Hallo!
Gesetzt den Fall : Täter A und B begehen irgendwo eine Straftat und die Polizei kommt hinzu. Die Polizei läßt beide Täter pusten. Ist dies später in einem Verfahren verwertbar? Ich hab meine Bedenken, da keine Messung der BAK auf dem Revier durchgeführt wurde.Wie seht ihr das?
MfG
Alkoholkontrolle am Tatort gerichtsverwertbar?
Moderator: schutzmann_schneidig
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Re: Alkoholkontrolle am Tatort gerichtsverwertbar?
Bist du Polizist??
Re: Alkoholkontrolle am Tatort gerichtsverwertbar?
Ist das denn relevant?
MfG
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Re: Alkoholkontrolle am Tatort gerichtsverwertbar?
Ja, denn dann wüsstest (solltest wissen) du die Antwort.
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"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.
Re: Alkoholkontrolle am Tatort gerichtsverwertbar?
Danke für die hilfreichen Antworten / Kommentare!
MfG
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Re: Alkoholkontrolle am Tatort gerichtsverwertbar?
Durchaus. Ein PVB würde so eine Frage nicht stellen. Schon nach dem ersten Praktikum fragt man sowas nicht mehr.CLEANER hat geschrieben:Ist das denn relevant?
MfG
Das ist auch nicht wirklich ein diskussionswürdiges Thema, da gibt es feste Richtlinien.
Re: Alkoholkontrolle am Tatort gerichtsverwertbar?
Und für Rechtsberatung gibt's gut bezahltes Fachpersonal.
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