Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle

Rund um das Thema Drogen....
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Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle

Beitragvon nobby1 » Do 27. Jul 2017, 10:19

Nachdem ich heute der Führerscheinstelle, dass gewünschte Attest von meinem Schmerztherapeuten gebracht habe, hat der SB das Verfahren gegen mich eingestellt.
Ferner hat er noch in dem Schreiben geschrieben, " sind sie weiterhin zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet "

Mir fällt die Zugspitze vom Herzen.

Das Attest und das Einstellungs Schreiben, habe ich direkt an die Bußgeldstelle weiter geleitet.
In meinen Augen kann die Bußgeldstelle jetzt gar nicht mehr anders, als auch dieses Verfahren gegen mich ein zu stellen.

Ich bedanke mich hier im Forum für euere Unterstützung.
Auch wenn es zum schluß etwas wild durcheinander lief.

Gruss Nobby

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Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle

Beitragvon Diag » Do 27. Jul 2017, 18:00

:zustimm: Super!

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Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle

Beitragvon Brot » Sa 29. Jul 2017, 16:53

Zum Thema "Medikamentenprivileg" gibt es im aktuellen Polizeispiegel eine ausführliche Ausarbeitung von Ludwig Laub, dem Fachkoordinator für Verkehrswissenschaften an der Hochschule für Polizei Baden-­Württemberg:
http://www.dpolg.de/fileadmin/user_uplo ... _17_08.pdf (ab pdf-Seite 15)

Wenn ich das Fazit richtig deute, kann bei Vorlage eines Rezepts bzw. einer ärztlichen Bescheinigung von einer Fahrt nach dem sogenannten "Arzneimittelprivileg" vorliegen, wenn keine Anhaltspunkte für eine nicht bestimmungsgemäße Einnahme vorliegen. Für die Blutentnahme braucht es konkrete Anhaltspunkte für eine übermäßige Einnahme oder Mischkonsum. Allerdings muss beim Vorliegen einer Fahrt unter Medikamenten-/Drogeneinfluss die Fahrerlaubnisbehörde informiert werden, auch wenn eine legitimierte Fahrt vorliegt.

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Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle

Beitragvon nobby1 » Sa 29. Jul 2017, 18:19

Das trifft ja gernau in meinem Fall zu.
Bei der Kontrolle hatte ich keinerlei Dokumente dabei,

Es lag als Anhaltspunkt die glasigen Augen vor. Lt Polizei. Und somit war für die Beamten eine bestimmungsgemäße Einnahme nicht beweisbar..

Die Führerscheinstelle wurde auch Ordnungsgemäß in Kenntnis gesetzt.

Nun habe ich die Führerscheinstelle mit Attesten davon überzeugen können, dass ich die bestimmungsgemäße Einnahme korrekt befolgt habe, und das Reaktionsvermögen sowie die Fahrtauglichkeit bei dieser Dosierung nicht beeinträchtigt wird.
Sodass sogar im Schreiben der Führerscheinstelle steht, " sind Sie weiterhin zum Führen von Fahrzeugen geeignet. "
Ich werde mich auch in Zukunft an die bestimmungsgemäße Einnahme halten. Und sollte es wirklich mal vorkommen, dass ich mich nicht gut fühle, bleibt das Auto stehen.

Ich wünsche mir jetzt nur, dass ich bei einer Kontrolle nicht nochmal das gleiche durchmachen muss.

Sollte ich auf BTM angesprochen werden, sage ich direkt, dass ich Medikamente zur bestimmungsgemäße Einnahme nehme.
Dazu folgt dann der Opioid Ausweis, dass Rezept in Kopie, dass ärztliche Attest, dass Schreiben von der Führerscheinstelle, und der Bußgeldstelle.
Sollte ich das Schreiben von der Bußgeldstelle noch kommen.
aber da ja jetzt keine Owi mehr vorliegt, müsste Sie ja auch das Verfahren einstellen.
Und ich lege noch den Einnahme Plan vor, wo täglich mit Datum Angekreuzt wird, was ich eingenommen habe.

Wenn ich dann keine fahrauffällligkeiten habe , dürfte und müsste man mich weiter fahren lassen.

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Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle

Beitragvon nobby1 » Do 3. Aug 2017, 11:38

Brot hat geschrieben:
. Allerdings muss beim Vorliegen einer Fahrt unter Medikamenten-/Drogeneinfluss die Fahrerlaubnisbehörde informiert werden, auch wenn eine legitimierte Fahrt vorliegt.
Soll das heissen , wenn ich in Zukunft bei der nächsten Kontrolle alle Ateste ,Opioid Ausweis und das Schreiben der Führerscheinstelle vorlege ,diese Fahrt auch wieder der Führerscheinstelle gemeldet werden muss ?
Obwohl in beiden schreiben steht ,dass ich weiterhin Fahrtauglich bin ?

Das wäre ja eine furchtbare vorstellung.

Im übrigen hat gestern auch die Bussgeldstelle die Geldstrafe von 680 € und das Fahrverbot zurück genommen, und auch eingestellt.

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Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle

Beitragvon Diag » Do 3. Aug 2017, 14:10

Wie oft bist Du in Deinem Leben bisher in Verkehrskontrollen gekommen? Wie oft wurde dann dabei auf Drogen kontrolliert?

Die Meldung an die Führerscheinstelle zieht ja kein OWi-Verfahren nach sich. Evtl. müsstest Du dort nochmal belegen, dass Du noch gemäß ärztlicher Anweisung dosierst.

Ich persönlich halte das Risiko, die gleiche Chose nochmal zu durchlaufen, für relativ gering.

Und ganz ehrlich: Wenn keine Anhaltspunkte für irgendwas vorliegen, würde ich persönlich mich mit "Geständnissen" zurück halten. Wenn die Sprache darauf kommt aufgrund "glasiger Augen" o. ä. kannst Du ja immer noch alles aushändigen.

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Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle

Beitragvon nobby1 » Sa 5. Aug 2017, 14:16

Wie oft bist Du in Deinem Leben bisher in Verkehrskontrollen gekommen?
Das ist in erster linie schon richtig.
Meinen Führerschein habe ich nun 32 Jahre.
Bis zum 10 Mai 2017 wurde ich vielleicht 5 oder 6 mal Kontrolliert.
Allerdings jetzt in der Zeit vom 10. Mai bis jetzt auch schon wieder 4 mal nach der Arbeit.
Das liegt wohl daran, dass sich meine Firma in einem Stadtteil von Köln befindet, wo 20m neben unserem Gelände, Kölns größter Strassenstrich ist, der von einer bekannten Rocker Gruppierung geführt wird, wo auch schon in letzter Zeit der eine oder andere Wohnwagen in Flammen aufging.

Und Strassenstrich , Plus Rocker Milieu führt dann wohl auch zwangsläufig auf BTM zurück.
Wenn ich dann Nachts nach der Arbeit da durch muss, fällt es der Polizei wohl nicht schwer mich anzuhalten.

Und ganz ehrlich: Wenn keine Anhaltspunkte für irgendwas vorliegen, würde ich persönlich mich mit "Geständnissen" zurück halten.

Auszug aus dem Polizeispiegel Ausgabe August 2017

Grundvoraussetzung ist zunächst einmal, dass die Polizei vor Ort Anzeichen für eine aktuelle toxische Beeinflussung am Zustand des Betroffenen
feststellt. Ergibt sich daraus der Verdacht einer Drogenfahrt nach § 24 a Abs. 2 StVG, kann sich das Medikamentenprivileg nur exkulpierend auswirken,
wenn der Betroffene sofort und ausdrücklich darauf verweist, dass er einer ärztlich verordneten Cannabismedikation unterliegt. Mit diesem Hinweis räumt der Betroffene
indirekt eine „Drogenfahrt“ ein, die er mit einer ärztlich verordneten Cannabismedikation „legitimiert“.
Ich persönlich halte das Risiko, die gleiche Chose nochmal zu durchlaufen, für relativ gering.
Und da stellte sich bei mir die Frage, ob es sich für den Polizisten beim nächsten mal lohnt, auch wieder nach der Kontrolle ohne Ausfallerscheinungen und ohne Blutprobe, dieses der Fsst zu melden.
Vor allem nach Vorlage der Unterlagen und gerade das Schreiben der Fsst .Worin folgendes steht.

" Nach Auswertung der mir vorgelegten Bescheinigung , vom 24.07.2017 Ihres behandelten Schmerztherapeuten, sind sie weiterhin zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet.

Das Verfahren zur Überprüfung ihrer Kraftfahreignung wird daher eingestellt."

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Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle

Beitragvon Diag » Sa 5. Aug 2017, 15:15

Du schreibst doch selbst die Grundvoraussetzung... Hat man den Verdacht, dass Du was genommen hast, legst Du offen. Ist es eine "normale Kontrolle" ohne entsprechenden Verdacht würde ICH nix sagen.

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Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle

Beitragvon nobby1 » Sa 5. Aug 2017, 15:23

Genauso möchte ich es in Zukunft ja auch halten.

Handelt es sich nur um eine " normale " Verkehrskontrolle, werde ich natürlich nichts sagen.

Erst wenn ich gefragt werde, ob ich vor Fahrtantritt Alkohol oder andere Berauschende Mittel zu mir genommen habe, räume ich die Einnahme von verschriebener Medikamente ein, und lege dann die Unterlagen vor.

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Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle

Beitragvon Diag » Sa 5. Aug 2017, 16:47

So war's gemeint.

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Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle

Beitragvon nobby1 » Do 10. Aug 2017, 22:55

Ich weiss ja jetzt nicht , ob ich hier bei all den Beiträgen von mir , schon mit einem Polizisten geschrieben habe.

Den jetzt hätte ich gerne mal eine Einschätzung von einem Polizisten, wie er jetzt bei einer Kontrolle reagieren würde..

Also , ich komme ohne Fahrauffälligkeiten in eine reine Verkehrskontrolle.
Auf die Frage , haben Sie vor Fahrtantritt berauschende Mittel genommen , antworte ich , ja , aber ein legal verschriebenes Medikament.

Das belege ich mit einem Fachärztliches Attest , ein Schreiben der Führerscheinstelle, in dem meine Fahrtauglichkeit bestättigt wird , das Einstellung schreiben der Bussgeldstelle der OWI nach Paragraph 24a , und dem Opiod Ausweis.

Das ich bestimmungsgemäß einnehme ,zeige ich noch mit meinem Einnahme plan.

Würde das Sie als Polizist zufrieden stellen ,und die Weiterfahrt zulassen ? Oder was würden Sie machen ?

Ich wäre froh , wenn sich dazu mal ein Kollege von der Polizei äußern könnte.

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Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle

Beitragvon poliziotto » Mo 11. Sep 2017, 01:33

nobby1 hat geschrieben:Ich weiss ja jetzt nicht , ob ich hier bei all den Beiträgen von mir , schon mit einem Polizisten geschrieben habe.

Den jetzt hätte ich gerne mal eine Einschätzung von einem Polizisten, wie er jetzt bei einer Kontrolle reagieren würde..

Also , ich komme ohne Fahrauffälligkeiten in eine reine Verkehrskontrolle.
Auf die Frage , haben Sie vor Fahrtantritt berauschende Mittel genommen , antworte ich , ja , aber ein legal verschriebenes Medikament.

Das belege ich mit einem Fachärztliches Attest , ein Schreiben der Führerscheinstelle, in dem meine Fahrtauglichkeit bestättigt wird , das Einstellung schreiben der Bussgeldstelle der OWI nach Paragraph 24a , und dem Opiod Ausweis.

Das ich bestimmungsgemäß einnehme ,zeige ich noch mit meinem Einnahme plan.

Würde das Sie als Polizist zufrieden stellen ,und die Weiterfahrt zulassen ? Oder was würden Sie machen ?

Ich wäre froh , wenn sich dazu mal ein Kollege von der Polizei äußern könnte.
§24a Abs. 2 S. 3 StVG hat geschrieben:Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
Grundsätzlich kann hier kein Polizist eine generelle Aussage für einen im konkreten Einzelfall einschreitenden Kollegen vornehmen.

Ich persönlich würde anhand der von dir vorgegebenen Situation so reagieren: Dokumentation der Unterlagen mit Lichtbildern, tel. Rücksprache mit den unterschiedlichen Stellen, ob Schriftstücke genau so von diesen gefertigt wurden (ansonsten: Strafanzeige Urkundenfälschung). Sofortige Gestattung der Weiterfahrt auch schon vor Rücksprache.
Kommt aber ein Aspekt hinzu, wie z.B. "extreme Blendungsempfindlichkeit beim bloßen Abblendlicht des Gegenverkehrs" (kürzlich erst bei einem Schmerzpatienten so zugetragen), dann: übliches Prozedere.

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Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle

Beitragvon vladdi » Mo 11. Sep 2017, 08:37

nobby1 hat geschrieben: Auf die Frage , haben Sie vor Fahrtantritt berauschende Mittel genommen , antworte ich , ja , aber ein legal verschriebenes Medikament..

Warum sagst du nicht einfach nein?

Entweder ist das Medikament erlaubt in Verbindung mit fahren, also ist es nicht Schwerpunkt der Frage oder es liegt der Verdacht einer Straftat (316 StGB) vor

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Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle

Beitragvon 1957 » Mo 11. Sep 2017, 11:37

"Würde das Sie als Polizist zufrieden stellen ,und die Weiterfahrt zulassen ? "


So als Polizist:

Ja.

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Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle

Beitragvon nobby1 » So 17. Sep 2017, 16:05

poliziotto hat geschrieben:
Mo 11. Sep 2017, 01:33
§24a Abs. 2 S. 3 StVG hat geschrieben:Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
Grundsätzlich kann hier kein Polizist eine generelle Aussage für einen im konkreten Einzelfall einschreitenden Kollegen vornehmen.

Ich persönlich würde anhand der von dir vorgegebenen Situation so reagieren: Dokumentation der Unterlagen mit Lichtbildern, tel. Rücksprache mit den unterschiedlichen Stellen, ob Schriftstücke genau so von diesen gefertigt wurden (ansonsten: Strafanzeige Urkundenfälschung). Sofortige Gestattung der Weiterfahrt auch schon vor Rücksprache.
Kommt aber ein Aspekt hinzu, wie z.B. "extreme Blendungsempfindlichkeit beim bloßen Abblendlicht des Gegenverkehrs" (kürzlich erst bei einem Schmerzpatienten so zugetragen), dann: übliches Prozedere.
Vielen Dank, dann habe ich ja nichts zu befürchten.
Warum sagst du nicht einfach nein?

Entweder ist das Medikament erlaubt in Verbindung mit fahren, also ist es nicht Schwerpunkt der Frage oder es liegt der Verdacht einer Straftat (316 StGB) vor
Das Medikament ist ja nicht grundsätzlich erlaubt.
Weil es unter dem BTM Gesetz fällt.
Es ist ja nur erlaubt, wenn es mir ordnungsgemäß verschrieben wird.

Allerdings wenn ich gefragt werde, ob ich BTM eingenommen habe, wäre es ja mit " nein " eine Lüge.
Ich habe ja BTM eingenommen, aber nicht illegal, sonder auf Legaler weise.
Und um vom Anfang an unter das Medikamentenprivilleg zu fallen, soll ich , auf Anweisung der Führerscheinstelle, mit Ja antworten, wenn nach BTM gefragt wird. Aber nur dann wenn danach gefragt wird.

Und ich denke, wenn ich nein sage, und es stellt sich danach das Gegenteil raus, macht es bei den Polizeibeamten auch keinen guten Eindruck. Ich habe ja nichts zu verbergen. Es erhöht eher den Verdacht, dass ich vielleicht überdosiere.

"Würde das Sie als Polizist zufrieden stellen ,und die Weiterfahrt zulassen ? "


So als Polizist:

Ja.

Vielen Dank für die kurze, aber präzise Antwort . :)


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