Kiffer in Ruhe lassen?

Rund um das Thema Drogen....
cancer91
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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon cancer91 » So 1. Mär 2015, 13:43

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Die rechtliche Bewertung fällt Cancer doch in der Regel nur dann leicht, wenn sie gegen die Polizei ausfällt.
Du wirst sicher gleich den Part zitieren, in dem ich die Maßnahmen rechtswidrig nenne ?!
Oder hast du etwa mal wieder irgendetwas hineininterpretiert ?

DocSnuggles hat geschrieben:Aber für den Handel hatte er keine Erlaubnis. Ergo Straftat und somit Beschlagnahme der Pflanzen.
Woher willst du das wissen ? Es bestand lediglich der Verdacht einer Straftat.
Das nächste Mal wenn wieder gegen einen Polizisten ermittelt wird und diverse Medien Artikeln veröffentlichen, vergiss bitte nicht hier im Forum darauf hinzuweisen, dass ein Richter über Schuld oder Unschuld entscheidet und man niemanden vorverurteilen sollte :polizei2:


Wir alle wissen, wie lange sich solche Verfahren hinziehen können. Ich halte es für bedenklich einem chronisch kranken Patienten, auch wenn er im Verdacht stand eine Straftat begangen zu haben, über diesen langen Zeitraum komplett seine Schmerzmedikamente wegzunehmen.
Bevor jetzt kommt, dass er auf andere, konventionelle Medikamente ausweichen hätte können:
"Strauss war Schmerzpatient: Nach einer Tumor-Operation litt er an chronischen Rückenschmerzen. Die Medikamente gegen den Schmerz vertrug er nicht,[...]"
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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon DocSnuggles » So 1. Mär 2015, 16:18

cancer91 hat geschrieben:
DocSnuggles hat geschrieben:Aber für den Handel hatte er keine Erlaubnis. Ergo Straftat und somit Beschlagnahme der Pflanzen.
Woher willst du das wissen ? Es bestand lediglich der Verdacht einer Straftat.
Das nächste Mal wenn wieder gegen einen Polizisten ermittelt wird und diverse Medien Artikeln veröffentlichen, vergiss bitte nicht hier im Forum darauf hinzuweisen, dass ein Richter über Schuld oder Unschuld entscheidet und man niemanden vorverurteilen sollte :polizei2:
Stellst Du Dich eigentlich gerade mit Absicht dumm?

Im Deinem Artikel stand, dass der Verdacht bestand, dass er das Cannabis weiterverkaufte. Das bedeutet, dass nach dem Legalitätsprinzip ermittelt werden musste. Das führte zu Durchsuchungsbeschlüssen. Und wenn der Verdacht einer Straftat besteht, ist das Tatmittel (also die Pflanzen) einzuziehen. Steht im Gesetz; gibt es keine zwei Meinungen zu. Alles andere ist Strafvereitelung im Amt.

In meinen Augen ist Strauss selber schuld: Hätte er angebaut und es nur für sich behalten, wäre alles gut gewesen. Wenn er weitervertickt (und ja ich glaube, dass das so war, sonst hätte man nicht mehrfach durchsuchen müssen), muss er damit rechnen, dass man ihm die Pflanzen wegnimmt. Ist eigentlich bekannt, ob die Erlaubnis zwischenzeitlich widerrufen wurde?

Leute wir der Strauss sind die, die es anderen Schmerzpatienten versauen. Insofern ist er nicht der Märtyrer, als den cancer ihn hier offensichtlich darstellen will, sondern ein Dämlack, der anderen Schmerzpatienten und der Legalisierung von Hanf für medizinische Zwecke einen Bärendienst erwiesen hat.
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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon cancer91 » So 1. Mär 2015, 17:16

DocSnuggles hat geschrieben:
cancer91 hat geschrieben:
DocSnuggles hat geschrieben:Aber für den Handel hatte er keine Erlaubnis. Ergo Straftat und somit Beschlagnahme der Pflanzen.
Woher willst du das wissen ? Es bestand lediglich der Verdacht einer Straftat.
Das nächste Mal wenn wieder gegen einen Polizisten ermittelt wird und diverse Medien Artikeln veröffentlichen, vergiss bitte nicht hier im Forum darauf hinzuweisen, dass ein Richter über Schuld oder Unschuld entscheidet und man niemanden vorverurteilen sollte :polizei2:
Stellst Du Dich eigentlich gerade mit Absicht dumm?

Im Deinem Artikel stand, dass der Verdacht bestand, dass er das Cannabis weiterverkaufte. Das bedeutet, dass nach dem Legalitätsprinzip ermittelt werden musste. Das führte zu Durchsuchungsbeschlüssen. Und wenn der Verdacht einer Straftat besteht, ist das Tatmittel (also die Pflanzen) einzuziehen. Steht im Gesetz; gibt es keine zwei Meinungen zu. Alles andere ist Strafvereitelung im Amt.

In meinen Augen ist Strauss selber schuld: Hätte er angebaut und es nur für sich behalten, wäre alles gut gewesen. Wenn er weitervertickt (und ja ich glaube, dass das so war, sonst hätte man nicht mehrfach durchsuchen müssen), muss er damit rechnen, dass man ihm die Pflanzen wegnimmt. Ist eigentlich bekannt, ob die Erlaubnis zwischenzeitlich widerrufen wurde?

Leute wir der Strauss sind die, die es anderen Schmerzpatienten versauen. Insofern ist er nicht der Märtyrer, als den cancer ihn hier offensichtlich darstellen will, sondern ein Dämlack, der anderen Schmerzpatienten und der Legalisierung von Hanf für medizinische Zwecke einen Bärendienst erwiesen hat.

Es ging mir darum, dass deine Aussage suggeriert, dass er für den Handel rechtskräftig verurteilt wurde. Das Wort "mutmaßlich" o.Ä. fehlt hier.

Er hatte ja die Genehmigung anzubauen, hat allerdings mutmaßlich zuviel angebaut.
Angenommen er hätte eine Pflanze besitzen dürfen, hatte aber 5 daheim stehen.
Dann wäre das Tatmittel die 4 übrigen Pflanzen gewesen, weil er eine Pflanze legal besitzen darf.

Da er mittlerweile tot ist, wird sich die Frage der Erlaubnis vermutlich erübrigt haben. Das Strafverfahren wurde jedenfalls wegen seines Todes eingestellt.

Zum letzten Absatz:
Kennst du evtl Breaking Bad? In Grundzügen erinnert mich die Geschichte daran.
Wegen seiner Erkrankung hatte er auf dem Arbeitsmarkt bestimmt keine Chance mehr.
Sein Einkommen geht auch komplett für Therapie und Medikamente drauf (1000€ im Monat hätte allein das Cannabis aus der Apotheke gekostet). Damit wenigstens noch etwas Restlebensqualität erhalten bleibt, muss er irgendwie an Geld kommen. Was bleiben ihm für Möglichkeiten?

In meinen Augen ist es armselig von dir, ihn als Dämlack zu bezeichnen. Jeder ist sich selbst der Nächste; auch Polizisten, wo bei einigen die Beförderung und somit höhere Gehaltsstufe wichtiger ist, als seinen Eid zu halten, wie mir in einem anderen Thread SirJames erklärt hat. Nur das ist rechtlich nicht zu ahnden.

Das Problem sind die exorbitant überteuerten Apothekenpreise für Cannabis. Ich frage mich warum es in Deutschland so teuer ist, wo hingegen z.B in Kalifornien das gleiche Medikament, soviel ich weiß, viel billiger ist ?

PS: In meinen Augen ist er kein Märtyrer, sondern einfach nur ein armer Kerl, dem das Schicksal übel mitgespielt hat.
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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon Diag » So 1. Mär 2015, 17:53

Was eine schöne Aneinanderreihung von Relativierungen. Der arme Kerl...

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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 1. Mär 2015, 18:26

Kennst du eigentlich die Simpsons?

Da fährt der Typ mit deiner Attitude den Schulbus.
:lah:

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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon cancer91 » So 1. Mär 2015, 18:58

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Kennst du eigentlich die Simpsons?

Da fährt der Typ mit deiner Attitude den Schulbus.
cancer91 hat geschrieben: [...]
zum Thema Straßenverkehr:
Egal ob Alkohol oder Cannabis, das hat im Straßenverkehr nichts verloren und gehört beides strikt geahndet.
Ich glaub Otto würde mir da widersprechen. Nichtsdestotrotz danke für deinen bereichernden Beitrag :applaus:
Diag hat geschrieben:Was eine schöne Aneinanderreihung von Relativierungen. Der arme Kerl...
Business as usual. Wie viele Beiträge finden sich hier wohl, die das Fehlverhalten von Polizisten relativieren (z.B. er/sie musste in Sekunden eine Entscheidung treffen, stand unter Stress, Kurzschlussreaktion usw.) ?



Wollen wir uns jetzt wieder dem ursprünglichen Thema widmen ?
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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon Diag » So 1. Mär 2015, 19:03

Du bist doch derjenige, der immer davon abkommt...

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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon Buford T. Justice » So 1. Mär 2015, 19:26

@ Diag u. a.:

Findet Euch damit ab, dass Ihr in einer Diskussion, die aus dem Kinderzimmer heraus geführt wird, mit Argumenten und sogar Erläuterungen (wie von Doc Snuggels) einfach nichts reißt.

Dass er selbst mal zur Polizei wollte, hat Cancer irgendwo hier im Forum letztens mal angerissen. Da nehme ich stark an - egal, wie er es anschließend relativiert - dass er im EAV gescheitert ist oder von vornherein die Voraussetzungen nicht erfüllt hat und nun "Rache" an der doofen Polizei üben möchte. Aus diesen Gründen und jenen der Unterhaltung; anders kann ich mir seine Beiträge hier nicht mehr erklären.
:applaus:

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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon cancer91 » So 1. Mär 2015, 20:04

Buford T. Justice hat geschrieben:[...]
Dass er selbst mal zur Polizei wollte, hat Cancer irgendwo hier im Forum letztens mal angerissen. Da nehme ich stark an - egal, wie er es anschließend relativiert - dass er im EAV gescheitert ist oder von vornherein die Voraussetzungen nicht erfüllt hat und nun "Rache" an der doofen Polizei üben möchte. Aus diesen Gründen und jenen der Unterhaltung; anders kann ich mir seine Beiträge hier nicht mehr erklären.
Ich habe es mir nach dem Abi mal überlegt. Aber nachdem ich dann einen Ausbildungsplatz in einem renommierten Unternehmen angeboten bekommen habe, habe ich die Idee schnell wieder verworfen.
Ich habe mich nicht beworben und bin somit auch nicht gescheitert.

Und ganz ehrlich mittlerweile bin ich froh darum.
Einigen fehlt es hier anscheinend an Empathie, wenn es um Normalbürger geht. Einem schwerkranken Patienten seine Schmerzmittel komplett wegzunehmen und somit, laut Aussage seines behandelnden Arztes, teilweise Schuld an seinem Tod zu sein...
Hätte man ihm seinen erlaubten Eigenbedarf gelassen und nur die übrigen Pflanzen mitgenommen, hätte doch kein Hahn danach gekräht.

Aber naja, offiziell ist er ja an "multiplem Organversagen" gestorben. So what.
Man macht ja schließlich nur, was das Gesetz sagt. Sein Handeln und mögliche Konsequenzen zu reflektieren wird überbewertet :flehan:
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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon cancer91 » So 1. Mär 2015, 20:20

https://www.youtube.com/watch?feature=p ... dMrKuw3Lw0

hier ist das letzte Interview von Robert Strauss mit seiner Krankheitsgeschichte von 05:00 - 07:00 zu sehen.

Übrigens was im Artikel nicht erwähnt wurde aber aus dem Video hervorgeht, ist, dass er, als er sich die Hanfpflanze beschafft hat, keine andere Möglichkeit hatte sein Medikament zu bekommen, weil die Apotheken es in Deutschland eine Zeit lang nicht verkauft haben.
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Re: AW: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon DocSnuggles » Mo 2. Mär 2015, 08:45

cancer91 hat geschrieben: Hätte man ihm seinen erlaubten Eigenbedarf gelassen und nur die übrigen Pflanzen mitgenommen, hätte doch kein Hahn danach gekräht.
...
Sein Handeln und mögliche Konsequenzen zu reflektieren wird überbewertet :flehan:
Hätte er nur seinen erlaubten Eigenbedarf (im Sinne der Erlaubnis, einen anderen gibt nicht) gehabt, wäre es auch nicht zum Ermittlungsverfahren gekommen. Die Ursache hat Herr Strauss also selber gesetzt.

Ich reflektiere mein Handeln ständig. Ich kann nur nicht das Gesetz umgehen. An das bindet mich nämlich unsere Verfassung.

Ich bin nach einigen Jahren als Btm-SB ein Befürworter der Abgabe von Thc zu therapeutischen Zwecken. Aber gesetzlich kontrolliert, um Leuten, die aus ihrer Krankheit Kapitel schlagen, keinen Vorschub zu leisten.
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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon Ghostrider1 » Mo 2. Mär 2015, 13:43

cancer91 hat geschrieben:
Übrigens was im Artikel nicht erwähnt wurde aber aus dem Video hervorgeht, ist, dass er, als er sich die Hanfpflanze beschafft hat, keine andere Möglichkeit hatte sein Medikament zu bekommen, weil die Apotheken es in Deutschland eine Zeit lang nicht verkauft haben.
Er hat sie sich "beschafft"?
Ich denke der hatte ein Erlaubnis zum Anbau. Dann kann er da Zeug (fertiges Cannabais bzw. die Pflanzen) ganz legal kaufen.

Alles andere wurde gesagt. Cancer, du schaffst es jedesmal die komplett ins Abseits zu stellen, weil du einfach
a) nicht verstehen kannst
oder
b) einfach nicht verstehen willst.

Durchsuchung, Beschlagnahme, Tatverdacht, Tatmittel, StA, Gerichts usw.... Es wird dir jetzt keiner die StPO bis ins Detail beibringen. Wenn du mitmischen willst, lies dich mal ein.

Glaubst du daran, dass der Herr Strauss sich hinstellt und erklären:
"Ich bin Schmerzpatient. Aber ich habe das Zeug auch verticket, weil es ein schöner Nebenverdienst zu meiner EU-Rente war."

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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon florianxxx » Mo 2. Mär 2015, 16:44

Ohne mich groß an der diskussion beteiligen zu wollen, aber wo die geltenden Gesetze und das Grundgesetz so angeführt werden, Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Durchsuchung und Beschlagnahme von Anbaupflanzen und -utensilien.

Ergebnis:
Der Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom
24. Januar 2014 - 25 Gs - 900 Js 57227113 - und der Beschluss
des Landgerichts Darmstadt vom 24.Juni 2014
- 3 Qs 301114 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem
Grundrecht aus Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 des
Grundgesetzes.
Der Beschluss des Landgerichts Darmstadt vom 24. Juni
2014 wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung
an das Landgericht Darmstadt zurilckverwiesen.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung.
Das Land Hessen
'hat
dem Beschwerdeftthrer seine notwendigen
Auslagen zu erstatten.
Das BVerfG schreibt u.a.:
b) Gemessen an diesen Maßstäben verkennen die angegriffenen Beschlüsse
Bedeutung und Tragweite des Grundrechts des Beschwerdeführers und tragen
dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht hinreichend Rechnung. Es fehlt an
einer Auseinandersetzung mit der Erforderlichkeit und Angemessenheit der
Durchsuchungsanordnung in dem angeordneten Umfang.
, Das Amtsgericht verzichtet in der Durchsuchungsanordnung auf jede einzelfallbezogene
Begründung seiner Entscheidung, obwohl die besondere gesundheitliche
Situation des Beschwerdeführers, seine Mittellosigkeit, die einer angemessenen
und ärztlich indiziärten Therapie entgegensteht, und seine Selbstanzeige
hierzu Anlass gegeben hätten. Eine Verhältnismäßigkeitsprtlfung fehlt vollständig,
insbesondere jeder Bezug auf die für die Reichweite der Durchsuchung wesentli-

che Frage, ob zwischen dem , vom Beschwerdefilhrer eingeräumten - Anbau für
den Selbstverbrauch und dem Anbau f0r Dritte angesichts der Besonderheiten des
Einzetfalls zu unte.rscheiden gewesen wäre.
Auch das Landgericht hat trotz der sich aufdrängenden besonderen Umstände
des Einzelfalls kei ne d ifferenzierte u nd den verfassu ngsrechtlichen Anforderungen
genügende Nachbesserung der Vgrhältnismäßigkeitsprirfung vorgenommen' Der
angegriffene Beschluss zeigt weder eine Differenzierung zwischen dem verdacht
auf Eigenanbau von Canhabis in der eigenen Wohnung und dem Verdacht auf
Anbau von cannabis in einer Lagerhalle für Dritte auf noch wird geprüft, ob die
angeordnete Durchsuchung in ihrem vollen umfang zur Erhärtung des jeweiligen
Tatverdachts geeignet, erforderlich und verhältnismäßig war' Eine Abwägung von
Tatschwere und Schutzgut erfolgt nicht'
Quelle:
http://www.cannabis-med.org/nis/data/fi ... t_2015.pdf
Link gefunden bei: https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... ohne-mass/

EDIT.:: Die Buchstabendreher/falschen Buchstaben ergeben sich aus dem Kopieren eines eingescannten Textes.

der kanadier
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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon der kanadier » Mo 2. Mär 2015, 18:07

Schön und gut das Urteil, aber leider für den angführten Fall ohne Bedeutung, da die Begründung des anordnenden Gerichts zur DS beim Herr Strauss hier nicht gemeint ist.
Ohne diese gelesen zu haben ist es sehr schwierig zu sagen, ob auf die besonderen Verhältnisse des Falls und die Verhältnismäßigkeit eingegangen wurde.

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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon DocSnuggles » Mo 2. Mär 2015, 18:19

Und das lässt sich jetzt eins zu eins übertragen? Wieso?

Herrn Strauss stand doch auch der Rechtsweg offen? Zeit genug hatte er ja offensichtlich. Es gab ja mehrere Durchsuchungen. In seinem Fall scheint die richterlich Sicht eine andere gewesen zu sein.
"Oft ist "kritisch" eine gute Eigenschaft, manchmal aber auch ein Synonym für "keine Ahnung, aber für alles eine Meinung"."
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