Richter verweigert die Blutentnahme
Moderator: schutzmann_schneidig
Re: Richter verweigert die Blutentnahme
Controller, natürlich halten wir auch in Berlin die Besch. vor Ort fest bis eine Entscheidung gefallen ist. Nur macht es - wenn wir das jetzt eng diskutieren wollen - doch einen Unterschied in der Intensität der Maßnahme, ob ich jemanden am Ort anhalte und ggf. auch festhalte oder ob ich ihn verbringe. Auch wenn beides gleichwohl eine Freiheitsbeschränkung darstellen dürfte. Dass 81a zum Zwecke der Durchführung der BE zeitgleich eine Rechtsgrundlage für das Verbringen darstellt, ist hier völlig unstrittig. Nur unterliegt nach meiner Ansicht - streng genommen - dann eben auch das Verbringen unter Richtervorbehalt, so wie auch die BE als solche.
Man macht hier aus welchen Erwägungen auch immer heraus den zweiten vor dem ersten Schritt. Der Sinn erschließt sich mir nicht so ganz? Aber vielleicht klärst Du mich noch auf
Gruß
Man macht hier aus welchen Erwägungen auch immer heraus den zweiten vor dem ersten Schritt. Der Sinn erschließt sich mir nicht so ganz? Aber vielleicht klärst Du mich noch auf
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Re: Richter verweigert die Blutentnahme
boah vladdi
ist eine meiner leichtesten Übungen, denn
den Tatbestand der Freiheitsberaubung im Amt
gibt es immer noch nicht
Auch wenn du das weiter stur behauptest
James
dasVerfahren wegen Freiheitsberaubung im Amt durch die Instanzen durch steht,
ist eine meiner leichtesten Übungen, denn
den Tatbestand der Freiheitsberaubung im Amt
gibt es immer noch nicht
Auch wenn du das weiter stur behauptest
James
sorry, mir auch nichtDer Sinn erschließt sich mir nicht so ganz
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Richter verweigert die Blutentnahme
Stand doch da: Rein rechtlich schränkst Du die Freiheit schon ein beim Anruf. Wonach? Hat ja noch kein Richter entschieden, mit dem telefonierst Du ja noch.
Und was ist, wenn einer Stress macht? Dann entscheidest Du wg. GiV. Wäre das dann nicht provozierte GiV?
Nicht falsch verstehen: Du sollst so handeln wie es bei euch geregelt ist, ich will Dich nicht missionieren.
Meines Erachtens ist es eine nicht fertig gedachte Herangehensweise mit diversen Fragezeichen.
vladdi: Wie viele Anlässe hast Du eigentlich so, bei denen Du wg. BE in Zusammenhang mit Verkehrsdelikten handeln musst?
Und was ist, wenn einer Stress macht? Dann entscheidest Du wg. GiV. Wäre das dann nicht provozierte GiV?
Nicht falsch verstehen: Du sollst so handeln wie es bei euch geregelt ist, ich will Dich nicht missionieren.
Meines Erachtens ist es eine nicht fertig gedachte Herangehensweise mit diversen Fragezeichen.
vladdi: Wie viele Anlässe hast Du eigentlich so, bei denen Du wg. BE in Zusammenhang mit Verkehrsdelikten handeln musst?
Re: Richter verweigert die Blutentnahme
Dann sind wir uns einig.James
Zitat:
Der Sinn erschließt sich mir nicht so ganz
sorry, mir auch nicht
Gruß
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Re: Richter verweigert die Blutentnahme
Völlig richtig.Diag hat geschrieben:Stand doch da: Rein rechtlich schränkst Du die Freiheit schon ein beim Anruf. Wonach? Hat ja noch kein Richter entschieden, mit dem telefonierst Du ja noch.
Nur macht es eben im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit streng genommen einen (zumindest zeitlich) nicht ganz unerheblichen Unterschied, ob ich jemanden zur Dienststelle (bei uns: Gewahrsam) verbringe und dann telefoniere oder ob ich gleich am Ort telefoniere. Ich weiß nicht wie das bei euch ist, aber bei uns kommt es durchaus nicht selten vor, dass eine BE abgelehnt wird. Dann habe ich den durch die halbe Stadt verbracht, um den dann dort ohne BE zu entlassen? Sieht nicht nur blöd aus, ich halte das auch rechtlich für nicht ganz unproblematisch.
Bis jetzt konnte mir hier noch keiner eine Begründung liefern welche Vorteile ein Anruf von der Dienststelle ggü. einem Anruf vom Ort aus hat.
Provozierte GiV?Und was ist, wenn einer Stress macht? Dann entscheidest Du wg. GiV. Wäre das dann nicht provozierte GiV?
Sehr freundlichNicht falsch verstehen: Du sollst so handeln wie es bei euch geregelt ist, ich will Dich nicht missionieren.
Kannst Du das ausführen? Ich hatte ja nun schon gefragt, welcher Sinn dahinter steckt erst von der Dienststelle aus anzurufen? Ich kann da keinen Vorteil erkennen.Meines Erachtens ist es eine nicht fertig gedachte Herangehensweise mit diversen Fragezeichen.
Gruß
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Re: Richter verweigert die Blutentnahme
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Freu dich einen Ast.
@diag
Gar keine. Und?
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Re: Richter verweigert die Blutentnahme
So wie ich das verstand James, wunderten wir ( Diag und ich) uns eher, warum
Interessanter finde ich die Frage aus dem 81a (2) aus der Formulierung:
bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung
denn dies stellt ja den klaren Bezug zu den
Will sagen, je klarer das Ermittlungsbild bei Antreffen,
also z.B starke Schlangenlinien und heftiger Alkoholgeruch, Gleichgewichtsstörungen etc....
Test von 2,xx Promille usw.
desto weniger wird der Untersuchungserfolg durch Verzögerung gefährdet und desto weniger häufig lässt sich die eigene Anordnung begründen.
Vladdi
nun eingeschnappt ......
wenn von der Dienststelle aus telefoniert wird. Aber okStaatsanwälte/Amtsanwälte sind da not amused
Interessanter finde ich die Frage aus dem 81a (2) aus der Formulierung:
bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung
denn dies stellt ja den klaren Bezug zu den
aus 81a (1) her.Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind
Will sagen, je klarer das Ermittlungsbild bei Antreffen,
also z.B starke Schlangenlinien und heftiger Alkoholgeruch, Gleichgewichtsstörungen etc....
Test von 2,xx Promille usw.
desto weniger wird der Untersuchungserfolg durch Verzögerung gefährdet und desto weniger häufig lässt sich die eigene Anordnung begründen.
Vladdi
nun eingeschnappt ......
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Re: Richter verweigert die Blutentnahme
@vladdi: Och, hörte sich anders an...
SirJames: Bei uns fährt man zur Dienststelle, nicht ins Gewahrsam (wobei auch das noch weit wäre für alle Dienststellen).
Da wir keine Dauerbereitschaft haben, stellt sich die Frage bei uns nicht. Nachts können wir -entsprechendes Delikt vorausgesetzt- den Bereitschafts-StA nerven. Von der Dienststelle.
Als Vorteil u. a. vom Telefonieren "vom Amt" sehe ich es, den Probanden aus der Gafferlinie zu bringen, ihm mal etwas"Ruhe" zu gönnen, mit Sachbearbeitung zu beginnen (falls Wartezeit wg. Entscheidung anfällt).
Wenn ich überlege, wie man manchmal hin und her diskutiert, dann StA/Richter was schriftliches wollen... Und das draußen? Mit steigendem Unmut? Danke, nö.
SirJames: Bei uns fährt man zur Dienststelle, nicht ins Gewahrsam (wobei auch das noch weit wäre für alle Dienststellen).
Da wir keine Dauerbereitschaft haben, stellt sich die Frage bei uns nicht. Nachts können wir -entsprechendes Delikt vorausgesetzt- den Bereitschafts-StA nerven. Von der Dienststelle.
Als Vorteil u. a. vom Telefonieren "vom Amt" sehe ich es, den Probanden aus der Gafferlinie zu bringen, ihm mal etwas"Ruhe" zu gönnen, mit Sachbearbeitung zu beginnen (falls Wartezeit wg. Entscheidung anfällt).
Wenn ich überlege, wie man manchmal hin und her diskutiert, dann StA/Richter was schriftliches wollen... Und das draußen? Mit steigendem Unmut? Danke, nö.
Zuletzt geändert von Diag am Fr 23. Sep 2016, 18:47, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Richter verweigert die Blutentnahme
@controller
In der Sache sind wir uns einig. Aber wenn das in manchen Bereichen so ist, dann ist das so.
Und wenn du dich wegen des Zusatz "im Amt' so anstellst, dann habe ich da keinen Bock drauf. Den Inhalt meines Beitrages hast du ja verstanden. Über Inhalte diskutiere ich, Wortklauberei finde ich blöd
In der Sache sind wir uns einig. Aber wenn das in manchen Bereichen so ist, dann ist das so.
Und wenn du dich wegen des Zusatz "im Amt' so anstellst, dann habe ich da keinen Bock drauf. Den Inhalt meines Beitrages hast du ja verstanden. Über Inhalte diskutiere ich, Wortklauberei finde ich blöd
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Re: Richter verweigert die Blutentnahme
boah vladdi,
das ist doch keine Wortklauberei.
Es sind Tatbestände, die es entweder gibt oder eben nicht !
Und, was mir viel zu kurz kommt generell hier im Forum:
Das Recht lebt von einer akkuraten, peniblen Ausdrucksweise;
wenn man mitdiskutieren will, sollte man sich daran halten.
Es ist nun z.B. hier im Zusammenhang ein gewaltiger Unterschied,
ob z. b. eine Blutprobe einem Beweiserhebungsverbot oder einem Beweisverwertungsverbot unterliegt - auch wenn das fast so klingt, als wäre es das gleiche Wort!
das ist doch keine Wortklauberei.
Es sind Tatbestände, die es entweder gibt oder eben nicht !
Und, was mir viel zu kurz kommt generell hier im Forum:
Das Recht lebt von einer akkuraten, peniblen Ausdrucksweise;
wenn man mitdiskutieren will, sollte man sich daran halten.
Es ist nun z.B. hier im Zusammenhang ein gewaltiger Unterschied,
ob z. b. eine Blutprobe einem Beweiserhebungsverbot oder einem Beweisverwertungsverbot unterliegt - auch wenn das fast so klingt, als wäre es das gleiche Wort!
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Re: Richter verweigert die Blutentnahme
Das war hier ja auch nicht mein/unser Punkt?desto weniger wird der Untersuchungserfolg durch Verzögerung gefährdet und desto weniger häufig lässt sich die eigene Anordnung begründen
Ok, das ist sicherlich Geschmackssache. Nach meiner (bescheidenen) Erfahrung reagieren die allermeisten Besch. auf die ca. fünf bis zehn Minuten vom Anruf bis zur Entscheidung gelassener als auf das Verbringen. Die, die die BE nicht freiwillig machen und das sind ja dann die hier diskutierten Fälle, sind ja da gerne etwas angespannt. Ob die dann entspannter sind, wenn ich die für das Telefonat verpacke und wegfahre, um sie dann bei Ablehnung wieder zu entlassen - und das ganze für lau? Mir wärs unangenehm. Wie gesagt, Geschmackssache.Als Vorteil u. a. vom Telefonieren "vom Amt" sehe ich es, den Probanden aus der Gafferlinie zu bringen, ihm mal etwas"Ruhe" zu gönnen, mit Sachbearbeitung zu beginnen (falls Wartezeit wg. Entscheidung anfällt).
Wenn ich überlege, wie man manchmal hin und her diskutiert, dann StA/Richter was schriftliches wollen... Und das draußen? Mit steigendem Unmut? Danke, nö.
Schriftstücke wollte im Rahmen einer Anordnung BE noch kein Richter von mir haben. Und wenn der Unmut soweit steigt, dass ich nicht in Ruhe draußen telefonieren kann, teile ich das dem StA mit, lege auf und fahre los.
Wie gesagt, ich will mich da nicht missverstanden wissen - ich kritisiere nicht die Praxis anderer Bundesländer. Es ist eben nicht überall gleich - und das ist ja auch völlig legitim
Gruß
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Re: Richter verweigert die Blutentnahme
Und das finde ich dann wieder wenig logisch.SirJames hat geschrieben:Und wenn der Unmut soweit steigt, dass ich nicht in Ruhe draußen telefonieren kann, teile ich das dem StA mit, lege auf und fahre los.
Ich glaube aber, wir sind wieder an dem Punkt "für Berlin muss man geboren sein"...
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Re: Richter verweigert die Blutentnahme
Ich verbringe auch niemanden zur Dienststelle. Ich halte ihn fest, bis die Entscheidung durch den Richter / B-StA gefallen ist.
Was macht ihr, wenn der Richter / B-StA "NÖ" sagt und ihr auf der Dienststelle seid? Das können auf dem Landrevier gut und gerne mal 10 - 15 km Distanz sein.
Ich persönlich musste draußen schon B-StA förmlich knechten, weil z.B. der Beschuldigte nicht gepustet hat, aber nach Alkohol stank, da hätte man eine PD-Feier machen können. Jetzt hätte ich den im Revier an der Backe und der B-StA, der sonst nur Wirtschaftsdelikte bearbeitet, sagt nein.
Ich habe etwas festgestellt. Ich muss den Richter fragen, ob er es genauso sieht. Just in dem Moment ist er Beschuldigter / Betroffener.
Das Festhalten basiert nicht auf 81a StPO, eher auf 163 StPO.
Mach jemand Späne, wird er nach dem PolG uZ angewandt, um die noch möglicherweise ausstehende polizeiliche Maßnahme durchzuziehen.
Was macht ihr, wenn der Richter / B-StA "NÖ" sagt und ihr auf der Dienststelle seid? Das können auf dem Landrevier gut und gerne mal 10 - 15 km Distanz sein.
Ich persönlich musste draußen schon B-StA förmlich knechten, weil z.B. der Beschuldigte nicht gepustet hat, aber nach Alkohol stank, da hätte man eine PD-Feier machen können. Jetzt hätte ich den im Revier an der Backe und der B-StA, der sonst nur Wirtschaftsdelikte bearbeitet, sagt nein.
Ich habe etwas festgestellt. Ich muss den Richter fragen, ob er es genauso sieht. Just in dem Moment ist er Beschuldigter / Betroffener.
Das Festhalten basiert nicht auf 81a StPO, eher auf 163 StPO.
Mach jemand Späne, wird er nach dem PolG uZ angewandt, um die noch möglicherweise ausstehende polizeiliche Maßnahme durchzuziehen.
Re: Richter verweigert die Blutentnahme
Ich klink mich hier lieber mal kurz aus. Und lasse mir das ein oder andere auf der Zunge zergehen...
Ich muss mir übrigens keine Gedanken über eine Landdienststelle machen, wenn ich dort keinen Dienst verrichte.
Nacht.
Ich muss mir übrigens keine Gedanken über eine Landdienststelle machen, wenn ich dort keinen Dienst verrichte.
Nacht.
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Re: Richter verweigert die Blutentnahme
denke ich muss jetzt auch erst mal VerdauenIch klink mich hier lieber mal kurz aus.
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