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Gebäude gefilmt - §201a StGB erfüllt?

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 19:46
von WarumNicht
Hallo,

ich sitze gerade ziemlich tief in der Tinte und bräuchte mal ein wenig Rat. Ich hoffe die Sektion passt.

Folgendes ist passiert:
Ich bin mit einer GoPro zu einem Menschen gefahren, der auf YouTube bekannt ist. Seine Adresse usw. hat er selbst veröffentlicht mit der Aufforderung, alle Hater mögen ihn aufsuchen.
Dieser Mensch ist mir verhasst und ich dachte mir, ich erlaube mir einen Spaß und komme tatsächlich vorbei. (Weit weg wohne ich ohnehin nicht von ihm)
Ich bin dann vor seinem Grundstück stehengeblieben und habe ihn gerufen. Es war bereits dunkel. Wie manche von euch vielleicht wissen, ist die Brennweite bei GoPros sehr weit, was die Aufnahme noch entfernter scheinen lässt. (Ich war rund 10-15 Meter von dem Haus entfernt)
Mit der GoPro habe ich also das ganze Geschehen gefilmt und ich hab versucht ihn dazu zu bewegen, herunterzukommen, damit ich mit ihm reden kann.
Jedenfalls hat er ein kleines Fenster.
Er hat sofort die Polizei gerufen und die kam dann auch. Nach einigem hin und her und Gesprächen, wurde mir gesagt, dass es eine Straftat sei, wenn ich von außen praktisch in sein Zimmer hinein filme.
Jetzt bin ich also Verdächtiger einer Straftat und es wurde Anzeige gegen mich erstattet, wegen dem Verdacht auf Verletzung des höchstpersönlichen Lebensraums.

Hier meine Frage: ist der Tatbestand wirklich schon erfüllt, wenn ich aus 10-15 Meter Entfernung ohne Zoom das Gebäude gefilmt habe? Das Fenster ist relativ klein und man hat mit bloßem Auge schon fast nichts gesehen außer der Decke und einem Poster an der Wand. (Das Fenster war im Obergeschoss)
Zudem war es ja noch dunkel.
Außerdem hat man für ein paar Sekunden seine Silhouette am Fenster gesehen, als er mich angeschaut hat.
Ich weiß jetzt nicht, wie gut die GoPro im Dunkeln ist, aber alles in allem habe ich sowieso das Gefühl, dass auf den Aufnahmen so gut wie gar nichts zu sehen ist.

Sichten kann ich die Aufnahmen nicht, weil die Kamera sichergestellt wurde.

Und meine zweite Frage wäre: glaubt ihr, dass meine Ausbildung dadurch gefährdet ist? Ich persönlich sehe die ganze Sache als ziemlich banal an, da man ja sowieso fast nichts sehen wird.


Wie ist eure Meinung zu dem ganzen Sachverhalt?



MfG

Re: Gebäude gefilmt - §201a StGB erfüllt?

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 19:50
von very
In Deutschland gibt es Menschen, die verbindliche Rechtsberatung anbieten. Gemeinhin nennt man sie Rechtsanwälte. Such Dir einen, der Strafrecht kann und lass ihn seine Arbeit machen.

Und ob es Deiner Ausbildung schadet, hängt wohl vor allem davon ab, welcher Art diese Ausbildung ist.

Re: Gebäude gefilmt - §201a StGB erfüllt?

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 19:55
von WarumNicht
Natürlich bin ich mir dessen bewusst. Werde auch dahingehend mal was tun. Allerdings wollte ich hier schon mal eine Meinung. Dafür gibt es doch die Sektion?

Und die Ausbildung ist bei der Polizei.

Re: Gebäude gefilmt - §201a StGB erfüllt?

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 19:59
von Rogalsky
Warum macht man so einen Mist als PMA?

Da hättest du mal lieber auf die Ratschläge zu deinem ersten Thema hören sollen.

Re: Gebäude gefilmt - §201a StGB erfüllt?

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 20:04
von WarumNicht
Ich weiß, dass die Aktion extrem dämlich war... Jetzt ist es aber zu spät und ich würde gerne Meinungen hören. Von meinem Zugführer werde ich schon noch genug zusammengeschimpft, das müsst ihr nicht auch machen.

Re: Gebäude gefilmt - §201a StGB erfüllt?

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 20:40
von Aldous
Und deinen Zugführer bzw die entsprechende Ausbildungseinrichtung (und deren Strafrechtsdozenten) wolltest du nicht nach ihrer Meinung zum § 201a StGB befragen?

Re: Gebäude gefilmt - §201a StGB erfüllt?

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 20:41
von Controller
ui,
ehrliche Antwort ??

Jemanden, den man nur von youtube kennt, so zu hassen
WarumNicht hat geschrieben:Dieser Mensch ist mir verhasst und ich dachte mir .....
dann hinfahren, um zu "provozieren" oder was auch immer :nixweiss:

ausgerüstet mit funktionierender GoPro, die dann auch tatsächlich noch in Betrieb ist ...... :gruebel:
WarumNicht hat geschrieben: Ich persönlich sehe die ganze Sache als ziemlich banal an
imho kannst du zufrieden sein und jeden loben und preisen, wenn man sich damit zufrieden gibt,

dir nur völlige, jugendliche Extremst-Dämlichkeit zu unterstellen ........

Re: Gebäude gefilmt - §201a StGB erfüllt?

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 20:52
von WarumNicht
Du kennst den Typen nicht. Er ist einfach das ignoranteste, arroganteste Arschloch überhaupt. Spielt aber eigentlich keine Rolle.

Wenn's nur bei der Dummheit bleibt, wäre ich auf jeden Fall zufrieden. Mir ist nur wichtig, die Ausbildung nicht zu verlieren. Und da ist das Urteil ja nicht ganz unerheblich. Deswegen die Frage, ob denn 201a verwirklicht wurde.

Bin übrigens 18, falls das relevant ist.

Re: Gebäude gefilmt - §201a StGB erfüllt?

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 20:55
von Jaguar 1986
WarumNicht hat geschrieben:Du kennst den Typen nicht. Er ist einfach das ignoranteste, arroganteste Arschloch überhaupt. Spielt aber eigentlich keine Rolle.
Wer zwingt Dich seinen Channel bei Youtube zu besuchen und Dir seine sch... Art reinzuziehen? :polizei2:

Re: Gebäude gefilmt - §201a StGB erfüllt?

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 20:58
von WarumNicht
Ist nun mal unterhaltsam, wenn man sich ansieht, wie er sich dauernd zum Affen macht.

Aber wie gesagt, das spielt keine Rolle.

Re: Gebäude gefilmt - §201a StGB erfüllt?

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 21:00
von Wall.E
WarumNicht hat geschrieben:Du kennst den Typen nicht. Er ist einfach das ignoranteste, arroganteste Arschloch überhaupt. Spielt aber eigentlich keine Rolle.
Mhh also diese Aussage in einem öffentlichen Forum halte ich nur für mäßig intelligent und eines angehenden PVB unwürdig.

Was den Grund-Sachverhalt angeht... Es kommt drauf an, wie das Video im konkreten Einzelfall aussieht, was man sehen kann, was nicht pp.
Kann man (von) hier nicht beurteilen.

Re: Gebäude gefilmt - §201a StGB erfüllt?

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 21:03
von Jaguar 1986
Das verstehe ich sehr gut. Ich gucke gerne Gronkh & co..
Trotzdem darf man sich da nie so hineinsteigern, dass man quasi nicht mehr klar Denken kann und dann so eine Kurzschlusshandlung dabei heraus kommt.
Im Dienst werden Dich noch ganz andere Idioten reizen. Da wird der Typ noch gar nix gegen sein. :polizei2:

Re: Gebäude gefilmt - §201a StGB erfüllt?

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 21:03
von McFadden
Ich kenn dich nicht.
Doch anhand dessen was du hier von dir gibst fällt mir nicht mehr ein als "Leute schickt das Amt..."

Re: Gebäude gefilmt - §201a StGB erfüllt?

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 21:09
von Lone Soldier
PMA (Beamter auf Widerruf) lässt sich von jemandem, der ihm persönlich nichts getan hat, dermaßen provozieren, dass er sich nicht mehr im Griff hat, zumindest stark an der Straftat kratzt, eine sehr lachse Haltung zum Thema Grundrechte anderer Leute offenbart...da finde ich den dienst - und verwaltungsrechtlichen Aspekt fast noch spannender, als den strafrechtlichen.

Re: Gebäude gefilmt - §201a StGB erfüllt?

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 21:14
von WarumNicht
Dass ich mich nicht im Griff hatte, kann man kaum sagen. Ich habe weder ihn, noch sein Zeug angegriffen, obwohl er mich mehrfach körperlich angegangen hat, als er runterkam.
Ich bin lediglich zu ihm gefahren, wie es schon etliche vor mir getan haben.