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Re: Polizeidiensttauglichkeit Transmann

Verfasst: Fr 20. Apr 2018, 22:05
von Rantanplan
Mr.Santos hat geschrieben:
Fr 20. Apr 2018, 21:48
Vielen vielen Dank ! :polizei1: Hast du zufällig einen Link zu der neuen Rechtsprechung des BVerwG? Bzw weißt du auf was genau dort hingewiesen wird?
Das Urteil selbst findest du hier: https://www.bverwg.de/de/250713U2C12.11.0
Dazu findet sich z.B. diese Erläuterung, die die Änderung gut erklärt:
https://www.rehm-verlag.de/__STATIC__/A ... 666000.pdf

Re: Polizeidiensttauglichkeit Transmann

Verfasst: Fr 20. Apr 2018, 22:07
von Officer André
:polizei10:
ihr seid allwissend.

Ist doch positiv, wenn alte Stände aufgefrischt werden konnten.

Re: Polizeidiensttauglichkeit Transmann

Verfasst: Fr 20. Apr 2018, 22:14
von Controller
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:
Fr 20. Apr 2018, 22:02
Weshalb man solche Fragen auch nicht abends mit den freitäglichen Forenexperten abklärt...
eben K_C, genauso hilfreich wie guteFrage.net :lol:

Re: Polizeidiensttauglichkeit Transmann

Verfasst: Fr 20. Apr 2018, 22:14
von Kaeptn_Chaos
Andre, eben weil ich es nicht wusste, habe ich meinen Senf nicht dazu gegeben. Du hast hier zwei Fehlinformationen verbreitet. Wenn Rantanplan nicht mitgelesen und dich korrigiert hätte, hätte der TE sich möglicherweise heute von seinem Berufswunsch verabschiedet.
Ein Stück weit trägt man hier meiner Meinung nach Verantwortung. Aber das muss ja jeder selber wissen.

Wie gesagt trägt die Hauptverantwortung der, der existenzielle Fragen seine nächsten 40 Jahre betreffend von einer anonymen Forengemeinde abholt.

Re: Polizeidiensttauglichkeit Transmann

Verfasst: Fr 20. Apr 2018, 22:20
von Officer André
Ich habe dem TE nicht gesagt, dass er seinen Traum ad acta legen sollte.

Und mir war bisher kein Transmann oder Transfrau bekannt.
Also kann es vorkommen, dass man den alten Stand für aktuell hält.

Re: Polizeidiensttauglichkeit Transmann

Verfasst: Fr 20. Apr 2018, 22:37
von Kaeptn_Chaos
Ja. Aber dann publizier ich das nicht als Faktenwissen. Wie mein StrafR Dozent zu sagen pflegte: "Glauben kannste in der Kirche!".
Aber sei es drum. Muss ja jeder selber wissen.

Re: Polizeidiensttauglichkeit Transmann

Verfasst: Sa 21. Apr 2018, 06:59
von vladdi
Ich wüsste auch nicht, was gegen die Einstellung spricht.
Wenn jemand gesund ist, für die fdGO eintreten will, Recht und Gesetz achtet, charakterlich geeignet ist, den Einstellungstest besteht, dann ist das doch egal.

Re: Polizeidiensttauglichkeit Transmann

Verfasst: Sa 21. Apr 2018, 10:38
von Morty
Gegen die Einstellung gemäß pdv spricht die mit der Geschlechtsumwandlung einhergehende hormonelle Behandlung.

Was etwaige Klagen Bzw Widersprüche dagegen ergeben steht auf einem anderen Blatt.