Zulässigkeit von Aufnahmen als Beweisfoto mittels pri. Handy
Moderator: schutzmann_schneidig
Re: Zulässigkeit von Aufnahmen als Beweisfoto mittels pri. H
die Beschlagnahme der Kamera als Tatmittel -> StPO
Re: Zulässigkeit von Aufnahmen als Beweisfoto mittels pri. H
Ach, echt? Und deshalb trifft die Regelung der StPO auf ihn zu?
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Re: Zulässigkeit von Aufnahmen als Beweisfoto mittels pri. H
Reicht es nicht aus, wenn der andere Kollege im Auto Zeuge ist?
Wer Яechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
- Ghostrider1
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Re: Zulässigkeit von Aufnahmen als Beweisfoto mittels pri. H
Früher bestimmt, heute nein.
Ich sehe da keine Probleme. Es wird eine Ordnungwidrigkeit fotografiert. Situtionsbedingt und nicht allg. gefilmt.
Wenn ein Bürger einen Falschparker fotografiert, dann wird das Foto auch als Beweismittel gewertet.
Und versteift euch mal nicht auf Zoll. In dem Moment zeigt nicht der Zöllner Knaecke das an, sondern die Privatperson Knaecke. Der Zoll ist für die Verfolgung der VOwi nicht zuständig.
Alt A) Er ruft die Streife und stellt sich als Zeuge
Alt B) Er zeigt es bei der BG-Stelle an und ist auch Zeuge
Damit ist der Sack zu.
Zu KnöllchenHorst.
Das Filmen ist nichts!!! Hatten wir beim Thema Dashcam. Ich darf filmen wie ich lustig bin. Das BDSG erlaubt das Anfertigen von Filmen zu privaten Zwecken. Wenn sich einer gerne den Verkehr auf Video ansieht.
Verboten ist die Weitergabe! Da würde sich KnöllchenHorst auf dünnes Eis begeben, da eine dauerhafte Aufnahme zum Zecke der Ahndung gefertig wurde.
Und selbst wenn es als Beweismittel herangezogen wird, obliegt es dem Richter, ob dieses Video unter das Beweisverwertungsverbot fällt oder nicht.
Es wurde ja schon festgestellt, dass das Filmen nicht so extrem in die individuelle Selbstbestimmung eingreift.
Warum also die Kamera als Tatmittel wegnehmen? Was hat KH genau getan?
Die Rechtssprechung verleitet dabei fast zum dauerhaften filmen.
- Ladung fällt runter und beschädigt dahinter fahrendes Fahrzeug. Beweispflicht beim Geschädigten.
- Kreuzungsunfall. Alle sagen ich hatte grün: Beweispflicht beim Geschädigten
- Nötigung / gefährliches Ausbremsen -> Sekundensache. Beweispflicht beim Geschädigten
usw usw...
Wird Zeit das die Dashcams endlich legal werden.
Ich sehe da keine Probleme. Es wird eine Ordnungwidrigkeit fotografiert. Situtionsbedingt und nicht allg. gefilmt.
Wenn ein Bürger einen Falschparker fotografiert, dann wird das Foto auch als Beweismittel gewertet.
Und versteift euch mal nicht auf Zoll. In dem Moment zeigt nicht der Zöllner Knaecke das an, sondern die Privatperson Knaecke. Der Zoll ist für die Verfolgung der VOwi nicht zuständig.
Alt A) Er ruft die Streife und stellt sich als Zeuge
Alt B) Er zeigt es bei der BG-Stelle an und ist auch Zeuge
Damit ist der Sack zu.
Zu KnöllchenHorst.
Das Filmen ist nichts!!! Hatten wir beim Thema Dashcam. Ich darf filmen wie ich lustig bin. Das BDSG erlaubt das Anfertigen von Filmen zu privaten Zwecken. Wenn sich einer gerne den Verkehr auf Video ansieht.
Verboten ist die Weitergabe! Da würde sich KnöllchenHorst auf dünnes Eis begeben, da eine dauerhafte Aufnahme zum Zecke der Ahndung gefertig wurde.
Und selbst wenn es als Beweismittel herangezogen wird, obliegt es dem Richter, ob dieses Video unter das Beweisverwertungsverbot fällt oder nicht.
Es wurde ja schon festgestellt, dass das Filmen nicht so extrem in die individuelle Selbstbestimmung eingreift.
Warum also die Kamera als Tatmittel wegnehmen? Was hat KH genau getan?
Die Rechtssprechung verleitet dabei fast zum dauerhaften filmen.
- Ladung fällt runter und beschädigt dahinter fahrendes Fahrzeug. Beweispflicht beim Geschädigten.
- Kreuzungsunfall. Alle sagen ich hatte grün: Beweispflicht beim Geschädigten
- Nötigung / gefährliches Ausbremsen -> Sekundensache. Beweispflicht beim Geschädigten
usw usw...
Wird Zeit das die Dashcams endlich legal werden.
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Re: Zulässigkeit von Aufnahmen als Beweisfoto mittels pri. H
Netter Freifahrtschein um rote Ampeln ohne Rot-Blitzer zu Überfahren.
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Re: Zulässigkeit von Aufnahmen als Beweisfoto mittels pri. H
Wer versteift sich denn auf den Zoll? Genau deshalb war ja mein Einwand bzgl. des Beitrags von vito, der das ja nach Erläuterung auch so sieht.Ghostrider1 hat geschrieben: Und versteift euch mal nicht auf Zoll. In dem Moment zeigt nicht der Zöllner Knaecke das an, sondern die Privatperson Knaecke. Der Zoll ist für die Verfolgung der VOwi nicht zuständig.
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Re: Zulässigkeit von Aufnahmen als Beweisfoto mittels pri. H
Also dass die StPO hier bei nem Zöllner ned greift düfte ja mittlerweile unbestritten sein.
Als PVB das Handy als Beweismittel beschlagnahmen - warum ? Wenn jemand vorgibt, nur die Uhrzeit abgelesen zu haben, dan ist er zwar dran - es kann ja aber mit dem Handy selbst nicht mehr nachvollzogen werden.
Der Streitpunkt wäre evtl. vor Gericht die übliche Ausrede, dass es ja kein Handy war sondern ein Dingsbums. Und wenn man an das Handy kommen sollte würde ja auch ein Foto vom Handy ausreichen. Asonsten reichen in den meisten Fällen ja die Zeugenaussagen aus. Gerät man an nen Richter, welcher die Märchen des Betroffenen glaubt - dann isses halt so.
Und "KnöllchenHorst" würde in manchen Städten ganz schön auf die Schn..... fallen.
In Frankfurt hat das AG mal enschieden, dass die regelmäßige Verkehrsüberwachung eine hoheitliche Aufgabe ist. Demnach ist dies durch Privatpersonen nicht zulässig und die Verfahren werden eingestampft.
Auch wenn es Geld in die Kassen spült - ich würde als Bußgeldstelle solche Anzeigen von "KnöllchenHorst" nicht weiter verfolgen.
Als PVB das Handy als Beweismittel beschlagnahmen - warum ? Wenn jemand vorgibt, nur die Uhrzeit abgelesen zu haben, dan ist er zwar dran - es kann ja aber mit dem Handy selbst nicht mehr nachvollzogen werden.
Der Streitpunkt wäre evtl. vor Gericht die übliche Ausrede, dass es ja kein Handy war sondern ein Dingsbums. Und wenn man an das Handy kommen sollte würde ja auch ein Foto vom Handy ausreichen. Asonsten reichen in den meisten Fällen ja die Zeugenaussagen aus. Gerät man an nen Richter, welcher die Märchen des Betroffenen glaubt - dann isses halt so.
Und "KnöllchenHorst" würde in manchen Städten ganz schön auf die Schn..... fallen.
In Frankfurt hat das AG mal enschieden, dass die regelmäßige Verkehrsüberwachung eine hoheitliche Aufgabe ist. Demnach ist dies durch Privatpersonen nicht zulässig und die Verfahren werden eingestampft.
Auch wenn es Geld in die Kassen spült - ich würde als Bußgeldstelle solche Anzeigen von "KnöllchenHorst" nicht weiter verfolgen.
Freiheit für die Spareribs
Re: Zulässigkeit von Aufnahmen als Beweisfoto mittels pri. H
Wenn Knöllchenhorst filmt ohne zu veröffentlichen zu wollen und wenn er nur den Bereich filmt, der frei einsehbar ist, welchen Straftatbestand soll er denn erfüllt haben, damit er zum StPO-Fall wird?
Für mich wäre er ein Fall fürs PolG.
Für mich wäre er ein Fall fürs PolG.
- Ghostrider1
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Re: Zulässigkeit von Aufnahmen als Beweisfoto mittels pri. H
PolG. Welche Gefahr bzw. Störung willst du beseitigen?
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Re: Zulässigkeit von Aufnahmen als Beweisfoto mittels pri. H
Lone der besagte Knöllchen Horst ist doch durch sein Anzeigenverhalten schon mehrfach negativ aufgefallen.
Laut Wikki stellte 2013 das niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg fest,
N.xxxxx (K.-Horst) gehe einer „denunziatorischen Tätigkeit“ nach und könne die Behörden nicht zwingen, die von ihm aufgezeichneten, angeblichen Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen.
Im Landkreis Göttingen hat er im Jahr 2014 etwa 600 Anzeigen aufgegeben.
Duderstädter Geschäftsleute schrieben offene Briefe an die Stadt, die Häufung sei „geschäftsschädigend“, die Betroffenen fühlten sich „verfolgt und bespitzelt“
Seit 2004 hat er über 41.000 Anzeigen erstattet (Stand 2014).
Ich könnte mir nun durchaus vorstellen, dass man da gewillt sein könnte, dem Treiben ein Ende zu setzen.
Immer unter Bezug zu dieser Aussage von durstix:
edit: 1x "doch" gestrichen und "durch" eingefügt
Laut Wikki stellte 2013 das niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg fest,
N.xxxxx (K.-Horst) gehe einer „denunziatorischen Tätigkeit“ nach und könne die Behörden nicht zwingen, die von ihm aufgezeichneten, angeblichen Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen.
Im Landkreis Göttingen hat er im Jahr 2014 etwa 600 Anzeigen aufgegeben.
Duderstädter Geschäftsleute schrieben offene Briefe an die Stadt, die Häufung sei „geschäftsschädigend“, die Betroffenen fühlten sich „verfolgt und bespitzelt“
Seit 2004 hat er über 41.000 Anzeigen erstattet (Stand 2014).
Ich könnte mir nun durchaus vorstellen, dass man da gewillt sein könnte, dem Treiben ein Ende zu setzen.
Immer unter Bezug zu dieser Aussage von durstix:
Wenn jetzt "Knöllchen Horst" der Meinung ist dass er alle vorbeifahrende Fahrzeuge filmen muss,
nur um Handy Telefonierer anzeigen zu können, kommt durchaus die StPO zum tragen.
Da schließe ich mich anGhostrider hat geschrieben:Wird Zeit das die Dashcams endlich legal werden.
edit: 1x "doch" gestrichen und "durch" eingefügt
Zuletzt geändert von Controller am Do 18. Jun 2015, 22:09, insgesamt 1-mal geändert.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Re: Zulässigkeit von Aufnahmen als Beweisfoto mittels pri. H
41000 Anzeigen auf 11 Jahre verteilt?
Hab eben selbst gelesen, unglaublich.
Das ist doch nicht mehr normal.
Hab eben selbst gelesen, unglaublich.
Das ist doch nicht mehr normal.
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