Strafrecht

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Re: Strafrecht

Beitragvon DerLima » So 1. Dez 2013, 22:29

Eben genau deswegen ist es kein Unglücksfall.
Das Ereignis ist nicht plötzlich "eingetreten" sondern wurde hervorgerufen.
Die Beispielhafte Aufzählung verdeutlicht doch schon, dass es sich bei einem Unglücksfall eher um einen Unfall handelt, als um eine willentliche Handlung.
Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein Unglücksfall ein plötzliches eintretendes Ereignis, das eine unmittelbare Gefahr eines erheblichen Schadens für Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert hervorruft oder hervorzurufen droht (BGH, Beschluss v. 10.03.1954, GSSt 4/53).
Er wurde durch den A jedoch in eine hilflose Lage versetzt. B kann sich nicht selbst helfen und dies wurde durch den A verursacht.
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Re: Strafrecht

Beitragvon Peppermintpete » So 1. Dez 2013, 22:34

Peppermintpete hat geschrieben:Beispielhaft genannt seien Haushalts- oder Verkehrsunfälle, aber auch Krankheiten, wenn sich der Zustand plötzlich und bedrohlich verschlimmert, ebenso vorsätzliche oder fahrlässige Straftaten
Besonders darauf beruht mein Diskussionsgrundsatz. Es wurde durch den KO-Schläger zwar keine vollumfängliche Straftat hingelegt (weil ja Notwehr), Tatbestandlich dürfte aber unstrittig eine KV vorliegen...
:keks:

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Re: Strafrecht

Beitragvon Kassel2012 » So 1. Dez 2013, 22:53

Zumal es für das Opfer plötzlich war.

Edit: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/99/4-365-99.php3

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Re: Strafrecht

Beitragvon DerLima » Mo 2. Dez 2013, 13:13

Die KV liegt vor. Unfraglich.
Und genau deswegen ist es mMn auch eine Aussetzung, ihn dann seinem Schicksal zu überlassen.
Und eben keine unterlassene Hilfeleistung.
In dem von dir angebrachten Fall sind die Verletzungen selbst aber jene, die den Tod herbeiführten.
Als unmittelbare Folge.
Hier im Fall ist es ja so, dass der Tod eintritt weil derjenige Bewusstlos ist. Und der A diese Bewusstlosigkeit hervorgerufen hat und somit in eine hilflose Lage versetzt hat.
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