Verpflichtung nach dem Studium

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Verpflichtung nach dem Studium

Beitragvon kanni55 » Mo 26. Sep 2022, 10:56

Hallo,

wie lange verpflichtet man sich nach dem Studium beim BKA bleiben zu müssen oder kann man aus familiären Gründen sofort zum Land wechseln?

Beste Grüße

Kanni

Ahab_
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Re: Verpflichtung nach dem Studium

Beitragvon Ahab_ » Mo 26. Sep 2022, 12:55

Was glaubst du denn? Du "verpflichtest" dich als Beamter bis zur Pension. Es sei denn du kündigst. Weißt du überhaupt, was ein Beamter ist?
Kein Cop

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Kaeptn_Chaos
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Re: Verpflichtung nach dem Studium

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 26. Sep 2022, 14:52

Thema verfehlt, setzen, 6.

Mit Tauschpartner kommt es auf das aufnehmende Bundesland an, zB, ob die Probezeitbeamte nehmen.
:lah:

Schnulpe
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Re: Verpflichtung nach dem Studium

Beitragvon Schnulpe » Mo 26. Sep 2022, 23:06

Das BKA als abgebende Behörde war in der Vergangenheit meist sehr kulant, was soziale Gründe anbelangt. Allerdings wird im Einzelfall durchaus unterschieden und gerade, wenn diese "familiären Gründe" sehr allgemeiner Natur sind und bereits zur Einstellung bestanden haben (sprich: "Meine Familie wohnt aber xxx Kilometer entfernt") könnte man in Zeiten des Personalmangels durchaus auf weniger Verständnis stoßen. Wenn es für dich eilt und du kein Risiko eingehen bzw. keine Zeit verlieren willst, solltest du darüber nachdenken, dich bei deinem Wunschland neu zu bewerben, bevor du die Ausbildung im BKA abschließt.


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