Körperverletzung oder Notwehr?

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-SKY-
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Körperverletzung oder Notwehr?

Beitragvon -SKY- » Sa 26. Okt 2013, 11:21

Servus ihr lieben,

kurze Frage zum folgenden Sachverhalt, bei dem es sich weder um meine eigenen Erlebnisse, noch um Hausaufgaben oder sonstiges handelt.

Da ich selber nicht dabei war, kurzer Sachverhalt: Bekannter bekam aus mir unbekannten Gründen, die es aber bestimmt gab, eine "Schelle", als Reaktion darauf hin hat er ihm aufs Auge gehauen. Die Polizei kam, führte AT durch, vernehmte die Beteiligten. Mehr weiß ich leider auch nicht.

Nun gab mein Bekannter an, er hätte in Notwehr (§32 StGB) gehandelt.

Nun zu meinem persönlichen Ergebnis: Ich bin der Meinung das er ebenfalls eine vorsätzliche KV nach §223 StGB begannen hat (er hat angegeben als Reaktion auf die Schelle, schlug er auch zu), wenn nicht sogar versuchte schwere KV (Schlag aufs Auge, somit fahrlässige (i.V.m. §18 StGB) inkaufnahme der Schädigung der Sehkraft?! - Wir sind im Strafrecht noch nicht bei diesen Delikten, ich hab sie mir mal selber angeschaut und versucht zu erklären)

Grund: Die Notwehr ist ja "die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich selbst oder einem anderen abzuwenden"...

Da die "Schelle" bereits gegeben wurde, nach seiner Beschreibung aber kein weiterer "Angriff" vorhersehbar war, ist die Handlung/Tat nicht mehr gegenwärtig, somit kein Rechtsfertigungsgrund, richtig?

Weitere Infos liegen mir, wie bereits geschrieben, nicht vor, schätze aber mit dem groben Sachverhalt kann man bereits erste Schlüsse ziehen.

Danke bereits im Voraus für Euer Bemühen :-) :hallo:
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Re: Körperverletzung oder Notwehr?

Beitragvon MICHI » Sa 26. Okt 2013, 11:58

Über Notwehr entscheidet nicht die Polizei.
Ggf. werden alle Beteiligten als Geschädigte und Beschuldigte in unterschiedlichen Strafanzeigen aufgeführt.
Gruß
MICHI


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Re: Körperverletzung oder Notwehr?

Beitragvon FlashBang » Sa 26. Okt 2013, 12:14

Also kurz gesagt:

Meiner Meinung nach keine Notwehr, da der Angriff des anderen bereits abgeschlossen war, somit richtig erkannt, dass es sich hierbei um ein Vergehen der KV durch den Bekannten handelt.

Schwere KV würde ich definitiv ausschließen, wenn nicht entsprechende Schädigungen auftreten.

Es wird somit auf eine der berühmt-berüchtigten wechselseitigen Körperverletzungen hinauslaufen.

Solltest du mal so einen Fall in Strafrecht vorgesetzt bekommen, dann solltest du es so lösen.

Ansonsten hat Michi natürlich recht: Draußen werden zwei Anzeigen gefertigt, die Entscheidung über das begangene Vergehen und evtl. vorliegender Rechtfertigungsgründe liegt bei der StA.

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Re: Körperverletzung oder Notwehr?

Beitragvon Stehpinkler » Sa 26. Okt 2013, 13:19

-SKY- hat geschrieben:
[...] vernehmte die Beteiligten. Mehr weiß ich leider auch nicht.[...]

:unknown:


;)

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Re: Körperverletzung oder Notwehr?

Beitragvon Mainzelmann2001 » Sa 26. Okt 2013, 15:46

@Sky

Wie du schreibst bist du angehender PVB. Nun denk dir folgenden Sachverhalt:
Person A fährt an der Ampel auf PKW von Person B auf, weil dieser bei gelb gebremst hat. Du kommst, nimmst den Unfall auf. Person A ist erregt, weil er glaubt Recht zu haben denn Person B hätte ja noch bei Geld drüber fahren können und somit wäre es nicht zum Unfall gekommen. Du willst Person A mit 35 € verwarnen und der gibt dir eine saftige Ohrfeige.

Wie handelst du:

A) du lächelst ihn freundlich an, sagst ihm, dass du ihn jetzt noch wegen KV anzeigen wirst.

B) du fiksierst ihn zusammen mit deinem Kollegen, wobei es sicher sein kann, dass die Person sich eine einfängt und legst ihm die 8 an.

Wie ich handeln würde, weiß ich, wenn du auch so handeln würdest, weißt du auch, was dein Bekannter in seiner Vernehmung angeben muss. ;D
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Re: Körperverletzung oder Notwehr?

Beitragvon -SKY- » Sa 26. Okt 2013, 16:03

Hey, danke erstmal für euer Feedback.

@FlashBang: Danke für deine ausführliche Antwort, damit kann ich am meisten bisher anfangen :-)

@Stehpinkler: Da fehlt mir definitiv noch KK (Kommunikation und Konfliktlösung), um deine Smilies richtig zu interpretieren ;-)

@Mainzelmann2001: Laut seiner Aussage wurde er bereits vernommen, mir gehts auch gar nicht darum um hier die "Wer hat Recht?"-Frage zu klären, da MICHI bereits erwähnt hat das es die Polizei nicht entscheidet, sondern hier wahrscheinlich auf zwei GES/BES Fälle hinaus läuft...

Aber dein Beispiel verstehe ich nicht so richtig, da es hier ja um zwei "normale Bürger" geht. Es ist mir schon bewusst das sich keiner gerne schlagen lässt, ich schätze aber das zuvor bestimmt Provokationen/Pöbeleien im Raum standen, so genau ist mir die Sachlage nicht bekannt, da es eben nur ein Bekannter, kein Freund ist und ich die Frage hier nur Stelle, um mein bisherigen Wissenstand zu prüfen und weil es mich einfach interessiert :-)

Es ist aber kein Grund dafür, deshalb jemanden selber eine zu pfeffern, sondern hier würde ich ggf. auf den §127 I StPO gehen und die Polizei rufen, wenn ich selber eine reine Weste habe.
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Re: Körperverletzung oder Notwehr?

Beitragvon Mainzelmann2001 » Sa 26. Okt 2013, 16:27

@Sky

Es geht hier um Rechtstheorie und Praxis.
Auch als PVB darfst du dem keine knallen wenn der Angriff beendet und kein neuer zu erwarten ist.

Im Regelfall wirst du den aber dennoch zur Raison bringen indem du ihm die 8 anlegst oder sonstwie fixierst. Warum? Nun, damit eben sonst nichts weiter passiert.

Und genau das ist der Kasus Knacktus der Notwehr.

Natürlich musst du dein Handeln entsprechend begründen. Ob du nun vernommen wirst oder einen Bericht schreibst bleibt sich gleich. Wenn du hingehst und schreibst, dass der dir eine geknallt hat, drei Schritte zurückging und kein weiterer Angriff zu erwarten war, du ihm aber aus Revance dennoch eine gescheuert hast, hast du regelmäßig ebenfalls mit einer Anzeige zu rechnen, ob als Normalbürger oder als PVB.

Regelmäßig ist es aber so, dass die Person welche zu einer solchen Attacke ausholt schon recht erregt ist und diese Erregung auch nicht urplötzlich abklinkt, somit auch mit weiteren Aktionen zu rechnen ist. Diese Situation muss natürlich genau beschrieben werden.
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Re: Körperverletzung oder Notwehr?

Beitragvon -SKY- » Sa 26. Okt 2013, 16:47

Okay, jetzt verstehe ich voraus du hinaus möchtest/wolltest. Das man da nicht "überreagiert", ist klar, aber als PVB dürfe man doch zur Eigensicherung die Handfesseln anlegen, da ja bereits eine konkrete Gefahr vom BES ausging und man ihn deshalb fesselt, oder? Das ist zwar ein ganz anderes Thema, aber wenn es jetzt im Raum liegt, würde ich mich über eine Antwort freuen.

Jetzt verstehe ich auch, weshalb die Polizei nicht entscheidet, sondern der Staatsanwalt bzw. die Gerichte sich "darum streiten", es ist wohl vieles Einzelfallentscheidungen und Situations- und Auslegungsabhängig.
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Re: Körperverletzung oder Notwehr?

Beitragvon Mainzelmann2001 » Sa 26. Okt 2013, 17:14

-SKY- hat geschrieben: Jetzt verstehe ich auch, weshalb die Polizei nicht entscheidet, sondern der Staatsanwalt bzw. die Gerichte sich "darum streiten", es ist wohl vieles Einzelfallentscheidungen und Situations- und Auslegungsabhängig.
Das ist völlig richtig, und deshalb ist es gerade als PVB äußerst wichtig sein Handeln sauber und nachvollziehbar zu begründen. Und zum Thema Fesselung: POG RLP
Eine Person, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, darf gefesselt werden, wenn durch Tatsachen begründete Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass sie

1.

Polizeibeamte oder Dritte angreifen, Widerstand leisten oder Sachen beschädigen wird,
2.

fliehen wird oder befreit werden soll oder
3.

sich töten oder verletzen wird.
auch hier musst du konkrete Anhaltspunkte haben, dass er weitermachen wird. Natürlich ist das locker begründbar. Aber auch eine Schlag als Erwiederung der Schelle wäre begründbar. Man sollte sich vor seiner Begründung, egal ob PVB oder Bürger eben erstmal ein paar Gedanken machen.
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Re: Körperverletzung oder Notwehr?

Beitragvon -SKY- » Sa 26. Okt 2013, 17:34

@Mainzelmann2001: Vielen Dank für deine Mühe :-) Wieder was dazu gelernt und den Horizont erweitert :-)

Danke auch an alle anderen.
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Re: Körperverletzung oder Notwehr?

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 26. Okt 2013, 18:13

Angriff war beendet, somit würde ich eine KV sehen. Ob dann die StA / Richter das Ding einstellt, die Strafe runter schraubt, etc pp geht uns als PVB nichts an.
Aber der Angriff war nun einmal vorbei.

Ob man menschlich vlt auch so reagiert hätte, kA. Wir waren nicht in der Situation dabei...

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Re: Körperverletzung oder Notwehr?

Beitragvon Mainzelmann2001 » Sa 26. Okt 2013, 18:28

Ghostrider1 hat geschrieben:Angriff war beendet, somit würde ich eine KV sehen. Ob dann die StA / Richter das Ding einstellt, die Strafe runter schraubt, etc pp geht uns als PVB nichts an.
Aber der Angriff war nun einmal vorbei.

Ob man menschlich vlt auch so reagiert hätte, kA. Wir waren nicht in der Situation dabei...
Ghost, wir klären das natürlich nicht, haben aber durch unsere Ermittlungen die Voraussetzungen zu schaffen.

Wenn sich jetzt zwei Kontrahenten gegenüberstehen und nach verbaler Attacken der eine dem anderen eine Schelle gibt, und dieser dem nun einen Faustschlag auf die Nase versetzt, ab wann siehst du denn den Angriff von ersterem als beendet an?
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Re: Körperverletzung oder Notwehr?

Beitragvon PotionMaster » So 27. Okt 2013, 06:48

Ich stimme zu. Die Gegenwärtigkeit des Angriffs würde ich hier nicht einfach so verneinen. Das ganze ist ein einheitlicher Komplex. Ein Angriff bleibt gegenwärtig, solange die Gefahr der Rechtsgutverletzung oder deren Vertiefung andauert.

Woher wusste dein Freund, dass der Angreifer nicht noch einmal schlagen würde?

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Re: Körperverletzung oder Notwehr?

Beitragvon Ghostrider1 » So 27. Okt 2013, 07:13

Die Gegenwärtigkeit hört für mich auf, wenn er eine drauf bekommen hat. Und keine weiteren Angriffe folgen.

Der Rückschalg erfolgt nicht im ms-Bereich. Erstmal muß das Gehirn verarbeiten, was da eben geschehen ist und und und.
Aber um genau dass zu klären, wie weit man jetzt Gegenwärtigkeit ansieht, sind Gerichte da. Anzeige KV an beide und aus die Maus.

Postion, mit dieser Frage und hätte-wäre-wenn, kannst du dich mal ganz tief rein reiten.
Gab es weitere Handlungen, die auf einen Angriff hindeuteten oder nicht. DAS ist die Frage. Siehe erster & zweiter Satz.

Wie würdest du vor Ort den SV abarbeiten?

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Re: Körperverletzung oder Notwehr?

Beitragvon PotionMaster » So 27. Okt 2013, 07:22

Eine Gefahr weiterer Schläge sehe ich durchaus gegeben. Ist auch nicht so weit weg von jeglicher Lebenserfahrung, dass einem ersten Schlag ein zweiter folgt. "Was wäre, wenn" ist bei Notwehr insofern manchmal durchaus eine Frage, denn das Opfer muss eine Verletzung seiner Rechtsgüter nicht abwarten. Ein Angriff ist bereits bei einer Bedrohung eben dieser gegeben. Siehst du dich nicht bedroht, wenn dich gerade einer geschlagen hat und noch vor dir steht? Was wäre, wenn du dich nicht verteidigst. Das meine ich damit.

Um Millisekunden geht es hier nicht. Ein Angriff bleibt auch gegenwärtig, wenn der Angreifer mal die Waffe verliert. Ein Angriff bleibt gegenwärtig, wenn eine Wiederholung einer Rechtsgutverletung unmittelbar zu befürchten ist.

Hier steht der Angreifer vor dem Opfer, hat es bereits geschlagen und entfernt sich wohl nicht? Daher meine Frage, warum der TE bzw. dessen Freund wusste, dass der Angriff beendet war. Durchaus keine unwichtige Frage :polizei2: Ist er zurückgegangen und hat damit gezeigt, dass der Angriff wirklich beendet ist? Hat er die Hände in die Taschen gesteckt? Oder blieb er einfach da stehen? Das ist kein "Was wäre wenn" sondern ein Hinweis auf die Absichten des Täters.


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