Nein, es ist deutlich komplexer. Gesellschaftlicher Ansehensverlust setzt voraus, dass "die Gesellschaft", mithin also Dritte, von der Herabsetzung Kenntnis erlangen. Das wäre bei einer Beleidigung "unter vier Augen" nicht der Fall.al-lex hat geschrieben:Man soll also durch das Strafgesetzbuch vor einer unmenschlichen gesellschaftlichen Ausgrenzung oder zumindest deutlichen Ansehensverlust beschützt werden.
Die Ehre wird also nicht ausschließlich durch die Stellung in der Gesellschaft definiert, sondern kann eine höchst individuelle Sache sein, die das Opfer mit sich selbst auszumachen hat.
Das ist nicht meine Interpretation.Wenn man nun deiner Interpretation folgt, dass Ehre eine persönliche Sache ist, dann dürfte ja der Bruder hier in der Situation dem anderen Mann eine scheuern.