Ermittungsverfahren bei Kinden

Fachliche Diskussionen zu o.g. Themenbereichen

Moderator: schutzmann_schneidig

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Strafanzeige gegen Kinder

Beitragvon MaxMustermann0815 » Mo 17. Mär 2008, 20:08

[quote=""Yggdrasil""]
weils einer gefragt hat..natürlich weiß ich wie anzeigen tatsächlich mit kindern aufgenommen werden und wie ihr status darin ist und wo die anzeige dann landet und was daraus wird und was noch alles auf die kinder zukommt. [/quote]

Wenn du mich damit gemeint hast: Die Frage war nicht, ob du weißt wie eine Anzeige aufgenommen wird, sondern ob du selbst schon mal eine geschrieben hast.
wenn ich nämlich in das gesetz schaue erkenn ich ganz klar, kinder sind im strafrecht ein tabu. deswegen stört es mich wenn sie als täter behandelt werden. das ist meine meinung. dass die realität anders aussieht muss ja nicht bedeuten, dass immer alles richtig gemacht wird.
Wenn Kinder als Täter behandelt würden, dann würde mich das auch stören. Tatsächlich werden sie das aber in Deutschland (rechtlich) nicht.
deswegen freut es mich persönlich auch zu hören, wie die polizeien in ganz deutschland so etwas handhaben. wer nämlich polizei kennt, der weiß, dass auf jedem revier, und wenn es manchmal nur ein paar kilometer entfernt ist, meist alles anders gemacht wird. gesetze werden in jedem kaff anders interpretiert und komischer weise haben immer alle reicht, obwohl sie sich auf die gleichen paragraphen beziehen. :wink:
Na, dann lässt sich ja nur hoffen, dass gerade der Umgang mit Kindern nicht so gehandhabt wird, wie von so manch einem hier proklamiert wird (wie z.B.: bei Kindern mach ich gar nichts...).
Die sprechen viel, aber sagen wenig!

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Strafanzeige gegen Kinder

Beitragvon MaxMustermann0815 » Mo 17. Mär 2008, 20:12

[quote=""Yggdrasil""]
ich finds nämlich gut ein problem aus möglichst vielen perspektiven zu sehen. [/quote]

An sich ist das auch eine lobenswerte Einstellung, die ich teile. Man kann aber auch ein Thema komplett zerreden und zerfragen.
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Strafanzeige gegen Kinder

Beitragvon RS1000 » Mo 17. Mär 2008, 20:18

Also in Thüringen können (sollen) solche Angelegenheiten mit der Aufschrift Sache Kinder erfolgen.
Der Gedankengang der StA liegt dabei sicher sehr unterschiedlich. Zum einen sollen Problemfälle früh erkannt werden und demenstprechend Maßnahmen eingeleitet werden.
Dazu zählt zum einen der Kontakt mit dem Jugendamt etc.

Es darf sicher keine Vernehmung der Kinder erfolgen und ähnliches. Jedoch Befragung ist dagegen möglich.
GGF sollte man hier aber daran denken, dass eventuell die Ehrziehungsberechtigten zur Verantwortung zu ziehen sind.
Schadensersatz über den Zivilweg und strafrechtlich wegen der Aufsichtspflicht.

Grüße

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Ermittungsverfahren bei Kinden

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 24. Jul 2015, 09:41

Moinsen.

Ich habe mal ne Frage wie es in anderen Bundesländern gehalten wird. Ich frage nicht ohne Grund, da es doch durchaus unterschiedliche Ansichten und sogar unterschiedliche Handlungsempfehlungen gibt. Und nein, es ist kein Schulaufgabe.

SV:
Ihr werdet zu einer Sachbeschädigung im Freibad gerufen. Ihr kommt hin und denkt euch, der sieht recht jung aus. Ihr wollt den Ausweis sehen und Kevin A. gesteht euch, dass er erst 12 Jahre alt ist.
Einer der Angestellten kennt Kevin A., weil ihre Tochter mit ihm in die Schule geht.


--> Ihr wisst also gleich zum Anfang, wer Kevin A ist und wie alt er ist. Eine IDF ist ja nicht an den Beschuldigtenstatus geknüpft, sondern an den Verdächtigen. Also noch kein E-Verfahren mit der IDF eröffnet.
163b (1) StPO hat geschrieben:Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen
Definition einer Straftat:
Eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Handlung

§ 19 StGB sagt:
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Desweiteren stellt das ein Prozesshindernis dar, und die StA hat Ermittlungsverfahren gegen Kind einzustellen.

Nun meine Frage:
Kann bei o.g. SV eigentlich ein Strafverfahren eingeleitet werden? m.M.n. nicht, denn es fehlt die Schuldhaftigkeit, also eine der 3 Säulen. Eine Säule fehlt -> keine Straftat
*** immer unter dem Gesichtspunkt, ihr erfahrt noch vor der Eröffnung des Ermittlungsverfahren, dass der Täter ein Kind ist und allein gehandelt hat ***
Es muss alles auf das PolG abgestellt werden. Die Erhebung der Daten etc pp um die zivilrechtlichen Ansprüches des Geschädigten zu sichern.

Oder eröffnet ihr ein Strafverfahren, dass Kind wird aber als Tatverdächtiger (kein rechtlicher Status) oder als Sonstige Perosn gesetzt und gebt den Sachverhalt ohne weitere Maßnahmen (ZV etc pp) an die StA ab, weil nur die StA ein Strafverfahren einstellen darf?
Das Kind wird nicht als Beschuldigter gesetzt!

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Re: Ermittungsverfahren bei Kinden

Beitragvon CMW » Fr 24. Jul 2015, 10:06

Bei uns wird es so gehandhabt, dass wir die ST schreiben, das Kind den Eltern übergeben oder haben lassen und das ganze der StA übersenden. Hintergrund ist der, dass eine Straftat erfolgt ist und die StA sich alle weiteren Schritte vorbehält.

Grundsätzlich stellt die StA als Herrin des Verfahrens Vorgänge ein.
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Re: Ermittungsverfahren bei Kinden

Beitragvon MICHI » Fr 24. Jul 2015, 10:14

Gruß
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Re: Ermittungsverfahren bei Kinden

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 24. Jul 2015, 11:06

SuFu vorher genutzt: Kinder Strafverfahren... bitte warten... bitte warten ... kein Ergebnis

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Re: Ermittungsverfahren bei Kinden

Beitragvon MICHI » Fr 24. Jul 2015, 11:45

Hab beide Themen zusammengeführt.
Gruß
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Re: Ermittungsverfahren bei Kinden

Beitragvon SirJames » Fr 24. Jul 2015, 12:03

Moin,

hatten so eine ähnliche Diskussion vor nicht allzu langer Zeit auf Arbeit. Kurzum, ich sehe es wie Du Ghosti. Nichtsdestotrotz wird bei uns der 10 Jährige als 'Tatverdächtiger' eingetragen, was ich persönlich unpassend finde. Meiner Meinung kann ein unter 14-Jähriger lediglich den Status Zeuge oder Betroffener haben.

Gruß
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Re: Ermittungsverfahren bei Kinden

Beitragvon cap.this » Fr 24. Jul 2015, 12:17

Betroffener kann er ja auch sein, wenn Polizeireicht angewendet wurde (z.b. die IDF). Da stand aber im Sachverhalt ja jetzt nichts zu.

Ansonsten kenne ich es so, dass ein Vorgang dazu gefertigt wird (Kind als Sonstige Person), der Sachverhalt aufgenommen, ein Bericht dazu und ab zur StA.
Vorher schaut man vielleicht noch, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde.

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Re: Ermittungsverfahren bei Kinden

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 24. Jul 2015, 13:49

Betroffene gibts im Owi-Verfahren und da gilt die gleiche Altersgrenze.

Zeuge hatte ein Kollege auch vorgeschlagen, aber Zeugen haben andere Rechte. Bei der StA / Richter müssen die aussagen. Zwar nicht gegen sich selbst, aber ggf. einen Anstifter verraten. Ein Beschuldigter muss das nicht.

Ist schon putzig, da selbst Handlungsrichtlinien von BL zu BL unterschiedlich sind.


Mal nebenbei:
Wird eine Straftat ohne Beschuldigten geführt, ist diese ungeklärt. Das versaut ja wiederrum die PKS. Diese "Straftat" ist aber nicht ungeklärt. :pfeif:
Und PKS steht jaaanz weit oben.

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Re: Ermittungsverfahren bei Kinden

Beitragvon Buford T. Justice » Fr 24. Jul 2015, 14:28

Bin mir gerade nicht ganz sicher, aber ich meine, bei uns in NRW geht die PKS-Meldung dann nicht als ungeklärt raus.
:applaus:

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Re: Ermittungsverfahren bei Kinden

Beitragvon coco_loco » Fr 24. Jul 2015, 14:43

Die Straftat liegt natürlich vor. Lediglich an dem Punkt Schuld mangelt es.

Bei uns wird alles ganz normal aufgenommen. Das Kind hat den Status "Tatverdächtiges Kind". IdR werden die Kinder auch vernommen. Natürlich kindgerecht. Da geht es weniger um die Tat, als um die persönlichen Umstände. Außerdem muss ein Elternteil dabeisein. Ist halt eher ein Schimpfen der Polizei. Funktioniert manchmal.

Gruß
c.
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Re: Ermittungsverfahren bei Kinden

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 24. Jul 2015, 14:57

coco_loco hat geschrieben:Die Straftat liegt natürlich vor. Lediglich an dem Punkt Schuld mangelt es.
Und das sehe ich anders. Wenn eine der 3 Vorraussetzungen fehlt, ist es dann eine Straftat? Es fordert ja eine schuldhafte Handlung, die ein unwiderlegbar schuldunfähiger Mensch begangen hat.

Wenn es auf einem abgesperrten Hof "knallt", liegt auch kein Unfall vor, weil eine Säule nicht erfüllt wurde.

Aber es ist schon interessant zu lesen, wie unterschiedlich mit dem Thema umgegangen wird.

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Re: Ermittungsverfahren bei Kinden

Beitragvon RafaelGomez » Fr 24. Jul 2015, 15:07

Ghostrider1 hat geschrieben:
coco_loco hat geschrieben:Die Straftat liegt natürlich vor. Lediglich an dem Punkt Schuld mangelt es.
Und das sehe ich anders. Wenn eine der 3 Vorraussetzungen fehlt, ist es dann eine Straftat.
Deshalb schreiben wir 'rechtswidrige Tat eines Kindes'. In Deinem Beispiel wäre bei enger Auslegung und schreiben einer 'echten' Strafanzeige unter Umständen ja auch der 344 StGB erfüllt. Absprachen mit StA'n natürlich ausgenommen.

Gruß


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