Formvorschriften des § 163 b

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Moderator: schutzmann_schneidig

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Formvorschriften des § 163 b

Beitragvon Dame » So 24. Jan 2010, 12:14

Guten Morgen..

Ich habe mal eine bescheidene Frage zu den Formvorschriften des § 163 b StPO.

In meinen Unterlagen wird von dem Recht gesprochen, dass die Person ihre Angehörigen informieren kann, sofern dies die Maßnahme nicht gefährdet.
Bisher war dieses Recht auf den § 163 c II gestützt. Mittlerweile wurde an dieser Stelle etwas im Gesetz geändert. Nach welcher Norm besteht dieses Recht jetzt oder entfällt die Benachrichtigung der Angehörigen?? :polizei13:

Liebe Grüße und vielen Dank.

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Re: Formvorschriften des § 163 b

Beitragvon 1957 » So 24. Jan 2010, 12:19

die entsprechende norm findest du in 114b II nr. 6 stpo.

ist gültig ab dem 01.01.2010 und gilt für alle "f auf der grundlage der stpo estgenommen", also auch für 163b.

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Re: Formvorschriften des § 163 b

Beitragvon Dame » So 24. Jan 2010, 12:22

Danke. ;D

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Re: Formvorschriften des § 163 b

Beitragvon Controller » So 24. Jan 2010, 12:42

Bei Interesse dazu:
der Fred hier im Unterforum :ja:

http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... 46&t=54074
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -


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