Wie willst du bei einer durchgeführten BE, einen Nachtrunk beweisen? Dafür benötigst du zwei Entnahmen, mit einer Zeitdifferenz zwischen 30 - 45 min.poliziotto hat geschrieben: Unsere StPO ist da vielleicht etwas altmodisch, aber gleichzeitig eben auch 100%ig korrekt bzw. sichergehend. Beispiel: Der TV sagt, ein Nachtrunk habe nicht stattgefunden. Der AAK wird mittels Draeger 9110 festgestellt und der TV entlassen. Vor Gericht kommt dann die Auflösung: Der TV will Nachtrunk geltend machen -> Begleitstoffanalyse nicht mehr möglich. Es geht einfach um eine 100%ige Absicherung, sodass im Strafverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss immer wieder auf das Beweismittel zugegriffen werden kann.
Genau wie beim Blut, kann ich 2x zum Atemtest beten.
Genauso zählt die nachträgliche Angabe von Mischkonsum nicht. Ich muss mich auf der MD80 entscheiden. Kreuze ich nur Alkohol an, wird auch nur auf Alkohol kontrolliert.