Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?
Moderator: schutzmann_schneidig
Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?
Viele die hier schreiben sind noch gar keine Polizisten, warten auf ihr EAV, befinden sich in der Ausbildung, werden niemals Polizist sein, kennen Polizei aus dem Fernsehen oder schreiben hier einfach ihre Gedanken, die sie im wahren Dienstalltag niemals äußern oder äußern dürfen. Also alles halb so wild (hoffe ich zumindest). Und einige rechtliche Probleme interessieren an der Hochschule aber nicht im wahren Leben (es gibt ja Juristen, die Recht beurteilen und Polizisten, die eben keine Juristen sind).
Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?
ich bin fast sicher, dass sich hierzu kein azubi oder möchtegernpolizist zu wort gemeldet hat.
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Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?
das wahre Leben endet manchmal vor Gerichtpanama hat geschrieben:Und einige rechtliche Probleme interessieren an der Hochschule aber nicht im wahren Leben
nur mal so
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?
Ich verstehe die problematik nicht ganz. Ich habe einen tatverdächtigen, bei dem die identität nicht zweifelsfrei feststeht. Dh er ist erstmal vorläufig festgenommen. Dann biete ich ihm an dass wir eine nachschau in seiner wohnung durchführen im ihm weitere maßnahmen wie haft, edbehandlung usw erstmal zu ersparen. Stimmt er zu und führt sich dann trotzdem auf habe ich doch keinerlei probleme....knallt er mir zb die tür vor der nase zu, habe ich einen flüchtigen verdächtigen-> ich tret ihm die tür ein und er wird drinnen abgelegt. Führt er sich in der wohnung auf -> er wird abgelegt. Und zwar jeweils ohne nach seinem pass zu suchen. Anschliessend zur dienststelle und dort dann das volle
Programm. Wegen der durchsuchung seiner wohnung nach dem pass verständige ich dann einen richter. Beim pass kann man meiner ansicht nach gefahr im vrzug nicht begründen, da
der pass ja nicht wegläuft.
Worin liegt euer problem im? praktischen?
Programm. Wegen der durchsuchung seiner wohnung nach dem pass verständige ich dann einen richter. Beim pass kann man meiner ansicht nach gefahr im vrzug nicht begründen, da
der pass ja nicht wegläuft.
Worin liegt euer problem im? praktischen?
Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?
Nebenbei...btm kann -wie bereits dargestellt- nie ein zufallsfund sein. Es handelt sich hierbei IMMER um ein beweismittel bzw. einen einziehungsgegenstand. Teilweise wirklich erschreckend was die draußen arbeitenden kollegen fuer ein rechtliches wissen an den tag legen...
Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?
Ich bitte solche Kommentare wie diese hier:
Das Forum und speziell diese Sektion dient dazu, Problematiken zu diskutieren.
Wie ihr sicherlich gelernt habt, gibt es nicht nur DIE EINE Meinung.
Danke
undandererseits beherrscht der ein oder andere kollege sein handwerkszeug nicht.
zu unterlassen.Teilweise wirklich erschreckend was die draußen arbeitenden kollegen fuer ein rechtliches wissen an den tag legen...
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Danke
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Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?
Im recht gibt es eine große bandbreite....das ist richtig. Aber wenn jemand zb verbreitet btm sei ein zufallsfund, dann ist das schlicht und ergreifend falsch. Aber werde solche kommentare in zukunft unterlassen, versprochen. Aus mir sprach nur die verzweiflung in dem moment ;)
Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?
in diesem Falle pauschal die Tür eintreten? Wie begründest du hier die Gefahr im Verzug? Kann der Tatverdächtige aus dem Fenster springen? (5. Stock oder noch höher)thewavemaster hat geschrieben:knallt er mir zb die tür vor der nase zu, habe ich einen flüchtigen verdächtigen-> ich tret ihm die tür ein und er wird drinnen abgelegt...
Wegen der durchsuchung seiner wohnung nach dem pass verständige ich dann einen richter. Beim pass kann man meiner ansicht nach gefahr im vrzug nicht begründen, da
der pass ja nicht wegläuft.
Worin liegt euer problem im? praktischen?
Verdächtiger in Wohnung ist nicht automatisch die dringende gegenwärtige Gefahr, dass er sich dem Verfahren entzieht...
Im Einzelfall ist GiV zwar möglich, aber auch dann nur, wenn das sauber begründet werden kann (tatsächliche Anhaltspunkte). Ansonsten gilt weiter der Richtervorbehalt
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Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?
Ich hoffe doch, dass Du bei Btm lieber auf § 111b StPO in Verbingung mit § 33 BtmG zurückgreifst....Diag hat geschrieben:...beschlagnahme das Zeugs nach 94ff...
Zuletzt geändert von DocSnuggles am Mi 28. Dez 2011, 13:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?
Und ich hoffe, Du hast ne Zahl vergessen
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Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?
Der kerl is flüchtig...damit ist giv kein problem. Und damit muss ich auch keinen richter verständigen, egal in welchem stock seine wohnung ist.
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Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?
Hatte ich. Weihnachtsträgheit...;O)Vito hat geschrieben:Und ich hoffe, Du hast ne Zahl vergessen
"Oft ist "kritisch" eine gute Eigenschaft, manchmal aber auch ein Synonym für "keine Ahnung, aber für alles eine Meinung"."
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Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?
Doc: Jo, sollte wohl auch mit rein...
Hatte mich so auf die 94-108-Schlacht eingeschossen und den Rest unterschlagen...
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Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?
Das ist nur fast richtig. Wenn ich nämlich den 108 i.v.m. 103 weiterlese, speziel den 103 I 2 betreffend wird die Unterscheidung von Zufallsfund und "hindeuten" zu zufälligem Fund, Einziehungsgegenstand, eigene Straftat, eigentlich recht deutlich.Diag hat geschrieben: Meiner Meinung nach hinkt die Darstellung der StA. Aber die müssens ja verantworten... Wobei es letztendlich ohnehin egal ist, das Ende vom Lied ist eh das gleiche...
Den "Zufallsfund" muss ich liegen lassen, den zufälligen Fund kann ich beschlagnahmen und weiter verarbeiten.
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Re: Grenzen der Passeinsicht in der Wohnung !?
Es ging hier aber um nen 102er...
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