Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

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Criss_mitchel
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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon Criss_mitchel » Mo 26. Apr 2021, 08:36

Also bei uns hat trotz Corona die Einsatzbelastung nicht wirklich abgenommen.
Man wird jetzt anders zugeschmissen und was keiner versteht noch unplanbarer/ kurzfristiger.

Beim WWD fallen vll bestimmte Delikte weniger an dafür hat man aber die ganzen Coronasachverhalte jetzt.

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Ghostrider1
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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon Ghostrider1 » So 16. Mai 2021, 13:40

So, aus meinem Bereich kann ich sagen:
Es ist mehr Aufwand geworden.

Wie kommt das? Wir haben ein Onlineportal , über welches der Bürger eine Anzeige stellen kann. Die Anzahl der Anzeigen hat sich nicht erkennbar verändert.

Vorher gingen diese "Bedrohungen" ohne jegliche weitere Bearbeitung weg an die StA, wenn der Tatbestand nicht gegeben war.
Das war schon ein ziemlicher Anteil im Bereich der Bedrohungen.

Jetzt ist in höherer Zahl das Delikt verwirklicht und muss folglich bearbeitet werden.

Es lebe Social Media. Ein blöder Spruch über Facebook / WhatsApp / Insta und Zack, online eine Anzeige gestellt.

Für meinen Bereich im Kriminaldienst ist diese Neuerung spürbar.

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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon 1957 » Mo 17. Mai 2021, 12:07

Das war zu erwarten - für die Sachbearbeitung. Onlineportale sollten heutzutage trotzdem selbstverständlich sein.
Das es eine Belastung ist, liegt aber nicht an der Tatsache, das ein Tatbestand erweitert wurde, sondern eher daran, dass entsprechende Stellen nicht oder noch nicht eingerichtet sind.

( ich bin immer noch der Auffassung, dass es für den Wachdienst keine wirkliche Belastung ist)

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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 17. Mai 2021, 20:29

Das würde dir die Realität auch widerspiegeln.
:lah:

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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon AndrejK » Mo 24. Mai 2021, 20:55

Controller hat geschrieben:Androhung von körp. Gewalt ohne Verbrechenstatbestand ist gleich Beleidigung ??

Das kann ich so nicht nachvollziehen; begründe es mal bitte, damit ich es verstehe :zustimm:
Entschuldige die Verspätung bei der Antwort.
Eine Beleidigung ist die Kundgabe einer Missachtung/Nichtachtung eines anderen Menschen. Letztendlich wird das durch Auslegung festgestellt, ob etwas beleidigend war oder nicht. Ich muss das nicht machen, mir reicht der Anfangsverdacht. Und wenn Polifa mir sagt, dass eine Ohrfeige oder Schubser eine Beleidigung sein kann, oder eine Anstiftung auch eine Beleidigung sein kann (da liegt eine ehrverletzende Aussage inne, dass man nicht rechtstreu sei), dann kann es schon sein, dass bei der Äußerung "Ich haue dir auf die Fresse" auch eine Beleidigung vorliegt.
Der Bürger ist erstmal zufrieden, daß er nicht "abgewimmelt" wurde, die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen.
Es kam übrigens nie etwas zurück bzgl. Unrichtigkeit meines Vorgehens.

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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon Controller » Mo 24. Mai 2021, 21:30

hm, ok, das kann man so sehen :polizei1:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 28. Mai 2021, 14:06

Eine Ohrfeige kann eine Beleidigung mittels Tätlichkeit sein.
Oft ist die "körperliche Unversehrtheit" nicht so arg beeinträchtigt, dass es für eine KV nicht reicht.

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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon 1957 » Fr 28. Mai 2021, 14:53

Bei der Beleidigung durch "ick hau dir in die Fresse" bekam ich Bauchschmerzen. Bei ich "haue Ihnen in die nFresse" auch.

Natürlich kann Schutzmann schreiben was er will. Die STA wirds richten. Da hört man dann auch nix mehr von, weil derartige Rückmeldungen nochmal Arbeit bescheren. Ist auch bei der Sachbearbeitung bei uns so.

https://community.beck.de/2009/07/02/nj ... die-fresse


Tatsächlich wird es aber immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalles ankommen, um hier eine Beleidigung anzunehmen.
Bei Anzeigenbegehren wird man dass aber schreiben müssen.

Aber wir haben ja jetzt den neuen 241.

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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 5. Jun 2021, 16:22

Naja, wenn sich jemand durch den Spruch " ich hau dir auf die Fresse" beleidigt fühlt und es zur Anzeige bringt, bleibt einem nix anderes übrig, als es zu bearbeiten.

Jeder ist das anders.

Ich würde mich damit nicht beleidigt fühlen.

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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon DerLima » Di 15. Jun 2021, 09:22

Ich sehe hier schon auch für den Wachdienst einen erheblichen Mehraufwand. Es ist eben nicht nur ein Satz in der Strafanzeige, sondern zieht (bei uns) auch Folgemaßnahmen mit sich. Mindestens muss ich nun noch eine Gefährdungsbewertung erstellen, ein Sicherheitsgespräch und eine Gefährderansprache umsetzen...
Auch für die Sachbearbeitung sehe ich hier einen Mehraufwand...
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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon 1957 » Di 15. Jun 2021, 11:00

OK, ich bin aus dem aktiven Geschäft raus.
Es interessiert mich: Gefährdungsbewertungen, Sicherheitsgespräch, Gefährderansprache bei Bagatellen?
Bei einer Handlung, die bis "gestern" noch nicht einmal strafbar war?
Wird da nicht differenziert?
Wenn nicht, dann läuft da etwas falsch. Das riecht nach bürokratischer Absicherungsmentalität.

Anzeigentext: Der hat zu mir gesagt, er will mich hauen., weil ich böse geguckt habe.
Täter wurde zurechtgewiesen.
Strafantrag des Geschädigten anbei. Hinweis auf Privatklage ist erfolgt.

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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon DerLima » Do 17. Jun 2021, 10:26

Die Vorgehensweise bei der Erfüllung des Tatbestandes der Bedrohung oder Nötigung sehen das erstmal so vor. Ob sich da eine Änderung auftun wird, weiß ich nicht. Zum jetzigen Zeitpunkt sind das die durchzuführenden Maßnahmen, die auch seitens unseres Einsatzleitsystems als Pflichtmaßnahmen umzusetzen sind.
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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon 1957 » Do 17. Jun 2021, 13:19

Also bei uns war das zumindest bis 12/19 nicht so. Eine Gefährdungsbewertung erfolgt ja quasi immer durch das aufnehmende Team, eine formalisierte allerdings nur wenn es Anhaltspunkte gibt.

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Re: Bedrohung nun auch ohne Verbrechenstatbestand

Beitragvon Schandi00 » So 20. Jun 2021, 16:55

Alter Schwede, bei sowas frag ich mich immer wieso wir nicht auch die Schnellbesohlung wie die Amis durchführen und gleich alles nur noch über Checklisten abarbeiten...

Edit fragt: wo ist das so?


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