Videoaufzeichnung der Vernehmungen bei schweren Straftaten

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wolfi71
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Videoaufzeichnung der Vernehmungen bei schweren Straftaten

Beitragvon wolfi71 » Mo 11. Jul 2016, 16:34

Im Bundesministerium der Justiz wird eine Änderung der StPO vorbereitet, die eine Aufzeichnung der Vernehmungen bei schweren Straftaten auf Video vorsieht und diese dann auch dem Gericht zugänglich macht.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... 823ea.html

Meines Erachtens sehr sinnvoll, auch wenn es von Seiten der Polizei abgelehnt wird. Die Technik ist vorhanden, und es vermittelt ein realistisches Bild der Vernehmungssituation. Auch kann sich das Gericht dann einen Eindruck verschaffen, wie das ablief. Erst letzte Woche kam mit dem Fund der Leichenteile der entführten 9 jährigen wieder auf, dass das Geständnis dem mutmaßlichen Täter in den Mund gelegt worden war, was dann letztlich zum Freispruch führte. Und das war ja nicht der einzige Fall, der mir auf die Schnelle in Bayern einfällt.

vladdi
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Re: Videoaufzeichnung der Vernehmungen bei schweren Straftat

Beitragvon vladdi » Mo 11. Jul 2016, 17:10

Macht Sinn.

Pauliminator

Re: Videoaufzeichnung der Vernehmungen bei schweren Straftat

Beitragvon Pauliminator » Mo 11. Jul 2016, 18:07

In den USA wird das wohl auch schon länger gemacht. Hat bei dem Steven Avery Fall dem Intelligenzgeminderten verwandten auch nicht vor irgendwas bewahrt. Obwohl in den Vernehmungsvideos ersichtlich wird dass dieser Brandon total abwesend ist und gar nicht versteht worum es geht. Aber grundsätzlich kann es ja zumindest nicht schaden.

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Re: Videoaufzeichnung der Vernehmungen bei schweren Straftat

Beitragvon CMW » Mo 11. Jul 2016, 18:12

Ich verstehe die Aufregung nicht. Bei uns werden im Sexualbereich und auch bei Kap - Delikten bereits jetzt Videoaufzeichnungen angewandt. Mit gutem Erfolg. Es gibt bei uns keinen Kollegen das negativ sieht.
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Re: Videoaufzeichnung der Vernehmungen bei schweren Straftat

Beitragvon Brot » Mo 11. Jul 2016, 18:24

Die Möglichkeit, Vernehmungen per Video aufzuzeichnen, gibt es nach derzeitiger Rechtslage schon jetzt. Hier geht es wohl darum, bei gewissen Delikten die Videoaufzeichnung der Vernehmung zwingend vorzuschreiben.


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