Einstellung unmöglich??

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biko
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Einstellung unmöglich??

Beitragvon biko » Do 1. Dez 2005, 22:31

Habe mal eine Frage.
Und zwar ist es ja allgemein bekannt, dass man mit Neurodermitits den Polizeiberuf vergessen kann.
Was passiert, wenn man sich für das BKA bewirbt??
Ich meine wo liegt denn die Begründung, dass ein Beamter beim BKA ohne Neurodermitis besser ist ,als einer mit ND???
Dann wollt ich noch was wissen.
Wies sieht es aus, wenn man beim Musterungstermin ausgemustert wird??
Kann man dann den Polizeiberuf im Allgemeinen abhaken?
Wäre klasse wenn ihr mir da helfen könntet.
MfG
Söen Hartmann

JK2309
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Beitragvon JK2309 » Fr 2. Dez 2005, 11:09

einfach mal beim bka anrufen und nachfragen!

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Beitragvon tomtom » Fr 2. Dez 2005, 11:20

Kommt immer auf den Grund der Ausmusterung an. Aber ich musste leider feststellen, dass die bei der Polizei eigentlich noch "härter" sind, soll heissen wer beim Bund tauglich ist, vielleicht sogar T1, muss bei der Polizei noch lange nicht tauglich sein. Das ergibt sich aber aus der späteren Tätigkeit und die Dauer der Tätigkeit.

Was das BKA angeht, tja :?: anrufen! Fragen kostet nichts.
Ich drück Dir auf jedenfall die Daumen! :wink:
ciao der Tom q;-p
carpe diem... ach und die Antwort ist:42

Knut
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Beitragvon Knut » Fr 2. Dez 2005, 11:35

Ich kann dir sagen das du das vergessen kannst. Rezidivierende (was auch immer das heißt) Hautveränderungen wie Neurodermitis oder Schuppenflechte, auch wenn abgeheilt oder nicht akut, führen zur PDU. Grund: Es besteht ein x-prozentig erhöhtes Risiko einer späteren Rheumaerkrankung. Klingt komisch, scheint aber so zu sein. Sorry.

*edit* Ach so und der Grund liegt natürlich nicht darin das einer mit schlechter wäre als ohne, sondern ganz allein darin das der Bund keinen Bock hat das Risiko einzugehen später dick Heilkosten zahlen zu müssen. Das ist der Grund.
Zuletzt geändert von Knut am Fr 2. Dez 2005, 11:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Einstellung unmöglich??

Beitragvon K_C » Fr 2. Dez 2005, 11:35

[quote=""biko""]
Ich meine wo liegt denn die Begründung, dass ein Beamter beim BKA ohne Neurodermitis besser ist ,als einer mit ND???
[/quote]

Grüß dich!
Keiner behauptet, dass ein Beamter ohne Neurodermitis den Beruf besser ausübt!
Die Begründung liegt schlicht und einfach darin, dass du zum ersten Tage deiner Ausbildung bereits ins Beamtenverhältnis (auf Widerruf) erhoben wirst, sprich jede ärztliche Behandlung dem Staat Geld kostet. Daher werden Leute mit einem erhöhten Erkrankungsriskio vorzeitig ausmustert. Eben um zu vermeiden, dass der Staat für spätere Behandlungen aufkommen muss. Um auf den konkreten Fall Neurodermitis zu sprechen zu kommen: Aus Erfahrung weiß man, dass sich beispielsweise Stress äußerst negativ auf das Krankheitsbild auswirkt, was bedeutet, dass man davon ausgehen kann bzw. muss, dass sich die Krankheit, bezogen auf den Polizeiberuf, verschlimmern würde, was widerrum weder im Interesse des Staates, noch im Interesse eines Jeden selbst sein sollte.

Gruß K_C
"Le courage consiste à dominer sa peur, non pas à ne pas avoir peur." (François Mitterrand)

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Beitragvon zet34 » Fr 2. Dez 2005, 12:21

Ist schon ne verrückte Welt. Aber wenn Du die Neurodermitis erst nach der Lebzeituntersuchung bekommen würdest, dann wär alles palletti... Und könntest ganz normal weiter dienen. Ein Kollege von mir hat auch nd. Halt erst später bekommen...

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Beitragvon biko » Fr 2. Dez 2005, 14:08

erstmal danke.
Verstehe schon, dass das den Staat mehr kostet, aber es ist schon echt ärgerlich.
Bei mir ist es speziell so ,dass ich Neurodermitis so gering hab, dass die mir beim Mustern das Ausreden wollten und fragten ob ich die anlüge. :lol:
Is echt doof.
Wie sieht dass denn im höheren Dienst aus.
Also ich werde wahrscheinlich jetzt ein Studium anfangen in Politik und Jura.
Wenn es klappt, dann bewerbe ich mich in der Studienzeit nochma aber mal schaun. Nur was ist nach dem Studium?? Wird da mit der Polizeidiensttauglichkeit auch alles so gehandhabt??(für den höheren Dienst)
Bis denne
Sören

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Beitragvon tomtom » Fr 2. Dez 2005, 14:40

wie gesagt, es geht darum, dass der staat nicht gerne zahlen möchte. das hat nix damit zutun, ob du nun am schreibtisch sitz oder streifefährst. es geht nur um die zahlung im krankheitsfall. wenn du da vorbelastet bist, dann hast du leider schlechte karten. das ist doof für die leute, die es betrifft, aber will das ändern?
ciao der tom q;-p
carpe diem... ach und die Antwort ist:42

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Beitragvon Joker1982 » Fr 2. Dez 2005, 15:26

ich glaube für die tauglichkeit wird die vorschrift blabla 300 angewandt. die gilt für alle polizeien. also einmal nicht durch gekommen, wirst du woanders keine chancen haben. es sei denn der arzt schlampt.

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Beitragvon Seidi » Fr 2. Dez 2005, 16:01

[quote=""Joker1982""]ich glaube für die tauglichkeit wird die vorschrift blabla 300 angewandt. die gilt für alle polizeien. also einmal nicht durch gekommen, wirst du woanders keine chancen haben. es sei denn der arzt schlampt.[/quote]

stimmt nicht so ganz..wurde auch einmal für Polizeidienstuntauglich erklärt...und dann zwei weitere male 100% Polizeidiensttauglich...also das ist schon von Bl zu BL unterschiedlich...

Die Beurteilung nach der Pdv 300 sagt im Allgemeinen aus, dass es zwar im Falle einer Neurdermitis-Erkrankung nicht zu einer Einstellung kommen kann. Dennoch hat der beurteilende Polizei-Arzt ein wenig Ermessensspielraum...und wenn du sagst, das es nicht sehr ausgeprägt ist, würde ich es trotzdem versuchen...wünsch dir viel Glück!

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Beitragvon Net-Ranger » So 4. Dez 2005, 13:35

Du musst ja nícht jedem Arzt
gleich reindrücken, dass du
ND hast, wenns wirklich wie
du es gesagt hast nicht so
schlimm ist.
YOURS,

Net-Ranger

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Beitragvon BKA-swune » Mo 5. Dez 2005, 18:44

[quote=""Net-Ranger""]Du musst ja nícht jedem Arzt
gleich reindrücken, dass du
ND hast, wenns wirklich wie
du es gesagt hast nicht so
schlimm ist.[/quote]

Reindrücken nicht... aber wenn es einem bekannt ist und man die Frage nach Krankheiten verneint... und das beim Hausarzt auch nicht angegeben wird... kann man auch schnell am Pranger stehen, wenns mal rauskommen sollte...

mit sowas wäre ich immer vorsichtig. Der Beamtenstatus kann sich dann rapide in Luft auflösen... :nein:

edit: "siehe auch §12 BBG Rücknahme der Ernennung: (1) Eine Ernennung ist zurückzunehmen, wenn sie durch Zwang, arglistige Täuschung oder Bestechung herbeigeführt wurde."


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