Cannabis und Fahrrad fahren

Rund um das Thema Drogen....
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Cannabis und Fahrrad fahren

Beitragvon charras » Mi 30. Mär 2016, 15:10

Ich hatte gestern Abend ein kleines Streitgespräch zum Thema Cannabis und Fahrrad fahren.
Ein Bekannter meinte zu mir, dass man angeblich unter Cannabiseinfluss mit dem Fahrrad fahren darf wenn keine Ausfallerscheinungen vorhanden sind. Sollten Ausfallerscheinungen auftreten, dann könnte man nach § 316 Trunkenheit im Verkehr sanktionieren aber niemals nach § 24a Abs. 2.

Ist das so richtig? Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, denn ich gehe davon aus, dass jeder der am Verkehr teilnimmt (auch mit dem Rad) nüchtern sein muss.
§ 24a Abs. 2 spricht explizit von einem KFZ, aber ist § 316 nicht die maßgebliche Vorschrift für Fahrradfahrer?

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Re: Cannabis und Fahrrad fahren

Beitragvon Peppermintpete » Mi 30. Mär 2016, 15:29

Und wann ist ein 316 für radelnde BtMer erfüllt?
:keks:

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Re: Cannabis und Fahrrad fahren

Beitragvon charras » Mi 30. Mär 2016, 15:46

BTMer was für ein Menschenverachtendes Wort....

Die Frage ist zählt ein Fahrrad als Fahrzeug? Meiner Meinung ja, habe aber keine Ahnung wie das juristisch eingestuft wird....

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Re: Cannabis und Fahrrad fahren

Beitragvon very » Mi 30. Mär 2016, 15:48

charras hat geschrieben:BTMer was für ein Menschenverachtendes Wort....
Echt jetzt?
"In den Krimis wird aber nicht gezeigt, dass man vielen Schutzpolizisten die Arbeit bei der Kripo als Sanktion androhen könnte.
Für weitere Fragen diesbezüglich bitte auch die Suchfunktion nutzen."

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Harkov

Re: Cannabis und Fahrrad fahren

Beitragvon Harkov » Mi 30. Mär 2016, 15:57

Ist das wieder was Verbotenes, was früher mal eine andere Bedeutung hatte ? :)

edit: Rechtschreibung
Zuletzt geändert von Harkov am Mi 30. Mär 2016, 21:53, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Cannabis und Fahrrad fahren

Beitragvon 1957 » Mi 30. Mär 2016, 16:34

24a setzt die Führung eines Kraftfahrzeuges voraus.

Btmer als Ausdruck ist "menschenverachtend" ( was für eine Wortschöpfung)?
"Darf man denn gar nicht mehr sagen, was Sache ist?

Ein Trinker ist ein Trinker und ein BTMer ein BTmer, ein Raucher ein Raucher.

BTMer ist die Beschreibung eines Zustandes und hat nix "Menschenverachtendes", außer man will es.

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Re: Cannabis und Fahrrad fahren

Beitragvon Peppermintpete » Mi 30. Mär 2016, 18:23

Du bist scheinbar kein Kollege, daher helfe ich mal etwas weiter.

Hier ist das für Laien recht anschaulich erklärt. Es gibt natürlich Ausnahmen, aber wo gibt es die nicht. :lupe:

Falls Du danach noch Fragen hast, darfst Dich gerne nochmal melden :zustimm:
:keks:

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Re: Cannabis und Fahrrad fahren

Beitragvon charras » Mi 30. Mär 2016, 18:38

Das mit dem 24a dachte ich mir, steht ja auch explizit im Gesetz so aber der andere Paragraph ist da weniger deutlich:
§ 316
Trunkenheit im Verkehr

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.


Nach meiner Definition ist ein Fahrrad ebenso ein Fahrzeug, die Frage ist ob das auch wirklich so ist?
Mein Bekannter der gerne kifft und den ihr als BTMler bezeichnen würdet, meint aber angeblich wäre das nicht so und man dürfte ohne strafrechtlich belangt werden mit dem Fahrrad bekifft fahren.

Ein Trinker ist ein Trinker, aber warum nicht dann Säufer? Ein Raucher ist ein Raucher das stimmt, aber ich denke ein Kiffer ist ein Kiffer.
BTMler mag vielleicht bei der Polizei als Jargon benutzt werden, ist aber trotzdem abfällig in meinen Augen.
Das BTMG hat ja mehrere Absätze, und niemand würde einen Menschen der Valium vom Arzt verschrieben bekommt als BTMler bezeichnen. Insofern ist das dann schon eine abwertende Bemerkung in meinen Augen!

Wer mal Alkohol trinkt wird im Volksmund auch nicht als Trinker/Säufer bezeichnet außer man wäre ein Alkoholjunkie, ansonsten haben wir ja 95% erwachsene Säufer in Deutschland. Ist jedenfalls ebenso abfällig wenn jemand gepflegt ein Bier trinkt und als Säufer bezeichnet wird.
Aber gut das ist nicht das Thema.......trotzdem danke für die Antworten!
Ich habe absolut keine Affinität zum kiffen, meine Droge ist das Joggen das mir genügend Kicks bietet.

Danke Peppermintpete das lese ich mir mal in Ruhe durch und zeig das meinen Bekannten, denn der soll von mir aus kiffen wie er will aber mir nicht erzählen im Vollrausch sich legal aufs Rad setzen zu dürfen^^

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Re: Cannabis und Fahrrad fahren

Beitragvon 1957 » Mi 30. Mär 2016, 19:58

Wer Medikamente missbraucht, ist auch BTMer, denn er verstößt gegen das BTMG
Der Begriff "Kiffer" ist auch nicht unbedingt positiv besetzt. Eher so Losermäßig.

Also 24a gilt für Radfahrer nicht. 316 hingegen schon, auch für BTMer oder Kiffer. Allerdings gibt es dafür noch keine Grenzwerte analog der Alkoholbeinflussung. Wenn also ein Trinker mit mehr als 1,1 Promille erwischt wird, dann ist der auch ohne alkoholtypischen Ausfallerscheinungen ein Straftäter nach 316 STGB.
Unter 1,1 und ohne Ausfallerscheinungen wäre es ein 24a STVG.
Derzeit kann ein Kiffer ohne Ausfallerscheinungen noch nicht nach 316 belangt werden. Ein frisch bekiffter hat aber in der Regel Ausfallerscheinungen ( schwanken, verlangsamte Reaktionen etc.) Da ist also auch auf dem Fahrrad Vorsicht geboten.

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Re: Cannabis und Fahrrad fahren

Beitragvon charras » Mi 30. Mär 2016, 22:57

Danke 1957 für die fundierte Antwort. :zustimm:
Ich denke da muss der Gesetzgeber noch mal nach bessern und genau spezifizieren unter welchen Bedingungen das Fahrrad tabu sein muss( Grenzwerte?).

So ist das Gesetz doch recht schwammig, denn es wäre möglich das bekiffte Radfahrer die eine Gefahr für sich oder andere darstellen unbehelligt davon kommen. Ich wäre für eine null Toleranz Politik im Straßenverkehr und zwar für alle die ein Fortbewegungsmittel lenken egal ob mit Muskelkraft oder motorisiert, dies ist aber nur meine persönliche Meinung.

Nun ja wegen dem Begriff BTMer, kam das für mich nur so abwertend rüber weil ich schon etwas älter bin und noch die Zeiten kenne als über Homosexuelle abwertend von 175er geredet wurde.
Hört man heute nicht mehr in den siebziger und auch achtziger Jahren hörte man diesen Begriff aber noch recht häufig, auch bei der Polizei.
Das störte mich genauso wie eben heute der Begriff BTMer. :polizei2:

Na ja so wie es aussieht wird Cannabis eh nicht mehr lange im BTMG bleiben, oder zumindest mit Ausnahmen für Eigenbesitz,etc.
Sollen die jungen Erwachsenen ab 18 oder 21 Jahren von mir aus kiffen wenn es im Rahmen bleibt, doch der Straßenverkehr muss Tabu bleiben!

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Re: Cannabis und Fahrrad fahren

Beitragvon 1957 » Do 31. Mär 2016, 14:46

Das Gesetz ist nicht schwammig. Es ist glasklar.
Die Grenzwerte analog der BAK/AAK für Trinker sind für Kiffer sind nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft noch nicht wirklich möglich. Man arbeitet dran.

Wer unter Medikamenten, ALkohol, Drogen, Krankheit oder Müdigkeit ein Fahrzeug nicht sicher führen kann ( also Ausfallerscheinungen), macht sich strafbar nach 316. Nur für die Trinker gibt es eine klare Grenze, nämlich 1,1 Promille, wer drüber liegt, ist auch als Säufer ohne Ausfallerscheinungen nach 316 dran.

Übrigens bin seit 1974 Polizist. Der 175er war bei uns bereits damals keine Rede mehr wert.

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Re: Cannabis und Fahrrad fahren

Beitragvon DeBurschi » Do 31. Mär 2016, 15:02

1957 hat geschrieben: Wer unter Medikamenten, ALkohol, Drogen, Krankheit oder Müdigkeit ein Fahrzeug nicht sicher führen kann ( also Ausfallerscheinungen), macht sich strafbar nach 316. Nur für die Trinker gibt es eine klare Grenze, nämlich 1,1 Promille, wer drüber liegt, ist auch als Säufer ohne Ausfallerscheinungen nach 316 dran.
Bist du dir ganz sicher, dass der § 316 I StGB auch Müdigkeit und Krankheit mit einschließt? Das fände ich doch sehr verwunderlich. Drogen machen irgendwo noch Sinn, da eine Trunkenheitsfahrt immer auch eine "Rauschfahrt" ist, wobei sich darüber natürlich aus diskutieren lässt, da die Trunkenheitsfahrt ja der spezielle Fall ist.

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Re: Cannabis und Fahrrad fahren

Beitragvon 1957 » Do 31. Mär 2016, 15:13

Oh verdammt,
gut aufgepasst De Bursche, bin natürlich in den 315c gerutscht. Kommt davon, wenn man nicht nachguckt.

Krankheit und Müdigkeit also nur, wenn es zu einer konkreten Gefährdung oder z.b. einem Unfall kommt.

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Re: Cannabis und Fahrrad fahren

Beitragvon 1893 » Do 31. Mär 2016, 15:56

Bei Fahrradfahrern gilt allerdings die 1,6 Promille Grenze

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Re: Cannabis und Fahrrad fahren

Beitragvon 1957 » Do 31. Mär 2016, 16:10

Das stimmt, mit Ausfallerscheinungen allerdings normale Grenze.


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