Einstellung zum 01.04.2017

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Candice
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Einstellung zum 01.04.2017

Beitragvon Candice » Sa 9. Jul 2016, 22:12

Hallo zusammen,

ich habe auch vor zum oben genannten Zeitpunkt das Studium beim BKA zu beginnen.
Mein Test wird am 19.8 in Wiesbaden stattfinden.

Schon jetzt habe ich paar Fragen, die ihr mir vielleicht schon beantworten könnt.
Erstens: Wie sieht es mit der Unterbringung in Wiesbaden aus? Werden keine Unterbingungen seitens des BKA angeboten?
Zweitens: Beim Praktikum beim BKA selbst, wird man dort aufgrund der Heimatnähe Meckenheim, Wiesbaden oder Berlin zugeordnet?

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen und wir können uns gegenseitig austauschen :)

Liebe Grüße

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Re: Einstellung zum 01.04.2017

Beitragvon Manhunt » So 10. Jul 2016, 15:10

Hallo,

vielleicht hilft dir dieser Beitrag hier weiter : http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... g#p1242024

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Re: Einstellung zum 01.04.2017

Beitragvon yamaha2131 » So 10. Jul 2016, 15:45

Für das EAV jedenfalls werden keine Unterbringungsmöglichkeiten angeboten, Wiesbaden hat allerdings eine relativ große Auswahl an Hotels und Übernachtungskosten bis 60€ (glaube ich) werden dir vom IM erstattet.

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Re: Einstellung zum 01.04.2017

Beitragvon Manhunt » Mo 11. Jul 2016, 12:45

Bei nötiger Übernachtung während des Auswahlverfahrens gibt es ein Gästehaus des BKA. Näher wird dann in deinem Einladungsschreiben darauf eingegangen.

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Re: Einstellung zum 01.04.2017

Beitragvon Mongoose » Mo 11. Jul 2016, 16:58

Heimatnahe Verwendung im Praktikum kommt immer darauf an:

Wenn die Plätze in den BKA-Dienststellen das zulassen ist es idR kein Problem. Allerdings wird bei den 4 BKA-Praktika auch auf Abwechslung gesetzt. Daher müssen nicht unbedingt alle an einem Standort stattfinden.
Man unterschreibt letztlich ja bei einer Bundesbehörde (für alle drei Standorte).

Im Länderpraktikum wird aber auch darauf geachtet, dass man mehr als 100 km von zuhause weg ist, damit man nicht an Mamas Rockzipfel hängt. Was anderes sind Trennungsgeldempfänger, die noch - z.B. aus familiären Gründen - eine Zweitwohnung haben.

Städte wie Frankfurt, Köln, Hamburg und München sind als Länderpraktikum nicht möglich.
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Re: Einstellung zum 01.04.2017

Beitragvon Candice » Mo 11. Jul 2016, 20:39

Danke für die zahlreichen Antworten. Die haben mir sehr geholfen.

Wie ist es denn wenn das Studium in Wiesbaden beginnt. Ist man dort selbst dafür veranwortlich wo man untergebracht wird oder kann man dort in einem "Studentenwohnheim" wohnen wie z.B. in Brühl?

Weiterhin hab ich in einem älteren Beitrag hier im Forum gelesen, dass der Standort des BKAs in Meckenheim auf absehbarer Zeit keine Absolventen annimmt und es sehr unwarscheinlich sein wird, dort nach der Ausbildung hinzugelangen. Stimmt das ? Da ich aus Aachen komme und nächstes Jahr heiraten werde, wäre dieser mögliche Standort nach der Ausbildung natürlich optimal.

Danke im voraus und einen schönen Abend.

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Re: Einstellung zum 01.04.2017

Beitragvon Mongoose » Mo 11. Jul 2016, 20:52

In Wiesbaden muss man idR Regel selbst gucken. Für das BKA Praktikum erhält man Trennungsgeld wenn zu einem der anderen Standorte muss.

Meckenheim bleibt definitiv. Da wird nix zugemacht. Im Gegenteil da geht weiterhin ein nicht unerheblicher Teil der Leute hin.

Bei sozialen Dingen wie verheiratet/Familie ist es egal wo die Praktika sind. Da werden Ausnahmen gemacht.

Das PP Aachen ist ne geile Praktika Station! :zustimm:
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Re: Einstellung zum 01.04.2017

Beitragvon Candice » Di 12. Jul 2016, 15:18

Das hört sich doch alles vielversprechend an :)
Eine letzte Frage hätte ich dann noch. Wie schaut es aus mit Urlaub? Dass keiner in den theorethischen Phasen genommen werden kann ist klar. Aber wie schaut es bei den Praktikas aus?

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Re: Einstellung zum 01.04.2017

Beitragvon Alex123ff » Do 9. Mär 2017, 18:00

Hey, jemand hier im Forum der ebenfalls zum 01.04. anfängt? :hallo:

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Re: Einstellung zum 01.04.2017

Beitragvon HSR » Fr 10. Mär 2017, 09:22

Jau!

Gleich ne Anmerkung dazu: Wie macht ihr das mit der Unterbringung während der Einführungswoche? :D

Wie ich das verstanden habe, findet die Einführungswoche ja in Wiesbaden statt (im Gegensatz zum Studium, das in Brühl beginnt). Habt ihr euch da extra ein Hotelzimmer in WB für ne Woche gebucht?

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Re: Einstellung zum 01.04.2017

Beitragvon Brumby93 » So 12. Mär 2017, 12:57

Fange ebenfalls zum 1.4. an.
Habt ihr schon Post bezueglich genauerer Info's zu Einfuehrungswoche ect. bekommen?

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Re: Einstellung zum 01.04.2017

Beitragvon smooth » Mo 13. Mär 2017, 21:03

Wenn man sich schnell drum kümmert kann man in der Einführungswoche auch im Gästehaus unterkommen :)

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Re: Einstellung zum 01.04.2017

Beitragvon RJS » Di 14. Mär 2017, 21:49

Servus,
fange ebenfalls zum 01.04. an und habe da gestern mal einen der Herren angerufen, wie es bzgl. Infos ausschaut.
Laut ihm gehen die Einberufungsschreiben "noch diese Woche raus". Die enthalten anscheinend alle Infos. :)

Habe bzgl. Unterbringung keine Probleme, komme aus Wiesbaden.
Wie habt Ihr es mit Brühl geregelt? Alle eine Zimmer im Wohnheim beantragt?

GLG

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Re: Einstellung zum 01.04.2017

Beitragvon mario86 » Mi 15. Mär 2017, 14:29

smooth hat geschrieben:Wenn man sich schnell drum kümmert kann man in der Einführungswoche auch im Gästehaus unterkommen :)
Stimmt so nicht, die Unterbringung der KKA im Gästehaus wird vom BKA organisiert.
Selbst drum kümmern ist nicht möglich.

LG

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Re: Einstellung zum 01.04.2017

Beitragvon HSR » Di 21. Mär 2017, 09:20

Hey,

da nun ja alle hoffentlich ihr Infoschreiben erhalten haben: Wisst ihr, was wir zwischen der Infoveranstaltung am 3.4. und dem 5.4. machen?

Ich hatte mir den Tag als "Umzugstag" von Wiesbaden nach Brühl vorgestellt, aber das wird zeitlich etwas eng, wenn wir am 4. noch eine Veranstaltung haben. Weiß jemand, was genau für den 4. April geplant ist?


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