Überziehweste NRW

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Re: Überziehweste NRW

Beitragvon Imacop » Sa 7. Dez 2019, 19:11

Bei uns auf der Wache war das Tragen auch soweit kein Thema oder verpönt. Zu Beginn meines ersten Praktikums wurde mir das Tragen durch meinen DGL von Anfang an wärmstens empfohlen. Es gab abgesehen vom EB auch eigentlich keinen, der keine getragen hat.

Bei BP sieht das jetzt nicht anders aus. :polizei1:
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Re: Überziehweste NRW

Beitragvon Yen » Sa 7. Dez 2019, 19:30

Auf meiner aktuellen Dienststelle trägt die eigentlich auch jeder.
Im Praktikum waren mehrere Kollegen, die nur zum Wochenende die Weste trugen.
Sonst mit im Fahrzeug dabei.

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Re: Überziehweste NRW

Beitragvon palmair » Sa 7. Dez 2019, 19:50

Als KA bei uns folgende Regelung: keine Weste = kein rausfahren. So wurde uns das von der AL kommuniziert und von Tutor und WDF ausdrücklich untermauert, was ich auch absolut wichtig finde. Gerade am Anfang sollte man sensibilisiert werden.
Dazu muss man sagen dass es ich um eine städtische Behörde handelt. In meiner Heimat Landratsbehörde hab ich den Eindruck, dass ,wie hier schon angemerkt, vor der Ausgabe der ATH insbesondere erfahrenere Kollegen meist ohne UZW raus sind. Umso beruhigender zu sehen, dass mit der Einführung der ATH ein “positiver” Trend zu vernehmen ist - jedenfalls meinem Empfinden nach!
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Re: Überziehweste NRW

Beitragvon Yen » So 8. Dez 2019, 01:49

In der Ausbildungsverfügung für KA´s steht aber auch drinne, dass die Weste angeordnet ist.

Da sollte sich eigentlich niemand drum kümmern müssen.

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Re: Überziehweste NRW

Beitragvon palmair » So 8. Dez 2019, 11:57

Welche Verfügung meinst du genau? Bei uns steht weder in der Praktikumseinzel- noch in der Praktikumrahmenverfügung etwas von der Weste. Bei unserer AL wurde das lediglich mündlich kommuniziert. Falls du den dicken Ordner mit den Belehrungen, Informationen etc. vom Studienbeginn meinst, kann das natürlich sein. Das ist schon was länger her ;D
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Re: Überziehweste NRW

Beitragvon Ale » So 8. Dez 2019, 13:21

Etwas Schriftliches über die Pflicht von KA's zum Tragen der UZW kenne ich auch nicht bzw. kann mich da an absolut nichts erinnern.

Nichts desto trotz ist der Sinn ja nicht fragwürdig. Egal ob mit ATH oder nicht. Mit ist es nur besser. :)
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Re: Überziehweste NRW

Beitragvon Trooperslicht » Di 17. Dez 2019, 16:40

Es scheint nun so weit. Die KA s sollen ihre ATH bekommen. Allerdings nur der EJ 19. Jetzt müssen nur noch alle fertigen Kollegen die Weste bekommen, bis auch die anderen KA s welche kriegen. Es scheint so, als wenn für alle KA s die Hüllen bestellt sind. Fraglich ist nur, wann diese ausgehändigt werden. Vielleicht auch erst nach ende der Ausbildung, selbst wenn diese eher geliefert werden.
Zuletzt geändert von Trooperslicht am Di 17. Dez 2019, 23:32, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Überziehweste NRW

Beitragvon Rantanplan » Di 17. Dez 2019, 16:43

Ob das bis zum nächsten Praktikum im Mai klappt? Ich bin gespannt.

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Re: Überziehweste NRW

Beitragvon Sunwalk » So 22. Dez 2019, 20:13

Ich als KA im EJ 2019 ebenso, uns wurde gesagt vor Ende des Studiums wird das nichts. Macht aber auch nichts.


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Re: Überziehweste NRW

Beitragvon Caro89 » Di 21. Apr 2020, 00:07

Hallo zusammen,
mittlerweile individualisieren sich viele Kollegen die Überziehhülle.
Nutzen andere Taschen, bestücken sie mit Patches etc.
Ich wollte mal fragen wie sieht es bei euch aus? Habt ihr was verändert?
Finde es ganz interessant wie / ob ihre eure Hüllen auch individualisiert habt. 😉

Viele Grüße
Caro
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Re: Überziehweste NRW

Beitragvon Criss_mitchel » Di 21. Apr 2020, 01:14

Ist nicht zulässig und da wird in meiner Behörde auch drauf geachtet.

- Es dürfen nur dienstlich gelieferte Zubehörteile/ Taschen an die Weste angebracht werden. Daher ist man auf die mitgelieferten beschränkt.

- diese anklippbaren "Handsfree" Taschenlampen werden zumindest geduldet.

- nicht dienstliche Patches auf gar keinen Fall.


- Beim Tragen der ATH ist auf ein einheitliches Erscheinungsbild zu achten.

Von daher ist bei uns nichts mit Individualisieren.

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Re: Überziehweste NRW

Beitragvon palmair » Di 21. Apr 2020, 01:51

Ich selber habe als KA zwar keine, kriege aber von Kollegen in meiner EuA-Behörde ein bisschen was mit. Ich weiß nicht ob es im Einführungserlass oder in der Gebrauchsanleitung stand, aber wie Criss schon sagte, das anbringen “externer” Taschen und Patches ist untersagt.
Hier in der Behörde scheint es aber niemanden zu jucken. Abgesehen von der Weisung des Direktionsleiters GE, dass sie Neon-Pads ausgeklappt zu tragen sind, kocht jeder sein eigenes Süppchen. Von TT Pouches über TQ-Taschen bis hin zu Knicklichtern und IFAK ist hier alles vertreten. Auch was Patches angeht - selbst A12 DGL habe ich hier schon mit Einhorn-Patch gesehen. Da musste ich dann doch schon etwas schmunzeln...
Find ich alles zumindest optisch schon mal ziemlich suboptimal, zumal ich als “externer” Betrachter den dienstlichen Umfang an Zubehör doch recht üppig ansehe.
Handsfree-Taschenlampen hat aber so gut wie jeder dran, was ich aber total vertretbar und auch sinnvoll finde.
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Re: Überziehweste NRW

Beitragvon BennyderHund » Di 21. Apr 2020, 17:05

Also in meiner Behörde hat sich ein Kollege darum gekümmert, das Behördenlogo als Patch für die Masse anfertigen zu lassen. Selbst das musste durch den BL genehmigt werden.

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Re: Überziehweste NRW

Beitragvon Controller » Di 21. Apr 2020, 17:29

Natürlich!!
Die Behörden erteilen Genehmigungen, wenn man ihr Logo nutzen/tragen möchte!
Daran ist absolut nichts verwerfliches.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Überziehweste NRW

Beitragvon palmair » Di 21. Apr 2020, 17:41

Behördenpatches, in gewissem optischen Maße auch PI/PW/DG-eigene Versionen, finde ich eine gute Sache. Ebenso finde ich Stadtwappenpatches des jeweiligen Bereichs auch angemessen und zeigen nach außen hin die lokale Verbundenheit.
Morale patches dagegen gehören meiner Meinung nach nicht auf die Uniform- auf den Einsatztaschen ist genug Klettfläche :pfeif:
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