Guten Tag,
Ich wollte mich demnächst für das duale Studium zum Kriminalkommissar des BKA bewerben und habe mir die Voraussetzungen genau angeschaut.
Nun erfülle ich alle genannten Anforderungen ohne Probleme, bis auf eine.
Ich habe heute einen Termin bei meinem Optiker wahrgenommen um nochmal alle Werte nachmessen zu lassen, da die letzte Messung mehr als ein Jahr her war.
Mit meiner Kurzsichtigkeit erreiche ich ohne Sehkorrektur eine Sehleistung von über 30%, wie es nach der Vollendung des 20. Lebensjahres gefordert wird.
Räumliches Sehen, Dämmerungsschärfe, Blendungsempfindlichkeit, Gesichtsfeld, und Farbunterscheidungsvermögen sind alle ohne Probleme.
Auf dem schlechteren Auge beträgt die Sehleistung mit Sehkorrektur 85-90%, auf dem besseren 100%; mit beiden zusammen 100%.
Die sphärische Korrektur beträgt jeweils -0,0 und -0,25 dpt.
Allerdings wird eine Hornhautverkrümmung auf beiden Augen jeweils mit -2,75 und -3,25 dpt ausgeglichen, was über den auf der Website genannten Grenzwerten liegt.
Alle Werte sind seit über 1 1/2 Jahren stabil.
Jetzt stelle ich mir folgende Frage: Ist eine Bewerbung folglich von den Voraussetzungen her bereits zwecklos?
Aus den Informationen ist mir nicht klar geworden, ob die eine nicht erfüllte Komponente - trotz insgesamt ausreichender Sehleistung - als finales Ausschlusskriterium für eine potentielle Bewerbung anzusehen ist.
Zudem stehen auf der Website des BKA die oben genannten Grenzwerte, aber auf dem "Informationsblatt des Ärztlichen Dienstes des Bundeskriminalamtes für Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeivollzugsdienst des Bundes" stehen diese nicht.
Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
LG
Bewerbungsanforderung Sehleistung
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
Diplom-Funker 18 Apr
Loanahamburg 17 Apr
Badcop02 17 Apr
Leon1904 16 Apr
Serdar97 16 Apr
fabianbr 15 Apr
MorganM 11 Apr
Engelchen784 08 Apr
- Top Poster
- CopZone Spende