Hallo liebes team
Ich habe 2 geldstrafen inerhalb von 2-3 jahren bekommen, beide unter 90 tagessätze. Bei einem vergehen eines solchen gewichts bekommt man keinen eintrag, kommt eine zweite sache dazu wie in meinem fall beschrieben, dann erfolgt ein eintrag in das führungszeugnis. Dieser wird dann nach 3 jahren gelöscht wenn weiterhin nichts passiert, das ist mein wissensstand.
Ab wann zählen die 3 jahre ? Ab dann wenn man die post mit dem Strafbefehl bekommt? Das war bei mir am 08.02.2014. Am 08.02.2017 müsste es also gelöscht sein? Wenn ich also ein führungszeugnis am 10.02.2017 beantrage, dürfte nichts drin stehen, richtig? Oder kann es sein das die löschung an sich nochmal was dauert ?
Fragen über fragen, ich wäre für jede sichere antwort dankbar.
Liebe Grüße
Ab wann, löschung aus dem führungszeugnis?
Moderator: schutzmann_schneidig
Re: Ab wann, löschung aus dem führungszeugnis?
Fragst du, weil du dich bei einer Behörde bewerben willst?
Dann empfehle ich dir dort die Frage genau zu lesen, dort wird nämlich nicht auf Einträge im Führungszeugnis eingegangen.
Die Löschfristen findest du im BZRG
Dann empfehle ich dir dort die Frage genau zu lesen, dort wird nämlich nicht auf Einträge im Führungszeugnis eingegangen.
Die Löschfristen findest du im BZRG
Re: Ab wann, löschung aus dem führungszeugnis?
Wie oft möchtest du das eigentlich noch Fragen.
Man hat dir in der NRW-Sektion doch schon Antworten gegeben.
Schau doch mal wirklich in die Rechtsgrundlagen oder befrage einen Anwalt.
Dann hast du auch eine verlässliche Antwort.
Man hat dir in der NRW-Sektion doch schon Antworten gegeben.
Schau doch mal wirklich in die Rechtsgrundlagen oder befrage einen Anwalt.
Dann hast du auch eine verlässliche Antwort.
-
- Captain
- Beiträge: 1587
- Registriert: So 15. Jan 2012, 20:40
- Wohnort: NRW 48xxx
Re: Ab wann, löschung aus dem führungszeugnis?
Mal abgesehen davon, dass nicht nur in das BZR geschaut wird.
Und an anderen Stellen kann es durchaus andere Löschfristen geben
Ich schließe mich Pollis allgemeinem Rat an:
Du fährst vertrauenswürdiger und sicherer, wenn du es angibst.
Aber du scheinst ja lieber mit Alauf und ungebremst auf die Fresse fliegen zu wollen...
Und an anderen Stellen kann es durchaus andere Löschfristen geben
Ich schließe mich Pollis allgemeinem Rat an:
Du fährst vertrauenswürdiger und sicherer, wenn du es angibst.
Aber du scheinst ja lieber mit Alauf und ungebremst auf die Fresse fliegen zu wollen...
Re: Ab wann, löschung aus dem führungszeugnis?
Nein, ihr versteht das ja total falsch.
Angegeben habe ich doch alles. Nur muss man doch bei bestehen des EAV's, dass führungszeugnis beantragen und nach münster schicken. Dieses muss ja meines wissens ohne einträge sein. Deswegen will ich ganz sicher gehen, das echt nach 3 jahren in meinem fall nichts mehr drin steht.
Ich will nämlich nicht mit zu viel hoffnung da rein gehen, umso größer ist die enttäuschung. Deswegen die unruhe.
Und jetzt schluss mit den verdächtigungen das ich jenes nicht angebe
Liebe grüße
Angegeben habe ich doch alles. Nur muss man doch bei bestehen des EAV's, dass führungszeugnis beantragen und nach münster schicken. Dieses muss ja meines wissens ohne einträge sein. Deswegen will ich ganz sicher gehen, das echt nach 3 jahren in meinem fall nichts mehr drin steht.
Ich will nämlich nicht mit zu viel hoffnung da rein gehen, umso größer ist die enttäuschung. Deswegen die unruhe.
Und jetzt schluss mit den verdächtigungen das ich jenes nicht angebe
Liebe grüße
Re: Ab wann, löschung aus dem führungszeugnis?
Danke bones
Und vladi, ich beziehe mich dabei auf die einstellungsvoraussetzung, dass ich nicht vorbestraft sein darf, mit eintrag im führungszeugnis ist man das ja. Ohne eintrag nicht. Wenn ich falsch liege dann sagt mir es
Und vladi, ich beziehe mich dabei auf die einstellungsvoraussetzung, dass ich nicht vorbestraft sein darf, mit eintrag im führungszeugnis ist man das ja. Ohne eintrag nicht. Wenn ich falsch liege dann sagt mir es
Re: Ab wann, löschung aus dem führungszeugnis?
Ich frage mich nur was das bringen soll das kein Eintrag drin ist. Du musst das Strafverfahren im Bewerbungsbogen angeben. Die Behörde weiss so oder so von den verfahren.
An deiner stelle würde ich mich an die Antworten der erfahrenen User hier Orientieren, und ihnen nicht unterstellen deinen Sachverhalt nicht erfassen zu können.
Gesendet von meinem HTC One M8s mit Tapatalk
An deiner stelle würde ich mich an die Antworten der erfahrenen User hier Orientieren, und ihnen nicht unterstellen deinen Sachverhalt nicht erfassen zu können.
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Re: Ab wann, löschung aus dem führungszeugnis?
Die Frist läuft ab Rechtskraft des Urteiles.
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projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
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Re: Ab wann, löschung aus dem führungszeugnis?
Du liegst falschFrisooo hat geschrieben:Danke bones
Und vladi, ich beziehe mich dabei auf die einstellungsvoraussetzung, dass ich nicht vorbestraft sein darf, mit eintrag im führungszeugnis ist man das ja. Ohne eintrag nicht. Wenn ich falsch liege dann sagt mir es
Da du eine Strafe bekommen hast, bist du ja vorbestraft. Egal ob das im Führungszeugnis steht oder nicht.
Neben dem Führungszeugnis gibt es aber noch den erweiterten Bundeszentralregisterauszug.
Aber auch das kann egal sein, denn:
Die Frage die dort gestellt wird ist, ob schon mal gegen dich ermittelt wurde.
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