Diag hat geschrieben:Jetzt stellst Du fest, dass das Haar von nem 25-jährigen Taxifahrer aus der Hauptstraße in Dubai ist, der gerne Shisha raucht. Was machst Du mit der Info? Schließt alle anderen aus, um dann irgendwann durch Zufall festzustellen, dass der Täter ein Glatzkopf ausm Märkischen Land war?
Man hat den Tatverdächtigen u.a. durch ein Foto einer Überwachungskamera in der Straßenbahn gefunden. Das war fast eine Stunde vor der Tatzeit und 1 km vom Tatort entfernt und man hat sicherlich nicht direkt daraus geschlossen, dass das der Täter ist. Nein, wie schon geschrieben, es ist eines von vielen Mosaikstückchen.
Zum Recht auf Nichtwissen: Natürlich muss der Gesetzgeber weiterhin spezifizieren, was ermittelt werden darf. Nur eben lockerer. Sollte sich imo trotzdem auf äußerliche Merkmale beschränken - von Haarfarbe bis Alter.
Kritisch würde es bei Dingen wie z.B. Trisomie 21 - könnte den Täterkreis durchaus einschränken*, da sehe ich aber auch die Problematik.
(Und nochwas: Wer hatte was von einer eierlegenden Wollmilchsau geschrieben? Es ist ein weiteres Hilfsmittel, das zur Aufklärung schwerer Straftaten dienen kann. Mehr nicht. Und ich kenne persönlich keinen, der dieses ernsthaft ablehnt. Komme aber auch aus Freiburg)
*) das heißt nicht, dass es das muss! Es
könnte.