Beweiskraft Drugwipe 5f

Rund um das Thema Drogen....
Daddy2303
Corporal
Corporal
Beiträge: 210
Registriert: Do 20. Feb 2014, 14:19

Beweiskraft Drugwipe 5f

Beitragvon Daddy2303 » Mo 13. Jun 2022, 21:31

Hallo liebe Gemeinde,

wo kein Kläger, da kein Richter. In diesem Fall wird es dazu mal meinerseits kommen. Dies betrifft explizit die Ermittlung einer 24a II stvg.

Kurzum, hat ein Drugwipe 5f eine Beweiskraft als Augenscheinbeweis?

Zum Sachverhalt. Vor kurzem mit Kollegen eine VKU durchgeführt, Fahrer hatte Sonnenbrille auf und nach Abschluss der anderen Überprüfungen kam der Fahrer dran. Die Aufforderung die Sonnenbrille abzunehmen kam er nach. Bei Tageslichteinfluss zeigten die Pupillen bei der Abnahme keine Reaktion und waren sehr klein. Aufgrund des Anfangsverdachtes machte ich den F. zum Betr.. Sofort ordentlich belehrt und im Anschluss gefragt, ob vorher BTM zu sich genommen wurde.Er verneinte, ich bot ihm einen 5s Test an, um entlasten für ihn zu handeln. Diesen verneinte er und begann sich fortan lautstark zu beschweren und wurde sehr emotional. Daher Bestärkung des Anfangsverdachts meinerseits und die Idee gemäß 160 Stpo weitere Hinweise zu sammeln, die Be - oder Entlastend wären. Daher kam ich auf die Idee, den 5f am Lenkrad als Oberfläche durchzuführen. Da er BTR war und die Transklausel galt, 46,53 owig ,dachte ich mir auch sein Pkw kannst zur Beweiserhebung betreten bzw nach 102 dursuchen. Es müssen ja keine beschlagnahmefähigen Spuren als Beweis sein. Er hatte ein Cabrio, weshalb ich nicht ins Auto ging, allerdings den Raum trotzdem berührte. Er begann sich fortan noch lauter zu beschweren und sagte, das werde er nicht zu lassen. Hatte ihm begründet warum ich es mache und auch 2x mitgeteilt, dass er sich beim Eingriff in die Maßnahme gemäß 113 also Widerstand strafbar machen könnte. Naja, und dann kam das was noch nie zuvor passierte. Diesmal griff ein Betroffener ein, schlug auf meine Hand am Lenkrad sowie meinem Körper kurz ein. Daraufhin kam es zu körperlichen Auseinandersetzung zwischen ihm und uns. Er erlitt keine Verletzungen, lediglich ich. Da es definitiv zur Verhandlung kommen wird , frage ich mich, ob die ganze Sache so tatsächlich richtig war oder man als PB auf eine graue Fläche trifft und die Maßnahme nicht zu 100 Prozent richtig war. Mein Ziel war es ja weitere Hinweise, Ergebnis 5f, zu sammeln, um den Tatbestand aufrechtzuerhalten oder amzuschwächem. Ich wollte auch nicht gleich zur Be, um auch dem Verhältnis nach zu handeln. Für mich ist so ein 5f ein weiteres Indiz, was den Augenschein nach auch vor Gericht verwendet werden könnte oder wie findet ihr das?

Mit diesem Thema haben leider keine anderen Beamten der Dienstellw Erfahrung.

Danke für eure Meinungen bzw. HILFE :)

P.s nach dem Widerstand machte er einen freiwilligen 5s, welcher negativ ausfiel. Das Ergebnis des 5f , welcher unterbrochen wurde war auch negativ. Demzufolge lehnte ich eine weitere Aufrechterhaltung der Owi nach dem Widerstand ab.
,, Etwas erreichen zu wollen ,bedeutet nicht aufzugeben bei Misserfolg, sondern es beim nächsten Mal besser zu machen"

Benutzeravatar
Kaeptn_Chaos
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 27018
Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
Wohnort: Tal der Verdammnis

Re: Beweiskraft Drugwipe 5f

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 14. Jun 2022, 06:41

Ich wurde ja noch ausgebildet, dass jemand, der viel schreibt, sich verdächtig macht. :polizei3:

Als RA würde ich die Maßnahme und deren Beweiskraft sofort infrage stellen und bei vielen Richtern damit durchkommen.

Wenn VKU Verkehrsunfallaufnahme bedeutet, würde ich als RA auch sagen, dass falsch belehrt wurde und der Beschuldigte somit den falschen Status hat und die Transmissionsklausel fehl am Platz ist.
:lah:

Brot
Moderator
Moderator
Beiträge: 3851
Registriert: Mi 31. Dez 2008, 00:00
Wohnort: BW

Re: Beweiskraft Drugwipe 5f

Beitragvon Brot » Di 14. Jun 2022, 14:49

Der Sachverhalt liest sich für mich nach einer unabhängigen Verkehrskontrolle. Von der Abkürzung her lese ich es aber auch eher als etwas wie "Verkehrs-Kleinstunfall" oder so :)

Benutzeravatar
DerLima
Moderator
Moderator
Beiträge: 5356
Registriert: Di 30. Jun 2009, 00:00
Wohnort: 167**

Re: Beweiskraft Drugwipe 5f

Beitragvon DerLima » Di 14. Jun 2022, 16:53

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Ich wurde ja noch ausgebildet, dass jemand, der viel schreibt, sich verdächtig macht. :polizei3:

Als RA würde ich die Maßnahme und deren Beweiskraft sofort infrage stellen und bei vielen Richtern damit durchkommen.

Wenn VKU Verkehrsunfallaufnahme bedeutet, würde ich als RA auch sagen, dass falsch belehrt wurde und der Beschuldigte somit den falschen Status hat und die Transmissionsklausel fehl am Platz ist.
Ich denke es sollte eine verdachtsunabhängige VK, mithin ein Fahren unter BTM ohne Ausfallerscheinungen sein, also §24a StVG.
Die Durchsuchung an sich erscheint mir schon schwierig zu begründen, der Lenkradabstrich selber… Welche Beweiskraft soll dieser entwickeln..?
Die Begründung der Maßnahme selber ist, aus meiner Sicht, ziemlich dünn.
Einzig eine nicht vorhandene Pupillenreaktion beim Absetzen der Sonnenbrille ist hier Auslöser der weiteren Maßnahmen.
Aber ob die Grundmaßnahme rechtswidrig war oder nicht, der tätliche Angriff ist damit nicht gerechtfertigt. In diesem Fall hätte er, auch nur aus meiner bescheidenen Sicht, die Maßnahme dennoch dulden müssen und sich im Nachgang beschweren können, bzw. die Maßnahme gerichtlich oder verwaltungsrechtlich überprüfen lassen können.
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************

1957
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 7794
Registriert: Sa 2. Dez 2006, 00:00

Re: Beweiskraft Drugwipe 5f

Beitragvon 1957 » Di 14. Jun 2022, 17:38

Also ich finde die Schilderung sehr problematisch. Wie Lima schon schrieb, die Verdachtslage lediglich auf den kurzen Moment einer Pupillenreaktion ( bei vorher getragener Sonnenbrille) und dann auch noch über die "Empörung" zu definieren erscheint mir zu wenig.

Brot
Moderator
Moderator
Beiträge: 3851
Registriert: Mi 31. Dez 2008, 00:00
Wohnort: BW

Re: Beweiskraft Drugwipe 5f

Beitragvon Brot » Di 14. Jun 2022, 22:29

Ich deute es so, dass die Stimmungsschwankungen weitere Auffallerscheinungen für eine mögliche BtM-Beeinflussung darstellen. Das muss dann entsprechend begründet werden.

Wenn ich dann genügend Auffälligkeiten habe, mit denen ich den 24a begründe, brauche ich keinen Abstrich oder Urintest mehr. Dann werden die Folgemaßnahmen (BE, Untersagung Weiterfahrt, etc) durchgezogen.

DorfsheriffGB
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 126
Registriert: Fr 3. Feb 2017, 08:21

Re: Beweiskraft Drugwipe 5f

Beitragvon DorfsheriffGB » Di 14. Jun 2022, 22:57

Tätlicher Angriff und KV passt für mich nicht zur freiwilligen Drogentestung im Nachgang. Was war danach? Wurde Zwang angewandt? Wurde beim Richter zwecks Blutentnahme nachgefragt?

Und wie hier schon gesagt wurde: Wenn die Anhaltspunkte vorliegen, Blutprobe. Sonst Pech, wenn keine Freiwilligkeit. Und da scheint man wohl an den Falschen geraten zu sein, der sich dann auch gewehrt hat. Ohne das gutzuheißen.

Und dass 113,114 bei rechtswidriger Maßnahme nicht strafbar sind, entscheiden die Beamten doch nicht vor Ort über ihre eigene Maßnahme, das wäre absurd.

Daddy2303
Corporal
Corporal
Beiträge: 210
Registriert: Do 20. Feb 2014, 14:19

Re: Beweiskraft Drugwipe 5f

Beitragvon Daddy2303 » Di 14. Jun 2022, 23:36

:polizei10:

Sorry für die Ungeklärtheiten. Es war eine Verdachtsunabhängige Kontrolle.

Ich weiß, dass die Beweiskraft eines DrugWipe 5f sehr dünn ist und auch nicht gerichtlich anerkannt wird. Mir ging es nur darum zu erfahren, ob die Durchführung des 5f rechtmäßig war oder nicht. Kann ich diesen durchführen , um weitere Indizien zu sammeln oder eher nicht. Der Fahrer hatte ja seinen Betroffenenstatus schon inne, da die Pupillenreaktion für mich der Anfngsverdacht war.

In Zukunft werde ich auch sowas unterlassen und bei Ablehnung 5s gleich zur Blutentnahme fahren.
Mir ging es nur um ein besseres Gefühl bzw weitere Bestätigungen des Anfangsverdachtes.


Die Widerstand/tätliche Angiff auf PB wurde mittels eingreifen körperlicher Gewalt beider Beamten gebrochen. Nach der Tathandlung beruhigte er sich wollte einen 5s von selbst durchführen. Warum kann ich nicht sagen, jedenfalls wurde keine weitere Position kontaktiert.


Danke für die vielen und schnellen Reaktionen. Hab mich sehr darüber gefreut. Ich will mich auch nicht wichtig machen, sondern einfach um Rat und Einschätzung bitten, denn man sollte stets ein Schwamm sein. :polizei7:
,, Etwas erreichen zu wollen ,bedeutet nicht aufzugeben bei Misserfolg, sondern es beim nächsten Mal besser zu machen"

Daddy2303
Corporal
Corporal
Beiträge: 210
Registriert: Do 20. Feb 2014, 14:19

Re: Beweiskraft Drugwipe 5f

Beitragvon Daddy2303 » Di 14. Jun 2022, 23:40

Achja der späteres Beschuldigte äußerte, dass er so reagierte, da er aufgrund seines Aussehens oft mit dem PKW angehalten wird. Zitat: Nur weil ich Locken habe und für euch aussehe wie ein "Kiffer". Hatte ihm aber mitgeteilt, dass ich keineswegs THC bei ihm im Versacht hatte, sondern das Gegenstück.

LG
,, Etwas erreichen zu wollen ,bedeutet nicht aufzugeben bei Misserfolg, sondern es beim nächsten Mal besser zu machen"

Benutzeravatar
DerLima
Moderator
Moderator
Beiträge: 5356
Registriert: Di 30. Jun 2009, 00:00
Wohnort: 167**

Re: Beweiskraft Drugwipe 5f

Beitragvon DerLima » Mi 15. Jun 2022, 09:01

DorfsheriffGB hat geschrieben:Tätlicher Angriff und KV passt für mich nicht zur freiwilligen Drogentestung im Nachgang. Was war danach? Wurde Zwang angewandt? Wurde beim Richter zwecks Blutentnahme nachgefragt?

Und wie hier schon gesagt wurde: Wenn die Anhaltspunkte vorliegen, Blutprobe. Sonst Pech, wenn keine Freiwilligkeit. Und da scheint man wohl an den Falschen geraten zu sein, der sich dann auch gewehrt hat. Ohne das gutzuheißen.

Und dass 113,114 bei rechtswidriger Maßnahme nicht strafbar sind, entscheiden die Beamten doch nicht vor Ort über ihre eigene Maßnahme, das wäre absurd.
Natürlich entscheiden die Beamten vor Ort nicht über ihre eigene Maßnahme. Dennoch rechtfertigt eine (mögliche) Rechtswidrigkeit der Maßnahme - hier Durchsuchung des PKW in Form von Abstrich am Lenkrad nicht einen Widerstand oder tätlichen Angriff.

@Brot: ich hatte das nicht als Stimmungsschwankungen gedeutet.
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************

DorfsheriffGB
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 126
Registriert: Fr 3. Feb 2017, 08:21

Re: Beweiskraft Drugwipe 5f

Beitragvon DorfsheriffGB » Mi 15. Jun 2022, 09:32

DerLima hat geschrieben:
Mi 15. Jun 2022, 09:01
Dennoch rechtfertigt eine (mögliche) Rechtswidrigkeit der Maßnahme - hier Durchsuchung des PKW in Form von Abstrich am Lenkrad nicht einen Widerstand oder tätlichen Angriff.
Selbstverständlich nicht.

Deshalb sagte ich ja, man hätte dann das volle Programm durchziehen sollen und eigentlich auch müssen. Wozu die Mitnahme (oder Ingewahrsamnahme) und eben auch die Nachfrage nach Blutentnahme bei Gericht gehört. 🤷🏻‍♂️

Da die Angriffshandlung ja doch beanzeigt wurde, macht man sich selbst das Leben schwer wenn so halbherzig abgearbeitet wird. Daran hält sich auch die Verteidigung auf.

1957
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 7794
Registriert: Sa 2. Dez 2006, 00:00

Re: Beweiskraft Drugwipe 5f

Beitragvon 1957 » Mi 15. Jun 2022, 11:23

Die Strafanzeige musste erstattet werden.
Als Mindermassnahme ist ein solcher "Abstrich" denkbar.

Wenn ein Sachverhalt eben nicht hinreichende Anhaltspunkte für eine owi hergibt, dann ist das so. Übrigens sind Pupillenreaktionen keine Ausfallscheinungen.

Yen
Sergeant
Sergeant
Beiträge: 639
Registriert: Do 1. Jan 2015, 18:35

Re: Beweiskraft Drugwipe 5f

Beitragvon Yen » Do 16. Jun 2022, 09:51

Deswegen immer schön auf einen "Reboundeffekt" in den Augen achten.
Das ist nämlich eine Ausfallerscheinung in den Augen :)

Se7eneleven
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 191
Registriert: Mo 1. Nov 2010, 11:37

Re: Beweiskraft Drugwipe 5f

Beitragvon Se7eneleven » Fr 17. Jun 2022, 07:06

Yen hat geschrieben:
Do 16. Jun 2022, 09:51
Deswegen immer schön auf einen "Reboundeffekt" in den Augen achten.
Das ist nämlich eine Ausfallerscheinung in den Augen :)
Bin schon länger nicht mehr in der Materie, aber wäre das nicht eher eine Auffall- als Ausfallerscheinung?

Criss_mitchel
Lieutenant
Lieutenant
Beiträge: 1270
Registriert: Mo 19. Nov 2012, 01:42

Re: Beweiskraft Drugwipe 5f

Beitragvon Criss_mitchel » Fr 17. Jun 2022, 08:48

Nein ein BTM verursachter Rebound fällt unter Ausfallerscheinungen kommt aber auch nicht sooo häufig vor.
Zudem gibts dann noch einen kleinen Teil Menschen die das sogar ohne BTM Konsum haben.


Zurück zu „Betäubungsmittel / Drogen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende