Hallo.......
ich meinte diesen Text (Zitat aus besagtem Urteil)
Was sind denn nun "Strafverfolgungsorgane" in diesem Sinne? Etwa nicht schon die Polizei? Und was ist dann "Verfolgung von Straftaten"? Etwa nicht schon Durchsuchungen und Vernehmungen? Das BVerfG benutzt diese Begriffe ja wohl nicht ohne Grund, oder?.....3. Soweit die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes Verhaltensweisen mit Strafe bedrohen, die ausschließlich den gelegentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten vorbereiten und nicht mit einer Fremdgefährdung verbunden sind, verstoßen sie deshalb nicht gegen das Übermaßverbot, weil der Gesetzgeber es den Strafverfolgungsorganen ermöglicht, durch das Absehen von Strafe (vgl. § 29 Abs. 5 BtMG) oder Strafverfolgung (vgl. §§ 153 ff StPO, § 31a BtMG) einem geringen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat Rechnung zu tragen. In diesen Fällen werden die Strafverfolgungsorgane nach dem Übermaßverbot von der Verfolgung der in § 31a BtMG bezeichneten Straftaten grundsätzlich abzusehen haben..........
Daß die StA möglicherweise letztendlich einstellt, nachdem die Polizei erstmal lustig drauflos verfolgt hat, ist zwar weitgehend richtig, und wohl auch gängige Praxis, aber geht das nicht irgendwie -im Interesse der Politik natürlich, die an der Praxis bloss nichts ändern wollte- am eigentlichen Tenor des Urteils vorbei?
Wenn nun ein Drugwipe-Test positiv ist, lässt das zunächst einmal auf Konsum schliessen, welcher ja nun nicht strafbar ist. Und auf sonst nichts. Welchen Sinn macht da dann gleich ein Verfahren nach §29 , wenn nicht mal Reste von BtM gefunden wurden, im Sinne des obigen Urteils? Der Polizist macht sich da wohl kaum selbst -z. B. wegen Strafvereitelung- strafbar, wenn er eben kein Verfahren eröffnet, oder?
Im Übrigen steht in besagtem §31a BtMG nichts von Konsum. Daß die Polizei nach geltender Rechtslage ein Verfahren eröffnen muss, wenn BtM (in noch so geringer Menge) gefunden werden, welches die StA dann einstellen kann, stelle ich hier ja auch garnicht in Frage.
Daher weise ich den Vorwurf jeglicher "Propaganda" hier doch entschieden von mir.
Dass ich zur aktuellen Drogenpolitik aber doch eine andere Meinung vertrete als unser lieber Gesetzgeber, dürfte allerdings auch klar sein....
MfG caligula