Ermittungsverfahren bei Kinden
Moderator: schutzmann_schneidig
Re: Ermittungsverfahren bei Kinden
ein strafverfahren wird meines wissens von der sta eröffnet. bei den polizeien dürfte es sich zunächst um ermittlungsverfahren handeln.
- Controller
- Deputy Inspector
- Beiträge: 17824
- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: Ermittungsverfahren bei Kinden
Diversion...klar, alte Strategie und heißt eigentlich: Angriff von der Seite.
Hab ich immer benutzt bei Jugendlichen und Heranwachsenden im Rahmen des JGG.
Gegen Kinder habe ich noch nie eine Strafanzeige geschrieben; sie kamen allerhöchstens als sonstige Personen, Zeugen, Geschädigte in Betracht.
Ich weiß nicht, ob 344 verwirklicht ist
kenne auch keine Urteile oder Vorgänge dazu.
Allerdings sagt dein Link:
Wird z.B. ein Verfahren gegen ein Kind nicht mit dem Ziel der Verfahrenseinstellung eingeleitet, kann der Tatbestand erfüllt werden, nicht dagegen schon durch die Anzeigenerstattung oder Verfahrenseinleitung als solche.
Dennoch habe ich noch nie Strafanzeigen gegen Kinder geschrieben
Hab ich immer benutzt bei Jugendlichen und Heranwachsenden im Rahmen des JGG.
Gegen Kinder habe ich noch nie eine Strafanzeige geschrieben; sie kamen allerhöchstens als sonstige Personen, Zeugen, Geschädigte in Betracht.
Ich weiß nicht, ob 344 verwirklicht ist
kenne auch keine Urteile oder Vorgänge dazu.
Allerdings sagt dein Link:
Wird z.B. ein Verfahren gegen ein Kind nicht mit dem Ziel der Verfahrenseinstellung eingeleitet, kann der Tatbestand erfüllt werden, nicht dagegen schon durch die Anzeigenerstattung oder Verfahrenseinleitung als solche.
Dennoch habe ich noch nie Strafanzeigen gegen Kinder geschrieben
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Re: Ermittungsverfahren bei Kinden
Die PDV bei uns,und sie wird sich nicht von anderen BL unterscheiden, schreibt auch bei einem Kind vor, eine Strafanzeige zu fertigen. Diese dient jedoch im Gegensatz zu sonstigen Strafanzeigen nicht der Einleitung eines Strafverfahrens, sondern lediglich der Aufklärung des Sachverhaltes.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
Take care and have fun!
Re: Ermittungsverfahren bei Kinden
Schon geil. Da kann einer in Controllers Beritt Vollgas geben. Muss halt nur am 14. Geburtstag aufhören und er hat ne komplett weiße Weste.
Re: Ermittungsverfahren bei Kinden
Bei uns wird selbstverständlich ein Ermittlungsverfahren auch bei Straftaten durch Kinder eingeleitet. Ein klassisches Beispiel ist der Ladendiebstahl. Der Ladendetektiv wird in der Regel (und wenn es nur wegen der Quote bzw. "Fangprämie" ist) die Polizei hinzuziehen und einen Strafantrag stellen.
Mit der Verfolgung Unschuldiger hat die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens erst einmal rein gar nichts zu tun. Wir verwenden das Formular "Strafanzeige", aber streichen das Wort "Strafanzeige" und ersetzen es mit "Rechtswidrige Tat eines Kindes". "Beschuldigter" wird gestrichen und mit "Tatverdächtiger" ersetzt.
Strafprozessuale Maßnahmen können übrigens im gewissen Rahmen sehr wohl getroffen werden. Das tatverdächtige Kind hat den Status eines Zeugen, somit sind auch Durchsuchungen im engen Rahmen des § 103 StPO möglich.
Bei Interesse kann man ja gern in der PDV 382 - Bearbeitung von Jugendsachen nachlesen. Dort wird das eigentlich alles abgehandelt.
Mit der Verfolgung Unschuldiger hat die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens erst einmal rein gar nichts zu tun. Wir verwenden das Formular "Strafanzeige", aber streichen das Wort "Strafanzeige" und ersetzen es mit "Rechtswidrige Tat eines Kindes". "Beschuldigter" wird gestrichen und mit "Tatverdächtiger" ersetzt.
Strafprozessuale Maßnahmen können übrigens im gewissen Rahmen sehr wohl getroffen werden. Das tatverdächtige Kind hat den Status eines Zeugen, somit sind auch Durchsuchungen im engen Rahmen des § 103 StPO möglich.
Bei Interesse kann man ja gern in der PDV 382 - Bearbeitung von Jugendsachen nachlesen. Dort wird das eigentlich alles abgehandelt.
- Beobachter
- Sergeant
- Beiträge: 753
- Registriert: Mo 16. Jan 2012, 14:53
Re: Ermittungsverfahren bei Kinden
Tja, Diag.
DAS ist der Sinn des § 19 StGB.
Dass er auch hinterher nicht für die Dinge von vorher bestraft werden darf.
Und du weißt so gut, wie alle hier, dass dein Kandidat natürlich nicht mit 14 plötzlich rechtstreu wird. Er kommt also ohnehin... DANN kanns losgehen und nicht eine Minute früher.
Dass ihr da Vorgänge habt und das Jugendamt bescheid weiß ...keine Frage.
Aber Strafanzeige ???
Der damit verbundene Papierverkehr wär doch komplett für die Katz.
Danke, Hessen78.
DAS ist der Sinn des § 19 StGB.
Dass er auch hinterher nicht für die Dinge von vorher bestraft werden darf.
Und du weißt so gut, wie alle hier, dass dein Kandidat natürlich nicht mit 14 plötzlich rechtstreu wird. Er kommt also ohnehin... DANN kanns losgehen und nicht eine Minute früher.
Dass ihr da Vorgänge habt und das Jugendamt bescheid weiß ...keine Frage.
Aber Strafanzeige ???
Der damit verbundene Papierverkehr wär doch komplett für die Katz.
Danke, Hessen78.
"Ich glaube an das Gute im Menschen, rate aber dazu, sich auf das Schlechte in ihm zu verlassen. "
Alfred Polgar
Alfred Polgar
Re: Ermittungsverfahren bei Kinden
Nee, das ist der Sinn mit Sicherheit nicht.
- Controller
- Deputy Inspector
- Beiträge: 17824
- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: Ermittungsverfahren bei Kinden
Danke für dein Verständnis ......nichtDiag hat geschrieben:Schon geil. Da kann einer in Controllers Beritt Vollgas geben. Muss halt nur am 14. Geburtstag aufhören und er hat ne komplett weiße Weste.
Wir verwenden das Formular "Strafanzeige", aber streichen das Wort "Strafanzeige" und ersetzen es mit "Rechtswidrige Tat eines Kindes". "Beschuldigter" wird gestrichen und mit "Tatverdächtiger" ersetzt.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
- Beobachter
- Sergeant
- Beiträge: 753
- Registriert: Mo 16. Jan 2012, 14:53
Re: Ermittungsverfahren bei Kinden
sondern, Diag?Nee, das ist der Sinn mit Sicherheit nicht.
"Ich glaube an das Gute im Menschen, rate aber dazu, sich auf das Schlechte in ihm zu verlassen. "
Alfred Polgar
Alfred Polgar
Re: Ermittungsverfahren bei Kinden
Sondern dass er <14 schuldunfähig ist und nicht weiter verfolgt wird. Nicht, dass man sich bei > 14 keine Gedanken mehr über die Zeit davor machen darf. Und die Gedanken bestehen bei der Polizei in der richtigen Erfassung der Taten.
Re: Ermittungsverfahren bei Kinden
Der Papierkram ist auch nicht aufwändiger als bei einer Mitteilung an das Jugendamt. Wie das Formular letztendlich heißt ist doch völlig egal. Man muss so oder so die Personalien des Kindes, des Erziehungsberechtigten und die Eckdaten des Vorfalles dokumentieren.Beobachter hat geschrieben: Dass ihr da Vorgänge habt und das Jugendamt bescheid weiß ...keine Frage.
Aber Strafanzeige ???
Der damit verbundene Papierverkehr wär doch komplett für die Katz.
Natürlich geht es nicht darum ein per Definition schuldunfähiges Kind einer Strafe zuzuführen, sondern um die in der PDV 382 doch recht anschaulich zusammengefassten pädagogischen Ziele. Die Anhörung (nicht zu verwechseln mit einer Vernehmung) von Kindern zum Tatvorwurf im Beisein der Eltern halte ich übrigens in diesem Zusammenhang für sehr sinnvoll und zielführend.
- Beobachter
- Sergeant
- Beiträge: 753
- Registriert: Mo 16. Jan 2012, 14:53
Re: Ermittungsverfahren bei Kinden
Schon klar..ich hatte oben aus Sicht der StA argumentiert...und DORT muss das Papierzeuch ja nich auch nochmal umgewälzt werden...
@Diag. Eben. In der richtigen Erfassung.
@Diag. Eben. In der richtigen Erfassung.
"Ich glaube an das Gute im Menschen, rate aber dazu, sich auf das Schlechte in ihm zu verlassen. "
Alfred Polgar
Alfred Polgar
Re: Ermittungsverfahren bei Kinden
So ist das nun einmal bei der Herrin des Verfahrens... da wird generell sehr viel Papier umgewälzt, aber das ist wieder ein anderes Thema. Die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens bei einem Kind ist da nun wirklich nicht eines der größtem Probleme. Aber das führt dann zu sehr ins off Topic...Beobachter hat geschrieben:Schon klar..ich hatte oben aus Sicht der StA argumentiert...und DORT muss das Papierzeuch ja nich auch nochmal umgewälzt werden...
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
BerndKuster 28 Mär
frenzY 24 Mär
vivienbmn 22 Mär
RalphWerner 22 Mär
Stellatimberlake4 21 Mär
burgwächter 19 Mär
KonstantinPi 18 Mär
Sven3008 18 Mär
- Top Poster
- CopZone Spende