wo kein Kläger, da kein Richter. In diesem Fall wird es dazu mal meinerseits kommen. Dies betrifft explizit die Ermittlung einer 24a II stvg.
Kurzum, hat ein Drugwipe 5f eine Beweiskraft als Augenscheinbeweis?
Zum Sachverhalt. Vor kurzem mit Kollegen eine VKU durchgeführt, Fahrer hatte Sonnenbrille auf und nach Abschluss der anderen Überprüfungen kam der Fahrer dran. Die Aufforderung die Sonnenbrille abzunehmen kam er nach. Bei Tageslichteinfluss zeigten die Pupillen bei der Abnahme keine Reaktion und waren sehr klein. Aufgrund des Anfangsverdachtes machte ich den F. zum Betr.. Sofort ordentlich belehrt und im Anschluss gefragt, ob vorher BTM zu sich genommen wurde.Er verneinte, ich bot ihm einen 5s Test an, um entlasten für ihn zu handeln. Diesen verneinte er und begann sich fortan lautstark zu beschweren und wurde sehr emotional. Daher Bestärkung des Anfangsverdachts meinerseits und die Idee gemäß 160 Stpo weitere Hinweise zu sammeln, die Be - oder Entlastend wären. Daher kam ich auf die Idee, den 5f am Lenkrad als Oberfläche durchzuführen. Da er BTR war und die Transklausel galt, 46,53 owig ,dachte ich mir auch sein Pkw kannst zur Beweiserhebung betreten bzw nach 102 dursuchen. Es müssen ja keine beschlagnahmefähigen Spuren als Beweis sein. Er hatte ein Cabrio, weshalb ich nicht ins Auto ging, allerdings den Raum trotzdem berührte. Er begann sich fortan noch lauter zu beschweren und sagte, das werde er nicht zu lassen. Hatte ihm begründet warum ich es mache und auch 2x mitgeteilt, dass er sich beim Eingriff in die Maßnahme gemäß 113 also Widerstand strafbar machen könnte. Naja, und dann kam das was noch nie zuvor passierte. Diesmal griff ein Betroffener ein, schlug auf meine Hand am Lenkrad sowie meinem Körper kurz ein. Daraufhin kam es zu körperlichen Auseinandersetzung zwischen ihm und uns. Er erlitt keine Verletzungen, lediglich ich. Da es definitiv zur Verhandlung kommen wird , frage ich mich, ob die ganze Sache so tatsächlich richtig war oder man als PB auf eine graue Fläche trifft und die Maßnahme nicht zu 100 Prozent richtig war. Mein Ziel war es ja weitere Hinweise, Ergebnis 5f, zu sammeln, um den Tatbestand aufrechtzuerhalten oder amzuschwächem. Ich wollte auch nicht gleich zur Be, um auch dem Verhältnis nach zu handeln. Für mich ist so ein 5f ein weiteres Indiz, was den Augenschein nach auch vor Gericht verwendet werden könnte oder wie findet ihr das?
Mit diesem Thema haben leider keine anderen Beamten der Dienstellw Erfahrung.
Danke für eure Meinungen bzw. HILFE

P.s nach dem Widerstand machte er einen freiwilligen 5s, welcher negativ ausfiel. Das Ergebnis des 5f , welcher unterbrochen wurde war auch negativ. Demzufolge lehnte ich eine weitere Aufrechterhaltung der Owi nach dem Widerstand ab.