Yelp auch für deutsche Funkwagen

Hier könnt Ihr Vor-und Nachteile von Ausrüstung diskutieren, Neuanschaffungen ankündigen oder Verbesserungsvorschläge einbringen

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Re: Yelp auch für deutsche Funkwagen

Beitragvon Brathühnchen » So 30. Mär 2014, 21:49

Mir unverständlich das es ein Gesetz für einen rechtlich nicht bindenen Ton braucht.
Jede staatliche Handlung braucht ein Gesetz (auch wenn es viele Generalklauseln gibt).
Dies ist auch gut so!
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Re: Yelp auch für deutsche Funkwagen

Beitragvon Diag » So 30. Mär 2014, 22:04

Dann darf ich jetzt nicht mehr hupen, wenn ich noch kein Yelp habe? Aha.

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Re: Yelp auch für deutsche Funkwagen

Beitragvon Brathühnchen » So 30. Mär 2014, 22:06

Diag hat geschrieben:Dann darf ich jetzt nicht mehr hupen, wenn ich noch kein Yelp habe? Aha.
Klar darfst du hupen.
Ich im übrige auch, aber ich darf mir kein Yelp auf's Dach setzen... Und über die Generalklauseln der Polizei darfst du das wohl auch nicht ;-)

BTW: Ein Yelp finde ich nicht völlig falsch.
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Re: Yelp auch für deutsche Funkwagen

Beitragvon Diag » So 30. Mär 2014, 22:09

Dann ist das Aufsdachsetzen also eine staatliche Handlung. Aha.

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Re: Yelp auch für deutsche Funkwagen

Beitragvon Brathühnchen » So 30. Mär 2014, 23:01

Wessen Handlung sonst?
Ich hoffe nicht, dass du dir Privat ein Yelp auf den Dienstwagen setzt.

Damit bin ich aus dem Diskussionsstrang raus.
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Re: Yelp auch für deutsche Funkwagen

Beitragvon Diag » Mo 31. Mär 2014, 07:53

Paranoiatrulla, es war schon immer gesetzlich geregelt, das Teil zu haben und zu nutzen (in Hessen übrigens ohne Veto). Und die rechtliche Bindung ist nun mal wirklich nur ein deutliches "Hallo Pappnase, mach die Augen auf".

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Re: Yelp auch für deutsche Funkwagen

Beitragvon Ghostrider1 » Mo 31. Mär 2014, 09:19

Diag, die Würdigung besteht nicht darin was YELP bewirken soll. Es ist wirklich nur ein (m.M.n. sehr effetiver) Ton um das Träumen zu beenden.

ABER, Yelp ist nicht hupen. Der Klangfolgeton sowie die DB-Zahl waren und sind momentan nicht im Gesetz verankert.

"Unsere" Fahrzeug sind logischerweise aus einigen §§ der StVZO rausgenommen. Aber selbst die Klangtonfolge des Martinshorn ist in der StVZO bzw. div. VO's reguliert.
Deswegen hat Ulla nicht ganz unrecht. Und ein YELP-Einbau kann nicht mit dem PolG begründet werden.

Aber wenn man ein Auto vor sich hat, alles reinhaut was man hat, inkl. Lautsprecherdurchsage, und das Fahrzeug erst gestoppt werden kann, wenn man es überholt und ausbremst, ist es bitter. Aussage: Ich habe das gesehen, aber ich dachte nicht das ich gemeint bin. Es fehlt also neben dem STOP POLIZEI auch noch, "Ja sie, das Fahrzeug vor dem Streifenwagen ist gemeint...."

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Re: Yelp auch für deutsche Funkwagen

Beitragvon Diag » Mo 31. Mär 2014, 09:38

Ich weiß. ;)
Mit geht nur die Staatsmisstrauensparanoia auf den Zeiger.

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Re: Yelp auch für deutsche Funkwagen

Beitragvon Ghostrider1 » Mo 31. Mär 2014, 09:54

Gewisse Postings überlese ich einfach nur noch.

KC hatte einmal einen sehr sehr guten Beitrag gebracht:
"Es macht Sinn, wenn einmal gebannte User auch gebannt bleiben."

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Re: Yelp auch für deutsche Funkwagen

Beitragvon Robocop » Mo 31. Mär 2014, 18:03

Brathühnchen hat geschrieben: Jede staatliche Handlung braucht ein Gesetz (auch wenn es viele Generalklauseln gibt).
Dies ist auch gut so!
Braucht es nicht und ist auch so nicht der Fall.

@Diag
Ich habe in meinen Unterlagen, im Internet und BeckOk nichts passendes gefunden. Ich würde es höchstens noch unter "Einsatzfahrt" subsumieren, aber nirgends ergibt sich klar, dass der § 38 StVO einschlägig ist. Es wird ausschließlich angenommen, dass der § 38 zur Warnung vor allerlei Gefahren dient.

Meiner Meinung nach braucht es hierzu nicht zwingend eine extra Regelung, von daher sehe ich es nach wie vor ähnlich wie Schlussundgut: Wir dürfen es, weil wir es haben und weil wir Polizei sind. Das Einschalten hat keine hoheitliche Funktion, sondern dient der Umsetzung anderer Maßnahmen, wie z.B. dem § 36 V StVO und erfüllt die Bedingung der Erkennbarkeit, oder der Erzeugung von Aufmerksamkeit. Von daher würde ich die Rechtsgrundlage am ehesten in der Umsetzung der jeweiligen Maßnahme sehen und die kann sich auch aus dem Polizeigesetz ergeben. Ein Kollege meiner Dienststelle teilt meine Meinung.

P.S. Ich bin ein entschiedener Gegner davon, jeden einzelnen Handgriff (spezial-)gesetzlich zu regeln. § 38a StVO zeigen der Anhaltekelle, § 54a PolG Rufen von "Hier ist die Polizei", § 54b PolG "Entbieten des Tagesgrußes" usw..
Zuletzt geändert von Robocop am Mo 31. Mär 2014, 18:52, insgesamt 2-mal geändert.
Man muss auf der ganzen Klaviatur des Gesetzes spielen können.

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Re: Yelp auch für deutsche Funkwagen

Beitragvon Diag » Mo 31. Mär 2014, 18:23

Die Regelung des 38 ist ziemlich deutlich und abschließend. Nutze ich das blaue Licht für etwas anderes, kann mein Gegenüber überhaupt nicht wissen, was er machen soll. Daher KANN nichts anderes als "freie Bahn verschaffen" bzw. "Warnen vor Einsatzstellen" gemeint sein, schon garnicht ein anders gemeinter Verwaltungsakt. Ich würde deshalb nicht sagen "wir dürfen es" sondern "wir machen es". :polizei2:

Dass im Normalfall der Bürger es "irgendwie" trotzdem rafft und sich kontrollieren lässt, braucht hier mit Sicherheit nicht diskutiert zu werden. Habe ich keinen Balken mit Anhaltesignal, nutze ich auch das Blaulicht. Maßnahmen auf ein nicht von mir gewolltes Verhalten des Gegenübers kann ich dann aber idR nicht aufbauen.

Die für mich geltende Erlasslage ist davon abgesehen deutlich und nachvollziehbar.

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Re: Yelp auch für deutsche Funkwagen

Beitragvon Robocop » Mo 31. Mär 2014, 18:54

Diag hat geschrieben:Die Regelung des 38 ist ziemlich deutlich und abschließend. Nutze ich das blaue Licht für etwas anderes, kann mein Gegenüber überhaupt nicht wissen, was er machen soll. Daher KANN nichts anderes als "freie Bahn verschaffen" bzw. "Warnen vor Einsatzstellen" gemeint sein, schon garnicht ein anders gemeinter Verwaltungsakt. Ich würde deshalb nicht sagen "wir dürfen es" sondern "wir machen es". :polizei2:

Dass im Normalfall der Bürger es "irgendwie" trotzdem rafft und sich kontrollieren lässt, braucht hier mit Sicherheit nicht diskutiert zu werden. Habe ich keinen Balken mit Anhaltesignal, nutze ich auch das Blaulicht. Maßnahmen auf ein nicht von mir gewolltes Verhalten des Gegenübers kann ich dann aber idR nicht aufbauen.

Die für mich geltende Erlasslage ist davon abgesehen deutlich und nachvollziehbar.
Bedeutet das im Umkehrschluss: Wir dürfen es nicht, machen es aber? Das überzeugt mich nicht.
Man muss auf der ganzen Klaviatur des Gesetzes spielen können.

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Re: Yelp auch für deutsche Funkwagen

Beitragvon Diag » Mo 31. Mär 2014, 19:02

Dann nenn mir doch ne Rechtsgrundlage... ;-) Davon abgesehen wurde doch genau deshalb das Yelp eingeführt.

Noch etwas komplizierter gefällig? Es gab (gibt?) einen Kommentar zum HSOG (ich glaube, dass es der alte Kommentar im Fachhandbuch war), der bei Blauhorn einen Platzverweis bejaht. :-)

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Re: Yelp auch für deutsche Funkwagen

Beitragvon Ghostrider1 » Mo 31. Mär 2014, 20:21

Robocop genau so ist. Wir machen es und hoffen das der andere das rafft.

Blau heißt Warnung. Disco mit Musik bedeutet Freie Bahn schaffen. PUNKT

Und der 38er ist hier einschlägig. Hält der vorne nicht, wenn du nur Blau an machst, macht der alles richtig. Denn du warnst vor einer Gefahrenstelle. Machst du das mit Musik und der fährt rechts langsam weiter, macht der auch wieder alles richtig.

Nur das Blaulicht zum Anhalten nutzen ist rechtswidrig. Du kannst dein Brückensignal unterstützen und anlassen um deine Kontrollstelle sichern.

Diesen Blödsinn ohne STOP POLIZEI aber mit Blau MUSSTEN wir in der BePo machen, da die HGrpFz kein stop-Signal hatten. Wenn dein Gegenverkehr den Anker wirft und rechts ran zieht, weil er denkt du hast es eilig und es brenzlig wird, kann ich den Bürger verstehen wenn beim 2x keinen Platz macht.

Dieses blanko blau ist ne Inflation dieser Funktion. Wenn es der FuStW nicht hergibt, Pech. Dann muss der Dienstherr mal bei der Beschaffung mitdenken. Und es gibt auch noch außenlautsprecher.. .

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Re: Yelp auch für deutsche Funkwagen

Beitragvon Robocop » Do 3. Apr 2014, 19:41

Diag hat geschrieben:Dann nenn mir doch ne Rechtsgrundlage... ;-)
Liest du die Beiträge auch, auf die du antwortest? :gruebel:
Ghostrider1 hat geschrieben: Nur das Blaulicht zum Anhalten nutzen ist rechtswidrig.
Wie gesagt, davon bin ich noch nicht überzeugt. Aber dies wird in Zukunft nun ja kein Problem mehr sein. Nächste Woche werden bei uns bereits die ersten Wagen ausgerüstet.
Man muss auf der ganzen Klaviatur des Gesetzes spielen können.


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