Servus Kollegen,
Habe vorher in einer RTL-Serie gesehen, dass das sich "Sich Bedienen" aus Mülleimern von Supermärkten den §242 StGB erfüllen soll. Meine Frage ist nun: Wenn der Supermarkt sich dazu entschließt etwas wegzuwerfen ist es dann nicht herrenlos und somit keine fremde Sache mehr? Oder ist das Weggeworfene nach dem Wegwerfen schon im Besitz des Entsorgungsunternehmens?
Freue mich auf eure Antworten!
Gruß,
maxi117
Diebstahl aus Mülltonne eines Supermarktes
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Re: Diebstahl aus Mülltonne eines Supermarktes
Hatten wir hier auch schonmal am echten Fall:
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