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Stichschutzweste in Vollzug erlaubt?

Verfasst: Mo 12. Aug 2019, 20:57
von MarvinESC
Hallo, ich bin neu hier und meine erste Frage wäre direkt ob im Justizvollzug selbstbeschaffte Stichschutzwesten erlaubt sind? Gibt es dazu eine Regelung oder ist das Sache des Leiters der zuständigen JVA?

Ich bin gerade im Bewerbungsverfahren zum mittleren Dienst im allgemeinen Justizvollzugsdienst. Falls ich hier keine Antwort finde, kann ich diese natürlich bei der nächsten Gelegenheit vor Ort stellen. :polizei1:

Re: Stichschutzweste in Vollzug erlaubt?

Verfasst: Mo 12. Aug 2019, 21:48
von scw
Die Frage ist doch eher wieso du dir darüber Gedanken machst. Vielleicht kommst du erst einmal an und bestehst die Bewerbungsprozedur. Bis die Notwendigkeit kommt, dass du überhaupt eine Weste tragen musst, dauert es sowieso.
Generell gilt - wenn du etwas selber beschaffst, sollte dies von der Behörde genehmigt werden. Ist das nicht der Fall, kannst du im schlimmsten Fall natürlich auch in Regress genommen werden, wenn etwas passiert. Zeitgleich ist immer die Frage ob und inwiefern dann die Versicherung da einspringt :)

Re: Stichschutzweste in Vollzug erlaubt?

Verfasst: Mo 12. Aug 2019, 22:19
von Ahab_
Ich kann mir nicht vorstellen, was mit einer Stichschutzweste passieren soll.

Re: Stichschutzweste in Vollzug erlaubt?

Verfasst: Mo 12. Aug 2019, 23:45
von Inspektor_GER
Im schlimmsten Falle überlebt der Träger einen Angriff und dann heißt's: "Die Weste war nicht dienstlich geliefert, Sie dürften gar nicht mehr leben. Also zahlen wir auch nicht für den Dienstunfall!" :o

Re: Stichschutzweste in Vollzug erlaubt?

Verfasst: Di 13. Aug 2019, 08:15
von Zuchtbulle
Hallo Marvin!

Unsere Anstalt hat ballistische Westen angeschafft.
Die ballistischen Westen stehen frei zur allgemeinen Verfügung.
Eine Nutzung ist grundsätzlich auch innerhalb der Anstalt vorstellbar.

Ich glaube nicht das dir die Anstalt die Stichschutzweste verbieten wird.
Vor allem beim verdeckten Tragen.


Gruß ZB

Re: Stichschutzweste in Vollzug erlaubt?

Verfasst: Mi 14. Aug 2019, 14:51
von zulu
scw hat geschrieben:
Mo 12. Aug 2019, 21:48
Ist das nicht der Fall, kannst du im schlimmsten Fall natürlich auch in Regress genommen werden, wenn etwas passiert. Zeitgleich ist immer die Frage ob und inwiefern dann die Versicherung da einspringt :)
Wenn es dienstlich keinerlei Schutz gibt und man sich selbst eine Weste beschafft, kann ich mir nicht vorstellen, wie es da zu Regress kommen sollte. Siehe die Antwort von Inspektor_GER, das geht doch vor dem VG hochkantig baden. Regress für was?

Re: Stichschutzweste in Vollzug erlaubt?

Verfasst: Mi 14. Aug 2019, 15:40
von Aldous
Das Gegenüber greift in die Weste, zieht den JVB an seiner Weste heran und schlägt zeitgleich zu. Der Dienstherr konstruiert, dass das mit Weste nicht passiert wäre.

Aber man sollte sich schon fragen, ob einen Regressansprüche interessieren, wenn man dafür überlebt hat.

Re: Stichschutzweste in Vollzug erlaubt?

Verfasst: Mi 14. Aug 2019, 15:46
von Inspektor_GER
Aldous hat geschrieben:
Mi 14. Aug 2019, 15:40
Das Gegenüber greift in die Weste, zieht den JVB an seiner Weste heran und schlägt zeitgleich zu. Der Dienstherr konstruiert, dass das mit Weste nicht passiert wäre.
Dieses Problem sollte bei verdeckter Trageweise keine Rolle spielen.

Re: Stichschutzweste in Vollzug erlaubt?

Verfasst: Mi 14. Aug 2019, 18:39
von Controller
Das Gegenüber greift in die Weste, zieht den JVB an seiner Weste heran und schlägt zeitgleich zu. Der Dienstherr konstruiert, dass das mit Weste nicht passiert wäre.
und wo siehst du da einen Regressanspruch zu Lasten des Beamten ?? :polizei10:

Re: Stichschutzweste in Vollzug erlaubt?

Verfasst: Mi 14. Aug 2019, 20:41
von Buford T. Justice
Falls dabei ein dienstlich geliefertes Kleidungsstück kaputt geht.

Z. B. ein abgerissener Hemdknopf.

Re: Stichschutzweste in Vollzug erlaubt?

Verfasst: Mi 14. Aug 2019, 21:02
von Controller
Ja
Ok da kann man schon mal ein Fass aufmachen :zustimm:

Re: Stichschutzweste in Vollzug erlaubt?

Verfasst: Do 15. Aug 2019, 17:46
von matzeman
Zuchtbulle hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 08:15
Hallo Marvin!

Unsere Anstalt hat ballistische Westen angeschafft.
Die ballistischen Westen stehen frei zur allgemeinen Verfügung.
Eine Nutzung ist grundsätzlich auch innerhalb der Anstalt vorstellbar.
Wer wartet/überprüft die Westen/Inlays? Wer reinigt sie (Hygiene)? Passen die Westen jedem/jeder Kollegen/Kollegin?

Wir haben auch "allgemein" Westen. Ich weigere mich diese anzuziehen aus eben diesen Gründen.
Ich habe mir privat selbst eine gekauft die ich, bei Bedarf, anziehe. Sie ist auf mich zugeschnitten und passt mir. Abgesehen davon ist meine, im Gegensatz zu den dienstlichen, Mollekompatibel und ich kann mein ganzes Geraffel unterbringen.
Hatte noch nie Probleme damit.

Re: Stichschutzweste in Vollzug erlaubt?

Verfasst: Do 15. Aug 2019, 22:30
von scw
Es geht doch gar nicht über die Sinnhaftigkeit einer solchen Weste. Ich finde die Idee des TE sogar gut, dass er sich selber schützen möchte. Ich habe auch meine eigene Weste für die Arbeit. Ich weiß aber, wenn ich angeschossen werde, wird der Dienstherr sagen, dass das mit der dienstlichen Weste nicht geschehen wäre. Nachprüfen lässt es sich dann im Regelfall nicht mehr. Dennoch fühle ich mich damit sicherer und sie ist taktisch (aus meiner Sicht) einfach zweckmäßiger und besser. Ich bin auch der Meinung das einige Dinge die die jeweiligen Behörden anschaffen, nicht so sinnvoll sind wie andere Dinge die es auf dem freien Markt erhältlich gibt - aber das ist völlig subjektiv. Das ändert jedoch im Ernstfall nichts an der Tatsache, dass der Arbeitgeber da nicht zwingend einspringt. Das muss man einfach wissen. Egal wie abstrus der Sachverhalt klingen mag. Nicht dienstlich geliefert, ist eben nicht dienstlich geliefert.

Re: Stichschutzweste in Vollzug erlaubt?

Verfasst: So 22. Sep 2019, 20:04
von CaroCop
Ich denke auch nicht, dass es verboten wird. Aber melden solltest du es schon. Aber jeder Vollzug ist da auch anders geregelt. Frag mal nach.