Hallo,
ich habe in einigen Beiträgen jetzt den Hinweis BTM-Rezept mitführen gelesen.
Wie soll das funktionieren ? Ein BTM-Rezept ist genau 7 Tage gültig, es sollte also alsbald der Apotheke vorgelegt werden um das Medikament zu erhalten.
Die Apotheke braucht es für Abrechnungszwecke, wie soll man dann so ein Rezept noch mitführen ?
Diese Aussage verwirrt mich gerade etwas.
BTM-Rezept mitführen ?
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BTM-Rezept mitführen ?
Auch wenn die ganze Menschheit aus Drecksäcken besteht, bin ich noch lange nicht verpflichtet, auch einer zu sein !
Grüße,
Henner
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Re: BTM-Rezept mitführen ?
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Re: BTM-Rezept mitführen ?
Wenn du bereits Threads zu den Thema gefunden hast, warum eröffnest du ein neues Thema und stellst deine Frage nicht dort?HeJu hat geschrieben:Hallo,
ich habe in einigen Beiträgen jetzt den Hinweis BTM-Rezept mitführen gelesen.
Wie soll das funktionieren ? Ein BTM-Rezept ist genau 7 Tage gültig, es sollte also alsbald der Apotheke vorgelegt werden um das Medikament zu erhalten.
Die Apotheke braucht es für Abrechnungszwecke, wie soll man dann so ein Rezept noch mitführen ?
Diese Aussage verwirrt mich gerade etwas.
Gruß
MICHI
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