Kiffer in Ruhe lassen?

Rund um das Thema Drogen....
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Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon Kulinka » Di 25. Nov 2014, 12:49

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 04515.html

Komischer Vorstoß. Was sagt ihr als Fachleute für Polizeiarbeit? Ist das Populismus? Eine Initiative zur Gesetzesänderung? Einfach nur Quatsch?

(Und, nein, ich will hier keine neue Legalisierungsdebatte lostreten. Aber der Wendt, der will das offenbar :polizei4: )

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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon poliziotto » Di 25. Nov 2014, 12:59

Eine Gewerkschaft ist natürlich immer daran interessiert, populistische Statements abzuliefern, schließlich will und muss sie ihren Mitgliedern gefallen.

Pro/Kontra-Kiffen-Diskussionen sind unnötig und meiner Kenntnis nach hier des öfteren durchgeführt worden. Also braucht man dieses Thema gar nicht anzuschneiden.
Ich wage zu bezweifeln, dass uns eine legalisierte Kleinstmenge in Deutschland so sonderlich entlasten würde. Eine Anzeige wegen unerlaubten Besitzes von Cannabisprodukten hat man in 15 Minuten runtergeschrieben.
Ich denke nicht, dass er damit eine Gesetzesänderung herbeiführen will, ich denke eher, dass so eine Aussage Aufmerksamkeit erregen soll. Aber er könnte damit für Kollegen sprechen, die im Verfassen von Btm-Anzeigen mit Ergebnis Einstellung nach §§153 ff. StPO keinen Sinn sehen.

Viel mehr entlasten würde uns da schon die von ihm geforderte "Halter-Haftung" bei Ordnungswidrigkeitenanzeigen / Fahrerermittlungen. Die beanspruchen tatsächlich unverhältnismäßig viel Zeit. Jedes betriebswirtschaftlich denkende Unternehmen würde die Hände über dem Kopf zusammenschlagen.
Würde dieses Aufgabenfeld wegfallen, könnte man tatsächlich von einer immensen Entlastung sprechen.

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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon Ghostrider1 » Di 25. Nov 2014, 13:24

Sehe ich ähnlich.

Die Halterhaftung würde einiges an Zeit ersparen. Wobei Halter sehr multipel sein kann! Es steht letztlich nur der im Register, welcher die Versicherung übernimmt. Der muss aber nicht zwangsläufig der Halter sein. Und kann ich jemanden zur Kasse beten, der mit dem Auto nichts zu tun hat. Derjenige überweist evtl. nicht einmal die Vers-Beiträge, sondern der tatsächliche Halter.

Ich finde nicht, dass eine BtM-Anzeige in 15min geschrieben ist.
Anzeige + Sachi ( das sollte schon drinne stehen, wie warum und wann). Danach kommt noch das Vorladen evtl. sogar die BV. Das Zeug wird auch noch analysiert (was auch Geld kostet).
Dazu bist du gem. § 2/XII StVG verpflichet die FS-B zu informieren. Besitz impliziert die charakterliche Nichteignung. (man darf nicht nur den Streifendienst sehen)

Die Lösung liegt m.M.n. nicht im Nichtverfolgen, sondern eher in der Nutzung von Strafbefehlen. Und was ist geringer Konsum? Aber die überzogene Einstellungspraxis der StA'en wurde schon mehrfach gerügt

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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon ritterlein61 » Di 25. Nov 2014, 13:37

Ghostrider1 hat geschrieben: Danach kommt noch das Vorladen evtl. sogar die BV. Das Zeug wird auch noch analysiert (was auch Geld kostet).
Sofortvernehmung, Kreuz bei Aussageverweigerung, fertig.
Mach doch BPol am Flughafen bei aufgefundener Waffen/Munition auch so!
Ich lasse mir meine Meinung nicht nehmen und nehme sie auch nicht anderen.
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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon poliziotto » Di 25. Nov 2014, 13:38

Ghostrider1 hat geschrieben:Sehe ich ähnlich.

Die Halterhaftung würde einiges an Zeit ersparen. Wobei Halter sehr multipel sein kann! Es steht letztlich nur der im Register, welcher die Versicherung übernimmt. Der muss aber nicht zwangsläufig der Halter sein. Und kann ich jemanden zur Kasse beten, der mit dem Auto nichts zu tun hat. Derjenige überweist evtl. nicht einmal die Vers-Beiträge, sondern der tatsächliche Halter.
Die Halterhaftung natürlich bezogen dann auf den eingetragenen Halter. Und eine Person, die ein Kfz auf ihren Namen zulässt, hat auf jeden Fall auch was mit diesem zu tun. Man hat allein dadurch schon gewisse Pflichten. Natürlich kann man dann nicht von der eigentlichen Definition des Halters ausgehen, sonst hätte man am Schluss mehr Ermittlungsarbeit zu leisten, als bei einer gewöhnlichen Fahrerermittlung.
Ich finde nicht, dass eine BtM-Anzeige in 15min geschrieben ist.
Anzeige + Sachi ( das sollte schon drinne stehen, wie warum und wann). Danach kommt noch das Vorladen evtl. sogar die BV. Das Zeug wird auch noch analysiert (was auch Geld kostet).
Dazu bist du gem. § 2/XII StVG verpflichet die FS-B zu informieren. Besitz impliziert die charakterliche Nichteignung. (man darf nicht nur den Streifendienst sehen)
Zugegebenermaßen habe ich die Vorladung + Vernehmung nicht zu diesen 15 Minuten gezählt. Ansonsten bekommt man das schon inkl. 2/XIIer in diesem Zeitrahmen hin.
Eine Anlayse erfolgt bei geringen Mengen ( 1 - 2 - 3 g) in der Regel nicht. Das wäre unverhältnismäßig. Hier reicht ein RG-Schnelltest (z.B. ESA).

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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon zulu » Di 25. Nov 2014, 14:01

ritterlein61 hat geschrieben: Sofortvernehmung, Kreuz bei Aussageverweigerung, fertig.
Mach doch BPol am Flughafen bei aufgefundener Waffen/Munition auch so!
Und wenn der BS was sagen möchte? Verbietest du ihm das dann?

Nachdem ich letzte Woche wieder mit einem Jugendlichen zu tun hatte, der auf einer Psychose durchs Kiffen hängen geblieben ist, bin ich strikt gegen eine Aufweichung der Praxis. Viel mehr müsste die StA nicht ständig alle Augen zudrücken.

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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon ritterlein61 » Di 25. Nov 2014, 14:12

zulu hat geschrieben:Und wenn der BS was sagen möchte? Verbietest du ihm das dann?
Nö!
Belehre ihn aber so dass er das versteht!

P.S.:
Sollte er den Dealer benennen, ist das was anderes, aber darauf wirst Du in der Regel vergeblich hoffen.
Die Lebensgeschichte gehört nun mal nicht zum Tatbestand.
Außerdem besteht jederzeit bei Bedarf nochmals die Möglichkeit rechtliches Gehör anzubieten.
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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon ritterlein61 » Di 25. Nov 2014, 15:02

zulu hat geschrieben: Nachdem ich letzte Woche wieder mit einem Jugendlichen zu tun hatte, der auf einer Psychose durchs Kiffen hängen geblieben ist, bin ich strikt gegen eine Aufweichung der Praxis. Viel mehr müsste die StA nicht ständig alle Augen zudrücken.
Hier sind dann aber andere Institutionen gefordert als die Justiz und das geht nur wenn sich der Betroffene auf Hilfe einlässt.
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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon vladdi » Di 25. Nov 2014, 17:07

Von mit aus kann Cannabis frei gegeben werden oder der Verstoß kleiner Mengen als Owi runtergestuft werden.

Eine Halterhaftung macht Sinn.
Der Halter sollte wissen, wer sein Fahrzeug hat. Weiß er das nicht oder benennt er den Täter nicht, dann macht man ihn haftbar - Feierabend. Riesen Verwaltungsaufwand für Kleinkram gespart.

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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon ritterlein61 » Di 25. Nov 2014, 17:12

vladdi hat geschrieben:Riesen Verwaltungsaufwand für Kleinkram gespart.
Wir legen uns und die Justiz manchmal selbst lahm.
Schlechte Dokumentation, Akten hin und her!
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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon ruckizucki » Di 25. Nov 2014, 17:18

Meine PERSÖNLICHE MEINUNG:

Cannabis freigeben. Sollen die Leute zuhause doch ruhig einen durchziehen, sind alle selber groß.

Am 24a II StVG / 316+315c StGB würde sich ja nichts ändern.

Eine großartige Arbeitserleichterung wäre es jedoch eher nicht mMn.

Dann lieber echt die Halterhaftung im fließenden Verkehr einführen. Was da wegen eibes 25 Euro Verstoßes rumermittelt werde muss, steht nicht im Verhältnis.
"Niemandes Herr, Niemandes Knecht" - H. von Fallersleben

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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon cancer91 » Di 25. Nov 2014, 23:09

zulu hat geschrieben:[...] Viel mehr müsste die StA nicht ständig alle Augen zudrücken.
Allerdings wurden die StA vom BVerfG dazu angehalten, nur leider halten sich (zumindest in Bayern) nicht alle StA/Richter unbedingt an diese Vorgaben.
https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... r-weniger/
:60:

" Das Bundesverfassungsgericht hatte 1994 das immer noch geltende Recht für verfassungsgemäß erklärt. Angemahnt wurde allerdings ein zurückhaltender Gebrauch des Strafrechts."

http://www.mopo.de/nachrichten/juristen ... 81924.html
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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon Controller » Di 25. Nov 2014, 23:35

Pro/Kontra-Kiffen-Diskussionen sind unnötig und meiner Kenntnis nach hier des öfteren durchgeführt worden.
das ist richtig und meist wurde es gestoppt

Jedoch, wenn ich mir diese illustre Liste (die mittlerweile viel länger wurde) anseh

http://www.schildower-kreis.de/themen/R ... stages.php

und die Argumentation dazu, denke ich, muss man sich damit beschäftigen. :gruebel:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon SirJames » Di 25. Nov 2014, 23:55

Abend,

ich gehe davon aus und hoffe, dass der Besitz von Cannabis mittelfristig erlaubt werden wird. Argumente hinsichtlich Missbrauch und Gesundheitsrisiken etc. sind für mich inkonsequent, denn sie träfen auf andere legale 'Drogen' wie z.B. Tabak und Alkohol ebenso zu.

Gruß
“No, I don’t wonder Marty. The world needs bad men. We keep the other bad men from the door.”

(true detective)

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Re: Kiffer in Ruhe lassen?

Beitragvon Ghostrider1 » Mi 26. Nov 2014, 04:40

Extremsport ist auch ungesund (siehe Gelenkveschleiß etc pp - hohe Kosten im Alter), viel TV glotzen auch ungesund.
Was ist das für eine Argumentation?

Wer Cannabis schön redet, sollte vlt mal vom Stoff der 70er Jahre wegkommen. THC hat mittlerweile ganz andere Konzentrationen erreicht. Wer es nicht glaubt, sollte mal in entsprechende Stellen kontaktieren. Die Folgen von THC Konsum kann man auch nicht vorher sagen. Bei uns spielt THC eher weniger eine Rolle, da Crystal angesagt ist. Aber die BtM-Hasis auf THC sind auch verpeilt. Und so einen Spinner möchte ich nicht im Auto sitzen haben. Viele stürzen auch durch THC-Konsum ab,

Und wenn es legal ist, nehmen es mehr, das ist Fakt! Viele (natürlich nicht alle), die noch eine normale Erziehung hatten und die Masse zwischen den Ohren benutzen könenn, hält das Verbot noch zurück.

Ach was sind wir scheinheilig in diesem Land. Alkohol und Drogen als Unfallschwerpunkt Nr.1 setzen aber THC legalisieren wollen. :applaus:

Zu Controller seinem verlinkten Beitrag:
Wenn ich spielsüchtig oder Konsumsüchtig bin und mit der 9mm Geldabhebe, dann ist die Strafverfolgung negativ. Schaffen wir doch § 255 StGB ab. Die meisten leben doch ein gesellschaftliches Leben. Bild


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