"Zieht" der § 2(12) StVG auch bei geringen Mengen Btm?

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"Zieht" der § 2(12) StVG auch bei geringen Mengen Btm?

Beitragvon TAMTOM50 » Mo 16. Dez 2013, 17:40

Hallo liebe Kollegen,

wie sind eure Erfahrungen mit der Entziehung der FE durch die Führerscheinstelle?

Folgender Sachverhalt: Am vergangenen Wochenende wurde im Rahmen eines Fußballspiels bei zwei Personen geringe Mengen Marihuana bei ihrer Durchsuchung gefunden. Da die beiden überaus "netten" Gewalttäter Sport ziemlich frech und aggressiv waren, habe ich neben den beiden Strafanzeigen wegen des Verstoß gegen das BtMG auch noch eine Mitteilung an die Führerscheinstelle gemacht um deren charakterliche Eignung überprüfen zu lassen.
Hat das Aussicht auf Erfolg, dass die beiden ihre Fahrerlaubnis entzogen bekommen? Wie sind da eure bisherigen Erfahrungen?

Grüße :)

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Re: "Zieht" der § 2(12) StVG auch bei geringen Mengen Btm?

Beitragvon Peppermintpete » Mo 16. Dez 2013, 17:45

Für meine örtliche FS-Stelle gilt:
2 Mal mit Marihuana aufgefallen (egal ob mit zusammenhang zum Straßenverkehr oder nicht) --> 6 Monate Nachweis der Nüchternheit erbringen.

Bei sonstigen BtM: Nach Erstauffälligkeit.
:keks:

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Re: "Zieht" der § 2(12) StVG auch bei geringen Mengen Btm?

Beitragvon Robocop » Mo 16. Dez 2013, 19:03

Bei uns kann bei Nachweis des Konsums von harten Drogen (alles außer Marihuana) der FS sofort einbehalten und an die Behörde zur weiteren Veranlassung geschickt werden. Die haben mit ziemlicher Sicherheit die Pappe weg. Bei weichen Drogen (Marihuana) veranlasst unsere Behörde wie bei Peppermintpete den Nachweis der Nüchternheit. Bei uns ist es Standard, dass bei Btm-Auffälligen und Alkoholauffälligen Meldungen geschrieben werden. Unsere Behörde nimmt z.B. ab 1,6 °/oo mit kaum Ausfallerscheinungen Alkoholmissbrauch mit denselben Konsequenzen wie bei Marihuana-Konsum an.
Man muss auf der ganzen Klaviatur des Gesetzes spielen können.

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Re: "Zieht" der § 2(12) StVG auch bei geringen Mengen Btm?

Beitragvon TAMTOM50 » Mo 16. Dez 2013, 23:33

Danke schonmal für eure Antworten!

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Re: "Zieht" der § 2(12) StVG auch bei geringen Mengen Btm?

Beitragvon Kommissar11 » Di 17. Dez 2013, 06:49

@Robocop: Und auf welcher Grundlage ziehst du dann den FS ein?

Ich sehe da jetzt keine Grundlage der Polizei aufgrund des geschilderten Sachverhalts nach 69 StGB den FS einzuziehen.

Oder ist dort auf Anordnung der FS-Behörde die Einziehung von dir gemeint?

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Re: "Zieht" der § 2(12) StVG auch bei geringen Mengen Btm?

Beitragvon Gast » Di 17. Dez 2013, 08:27

Das Einziehen im nach der Meldung an das SVA obliegt dem SVA und hat mit §69 StGB nichts zu tun.

Gast

Re: "Zieht" der § 2(12) StVG auch bei geringen Mengen Btm?

Beitragvon Gast » Di 17. Dez 2013, 08:29

TAMTOM50 hat geschrieben:Wie sind da eure bisherigen Erfahrungen?

Grüße :)
Sehr gut!

Unsere FEB zieht da mit. Bei Gewalttätern immer sehr gerne auch ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.

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Re: "Zieht" der § 2(12) StVG auch bei geringen Mengen Btm?

Beitragvon Peppermintpete » Di 17. Dez 2013, 15:05

Kommissar11 hat geschrieben:@Robocop: Und auf welcher Grundlage ziehst du dann den FS ein?

Ich sehe da jetzt keine Grundlage der Polizei aufgrund des geschilderten Sachverhalts nach 69 StGB den FS einzuziehen.

Oder ist dort auf Anordnung der FS-Behörde die Einziehung von dir gemeint?
Amtshilfe ist bei uns das goldene Stichwort.
:keks:

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Re: "Zieht" der § 2(12) StVG auch bei geringen Mengen Btm?

Beitragvon Robocop » Di 17. Dez 2013, 18:01

Peppermintpete hat geschrieben:
Kommissar11 hat geschrieben:@Robocop: Und auf welcher Grundlage ziehst du dann den FS ein?

Ich sehe da jetzt keine Grundlage der Polizei aufgrund des geschilderten Sachverhalts nach 69 StGB den FS einzuziehen.

Oder ist dort auf Anordnung der FS-Behörde die Einziehung von dir gemeint?
Amtshilfe ist bei uns das goldene Stichwort.
Jo. Die genaue Paragraphenkette müsste ich raussuchen. Es erfolgt auf jeden Fall nach der FeV und dem StVG und nicht nach dem StGB/StPO - nennt sich Stuttgarter Modell. Wie Tiedje schon erwähnte sind Meldungen an die Behörde auch bei Gewalttätern ein scharfes Schwert.
Man muss auf der ganzen Klaviatur des Gesetzes spielen können.

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Re: "Zieht" der § 2(12) StVG auch bei geringen Mengen Btm?

Beitragvon Controller » Di 17. Dez 2013, 18:14

Verkehrsgerichtstag Goslar 2011 Stuttgarter Modell – Andauernde Führerscheinbeschlagnahme durch die Polizei rechtswidrig bei folgenloser und unauffälliger Drogenfahrt.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: "Zieht" der § 2(12) StVG auch bei geringen Mengen Btm?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mi 18. Dez 2013, 10:53

In der cz lernste fürs Leben, hör ma... :zeitung:
:lah:

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Re:

Beitragvon Kommissar11 » Mi 18. Dez 2013, 13:06

Da hast du recht Kaeptn_Chaos :zustimm:

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Re: "Zieht" der § 2(12) StVG auch bei geringen Mengen Btm?

Beitragvon Robocop » Do 19. Dez 2013, 00:27

Controller hat geschrieben:Verkehrsgerichtstag Goslar 2011 Stuttgarter Modell – Andauernde Führerscheinbeschlagnahme durch die Polizei rechtswidrig bei folgenloser und unauffälliger Drogenfahrt.
Tjo. Das ist ja nun nicht wirklich vielsagend. Und selbst wenn, solange es die Behörde nicht interessiert, interessiert es mich auch nicht.
Man muss auf der ganzen Klaviatur des Gesetzes spielen können.

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Re: "Zieht" der § 2(12) StVG auch bei geringen Mengen Btm?

Beitragvon Controller » Do 19. Dez 2013, 01:39

hm, :polizei10:

ok :gruebel:

dachte nicht, dass "man" so bedürftig ist, dass ich sogar noch den Link auf einem Silbertablett servieren muss. (kopieren + einfügen sollte man doch gebacken bekommen)

Wen es interessiert der kann es ja mal lesen, die Begründungen sind recht interessant

und,

was man daraus lernen kann ist u.a.a., wie man Heul-und Jammerfreds bei CZ vermeiden kann,

wenn die Justiz mal wieder nicht so machte, wie der Schutzmann meinte:

"Höma eh, voll rechtmäßig Alder, aber hallo!!" :polizei1:

Was mich aber noch interessieren würde @ Robocop:

Was schreibst du dem denn auf das Beschlagnahmeprotokoll (wegen mir auch Sicherstellung- so es noch solche Honks gibt) :polizei13:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: "Zieht" der § 2(12) StVG auch bei geringen Mengen Btm?

Beitragvon Robocop » Do 19. Dez 2013, 20:34

Hm :polizei10:

ok :gruebel:

Hier lernt man aber wirklich für´s Leben. Jetzt lern ich doch sogar, dass es meine Aufgabe ist die Argumente meines Diskussionspartners zu belegen und die verwendeten Quellen zu zitieren :zustimm: Hätte nicht gedacht, dass "man" mit seinem Diskussionsstil so bedürftig ist, dass sich der Diskussionspartner die Argumente des anderen selber zusammensuchen muss. Aber was will ich schon von jemandem erwarten, der es in den allermeisten seiner Beiträge nicht gebacken kriegt in ganzen Sätzen zu schreiben und gefühlt mehr Smilies als Wörter verwendet.

Außerdem ist es nicht meine Aufgabe und schon gar nicht habe ich die Zeit und Muse mich gegen die aktuelle Lehrmeinung an unserer Hochschule und der zuständigen Behörde zu stellen - von Leuten die dafür bezahlt werden sich den ganzen Tag Gedanken über solche Sachen zu machen. Am besten noch mit der Begründgung: Da hat einer in der CZ gesagt, das sei rechtswidrig. Argumente geliefert oder belegt hat er es zwar nicht und offenbar hatte er dabei auch noch schlechte Laune, aber es wird schon stimmen.
Zumal ich die Lehrmeinung selbst für nachvollziehbar halte.

Und gejammert habe ich über sowas noch nie. Wenn es vom Gesetzgeber oder anderen anordnungsbefugten Stellen nicht gewünscht ist, dass die Polizei bestimmte Maßnahmen trifft, habe ich schon weniger Arbeit. Mir tut es nur immer für die Geschädigten leid, wenn ich die Straftaten nicht aufklären kann. Aber das sind die Opfer, die andere in einer freien Gesellschaft bringen müssen, denn ich kann mich in aller Regel schützen.
Man muss auf der ganzen Klaviatur des Gesetzes spielen können.


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