Waffenschrank
Moderator: schutzmann_schneidig
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Re: Waffenschrank
Bei elektronischen Schlössern hätte ich irgendwie bedenken, dass das elektrische Schloss irgendwann mal defekt ist und man dann "vor verschlossenen Türen" steht ;-)
- Holger73
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Re: Waffenschrank
Habe ich doch gemacht.VanDan hat geschrieben:Kannst Du da auch vll. einen Anbieter empfehlen?
Das "Mein" ist unterlegt.^^Holger73 hat geschrieben: Mein Schrank ...
Zum Thema Schließmechanismus halte ich es wie Challenger, es geht nichts über analog um Fehler in der Elektronik zu vermeiden. (gebranntes Kind)
Grüße
"Das Problem, ob Denken ohne Sprache möglich sei, ist immer noch umstritten. Dagegen wird die Tatsache, daß Sprache ohne Denken durchaus möglich ist, täglich tausendfach bewiesen."
(Kohlmayer)
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Waffenschrank
Mich würde die Problematik mit dem zu verstauenden Schlüssel interessieren.
Immer am Mann hat man den nicht und in der Bude "versteckt" ist auch nicht so das Wahre.
Ich werd jedenfalls meinen Tresor (VDS1) mit einem elektronischen Schloss aufrüsten und würde Dir diese Variante empfehlen.
Zahlenkombi ohne Strom und Schlüssel gibt es ja auch! :-)
Immer am Mann hat man den nicht und in der Bude "versteckt" ist auch nicht so das Wahre.
Ich werd jedenfalls meinen Tresor (VDS1) mit einem elektronischen Schloss aufrüsten und würde Dir diese Variante empfehlen.
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Re: Waffenschrank
Bayern: Klasse B reicht aus (Fotonachweis, vor allem vom Typenschild). Dazu Nachweis über deine Haftpflichtversicherung, dass die Waffe mit allen Folgen versichert ist + Kontoauszug, aus dem ersichtlich ist das die Prämie bezahlt wird.
Man kann nicht nicht motivieren.
Man kann nicht nicht kommunizieren.
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Re: Waffenschrank
Das verstehst du richtig, weil ein B-Schrank einem 0-Schrank zwar gleichgestellt ist, aber anders als letzterer nicht die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und dazugehöriger Munition erlaubt. Ausnahme: B-Innenfach eines A-Schranks ("Jägerschrank").Rennschnecke hat geschrieben:Kurze Frage an die Kollegen aus Nds.
Die Waffe ist ja immer geladen. Dementsprechend soll sie auch so zu Hause gelagert werden. Verstehe ich es richtig, dass für die Aufbewahrung ein Schrank nach Klasse B nicht ausreicht?
Grundsätzlich gilt: Kanone in B-Schrank = Munition in separatem Behältnis.
Es geistern übrigens schon die ersten Gerüchte herum, daß die Schränke nach alter DIN-Norm in absehbarer Zeit nicht mehr zugelassen werden sollen. Wobei da auch über eine Ausnahmegenehmigung für Altbesitzer gemunkelt wird. Nix genaues weiß man aber nicht.
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Re: Waffenschrank
Die geladene Aufbewahrung einer Waffe (auch in einem Schrank, dessen Einstufung die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition zulässt) stellt nach geltender Rechtsprechung des BVerwG übrigens einen Verstoß gegen die Grundregeln des sichereren Umgangs dar, der die waffenrechtliche Zuverlässigkeit des Betreffenden ausschließt (und bei Erlaubnisinhabern zum Entzug der entsprechenden waffenrechtlichen Erlaubnis führt).
Ich weiß übrigens nicht, wo die Aussage herkommt, daß die Dienstwaffe IMMER geladen zu sein hat. Der Schußwaffenerlaß der Polizei Niedersachsen gibt lediglich her, daß sie geladen zu sein hat, wenn sie geführt wird.
Ich weiß übrigens nicht, wo die Aussage herkommt, daß die Dienstwaffe IMMER geladen zu sein hat. Der Schußwaffenerlaß der Polizei Niedersachsen gibt lediglich her, daß sie geladen zu sein hat, wenn sie geführt wird.
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Re: Waffenschrank
Jayzen93 hat geschrieben:Mich würde die Problematik mit dem zu verstauenden Schlüssel interessieren.
Immer am Mann hat man den nicht und in der Bude "versteckt" ist auch nicht so das Wahre.
Ich werd jedenfalls meinen Tresor (VDS1) mit einem elektronischen Schloss aufrüsten und würde Dir diese Variante empfehlen.
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Diese Frage stellt sich jedem und auch wieder nicht;) Noch ist es in dieser Republik so, dass es dir überlassen wird, was du mit dem Schlüssel machst. Geht es schief, hast du es nicht richtig gemacht. Sobald die Waffe zuhause und du unterwegs bist, sollte der Schlüssel bei dir sein.
Ich prophezeie selbst demjenigen größten juristischen Ärger, der Duschen geht und der im Wohnzimmer liegende Schlüssel zur Wegnahme der Feuerwaffe genutzt wird.
Trooper hat natürlich Recht, rein vom Waffenrecht her will der Gesetzgeber partout nicht, dass es eine Waffe zugriffs / schussbereit ist.
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Re: Waffenschrank
Aber wird im Absatz 2 der B-Schrank nicht dem 0-Schrank gleichgestellt, so dass es gemeinsam gelagert werden kann?
Dann bräuchte ich aber auch eine Ladekiste zu Hause, um die Waffe zu entladen, bzw. um sie wieder zu laden.
Ich weiß auch nicht, inwieweit es für die Waffe "gut" ist, täglich geladen bzw. entladen zu werden.
Dann bräuchte ich aber auch eine Ladekiste zu Hause, um die Waffe zu entladen, bzw. um sie wieder zu laden.
Ich weiß auch nicht, inwieweit es für die Waffe "gut" ist, täglich geladen bzw. entladen zu werden.
Re: Waffenschrank
ladekiste:
Nein. Das WaffG kennt schlicht keine vom Bedürfnis gedeckte Situation in der du die Waffe als Zivilist zuhause geladen hast.
Ferner gibt es keine Entladekist im WaffG, das ist eine polizeichlich Erfindung bzw. eher eine praktische Hilfe.
Der Waffe ist häufiges Laden /Entladen wumpe, der Muni nicht - Stichwort Bullet-set-back.
Nein. Das WaffG kennt schlicht keine vom Bedürfnis gedeckte Situation in der du die Waffe als Zivilist zuhause geladen hast.
Ferner gibt es keine Entladekist im WaffG, das ist eine polizeichlich Erfindung bzw. eher eine praktische Hilfe.
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Re: Waffenschrank
Ja...nach 100 Mal Laden hat die Waffe burnout. Da geht die in die Reha.
Andererseits leiden unter stets geladenen Magazingen die Federn.
Teufelskreis.
Andererseits leiden unter stets geladenen Magazingen die Federn.
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Re: Waffenschrank
Also entladet ihr die Waffe jedes Mal zu Hause und ladet sie am nächsten Tag wieder?
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Re: Waffenschrank
Wenn das wie bei Trooper vorgeschrieben ist, ist das sogar ziemlich clever, oder?
Re: Waffenschrank
Lies mal weiter. B = keine gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und dazu gehöriger Munition. Geladen laut BVerwG sowieso nicht.
Und der Schußwaffenerlass sagt unmissverständlich, daß für die private Aufbewahrung der Dienstwaffe zuhause die entsprechenden Vorschriften für private Waffenbesitzer gelten. Das fasse ich so auf, daß auch die diesbezügliche geltende Rechtsprechung zu beachten ist.
Ich stimme dem im Grundsatz übrigens schon deswegen zu, weil eine geladene Lagerung (insbesondere die gängige dienstliche Variante, das Koppel mitsamt Kanone einfach schnell ins Waffenfach zu stopfen), es geradezu herausfordert, daß man irgendwann den Ladezustand nicht mehr kennt, weil man sich darauf verlässt, daß die Waffe immer geladen ist.
Ladekiste brauchst du zum Laden nicht. WENN du mit deiner Kanone ordentlich umgehen kannst. Du bräuchtest für zuhause aber einen Stahlblechbehälter mit Stangenriegelschloß oder gleichwertigem Schließmechanismus zwecks Aufbewahrung der Munition. Kann ruhig unklassifiziert sein.
Der Waffe schadet das Laden und Entladen nicht. Du solltest aber darauf achten, daß du die Patronen durchrotierst und sie ggf. turnusmäßig entsorgst und dir neue geben lässt, damit sie nicht mehr als drei- bis viermal zugeführt werden.
Und der Schußwaffenerlass sagt unmissverständlich, daß für die private Aufbewahrung der Dienstwaffe zuhause die entsprechenden Vorschriften für private Waffenbesitzer gelten. Das fasse ich so auf, daß auch die diesbezügliche geltende Rechtsprechung zu beachten ist.
Ich stimme dem im Grundsatz übrigens schon deswegen zu, weil eine geladene Lagerung (insbesondere die gängige dienstliche Variante, das Koppel mitsamt Kanone einfach schnell ins Waffenfach zu stopfen), es geradezu herausfordert, daß man irgendwann den Ladezustand nicht mehr kennt, weil man sich darauf verlässt, daß die Waffe immer geladen ist.
Ladekiste brauchst du zum Laden nicht. WENN du mit deiner Kanone ordentlich umgehen kannst. Du bräuchtest für zuhause aber einen Stahlblechbehälter mit Stangenriegelschloß oder gleichwertigem Schließmechanismus zwecks Aufbewahrung der Munition. Kann ruhig unklassifiziert sein.
Der Waffe schadet das Laden und Entladen nicht. Du solltest aber darauf achten, daß du die Patronen durchrotierst und sie ggf. turnusmäßig entsorgst und dir neue geben lässt, damit sie nicht mehr als drei- bis viermal zugeführt werden.
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Re: Waffenschrank
Hat sich eben bewährt.Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Challi ist mehr so der analoge Typ.
Was spricht dagegen, den immer in der Hosentasche zu haben? Oder an einem sicheren Ort, falls man mal unter die Dusche springt oder schläft?Jayzen93 hat geschrieben:Mich würde die Problematik mit dem zu verstauenden Schlüssel interessieren.
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Challenger
"Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muß." (Hermann Gmeiner)
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Waffenschrank
Mich würde der doppelbärtige im Sommer einschränken und nerven.
Muss man mal flotter aus dem Haus, so kann man den auch bestimmt mal vergessen mitzunehmen.
Ist der Schlüssel nicht am Mann oder im gleichwertigen Behältnis untergebracht, befindet man sich in ner Grauzone, oder nicht?
Muss man mal flotter aus dem Haus, so kann man den auch bestimmt mal vergessen mitzunehmen.
Ist der Schlüssel nicht am Mann oder im gleichwertigen Behältnis untergebracht, befindet man sich in ner Grauzone, oder nicht?
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