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Re: Versammlung ohne Leiter

Verfasst: Fr 5. Sep 2014, 17:28
von Diag
Und was soll ich da Deiner Meinung nach raus lesen?

Re: Versammlung ohne Leiter

Verfasst: Fr 5. Sep 2014, 18:21
von florianxxx
Ich als nicht-PVB lese da raus:

Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut, die Wahrnehmung dieses darf nicht an zu hohe Schranken geknüpft werden, die Polizei hat, wann immer möglich, die Versammlung zu ermöglichen.

Der Beschluss spricht u.a. auch davon, dass sich die "Staatsmacht - gegebenenfalls unter Bildung polizeifreier Räume - besonnen zurückhält". Und dass "Auflösung und Verbot nur zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen dürfen.", insbesondere die Verletzung Anmeldepflicht "nicht schematisch zur Auflösung oder zum Verbot berechtigt".

Es bleibt eine unangemeldete Versammlung ohne Leiter, die friedlich ist. Die fehlende Anmeldung ist verschmerzbar (mit Grund ist Verkehrsregelung und Organisation polizeilicher Maßnahmen - bei der Lage wohl kaum notwendig). Der fehlende Leiter ist ein Straftatbestand - aber im Sinne der Auslegung des BVerfG ist der nur für Auflagen/Weisungen der Polizei und zum Einwirken auf die Demonstrationsteilnehmer notwendig - wenn solche nicht nötig sind, ist der Leiter entbehrlich. Die Versammlung ist auch friedlich. Also warum auflösen?

Re: Versammlung ohne Leiter

Verfasst: Fr 5. Sep 2014, 18:25
von Beobachter
@Diag:
Na, das was unserer VorschreiberInnen auch schon erkannt haben:
Das Versammlungsrecht ist eine "heikle Kiste" und und bevor so eine (friedliche) Versammlung rechtmäßig aufgelöst werden kann, müssen Mindermaßnahmen...Gespräche....Güterabwägungen...das dauert...
Bis dahin haben die ihre paar Zettel fertig verteilt und gehen ohnehin von selber nach Hause.

Man KANN natürlich all diesen Begründungs-und Dokumentationsaufwand auch für ein paar Owis betreiben, wenn man mit Leidenschaft bei der Sache ist. Denn wer derjenige werden soll, den man mit der Straftat behängt, is ja noch nich ganz klar.
Man kanns auch einfach lassen.
Und sich zur Beruhigung des eigenen Gewissens an den Schutzzweck des Versammlungsgesetzes erinnern, der dahin geht, unfriedliche und unorgansierte Menschenansammlungen zu verhindern.
Acht Leute für ne halbe Stunde in ner Fußgängerzone?
Das verträgt der Rechtsstaat sicherlich auch ohne Anmeldung.
Also jedenfalls verbraucht man für die Begründung nicht so furchtbar viel Papier und Zeit.
Wenn sich das anders entwickelt, kann man ja immer noch...
Oder? :gruebel:

Re: Versammlung ohne Leiter

Verfasst: Fr 5. Sep 2014, 18:27
von Gast
Moin!
...damit liegt die Entscheidung nicht mehr bei mir.
:applaus:

Respekt.

Dann hinterfrage doch bitte nicht, was ggf. möglich wäre...oder weigerst Du Dich, eine ganz sicher von mir angeordnete Auflösung bzw. sehr deutlich beschränkende Auflagen durchzusetzen?

Der Brokdorf-Beschluss richtet sich an beide Seiten, die Verpflichtung zur Kooperation gilt auch für Demonstranten.

Gruß :polizei4:

Re: Versammlung ohne Leiter

Verfasst: Fr 5. Sep 2014, 18:42
von DerLima
@Beobachter:
Grundsätzlich hast du damit recht. ABER: den Aussagen nach handelt es sich zudem um eine regelmäßig stattfindende Versammlung. Es ist dabei nicht absehbar, ob diese immer so klein bleiben wird.
Insofern wäre es schon Zweckmäßig, einen Leiter derselben zu haben und damit einen Ansprechpartner.

Re: Versammlung ohne Leiter

Verfasst: Fr 5. Sep 2014, 22:03
von wolfi71
@kanadier: Wenn du da einen zu Boden bringst, nur weil der seinen Ausweis nicht vorzeigt, hast du am Samstag drauf eine Demo gegen S21 mit 20.000 Leuten, die stundenlang durch die Stadt ziehen. Die Leute von der BFE und die anderen Einheiten werden dir dankbar sein. Deswegen ist die Devise, das Thema nicht hoch hängen. Kannst natürlich scharf drauf sein, in den Volksfestwochen eine Großdemo über die Hauptstätter Straße und die Schillerstraße zu kriegen. Im Moment ist es recht ruhig und friedlich. Was machst du, wenn die Montagsdemos wieder in die Schillerstraße kommen und dort es dann zum Verkehrschaos kommt?

So oder so ähnlich wird die Polizeiführung denken und deswegen das Thema kleinhalten. Und im Ordnungsamt ist der Bürgermeister bald zur Wahl anstehend. Die Mehrheit im Gemeinderat für ihn steht keinesfalls, es gibt auch keine "bürgerliche Mehrheit". Deswegen werden Owis auch nicht sonderlich willkommen sein.

Re: Versammlung ohne Leiter

Verfasst: Fr 5. Sep 2014, 23:47
von Lone Soldier
Ach so, dann macht man das Treffen von Maßnahmen davon abhängig, ob es oben gut ankommt. Nichts tun ist natürlich immer ne Bank. Da passieren keine Fehler. Ist nicht meine Denke. Wenn ich mich zum Einschreiten entschieden habe und wenn es rechtmäßig ist, ziehe ich es auch durch. Sollte ich dafür in der nächsten Beurteilung bestraft werden (wäre bei meinem Chef glaube ich gar nicht mal so), weiß ich immerhin, was ich von so einem Vorgesetzen halten kann. Vielleicht kann gerade ein Nichteinschreiten dazu führen, dass man es beim nächsten Mal noch doller treibt. Danken mir die Kollegen dann fürs Nichtstun? Müsste ich morgen so einen Fall entscheiden wäre meine Lösung:

Alle acht Teilnehmer sind BS nach dem § 26 VersG und Betroffene im OWI-Verfahren. Den Anfangsverdacht kann man hier begründen. Personalien werden festgestellt und Auflagen erteilt (Versammlungsleiter; bleiben auf Fußweg; Dauer der Versammlung etc.). Sicherstellung der Transparente nach Versammlungsende. IDF ggf. auch nach Versammlungsende. Dann wird sie aber ohne Wenn und Aber durchgezogen. Laufen die anderen Auflagen, würde ICH nur wegen dem fehlenden Versammlungsleiter nicht auflösen.

Dass dies natürlich keine Pauschallösung ist, sollte klar sein. Aber wenn ich mich anders entscheide, sollte es dafür mehr Gründe geben, als die Angst davor eine unpopuläre Maßnahme zu treffen und zu vertreten.

Re: Versammlung ohne Leiter

Verfasst: Sa 6. Sep 2014, 00:56
von Brathühnchen
Wo ist das Problem?
Solang sie keinen Stress machen. Oder ist es inhärent alles mit Verboten und Verpflichtungen zu versehen? Provokation entfernt von schutzmann_schneidig -Verwarnung-
Ach so, dann macht man das Treffen von Maßnahmen davon abhängig, ob es oben gut ankommt.
Nicht, ob es oben gut ankommt...
Sondern, ob es die Gesellschaft für gut heißt. Diese erzeugt die Polizeirechte. Tritt man den Willen der Gesellschaft mit Füßen, braucht man sich nicht zu wundern, dass die Gesellschaft die staatliche Exekutive ablehnt.

Aktio = Reaktio... Mappus hat es nicht gelernt [er und seine Polizei bekommt dafür auch vor Gericht eine geklatscht], die aktuelle Regierung schon.

Re: Versammlung ohne Leiter

Verfasst: Sa 6. Sep 2014, 01:19
von Diag
@Beo: Ich kenne und schätze das hohe Gut der Versammlungsfreiheit. Ich würde auch nicht "mit dem Knüppel" auflösen. Es ging mir nur um den angesprochenen kategorischen Ausschluss der Auflösung. Sooo stumpf sind unsere Schwerter und Pflugscharen dann auch nicht...

Re: Versammlung ohne Leiter

Verfasst: Sa 6. Sep 2014, 11:42
von Gast
Moin!
Wenn du da einen zu Boden bringst, nur weil der seinen Ausweis nicht vorzeigt,...
Das mag ja sein und ich bin bestimmt ein Freund von szenarischem Denken...aber grade weil das Versammlungsrecht ein extrem hochwertiges und sensibles Grundrecht mit einer sehr, sehr verzweigten Urteilslandschaft ist lasse ich nicht zu, dass einige Bildungsbürgertumshansel dieses Recht missbrauchen.

Pelz/nass....das alte Prinzip.

Im übrigen habe ich den Eindruck, dass viele Kollegen vollkommen rechtmässig täglich Menschen wegen deutlich geringerer Verstöße zu Boden bringen (müssen).

Gruß :polizei4:

Re: Versammlung ohne Leiter

Verfasst: Sa 6. Sep 2014, 15:18
von Brathühnchen
@Chaos:
Normen haben einen Zweck.
Und nicht: Die Normen sind der Zweck.

Und: Normen unreflektiert umzusetzen, weil sie existieren und nicht weil sie die Lage verbessern, zeugt nicht von Flexibilität und Weitsicht. Provokation entfernt von schutzmann_schneidig

Re: Versammlung ohne Leiter

Verfasst: Sa 6. Sep 2014, 20:28
von Gast
Moin!
Tritt man den Willen der Gesellschaft mit Füßen...
ICH will S21, weil ich den gut finde.

ICH will Einsätze von WaWe, weil sie effektiv sind.

Warum muss ich mich von Menschen treten lassen, die sich den Normen des Versammlungsrechtes nicht unterordnen wollen?

Warte..... :polizei10: .....nein.

Gruß :polizei4:

Re: Versammlung ohne Leiter

Verfasst: Sa 6. Sep 2014, 20:54
von Brathühnchen
Hast du doch alles.

Aber du scheinst meinen Beitrag auch nicht verstanden zu haben. Muss nun auf ein Konzert. A bientot

Re: Versammlung ohne Leiter

Verfasst: Sa 6. Sep 2014, 20:55
von wolfi71
@Lone Soldier: Kannst es ja gerne machen. Wundere dich dann aber auch nicht über die Reaktionen, auch aus dem Landtag. Z.B. ist es um dioe Kennzeichnungspflicht sehr ruhig geworden, obwohl das ein Anliegen der SPD und der Grünen war. Das kocht dann ganz schnell wieder hoch.

Und ja, man sollte, wenn es sich um etwas derart kritisches handelt, sehr wohl danach richten ob man durch kleinliches beharren auf einer Rechtsnorm, die ggf im Zweifel eh wieder kassiert oder eingeschränkt wird, den eingekehrten Frieden wieder gefährdet.

Es schadet nie ein bisschen den Blick zu weiten, anstatt die Scheuklappen anzulegen und den Tunnelblick zu haben.

Wenn der TE unbedingt ein paar Anzeigen haben will, dann soll er die aggreiven Bettler beanzeigen und die Organisation, die dahinter steht, aufklären. Da hat er genug zu tun und braucht sich nicht um ein paar friedliche Zettelverteiler zu kümmern.

Re: Versammlung ohne Leiter

Verfasst: Sa 6. Sep 2014, 21:03
von Gast
Moin!
Es schadet nie ein bisschen den Blick zu weiten, anstatt die Scheuklappen anzulegen und den Tunnelblick zu haben.
Steht hier irgendwo ein Phrasenschwein?

5€ wären angemessen.

Gruß :polizei4: