ACAB?
Moderator: schutzmann_schneidig
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ACAB?
Servus, habe gerade ein Video bei FB gesehen aus NRW, Überschrift lautete ACAB. Ist das jetzt auch Beamten Beleidigung? Kann man dagegen vorgehen?
Video ist auf der Seite von "Generation Islam"
Video ist auf der Seite von "Generation Islam"
- Challenger
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Re: ACAB?
Gib mal "ACAB" hier in der Suchfunktion ein und beschränke die Suche auf "Nur im Betreff der Themen".
Challenger
"Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muß." (Hermann Gmeiner)
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Re: ACAB?
Den Tatbestand der "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht.
Beleidigt man einen Beamten, ist das eine normale Beleidigung. Wenn der sich beleidigt fühlt. ;)
ACAB muss sich, soweit ich mich erinnere, auf einen bestimmbaren Personenkreis beziehen. Also z.B. zwei Streifenteams. Nicht aber alle Polizisten dieser Erde.
Ergo wäre hier der Tatbestand nicht erfüllt.
Zumal... ein Bastard ist eigentlich nichts anderes als ein Mischling. Im biologischen Sinne.
Veraltet das anerkannte Kind eines Adeligen.
Dass es sich um eine Beleidigung handelt, ist ein recht neues Phänomen. Wobei neu das letzte Jahrhundert meint.
Lange Rede, gar kein Sinn: Nein.
Beleidigt man einen Beamten, ist das eine normale Beleidigung. Wenn der sich beleidigt fühlt. ;)
ACAB muss sich, soweit ich mich erinnere, auf einen bestimmbaren Personenkreis beziehen. Also z.B. zwei Streifenteams. Nicht aber alle Polizisten dieser Erde.
Ergo wäre hier der Tatbestand nicht erfüllt.
Zumal... ein Bastard ist eigentlich nichts anderes als ein Mischling. Im biologischen Sinne.
Veraltet das anerkannte Kind eines Adeligen.
Dass es sich um eine Beleidigung handelt, ist ein recht neues Phänomen. Wobei neu das letzte Jahrhundert meint.
Lange Rede, gar kein Sinn: Nein.
"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.
Re: ACAB?
Ich dachte immer, dass ein Bastard auch ein uneheliches Kind sein kann.coco_loco hat geschrieben:Den Tatbestand der "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht.
Beleidigt man einen Beamten, ist das eine normale Beleidigung. Wenn der sich beleidigt fühlt. ;)
ACAB muss sich, soweit ich mich erinnere, auf einen bestimmbaren Personenkreis beziehen. Also z.B. zwei Streifenteams. Nicht aber alle Polizisten dieser Erde.
Ergo wäre hier der Tatbestand nicht erfüllt.
Zumal... ein Bastard ist eigentlich nichts anderes als ein Mischling. Im biologischen Sinne.
Veraltet das anerkannte Kind eines Adeligen.
Dass es sich um eine Beleidigung handelt, ist ein recht neues Phänomen. Wobei neu das letzte Jahrhundert meint.
Lange Rede, gar kein Sinn: Nein.
@Topic:
Soweit ich weiß, ist ACAB oder "F- die Polizei" keine Beleidigung, erst recht keine Beamtenbeleidigung, da es diese Straftat (wie schon bereits gesagt) nicht gibt. Im Grunde macht man bei der Aussage nur gebrauch der freien Meinungsäußerung und äußert die eigene Meinung zu einem Staatsorgan, nicht aber spezifisch gegen einen oder mehrere Menschen.
"Du doofer Polizist" hingegen wäre nicht ratsam, "Ich finde die Polizei doof" ist okay.
- Kaeptn_Chaos
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Re: ACAB?
Und? Kann ja richtig gewesen sein. Oder überfordern dich die Antworten?
Re: ACAB?
Stopp, ganz so einfach ist es nicht. Das Thema muss man differenzierter betrachten.
Außerdem gibt es durchaus ein paar Unterschiede zwischen der Beleidigung vom Nachbarn oder vom Amtsträger.
Weiterhin ist hier regelmäßig öffentliches Interesse gegeben, während das im Kleingartenverein Neue-Scholle über den Zaun gerufene "du kleiner Gartenzwerg" in der Regel zu einer Einstellung mit Hinweis auf den Privatklageweg führt.
Wer mich in Ausübung des Dienstes beleidigt hat, wurde eigentlich fast immer angezeigt und hat zumindest einen Strafbefehl bekommen wenn die Beleidigung für sich alleine stand oder ist bei der Gesamtstrafeberücksichtigt worden. Der letzte hat für "Hurensohn" nochmal drei Monate Freiheitsstrafe oben drauf gepackt bekommen.
...und zur eingrenzbaren Gruppe: Für ACAB auf der Hose gibts auch schon mal 30 Tagessätze
Einen rechtlichen Rat mit
Außerdem gibt es durchaus ein paar Unterschiede zwischen der Beleidigung vom Nachbarn oder vom Amtsträger.
Auch der Dienstvorgesetzte hat das Recht, Strafantrag zu stellen.coco_loco hat geschrieben:Den Tatbestand der "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht.
Beleidigt man einen Beamten, ist das eine normale Beleidigung. Wenn der sich beleidigt fühlt. ;)
Weiterhin ist hier regelmäßig öffentliches Interesse gegeben, während das im Kleingartenverein Neue-Scholle über den Zaun gerufene "du kleiner Gartenzwerg" in der Regel zu einer Einstellung mit Hinweis auf den Privatklageweg führt.
Wer mich in Ausübung des Dienstes beleidigt hat, wurde eigentlich fast immer angezeigt und hat zumindest einen Strafbefehl bekommen wenn die Beleidigung für sich alleine stand oder ist bei der Gesamtstrafeberücksichtigt worden. Der letzte hat für "Hurensohn" nochmal drei Monate Freiheitsstrafe oben drauf gepackt bekommen.
...und zur eingrenzbaren Gruppe: Für ACAB auf der Hose gibts auch schon mal 30 Tagessätze
Einen rechtlichen Rat mit
zu besprechen macht übrigens nicht viel Sinn. Zur freien Meinungsäußerung bei Beleidgung gibst höchstrichterliche Urteile. Und bezüglich den Staatsorganen empfehle ich dir die §§ 90, 90a, 90b StGB.Soweit ich weiß
http://www.mit-sicherheit-anders.de
Ab 2018 Bewerbungen bis 31J möglich!
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Re: ACAB?
Ich habe noch nie eine Anzeige wg. Beamtenbeleidigung geschrieben.
Und ACAB in einem Video zu zeigen ist schon was anderes als ACAB auf der Hose...
Hier gings doch um konkrete Fragestellungen.
Und ACAB in einem Video zu zeigen ist schon was anderes als ACAB auf der Hose...
Hier gings doch um konkrete Fragestellungen.
"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.
Re: ACAB?
Ich bin kein Polizist oder Jurist, aber die Paragraphen, die du mir hier empfohlen hast, haben nicht wirklich was mit der Thematik zu tun.chigurh hat geschrieben:Stopp, ganz so einfach ist es nicht. Das Thema muss man differenzierter betrachten.
Außerdem gibt es durchaus ein paar Unterschiede zwischen der Beleidigung vom Nachbarn oder vom Amtsträger.
Auch der Dienstvorgesetzte hat das Recht, Strafantrag zu stellen.coco_loco hat geschrieben:Den Tatbestand der "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht.
Beleidigt man einen Beamten, ist das eine normale Beleidigung. Wenn der sich beleidigt fühlt. ;)
Weiterhin ist hier regelmäßig öffentliches Interesse gegeben, während das im Kleingartenverein Neue-Scholle über den Zaun gerufene "du kleiner Gartenzwerg" in der Regel zu einer Einstellung mit Hinweis auf den Privatklageweg führt.
Wer mich in Ausübung des Dienstes beleidigt hat, wurde eigentlich fast immer angezeigt und hat zumindest einen Strafbefehl bekommen wenn die Beleidigung für sich alleine stand oder ist bei der Gesamtstrafeberücksichtigt worden. Der letzte hat für "Hurensohn" nochmal drei Monate Freiheitsstrafe oben drauf gepackt bekommen.
...und zur eingrenzbaren Gruppe: Für ACAB auf der Hose gibts auch schon mal 30 Tagessätze
Einen rechtlichen Rat mitzu besprechen macht übrigens nicht viel Sinn. Zur freien Meinungsäußerung bei Beleidgung gibst höchstrichterliche Urteile. Und bezüglich den Staatsorganen empfehle ich dir die §§ 90, 90a, 90b StGB.Soweit ich weiß
Bundespräsident != Polizei
Ich möchte diesen Richter sehen, der mir eine Freiheitsstrafe gibt, wenn ich sage, dass der Bundespräsident ein Arschloch ist. Und um genau das geht es hier.
Wenn jemand der Meinung ist, dass alle Polizisten auf dieser Erde Bastarde sind, kann er dafür nicht bestraft werden, auch wenn er es öffentlich ausspricht. Sage ich einem Polizisten oder einer Gruppe Polizisten ins Gesicht, dass sie alle Bastarde sind, ist das wieder etwas anderes.
Freie Meinungsäußerung endet bei der Beleidigung, aber von einer Strafe für ein "harsches" ausdrücken der eigenen Meinung über eine der Staatsgewalten, habe ich noch nie etwas gehört.
Wenn die verurteilte Person zu dir Hurensohn gesagt hat, dann wurde sie für eine Beleidigung und damit Verletzung der Menschenwürde verurteilt, nicht für die Beleidigung eines Beamten. Der Beamte ist nicht mehr wert als ein anderer Mensch, oder wie war das nochmal mit dem "vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich"?
Re: ACAB?
@coco, ich habe das so verstanden dass es um Kommentare unter einem bestimmtem Video geht.
@Caprimol: Um welches Video gehts? "+++ Polizeigewalt gegen Flüchtlinge +++"?
@Ivolution, du bringst da ein paar Sachen die du mal gehört hast in den falschen Zusammenhang und durcheinander.
Wirfst selbst "Staatsorgane" in den Raum und sagst dann der Bundespräsident passt nicht in die Diskussion?
Ich geh auch nur in ein Forum für Rassekatzen und will dort bei den Großen mitreden.
Warum? Weil ich davon keine Ahnung habe.
Ich werde mich daher nicht auf eine weitere Dikussion mit dir einlassen.
Ich würde dich nur vernichten und du merkst es nichtmal.
Trotzdem ein paar Stichwörter für dich:
- Schranken der Meinungsfreiheit
- Menschenwürde ≠ Ehre
- Strafantrag durch Dienstvorgesetzte (auch ohne den Willen des Verletzten)
Anonsten, lerne durch Erfahrung:
- Geh zu ner Gruppe Polizisten und sag, dass sie alle Bastarde sind.
- Geh zu ner Gruppe Polizisten und sag, dass alle Polizisten Bastarde sind.
@Caprimol: Um welches Video gehts? "+++ Polizeigewalt gegen Flüchtlinge +++"?
@Ivolution, du bringst da ein paar Sachen die du mal gehört hast in den falschen Zusammenhang und durcheinander.
Wirfst selbst "Staatsorgane" in den Raum und sagst dann der Bundespräsident passt nicht in die Diskussion?
Ich geh auch nur in ein Forum für Rassekatzen und will dort bei den Großen mitreden.
Warum? Weil ich davon keine Ahnung habe.
Ich werde mich daher nicht auf eine weitere Dikussion mit dir einlassen.
Ich würde dich nur vernichten und du merkst es nichtmal.
Trotzdem ein paar Stichwörter für dich:
- Schranken der Meinungsfreiheit
- Menschenwürde ≠ Ehre
- Strafantrag durch Dienstvorgesetzte (auch ohne den Willen des Verletzten)
Anonsten, lerne durch Erfahrung:
- Geh zu ner Gruppe Polizisten und sag, dass sie alle Bastarde sind.
- Geh zu ner Gruppe Polizisten und sag, dass alle Polizisten Bastarde sind.
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Re: ACAB?
@chigurh ja genau um dieses Video geht es
@Kaeptn_Chaos würden mich die Antworten überfordern hätte ich mir den zukünftigen Beruf falsch gewählt, und der Protagonist rief den Ausdruck in die Kamera nicht zum Beamten
@Kaeptn_Chaos würden mich die Antworten überfordern hätte ich mir den zukünftigen Beruf falsch gewählt, und der Protagonist rief den Ausdruck in die Kamera nicht zum Beamten
Re: ACAB?
Ich dachte, es ginge um die Bezeichnung "ACAB" als Beschreibung/Überschrift zum Video. Habe das Video nicht gesehen und so verstand ich die Frage.
"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.
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Re: ACAB?
Gibt doch etliche Urteile:
- ACAB gegen einen Beamten oder eine sehr kleine Anzahl, stellt eine Beleidigung dar, wenn
a) sich der Kollege beleidigt fühlt (ich laße mich nicht Bastard nennen!)
b) der Personenkreis eng umrissen und eine Adressatengerichtetheit vorhanden ist
Eine Owi gem. § 118 OWiG kann es sein, wenn die Anzahl der Kollegen höher ist (z.B. ein Zug) und der Bürger "ACAB" in die Richtung des gesamten Zuges schreit.
ACAB wird als genau das gewertet, was es ist. Es braucht keiner mit
"Acht Cola, Acht Bier" oder "All Colors Are Beautifull" zu kommen. Das ringt einem StA oder Richter nur ein müdes Lächeln ab.
Es kam einmal so ne Leuchte mit ACAB auf der Hose zur BV aufs Revier. Anzeige gepinnt, durchgegangen, abgestraft.
@TE
Ich nehme an, du spielst auf die FB bzw. YT Seite an. Das ist nichts und gehört zum traurigen Internetalltag. Wenn es sich stört, melde es dem Betreiber der Webseite und verlange eine Löschung.
@Ivo
Mal angenommen, ich bekomme deine IP raus und ermittel deine Klar-ID. Ich stelle mich hin und sage, du und andere Nutzer die so denken, sind Arschlöscher bzw. Bildungsfern.
Glaubst du wirklich:
a) es ist okay?
b) das es straffrei ist?
Man kann die Maßnahmen der Polizei prüfen lassen. Man kann zu jedem Pups einen Anwalt kontaktieren und als Beschuldiger "Mauern". Aber warum sollte man das Recht haben, zu sagen, dass alle Polizisten Bastarde sind?
- ACAB gegen einen Beamten oder eine sehr kleine Anzahl, stellt eine Beleidigung dar, wenn
a) sich der Kollege beleidigt fühlt (ich laße mich nicht Bastard nennen!)
b) der Personenkreis eng umrissen und eine Adressatengerichtetheit vorhanden ist
Eine Owi gem. § 118 OWiG kann es sein, wenn die Anzahl der Kollegen höher ist (z.B. ein Zug) und der Bürger "ACAB" in die Richtung des gesamten Zuges schreit.
ACAB wird als genau das gewertet, was es ist. Es braucht keiner mit
"Acht Cola, Acht Bier" oder "All Colors Are Beautifull" zu kommen. Das ringt einem StA oder Richter nur ein müdes Lächeln ab.
Es kam einmal so ne Leuchte mit ACAB auf der Hose zur BV aufs Revier. Anzeige gepinnt, durchgegangen, abgestraft.
@TE
Ich nehme an, du spielst auf die FB bzw. YT Seite an. Das ist nichts und gehört zum traurigen Internetalltag. Wenn es sich stört, melde es dem Betreiber der Webseite und verlange eine Löschung.
@Ivo
Mal angenommen, ich bekomme deine IP raus und ermittel deine Klar-ID. Ich stelle mich hin und sage, du und andere Nutzer die so denken, sind Arschlöscher bzw. Bildungsfern.
Glaubst du wirklich:
a) es ist okay?
b) das es straffrei ist?
Man kann die Maßnahmen der Polizei prüfen lassen. Man kann zu jedem Pups einen Anwalt kontaktieren und als Beschuldiger "Mauern". Aber warum sollte man das Recht haben, zu sagen, dass alle Polizisten Bastarde sind?
-
- Constable
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- Registriert: So 2. Feb 2014, 10:57
Re: ACAB?
chigurh hat geschrieben:Stopp, ganz so einfach ist es nicht. Das Thema muss man differenzierter betrachten.
Außerdem gibt es durchaus ein paar Unterschiede zwischen der Beleidigung vom Nachbarn oder vom Amtsträger.
Auch der Dienstvorgesetzte hat das Recht, Strafantrag zu stellen.coco_loco hat geschrieben:Den Tatbestand der "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht.
Beleidigt man einen Beamten, ist das eine normale Beleidigung. Wenn der sich beleidigt fühlt. ;)
Weiterhin ist hier regelmäßig öffentliches Interesse gegeben, während das im Kleingartenverein Neue-Scholle über den Zaun gerufene "du kleiner Gartenzwerg" in der Regel zu einer Einstellung mit Hinweis auf den Privatklageweg führt.
Wer mich in Ausübung des Dienstes beleidigt hat, wurde eigentlich fast immer angezeigt und hat zumindest einen Strafbefehl bekommen wenn die Beleidigung für sich alleine stand oder ist bei der Gesamtstrafeberücksichtigt worden. Der letzte hat für "Hurensohn" nochmal drei Monate Freiheitsstrafe oben drauf gepackt bekommen.
...und zur eingrenzbaren Gruppe: Für ACAB auf der Hose gibts auch schon mal 30 Tagessätze
Einen rechtlichen Rat mitzu besprechen macht übrigens nicht viel Sinn. Zur freien Meinungsäußerung bei Beleidgung gibst höchstrichterliche Urteile. Und bezüglich den Staatsorganen empfehle ich dir die §§ 90, 90a, 90b StGB.Soweit ich weiß
Die genannten 30 Tagessätze hat das BVerfG kassiert, zudem erging ein weiteres Urteil, welche die grundsätzliche Strafbarkeit von ACAB, insbesondere im Bereich von Fußballstadien, einschränkt oder zumindest die Begründungspflichten für die Gerichte erhöht, warum es sich um eine individuelle Beleidigung von Polizisten handelt, die allgemeine Möglichkeit, an einem Ort auf Polizisten zu treffen ist nicht asureichend.
Siehe:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 1.2_cid383
und:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 6-036.html
- Zuchtbulle
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- Registriert: Di 27. Mai 2014, 02:31
Re: ACAB?
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(Henry Kissinger)
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