Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
Moderator: Team Zoll
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Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
hey,
hab mal ne Frage zum Thema BW und Ausbildung beim Zoll mit zeitlicher Überschneidung.
also bei mir ist es so, dass ich eine Zusage bekommen hab die Ausbildung (gehobener Dienst) zum 01.08 zu beginnen, allerdings bin ich zu diesem Zeitpunkt eigtl. noch beim Bund.
Habe jetzt am im ersten Beitrag gelesen, dass des irgendwie funktioniert, dass ich dann erst meinen Wehrdienst zuende bringe und dann ein jahr später anfange und in der zwischenzeit Praktika mache.
Kann mir da jemand genauere Informationen zu geben?Hat jemand damit erfahrungen gemacht?
wenn mir also jemand dazu Tipps geben kann wäre ich sehr dankbar!
hab mal ne Frage zum Thema BW und Ausbildung beim Zoll mit zeitlicher Überschneidung.
also bei mir ist es so, dass ich eine Zusage bekommen hab die Ausbildung (gehobener Dienst) zum 01.08 zu beginnen, allerdings bin ich zu diesem Zeitpunkt eigtl. noch beim Bund.
Habe jetzt am im ersten Beitrag gelesen, dass des irgendwie funktioniert, dass ich dann erst meinen Wehrdienst zuende bringe und dann ein jahr später anfange und in der zwischenzeit Praktika mache.
Kann mir da jemand genauere Informationen zu geben?Hat jemand damit erfahrungen gemacht?
wenn mir also jemand dazu Tipps geben kann wäre ich sehr dankbar!
Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
genauso wie du sagst wird es dann wohl sein. Klär aber mal genaueres mit der BFD
Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
Hab mal eine Frage und zwar habe ich letzte Woche die Einladung zur Musterung zum 14.05.09 erhalten.
Heute habe ich die Zusage vom Zoll (mD) für den 01.08.2009 erhalten.
Wenn ich jetzt zum 01.07.2009 gezogen werden sollte werd ich ja vom Zoll zurückgestellt und fang die Ausbildung ja erst nächstes Jahr an. Nach den 9 Monaten Wehrdienst mach ich ja dann ein Praktikum beim Zoll (für die übergangszeit bis zum 01.08.2010). Kann ich denn auch zum Antritt des Wehrdienstes von vorner rein sagen das ich FWD´ler (Freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst) mache, so dass ich zwischen Antritt der Ausbildung beim Zoll und des Wehrdienstes keine Übergangzeit habe?? Also das ich praktisch 13 Monate beim Bund bin u danach zum 01.08.2010 beim Zoll anfange ohne halt ein Praktikum zu absolvieren???
Weiterhin interessiert es dem Zoll ob ich Wehrdienst oder Zivi mache? Wenn ich beispielsweise Zivi mache hat das irgendein nachteil für mich beim Zoll? Und wie siehts aus wenn ich ausgemustert werden sollte? Hat das ein Nachteil für mich beim Zoll???
Heute habe ich die Zusage vom Zoll (mD) für den 01.08.2009 erhalten.
Wenn ich jetzt zum 01.07.2009 gezogen werden sollte werd ich ja vom Zoll zurückgestellt und fang die Ausbildung ja erst nächstes Jahr an. Nach den 9 Monaten Wehrdienst mach ich ja dann ein Praktikum beim Zoll (für die übergangszeit bis zum 01.08.2010). Kann ich denn auch zum Antritt des Wehrdienstes von vorner rein sagen das ich FWD´ler (Freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst) mache, so dass ich zwischen Antritt der Ausbildung beim Zoll und des Wehrdienstes keine Übergangzeit habe?? Also das ich praktisch 13 Monate beim Bund bin u danach zum 01.08.2010 beim Zoll anfange ohne halt ein Praktikum zu absolvieren???
Weiterhin interessiert es dem Zoll ob ich Wehrdienst oder Zivi mache? Wenn ich beispielsweise Zivi mache hat das irgendein nachteil für mich beim Zoll? Und wie siehts aus wenn ich ausgemustert werden sollte? Hat das ein Nachteil für mich beim Zoll???
Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
Nein, da du nur vom Zoll für die 9 Monate beurlaubt wirst. Nach Ablauf der Wehrdienstzeit bist du wieder Zollbeamter. Als FWDler bis du aber Soldat und hast keinen Sonderurlaub mehr. Die Zeit die du länger Dienst wird dir dann auch nicht als Dienstzeit beim Zoll anerkannt was sich negativ auf deine Probezeit und Pensionsalter auswirkt.
Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
Dan frag ich mal direkt hier nach:
Und zwar hab ich ne Vorläufige Zusage für den gD - BFD Südwest. Wurde vor ca.1 1/2 Jahren T2 gemustert, hab aber seitdem nichtsmehr von der Bundeswehr gehört weil ich eben angegeben hab das ich noch 2 Jahre zur Schule geh.
Wenn ich alles richtig verstanden hab werde ich dan zum 1.August eingestellt, mach ein Praktikum und ab 1.Oktober beurlaubt um dan wiederrum bis zum 1.August des nächsten Jahres meinen Wehrdienst zu leisten. Richtig so ? D.h. ab 1.8.2010 beginn ich dan meine Ausbildung mit dem neuen Jahrgang!? Muss aber keine extra Tests machen bzw. Tests wiederholen?
Ich weiß das ihr mir jetzt sagen werdet ich soll doch meinen Sachbearbeiter anrufen, werd ich au machen, aber etwas vorwissen kann ja nicht schaden
Achja, is jetzt vllt. ne dumme Frage aber wird man während dem Praktikum auch vergütet oder werde ich nur reicher an Erfahrung?!
grüße
Und zwar hab ich ne Vorläufige Zusage für den gD - BFD Südwest. Wurde vor ca.1 1/2 Jahren T2 gemustert, hab aber seitdem nichtsmehr von der Bundeswehr gehört weil ich eben angegeben hab das ich noch 2 Jahre zur Schule geh.
Wenn ich alles richtig verstanden hab werde ich dan zum 1.August eingestellt, mach ein Praktikum und ab 1.Oktober beurlaubt um dan wiederrum bis zum 1.August des nächsten Jahres meinen Wehrdienst zu leisten. Richtig so ? D.h. ab 1.8.2010 beginn ich dan meine Ausbildung mit dem neuen Jahrgang!? Muss aber keine extra Tests machen bzw. Tests wiederholen?
Ich weiß das ihr mir jetzt sagen werdet ich soll doch meinen Sachbearbeiter anrufen, werd ich au machen, aber etwas vorwissen kann ja nicht schaden
Achja, is jetzt vllt. ne dumme Frage aber wird man während dem Praktikum auch vergütet oder werde ich nur reicher an Erfahrung?!
grüße
Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
Richtig erkannt. Du wirst eigestellt, bist Zollbeamter und wirst dann für den Wehrdienst beurlaubt. Bist du dann fertig mit dem Wehrdienst, ist auch dein Urlaub beim Zoll rum und du bist wieder dabei und fängst dann deine Ausbildung mit dem neuen Jahrgang an. Somit brauchst auch keine neuen Tests machen, weil du bist ja schon beim Zoll.
Bislang war es so, dass die z.A.-Zeit ums die Zeit des Wehrdienstes gekürzt wurde. Da sich das Laufbahnrecht geändert hat und es den Status "Beamter zur Anstellung" nichtmehr gibt, ist noch nicht raus, in wie weit der Wehrdienst mit der Probezeit verrechnet wird.
Bislang war es so, dass die z.A.-Zeit ums die Zeit des Wehrdienstes gekürzt wurde. Da sich das Laufbahnrecht geändert hat und es den Status "Beamter zur Anstellung" nichtmehr gibt, ist noch nicht raus, in wie weit der Wehrdienst mit der Probezeit verrechnet wird.
Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
Wie Santiago schon fragte, wird man während des Praktikums vergütet? Denn Anspruch auf Arbeitslosengeld hat man im Falle eines Praktikums ja eiglt auch nicht oder?
Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
@ hft, sei dir da mal nicht so sicher, allein bei mir im Bezirk und Bekanntenkreis wurden mindestens 5 Kollegen nach der Ausbildung eingezogen.
@FLOOO
Du bist bereits Zollbeamter und bekommst somit deine Gehalt. Dir wird lediglich Urlaub ohne Bezüge gewährt während du beim Bund bist. Wenn der Urlaub rum ist, bekommst wieder Geld vom Zoll.
@FLOOO
Du bist bereits Zollbeamter und bekommst somit deine Gehalt. Dir wird lediglich Urlaub ohne Bezüge gewährt während du beim Bund bist. Wenn der Urlaub rum ist, bekommst wieder Geld vom Zoll.
Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
erstmal danke für die antworten
Hab eben mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert und die hat auch gemeint das ich mich zurückstellen lassen soll, weil ich dan eh 23 bin nach der Ausbildung und man dan eh kaum noch gezogen wird! Bzw. sehr selten.
Mal schaun, ersmal noch bei der BW anrufen ;)
gruß
Hab eben mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert und die hat auch gemeint das ich mich zurückstellen lassen soll, weil ich dan eh 23 bin nach der Ausbildung und man dan eh kaum noch gezogen wird! Bzw. sehr selten.
Mal schaun, ersmal noch bei der BW anrufen ;)
gruß
Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
Moin Moin!
Wie ist das eigentlich mit der Waffentauglichkeit und der Bundeswehr?
Wenn ich bei der Bundeswehr bin, kann ich ja nicht an WSV und Schießen teilnehmen, behalte ich dann trotzdem meine Waffentauglichkeit?
Wie wird denn das gehandhabt?
Gruß Dennis
Wie ist das eigentlich mit der Waffentauglichkeit und der Bundeswehr?
Wenn ich bei der Bundeswehr bin, kann ich ja nicht an WSV und Schießen teilnehmen, behalte ich dann trotzdem meine Waffentauglichkeit?
Wie wird denn das gehandhabt?
Gruß Dennis
Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
Du musst dann wenn du wieder zurück bist einen Auffrischungskurs machen. Das macht dann aber dein eigener Schießlehrwart mit dir.
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- Police Officer
- Beiträge: 104
- Registriert: Sa 10. Mai 2008, 00:00
Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
Meines Wissens liegt die magische Grenze bei zwei Jahren. D.h., wer länger als zwei Jahre aus dem waffentragenden Bereich draußen ist, muss noch mal einen Sporttest, den Erste-Hilfe-Kurs (2 Tage) und eine Einweisung (Kurzlehrgang an der DST) an der Waffe absolvieren.
Für solche Fälle gibt es eigentlich eindeutige Dienstvorschriften.
Natürlich ist man nie sicher vor Dienstvorgesetzten, die nach Gutsherrenmanier entscheiden. Da hilft nur ein Anfrage in SIG, denn die sind Experten in so einem Fall.
Für solche Fälle gibt es eigentlich eindeutige Dienstvorschriften.
Natürlich ist man nie sicher vor Dienstvorgesetzten, die nach Gutsherrenmanier entscheiden. Da hilft nur ein Anfrage in SIG, denn die sind Experten in so einem Fall.
Re: Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
@systemkonform:
Bezogen auf den ESB: Richtiiiiiiiig!
Der übrige OT-Kram ist soeben gecancelt worden.
Bezogen auf den ESB: Richtiiiiiiiig!
Der übrige OT-Kram ist soeben gecancelt worden.
Hinweis:
Die von mir geposteten Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung i.S. des Art. 5 GG und der Nr. 3 der hiesigen Forumsregeln dar.
Nachwuchswerbung des Zolls:
https://www.talent-im-einsatz.de/DTIEWe ... _node.html
Die von mir geposteten Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung i.S. des Art. 5 GG und der Nr. 3 der hiesigen Forumsregeln dar.
Nachwuchswerbung des Zolls:
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Re: Wehrdienst/Zivildienst und Zoll
@zoellner
Besten Dank für die Info.
Das würde ja dann auch heißen, dass durch die neue Regelung, welche sich aus dem Koalitionsvertrag der Regierung ergibt, man dann im Jahr 2011 ein längeres Praktikum hätte, da der Zivildienst von neun auf sechs Monate dann runtergesetzt wird?
Vom BAZ gibt es derzeit aber auch keine definitive Aussage, wie es sich mit den Zivildienstleistenden verhält, die sich zum Zeitpunkt der Verkürzung im Dienst befinden. Es wäre ja sinnig wenn diese dann noch ihre neun Monate machen, von daher wird wohl der Jahrgang 2010 der letzte Jahrgang sein, welcher noch 9 Monate machen kann/darf/muss.
Besten Dank für die Info.
Das würde ja dann auch heißen, dass durch die neue Regelung, welche sich aus dem Koalitionsvertrag der Regierung ergibt, man dann im Jahr 2011 ein längeres Praktikum hätte, da der Zivildienst von neun auf sechs Monate dann runtergesetzt wird?
Vom BAZ gibt es derzeit aber auch keine definitive Aussage, wie es sich mit den Zivildienstleistenden verhält, die sich zum Zeitpunkt der Verkürzung im Dienst befinden. Es wäre ja sinnig wenn diese dann noch ihre neun Monate machen, von daher wird wohl der Jahrgang 2010 der letzte Jahrgang sein, welcher noch 9 Monate machen kann/darf/muss.
lg. Jan
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