Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?

Fachliche Diskussionen zu o.g. Themenbereichen

Moderator: schutzmann_schneidig

panama
Cadet
Cadet
Beiträge: 9
Registriert: Do 22. Dez 2011, 09:47

Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?

Beitragvon panama » Di 27. Dez 2011, 14:38

Viele die hier schreiben sind noch gar keine Polizisten, warten auf ihr EAV, befinden sich in der Ausbildung, werden niemals Polizist sein, kennen Polizei aus dem Fernsehen oder schreiben hier einfach ihre Gedanken, die sie im wahren Dienstalltag niemals äußern oder äußern dürfen. Also alles halb so wild (hoffe ich zumindest). Und einige rechtliche Probleme interessieren an der Hochschule aber nicht im wahren Leben (es gibt ja Juristen, die Recht beurteilen und Polizisten, die eben keine Juristen sind).

1957
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 7794
Registriert: Sa 2. Dez 2006, 00:00

Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?

Beitragvon 1957 » Di 27. Dez 2011, 15:14

ich bin fast sicher, dass sich hierzu kein azubi oder möchtegernpolizist zu wort gemeldet hat.

Benutzeravatar
Controller
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 17824
Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00

Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?

Beitragvon Controller » Di 27. Dez 2011, 15:24

panama hat geschrieben:Und einige rechtliche Probleme interessieren an der Hochschule aber nicht im wahren Leben
das wahre Leben endet manchmal vor Gericht :polizei10:

nur mal so :pfeif: :pfeif:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

Gast

Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?

Beitragvon Gast » Di 27. Dez 2011, 15:50

Ich verstehe die problematik nicht ganz. Ich habe einen tatverdächtigen, bei dem die identität nicht zweifelsfrei feststeht. Dh er ist erstmal vorläufig festgenommen. Dann biete ich ihm an dass wir eine nachschau in seiner wohnung durchführen im ihm weitere maßnahmen wie haft, edbehandlung usw erstmal zu ersparen. Stimmt er zu und führt sich dann trotzdem auf habe ich doch keinerlei probleme....knallt er mir zb die tür vor der nase zu, habe ich einen flüchtigen verdächtigen-> ich tret ihm die tür ein und er wird drinnen abgelegt. Führt er sich in der wohnung auf -> er wird abgelegt. Und zwar jeweils ohne nach seinem pass zu suchen. Anschliessend zur dienststelle und dort dann das volle
Programm. Wegen der durchsuchung seiner wohnung nach dem pass verständige ich dann einen richter. Beim pass kann man meiner ansicht nach gefahr im vrzug nicht begründen, da

der pass ja nicht wegläuft.
Worin liegt euer problem im? praktischen?

Gast

Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?

Beitragvon Gast » Di 27. Dez 2011, 15:53

Nebenbei...btm kann -wie bereits dargestellt- nie ein zufallsfund sein. Es handelt sich hierbei IMMER um ein beweismittel bzw. einen einziehungsgegenstand. Teilweise wirklich erschreckend was die draußen arbeitenden kollegen fuer ein rechtliches wissen an den tag legen...

Benutzeravatar
Oeli
Administrator
Administrator
Beiträge: 678
Registriert: Mi 7. Apr 2004, 00:00
Wohnort: BaWü
Kontaktdaten:

Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?

Beitragvon Oeli » Di 27. Dez 2011, 17:15

Ich bitte solche Kommentare wie diese hier:
andererseits beherrscht der ein oder andere kollege sein handwerkszeug nicht.
und
Teilweise wirklich erschreckend was die draußen arbeitenden kollegen fuer ein rechtliches wissen an den tag legen...
zu unterlassen.

Das Forum und speziell diese Sektion dient dazu, Problematiken zu diskutieren.
Wie ihr sicherlich gelernt habt, gibt es nicht nur DIE EINE Meinung.

Danke
CopZone - Polizei / Zoll / Justizvollzug -
Forum, Chat, Polizeinachrichten, Stellentausch und mehr...
http://www.CopZone.de
mail@copzone.de

Gast

Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?

Beitragvon Gast » Di 27. Dez 2011, 17:31

Im recht gibt es eine große bandbreite....das ist richtig. Aber wenn jemand zb verbreitet btm sei ein zufallsfund, dann ist das schlicht und ergreifend falsch. Aber werde solche kommentare in zukunft unterlassen, versprochen. Aus mir sprach nur die verzweiflung in dem moment ;)

Benutzeravatar
krisjugo
Corporal
Corporal
Beiträge: 340
Registriert: Mi 6. Jun 2007, 00:00

Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?

Beitragvon krisjugo » Mi 28. Dez 2011, 08:10

thewavemaster hat geschrieben:knallt er mir zb die tür vor der nase zu, habe ich einen flüchtigen verdächtigen-> ich tret ihm die tür ein und er wird drinnen abgelegt...
Wegen der durchsuchung seiner wohnung nach dem pass verständige ich dann einen richter. Beim pass kann man meiner ansicht nach gefahr im vrzug nicht begründen, da

der pass ja nicht wegläuft.
Worin liegt euer problem im? praktischen?
in diesem Falle pauschal die Tür eintreten? Wie begründest du hier die Gefahr im Verzug? Kann der Tatverdächtige aus dem Fenster springen? (5. Stock oder noch höher)
Verdächtiger in Wohnung ist nicht automatisch die dringende gegenwärtige Gefahr, dass er sich dem Verfahren entzieht...
Im Einzelfall ist GiV zwar möglich, aber auch dann nur, wenn das sauber begründet werden kann (tatsächliche Anhaltspunkte). Ansonsten gilt weiter der Richtervorbehalt

Benutzeravatar
DocSnuggles
Lieutenant
Lieutenant
Beiträge: 1376
Registriert: Sa 17. Apr 2010, 20:24

Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?

Beitragvon DocSnuggles » Mi 28. Dez 2011, 09:48

Diag hat geschrieben:...beschlagnahme das Zeugs nach 94ff...
Ich hoffe doch, dass Du bei Btm lieber auf § 111b StPO in Verbingung mit § 33 BtmG zurückgreifst.... :polizei2:
Zuletzt geändert von DocSnuggles am Mi 28. Dez 2011, 13:44, insgesamt 1-mal geändert.
"Oft ist "kritisch" eine gute Eigenschaft, manchmal aber auch ein Synonym für "keine Ahnung, aber für alles eine Meinung"."
Hessen78

Benutzeravatar
Vito
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 8255
Registriert: So 24. Jul 2005, 00:00
Wohnort: Da wo man babbele dud
Kontaktdaten:

Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?

Beitragvon Vito » Mi 28. Dez 2011, 12:34

Und ich hoffe, Du hast ne Zahl vergessen :polizei1:
BildFreiheit für die SpareribsBild

Gast

Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?

Beitragvon Gast » Mi 28. Dez 2011, 12:58

Der kerl is flüchtig...damit ist giv kein problem. Und damit muss ich auch keinen richter verständigen, egal in welchem stock seine wohnung ist.

Benutzeravatar
DocSnuggles
Lieutenant
Lieutenant
Beiträge: 1376
Registriert: Sa 17. Apr 2010, 20:24

Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?

Beitragvon DocSnuggles » Mi 28. Dez 2011, 13:44

Vito hat geschrieben:Und ich hoffe, Du hast ne Zahl vergessen :polizei1:
Hatte ich. Weihnachtsträgheit...;O)
"Oft ist "kritisch" eine gute Eigenschaft, manchmal aber auch ein Synonym für "keine Ahnung, aber für alles eine Meinung"."
Hessen78

Diag
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 8910
Registriert: So 6. Jan 2008, 00:00

Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?

Beitragvon Diag » Mi 28. Dez 2011, 14:32

Doc: Jo, sollte wohl auch mit rein... :flehan: :buhu:
Hatte mich so auf die 94-108-Schlacht eingeschossen und den Rest unterschlagen... :wall:

Benutzeravatar
Mainzelmann2001
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 10136
Registriert: Di 30. Mai 2006, 00:00
Wohnort: Rheinhessen
Kontaktdaten:

Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?

Beitragvon Mainzelmann2001 » Mi 28. Dez 2011, 15:39

Diag hat geschrieben: Meiner Meinung nach hinkt die Darstellung der StA. Aber die müssens ja verantworten... Wobei es letztendlich ohnehin egal ist, das Ende vom Lied ist eh das gleiche...
Das ist nur fast richtig. Wenn ich nämlich den 108 i.v.m. 103 weiterlese, speziel den 103 I 2 betreffend wird die Unterscheidung von Zufallsfund und "hindeuten" zu zufälligem Fund, Einziehungsgegenstand, eigene Straftat, eigentlich recht deutlich.

Den "Zufallsfund" muss ich liegen lassen, den zufälligen Fund kann ich beschlagnahmen und weiter verarbeiten.
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.

Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.

Diag
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 8910
Registriert: So 6. Jan 2008, 00:00

Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?

Beitragvon Diag » Mi 28. Dez 2011, 15:55

Es ging hier aber um nen 102er... :polizei2:


Zurück zu „Strafrecht und Strafprozessrecht“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende