durchsuchung von kindern nach stpo

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durchsuchung von kindern nach stpo

Beitragvon django » So 14. Jan 2007, 15:12

moin,

wie siehts rechtlich aus, wenn ein kind etwas geklaut hat?
muss ich für die durchsuchung über §111b,§ 73, §111k gehen da der §102 nicht greift??

ich bitte um schnelle und qualifizierte antworten;)

danke
lars

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Beitragvon django » So 14. Jan 2007, 16:17

halloho,
jemand mit fachwissen da?

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Herr-Jemine
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durchsuchung von kindern nach stpo

Beitragvon Herr-Jemine » So 14. Jan 2007, 16:33

Für die Durchsuchung bei Kindern findet ' 102 StPO
keine Anwendung.
Eine Durchsuchung bei Kindern für Zwecke der Straf-
verfolgung ist zulässig nach ' 103 Satz 1 StPO, ' 111 b
StPO, ' 111 Abs 1 Satz 2, Abs. 3 StPO, ' 163b Abs. 2
StPO. Durchsuchungen zum Zwecke der Identi-
tätsfeststellung dürfen auch bei Kindern nicht gegen deren
Willen durchgeführt werden.
Eine Durchsuchung nach ' 103 Satz 1 StPO zum Zwecke
des Auffindens von Beweismitteln im Sinne des ' 94 StPO
ist dann nicht möglich, wenn vorauszusehen ist, daß
ausschließlich Kinder an der zur Untersuchung anstehenden
rechtswidrigen Tat beteiligt waren (Verfahrenshindernis).
Für Durchsuchungen zum Zwecke der Gefahrenabwehr
gelten die polizeirechtlichen Bestimmungen.

Für die Durchsuchung bei Jugendlichen gelten die
Bestimmungen der StPO und des Polizeirechts ohne
Einschränkung.

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durchsuchung von kindern nach stpo

Beitragvon django » So 14. Jan 2007, 16:57

wobei der 103 auch wieder eine straftat voraussetzt. kinder können lediglich eine rechtwidrige tat begehen.
ich meine zb die durchsuchung eines kindes nach diebstahl vor ort.

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Beitragvon django » So 14. Jan 2007, 17:57

keiner eine ahnung???

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durchsuchung von kindern nach stpo

Beitragvon springer » So 14. Jan 2007, 18:37

Die StPO kann man logischerweise ausschließen - dann bleibt ja eigentlich nur noch das PolG übrig, und genau danach würde ich nach dem Diebesgut durchsuchen.

Der Bestohlene hat einen (privatrechtlichen) Anspruch darauf, seine Eigentum zurückzuerhalten (Eigentum ist schließlich ein Grundrecht). Also geht es um den Schutz privater Rechte (das Eigentum), und um die Herausgabe des Eigentums zu gewährleisten, wird das Kind nach dem Eigentum durchsucht.

§ 40 HSOG Sicherstellung

Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können eine Sache sicherstellen,

1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,

2. um die Eigentümerin oder den Eigentümer oder die rechtmäßige Inhaberin oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen,...


Nach § 40 Nr. 1 HSOG darf ich das Stehlgut also sicherstellen, und die DS begründe ich mit § 36 I Nr. 1 HSOG:

§ 36 HSOG Durchsuchung und Untersuchung von Personen

(1) Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können eine Person durchsuchen, wenn

1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen, ...


Eine Anzeige wegen Diebstahl wird geschrieben, das Kind wird als Zeuge geführt. Häuft sich die Anzahl der von dem Kind begangenen Straftaten, dann ist sogar eine ED-Behandlung nach § 19 HSOG möglich.

Das ist es jetzt für Hessen, ich nehme mal an, dass die anderen Bundesländer ähnliche Regelungen haben.

Gruß,
Springer

edit:
@django

Kinder können eine Straftat begehen; sie können dafür lediglich nicht bestraft werden, weil sie lt. § 19 StGB nicht schuldfähig sind. § 19 StGB schließt nur die Schuld des Kindes aus und sagt nicht, dass Kinder keine Straftaten begehen können.

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Beitragvon Matti » So 14. Jan 2007, 19:19

@ django

wär mal n versuch wert den leuten ein paar stunden zum antworten zu geben und nich immer gleich rumzuheulen ob denn niemand ahnung hat.. find ich nich sehr höflich..

zumal du gerade mal 1 stunde wartest und sofort den nächsten post rausknallst ..


wer für fachliteratur zu faul is und fragt muss auch antworten abwarten können


^^ :lol:
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durchsuchung von kindern nach stpo

Beitragvon Polfex » So 14. Jan 2007, 19:42

Hallo Django,

die Durchsuchung bei Kindern kann grundsätzlich nur nach Polizeirecht durchgeführt werden.

Mögliche Ausnahmen sind: Durchsuchung nach § 102 StPO dann, wenn die Suche nur dazu dient, Einziehungs- oder Verfallsgegenstände aufzufinden und Durchsuchung nach § 103 I StPO dann, wenn die Durchsuchung ausschließlich dem Auffinden von Belastungsmaterial dient, das gegen Dritte (keine Kinder) verwendet werden soll.

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Beitragvon django » So 14. Jan 2007, 19:54

@springer danke erstmal!
das geht natürlich auch nach dem hamburger sog.
meine frage frage bezog sich aber auf die stpo.
für mich stellt sich die frage, ob ich über den verfall und dann die zurückgewinnungshilfe 111k gehen kann.
beim verfall wird nur von einer rechtswidrigen tat gesprochen. also etwas was kinder auch begehen können.
für eine straftat fehtl ja definitiv die schuld.



@matti wenn ich mal wieder eine frage zu der dringlichkeit meines threads hab, schick ich dir ne pn, ok?

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Beitragvon Matti » So 14. Jan 2007, 20:20

@django

brauchst du nich, ich denke du hast das problem mittlerweile begriffen (und ja ich hab die ironie verstanden) ;-D
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Beitragvon django » So 14. Jan 2007, 21:02

ich hoffe, du schreibst in anderen threads sinnvollere beiträge.....

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Beitragvon springer » So 14. Jan 2007, 21:23

matti hat nicht ganz unrecht - wenn ein Kommentar hier überflüssig war, dann wars deiner über sie.

Einen Anspruch auf Antwort hast Du hier nicht.

Gruß,
Springer

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Beitragvon django » So 14. Jan 2007, 21:41

@polfex das ist genau das was ich meinte. danke

@springer wenn ich hier eine frage stelle und etwas unter zeitdruck stehe, dann brauch ich sicher keine anderen kommentare wie diese von matti. aber mehr fiel ihm/ihr wohl auch nicht zum thema ein. schade...

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Beitragvon springer » So 14. Jan 2007, 21:45

Schön, ich habs verstanden...

Gruß,
Springer

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durchsuchung von kindern nach stpo

Beitragvon Matti » So 14. Jan 2007, 21:45

wenn du unter zeitdruck stehst dann rufe kollegen oder andere kommilitonen an (schätz du bist auch noch im studium oder? wenn nich, umso trauriger diese art hier an den tag zu legen)

wenn hier leute immer wieder ne schnelle antwort für irgendne doofe hausarbeit oder ausarbeitung brauchen, selbst zu faul sind, sich was rauszusuchen, und dann auch noch rumpöbeln, dann find ich das voll überflüssig..

:bindagegen:

mir fällt noch jede menge zu dem thema ein aber wozu? ich setze mich gern in rechtlichen fragen mit jemandem auseinander wenn man das ganze dann ruhig diskutieren kann, vllt mal ne kontroverse meinung hat etc..

aber dieses schnelle "los hier ich brauch ne antwort sofort und wenn nich dann seid ihr alle bescheuert kann denn hier niemand was"

.. das werd ich garantiert nich auch noch mit ner antwort würdigen, die du eh nich zu schätzen weißt..

soviel dazu
Zuletzt geändert von Matti am So 14. Jan 2007, 21:47, insgesamt 1-mal geändert.
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