Bin heute über einen Anbieter gestoßen, der Produkte mit „Koka“ vertreibt:
https://www.koka-mate.de/
https://www.koka-spirit.com/
Auf dem ersten Blick denkt man, dass es nicht erlaubt sein kann und auf den zweiten stößt an auf Begriffe wie „destilliertes Kokablatt“ und „Kokatee“ .
Bei Redbull wurde ein vergleichbares Produkt vom Markt genommen.
https://taz.de/Verkaufsverbot-fuer-Red-Bull/!5162548/
Fällt so ein Getränk somit unter das BTMG?
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