falsche pizzabestellung

Fachliche Diskussionen zu o.g. Themenbereichen

Moderator: schutzmann_schneidig

martinriggs

falsche pizzabestellung

Beitragvon martinriggs » Di 2. Mär 2021, 13:29

Hallo,

eine Strafrechtsfrage in diese Runde:

A findet es witzig, im Namen von B (ohne dessen Wissen/Erlaubnis) an die Anschrift von B Essen/Pizza o.ä. zu bestellen und liefern zu lassen.
Essen wird an B geliefert, Annahme / Bezahlung wird jedoch abgelehnt.
Ist B für irgendeine Straftat Geschädigter?

Mir geht es ausdrücklich nur um B! Falls dem Essenslieferanten durch diesen Fake ein Schaden entstanden ist, ist die rechtliche Prüfung ja einfacher. Kann B ausser genervt zu reagieren, überhaupt für irgendwas Geschädigter sein?

Danke für die Antworten vorab!

mfg

1957
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 7794
Registriert: Sa 2. Dez 2006, 00:00

Re: falsche pizzabestellung

Beitragvon 1957 » Di 2. Mär 2021, 13:48

Nein, er ist nicht Geschädigter, aber Zeuge.

Benutzeravatar
John_Doe
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 105
Registriert: Do 21. Sep 2017, 16:24
Wohnort: Köln

Re: falsche pizzabestellung

Beitragvon John_Doe » Di 2. Mär 2021, 14:07

Wenn eine gewisse Beharrlichkeit vorliegt, kann man über eine Nachstellung im Sinne von Par. 238 I Nr. 3a StGB nachdenken:

"3. unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Person
a) Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oder"


https://dejure.org/gesetze/StGB/238.html

Im Falle einer Klausur sollte man es zumindest anprüfen.
NRW

1957
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 7794
Registriert: Sa 2. Dez 2006, 00:00

Re: falsche pizzabestellung

Beitragvon 1957 » Di 2. Mär 2021, 14:24

Da hast du mich auf etwas gebracht.
Das könnte auch eine Straftat nach 42 BDSG sein, je nachdem wie die Daten erlangt wurden. Aber da bin ich nicht firm.
Dann wäre B auch Geschädigter.

AndrejK
Cadet
Cadet
Beiträge: 24
Registriert: Di 8. Jul 2014, 08:53

Re: falsche pizzabestellung

Beitragvon AndrejK » Di 2. Mär 2021, 14:33

Mir schwirrt auch der § 269 StGB im Geiste. Allerdings kann ich nicht sagen, ob der B hier ein Geschädigte wäre. Eine StGB-Kommentierung habe ich nicht zur Hand...

martinriggs

Re: falsche pizzabestellung

Beitragvon martinriggs » Di 2. Mär 2021, 16:38

Ja, den § 269 StGB habe ich letztens auch gelesen...

Fälschung beweiserheblicher Daten

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. "

Aber gilt die wahrheitswidrige Bestellung (er gibt sich ja als A aus) des B tatsächlich darunter? Dass B sich für A ausgibt, gilt ja nicht zur Täuschung des B im Rechtsverkehr... hm...

Gruß

AndrejK
Cadet
Cadet
Beiträge: 24
Registriert: Di 8. Jul 2014, 08:53

Re: falsche pizzabestellung

Beitragvon AndrejK » Di 2. Mär 2021, 16:46

martinriggs hat geschrieben:Ja, den § 269 StGB habe ich letztens auch gelesen...

Fälschung beweiserheblicher Daten

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. "

Aber gilt die wahrheitswidrige Bestellung (er gibt sich ja als A aus) des B tatsächlich darunter? Dass B sich für A ausgibt, gilt ja nicht zur Täuschung des B im Rechtsverkehr... hm...

Gruß
Eine Kommentierung wäre hilfreich... Also ich gehe davon aus, dass die Bestellung online - sprich elektronisch - erfolgte. Also eine Art Kaufvertrag (~ Urkunde), der aber nur als elektr. Datensatz vorliegt. Da § 267 StGB hier nicht greift, wäre in so einem Fall der § 269 StGB evtl. treffend.
Der Täter hat ja unrichtige Daten erzeugt, die für den Rechtsverkehr bedeutend sind.

P. S.: Grade erst verstanden, dass du die Geschädigteneigenschaft des B angezweifelt hast. Da bin ich mir auch unschlüssig.

martinriggs

Re: falsche pizzabestellung

Beitragvon martinriggs » Mi 3. Mär 2021, 10:32

Hallo,
vielleicht ja eine hilfreiche Aussage. Am heutigen Tage mal mit unserer hiesigen Staatsanwaltschaft telefoniert. Deren Rechtsauffassung bzw. zumindest, die der Auskunft gebenenden Mitarbeiterin:

"B unterliegt zumindest kurzzeitig durch die Forderung zumindest kurzzeitig einer sog. VERMÖGENSGEFÄHRDUNG. Hierdurch ist aus diesem Grund zumindest auch der § 263 StGB (bzw. als Versuch) zum Nachteil des B anzunehmen."

Somit auch bereits bei einer einmaligen Gegebenheit.
Bei hartnäckigem / wiederholten Vorkommnissen kann ja dann u.U. auch der §238 StGB in Betracht kommen.

Mit dieser Auskunft kann ich zukünftig erstmal arbeiten.

Angenehmen Woche!

1957
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 7794
Registriert: Sa 2. Dez 2006, 00:00

Re: falsche pizzabestellung

Beitragvon 1957 » Mi 3. Mär 2021, 12:52

Interessant.

Benutzeravatar
Ghostrider1
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4224
Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
Wohnort: Elbflorenz

Re: falsche pizzabestellung

Beitragvon Ghostrider1 » Mi 28. Apr 2021, 21:14

Interessant, ich hatte da nur Nachstellung auf dem Schirm.


Zurück zu „Strafrecht und Strafprozessrecht“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende