2008, 15:09

Das liegt hauptsächlich nicht an den Waffen, sonder an der gesamten BW.
Habe dieses Bild aus Reportagen in den Kopf.
Irak - Bomben - angebrülle etc.

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Beitragvon Jonny55 » Di 26. Feb 2008, 15:13

die bundeswehr ist nich im irak, sondern in afghanistan :ja: :lol:


Gruß Jonny

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Beitragvon Freaky77 » Di 26. Feb 2008, 15:18

[quote=""Jonny55""]die bundeswehr ist nich im irak, sondern in afghanistan :ja: :lol:


Gruß Jonny[/quote]

Irak ist mir zuerst eingefallen :D

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Beitragvon zoellner » Di 26. Feb 2008, 15:22

was alles auch nix mit dem Wehrdienst zu tun hat. denn da kommste allein schon aus Zeitgründen nicht ins Ausland.

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Beitragvon harti81 » Di 24. Jun 2008, 03:16

ich weiß aus eigener erfahrung das es ziemlich egal ist ob du deinen Dienst beim Bund oder beim Ersatzdienst (Zivi) abgeleistet hast.

Falls dennoch jemand fragt.

Du verweigerst NICHT den Dienst an der Waffe sonder den Kriegsdienst. Da du es nicht mirt deinem Gewissen vereinbaren kannst auf Befehl Menschen zu töten. So oder so ähnlich wird es ja auch in deiner Verweigerung stehen.

Somit ist ist der Dienst an der Waffe kein Problem.

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Beitragvon comet » Do 19. Mär 2009, 15:31

Mal ne Frage zu der Probezeit.
Probezeit verlängert sich ja um die Wehrdienstzeit aber die z.A. Zeit läuft pünktlich aus. Wo liegen denn jetzt die Vorteile? Kann man durch den pünktlichen z.A.-Wegfall genauso beurteilt werden wie die anderen die nicht zum Wehrdienst mussten? Wodrin liegt dann der Sinn der sich verlängernden Probezeit?

Danke schönmal für Antworten!

comet

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Beitragvon zoellner » Do 19. Mär 2009, 15:39

Den Status "Beamter zur Anstellung" gibt es seit dem 1.1.2009 nicht mehr. Alle die ab 2009 ihre Laubahnprüfung abschließen werden sofort zum Beamten auf Probe ernannt und durchlaufen dann eine 3 jährige Probzeit an die sich unabhängig vom Lebensalter die Lebzeitverbeamtung anschließt. In wie weit die Wehrdienstzeit hierauf angerechnet wird muss noch geklärt werden. Da dem Wehrpflichtigen aber keine Nachteile entstehen dürfen durch den Wehrdienst, kann ich mir vorstellen, dass die Probezeit um die Wehrdienstzeit gekürzt wird, sofern man bereits beim Zoll eingestellt war als man einrücken musste. So dass die Probezeit zur gleichen Zeit endet, wie die der Kollegen, die nicht zum Bund mussten.

Bisher war es so dass die z.A.-Zeit gekürzt wurde. Nach deren Ende kontne man beurteilt und befördert werden.

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Beitragvon comet » Do 19. Mär 2009, 15:42

Danke zoellner!
Für mich gilt jedoch noch altes Recht (Laufbahnprüfung 2008). Wodrin besteht dann genau der Sinn der verlängerten Probezeit, wenn eine ganz normale Beurteilung und Beförderung nach der z.A. Zeit möglich ist?


Grüße

comet

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Beitragvon zoellner » Do 19. Mär 2009, 15:48

Weiß zwar nicht was du mit verlängerter Probezeit meinst, aber dass die Probezeit länger ist als die z.A-Zeit liegt daran, dass man bisher immer erst wissen wollte wie sich der Beamte entwickelt, bis man ihn mit 27 lebenslang an der Backe hatte. Ab 27 ging man dannd avon aus, dass der Beamte charakterlich gefestigt ist, so dass ältere Anwärter gleich nach dem z.A.-Beamte auf Lebzeit wurden.

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Beitragvon comet » Do 19. Mär 2009, 15:59

Mit verlängerter Probezeit meinte ich die 9 monatige Verlängerung durch den Wehrdienst, welche ja in dem Sinne garkeine ist, da man ja eh nicht da ist ;-)

Also nochmal zusammenfassend:

z.A.-Zeit verkürzt sich um die Zeit bei der BW da mir laufbahnrechtlich keine Nachteile entstehen dürfen. Ich kann somit regulär nach 2 Jahren wie alle meine Jahrgangs beurteilt und befördert werden.

Probezeit verlängert sich um die Zeit bei der BW da ich mich in der Probezeit die kompletten 2 Jahre bewähren muss und somit eine Verkürzung um die BW-Zeit nicht möglich ist.

Richtig?


Dank dir!

comet

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Beitragvon zoellner » Do 19. Mär 2009, 16:06

Deine Probezeit dauert immer nur bis zum 27. Lebensjahr. Selbst wenn du beim Bund warst. Somit verlängert sich da nichts.


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